Was passiert mit dem Rezept nach dem Einlösen in der Apotheke?

Was mit dem Rezept vorher passieren kann – das hatten wir ja schon. Hier also der Weg des Rezeptes nach dem Einlösen in der Apotheke. Das folgende gilt für die Schweiz und eine normale (einigermassen moderne) Apotheke – es soll ja immer noch solche ohne Computer geben.

Bei dem Ausführen des Rezepts respektive der Herausgabe der Medikamente werden alle Angaben in den Computer eingegeben:

  • zum Patienten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse.
  • Zur Krankenkasse: welche? Deckung (kann inzwischen direkt via Internet abgefragt werden bei den meisten Kassen),
  • zur Krankengeschichte: regelmässig genommene Medikamente, Allergien, andere Krankheiten, Schwangerschaft …

Das meiste davon muss man nur einmal machen (oder einmal jährlich für die wechselnden Sachen wie Krankenkasse …), dann sind die Infos im Computer für das nächste Mal.

Zu dem Rezept und den Medikamenten werden im Computer festgehalten:

  • Arzt,
  • Medikamente,
  • Dosierung,
  • Spezielles (Nachfragen beim Arzt wegen Wechselwirkungen, seltsamer Dosierung, unleserlichem Rezept)

Die Medikamente werden angeschrieben, dem Patienten erklärt und abgegeben.

Und jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der Patient zahlt die Medikamente selbst. In dem Fall bekommt er sein Rezept wieder zurück – auf dem Rezept werden die Medikamentenpreise und das Abgabedatum vermerkt, ein Stempel der Apotheke kommt drauf und eine detaillierte Quittung wird angeheftet.  Was danach mit dem Rezept passiert …. tja, wenn es nicht verloren geht, landet es eventuell vom Patienten eingeschickt auch bei der Krankenkasse, die ihm dann das Geld zurückzahlt – sofern die Franchise erreicht ist.

2. Die Apotheke rechnet mit der Krankenkasse ab. Dazu verwenden die meisten heute eine externe Abrechnungsstelle:  Ifac oder Ofac. Das funktioniert dann so:

Hinten auf das Rezept kommt ein Etikett mit den Infos und einem Strichcode.

Das Rezept bleibt 2 Tage in der Apotheke – falls es Nachfragen / Änderungen gibt. Dann wird es an die Abrechnungsstelle geschickt. Das passiert per Brief mit den Papierrezepten und gleichzeitig auf elektronischem Weg (die Strichcodes werden eingelesen und die Info an die Abrechnungsstelle geschickt). Die Verbindung ist verschlüsselt und sicher.

Auf der Abrechnungsstelle werden alle Rezepte eingescannt und mit der Info der Rezepte verbunden. Das heisst, auch wenn die Rezepte nicht mehr in Papierform in der Apotheke vorliegen, haben wir doch noch die Möglichkeit den Scan des Rezeptes via sicherer Verbindung und Internet abzurufen um eventuelle Unklarheiten abzuklären. (Z.B. wenn der Patient fest behauptet, es sei ein Dauerrezept gewesen, das aber nicht aus der Computereingabe ersichtlich ist).

Die Abrechnungsstelle prüft auf Fehler bezüglich der Krankenkassenabrechnungen (wie: wurden Medikamente abgegeben, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind? Das gibt dann eine Rechnung direkt an die Patienten) und schickt dann die Informationen in elektronischer Form gesammelt an die Krankenkassen.

Ausserdem meldet sie es den Ärzten, wenn ein Generikum abgegeben wurde, statt dem Original, das aufgeschrieben war. Mehr Info bekommen die Ärzte aber nicht – so wissen sie z.B. sonst nicht, ob das Rezept auch eingelöst wurde.

Die Abrechnungsstelle überweist das Geld für die abgegebenen Medikamente (oft im Voraus, also bevor sie von der Krankenkasse das bekommen) der Apotheke.

Die Krankenkasse zahlt dann (teilweise erst nach ein paar Monaten) an die Abrechnungsstelle. Der Patient bekommt eine Abrechnung – leider in vielen Fällen immer noch keine detaillierte.

Früher musste noch jede Apotheke die Rezepte selber sammeln, Scheine dazu ausdrucken, zusammenheften und den vielen Krankenkassen separat schicken. Die liessen sich mit dem Bezahlen zum Teil recht Zeit. Ausserdem musste man selbst säumigen Zahlern nachrennen, wenn die ihre Rechnungen nicht zahlten. Da ist so eine Abrechnungsstelle schon eine grosse Erleichterung.

11 Kommentare zu „Was passiert mit dem Rezept nach dem Einlösen in der Apotheke?

  1. Ob hier in D eine Deckung abgefragt wird, weiss ich nicht. Ist mir noch nie aufgefallen. Als Privatpatient bekommt man den Eindruck direkt aufs Rezept mit Medikamentennummern und Preis. Dann Stempel und Unterschrift (meist nur Kürzel, denk ich) der Apotheke (der PTA oder wer auch immer die Medikamente über die Theke reicht). Das Rezept muss ich als Privater gleich bezahlen. Dann kann ich es bei der Krankenkasse einreichen (bzw bei unserer Kasse erst, wenn wir Rechnungen / Rezepte für 200 Euro gesammelt haben).

    Bei den gesetzlichen dürfte es auch so ablaufen wie bei Dir in CH.

    Wobei ich darauf tippe, dass die Abrechnungsstellen und die Apotheken so eine Art Quartalsabrechnung haben. Oder sie haben so viele Apotheken, dass es von Haus aus eine „Weile“ dauert, bis alle zur Vorlage / Bezahlung kommen.

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    1. Da hier in Deutschland praktisch nur der Unterschied Kassen- und Privatpatient besteht, muss die Deckung nicht abgefragt werden. Die Privatpatienten zahlen direkt, damit ist die Apotheke raus aus der Deckungsproblematik.
      Dafür gibt es in Deutschland andere Stolperstricke wie sich dauernd ändernde Regelungen oder kassenspezifische Rabattverträge für fast alle wichtigen Wirkstoffe usw., welche die Apothekenkollegen in den Wahnsinn treiben.

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      1. Ist man in DE als Apotheke eigentlich verpfichtet auch Kassenrezepte anzunehmen oder kann man sowas machen wie bei Ärzten a la „Nur Privatpatienten“?

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        1. natürlich kannst du leute auch ablehnen/wegschicken. aber das mach eigentlich schon alleine aus wirtschaftlichen gründen keinen sinn…

          zahlen tun ja alle das gleiche. da gibts keinen unterschied zwischen gesetzlich und privat (bei verschreibungspflichtigen sachen). Beim privatpatienten krieg ich das geld gleich, beim kassenpatienten nach ca 2-3 wochen…

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        2. @Fingerhut86 und @Julie:
          So einfach ist das nicht. Es wäre es im Gegensatz zu Ärzten wenig praktikabel, ausserdem haben die Apotheken nach Apothekengesetz einen Versorgungsauftrag.
          Da steht in §1 (1) „Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“. Die Apothekenbetriebsordnung sieht außerdem Dienstbereitschaften vor.
          Daher ist das mit der Beschränkung auf Privatpatienten meiner Ansicht nach nicht möglich.

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        3. @Fingerhut86 und @Julie, ergänzend zu Mr. Gaunt:
          Apotheken haben in D einen Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass JEDE Apotheke JEDES Rezept eines ARZTES beliefern MUSS.
          §17, Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung: „Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, sind in einer der Verschreibung angemessenen Zeit auszuführen.“

          Ausnahme sind Rezepte mit pharmazeutischen Bedenken, diese DÜRFEN nicht ausgeführt werden, bis die Unklarheit beseitigt ist.

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  2. Eine Frage: warum stempelt die Apotheke das Rezept wenn der Patient die Kosten selber übernimmt? Warum wird der Preis vermerkt?

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    1. Damit bestätigt wird, dass Du es in einer Apotheke eingelöst hast. Einerseits wird dadurch ein Privatrezept für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel entwertet, so dass man es nicht nochmals einlösen kann und sich z.B. das Beruhigungsmittel ein zweites Mal ohne neues Rezept abholt.
      Manche Leute können das Rezept außerdem noch bei einer Zusatzversicherung zur Erstattung einreichen oder reichen das Rezept bei der Lohnsteuererklärung zum Absetzen beim Finanzamt ein, dazu brauchst Du ebenfalls den Stempel.

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      1. Danke – was passiert, wenn es ein Dauerrezept ist? Und wenn ich selber zahle, und das der Apothekerin auch gesagt habe. Ich frage nur, weil mir noch niemand überzeugend darlegen konnte, warum der Stempel und die Kosten auf jedes Rezept drauf müssen.

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  3. Hallo, bin per Zufall auf diesen Blog-Eintrag gestossen. Also bei IFAK (K, nicht C) werden die abgerechneten Dossiers sofort an die Krankenkassen weitergeleitet. Das dauert nur ein paar Minuten. Bei Ofac wird das vermutlich auch so sein, kann ich aber nicht 100% sagen. Die Krankenkassen zahlen auch die meisten Rechnungen innerhalb der gesetzlichen Frist, wobei es auch hier immer wieder schwarze Schafe gibt… leider!

    Zu Stempel und Kosten: wie soll das Geld, das in der Apotheke für die Medikamente bezahlt wurde, sonst von der Krankenkasse zurückgefordert werden? Nur mit dem Kassabon? Der kann zig Mal ausgedruckt werden… Bei einem Dauerrezept druckt die Apotheke einfach eine Kopie des Rezeptes aus, vermerkt den neuen Bezug, den Preis und stempelt dies. Voilà! Die Krankenkasse ist zufrieden und der Patient erhält (hoffentlich) sein Geld von denen zurück.

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  4. Bei all dem Hype auf e-Rezept – es wurde nicht zu Ende gedacht. Hier in DE in ländlichen Gebieten ist es aufgrund räumlicher Distanzen gang und gäbe, dass die Rezepte schon vorher direkt zur Apotheke gingen oder beim Arzt von einem Fahrer abgeholt wurden. Nachmittags wurden diese dann an die Patienten ausgeliefert. Wenn ich meinen Mann nun richtig verstanden habe, entfallen diese Lieferfahrten. So ein Schmarrn! – Ha ha ha – liebe Politiker, ich wünsche Euch eines, das ihr im Alter auf solche Sachen auch mal angewiesen seid und die Apotheke bzw. der Arzt dann sagt, ja das müssen sie mit ihrer Karte in der Apotheke abholen. Was sollen alte Leute, die nicht mehr gut zu Fuß sind und/oder schon gar kein Auto (oder mehr) fahren machen?? Mit dem Taxi zur Apotheke dürfte ziemlich teuer werden, dass kann sich ein Rentner ja in der Stadt schon nicht leisten. Angehörige sind auch nicht immer noch vor Ort. Selbst wenn einer noch mobil genug ist um das Fahrrad zu nutzen, was macht dieser Patient bei strömendem Regen/Gewitter oder bei eisiger Kälte im Winter (nicht alle Winter sind relativ mild)??? Soviel Dummheit, wie sich bei dieser Sache langsam herauskristallisiert, gehört eigentlich bestraft.

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