Thorsten, der beruflich viel unterwegs zu sein scheint, schickt dies:
nachdem ich von Dir jeden Tag mit dem täglichen Wahnsinn aus der Apotheke unterhalten werde (welch Abwechslung zum täglichen Wahnsinn in meinem Beruf), beteilige ich mich doch mal an dem Aufruf zu Apothekenfotos. An dieser bin ich heute Abend im tiefsten Apulien vorbeigeschlittert … und sie hat sogar eine Schweizer Flagge an der Tür kleben. So etwas muß doch vorbeigeschickt werden …
Darauf habe ich geantwortet: Das „schweizer Kreuz“ ist wahrscheinlich ein umgedrehtes „rotes Kreuz“, das als Symbol geschützt ist – das habe ich schon in verschiedenen Ländern gesehen.
Ich war eigentlich der Ansicht, daß Louis Appia und General Guillaume-Henri Dufour bei der Gründung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Anerkennung der Verdienste des Schweizers Henry Dunant die (neutrale) Schweizer Fahne invertierten und so das Rote Kreuz auf weißem Grund schufen. Nun ist es interessant zu lesen, daß in einigen Ländern das Rote Kreuz invertiert wird (und so wieder der Schweizer Fahne wird), um einen Anlaufpunkt für medizinische/pharmazeutische Hilfe anzuzeigen.


ist das rote kreuz wirklich geschützt? jede popelige spielzeugfirma muss das genehmigen lassen? kann ich mir so nicht vorstellen – pharmama, gib sachkundigen Rat
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Ich glaube, das ist aus gutem Grund geschützt. Sonst könnte ja jeder ein rotes Kreuz irgendwo drauf machen und zum Beispiel Geld sammeln und in die eigene Tasche stecken.
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Hat mich jetzt interessiert.
In D ist das in §125 Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt:
§ 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
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Das rote Kreuz ist tatsächlich geschützt. Im Kriegsfall gilt es als „Schutzzeichen“ – das darf nicht missbraucht werden, weil es sonst eventuell nicht mehr als solches angesehen wird (das könnte ja jeder benutzen …)
Und der Missbrauch wird tatsächlich „verfolgt“ … siehe auch dieser (aktuelle) Artikel hier: http://www.neatorama.com/2011/01/09/pantomime-dame-breaks-geneva-conventions/
dabei ging es um ein Plakat für ein Theater.
Am Schluss haben sie die „Schwestern-Tracht“ dann gewechselt, das Kreuz ist jetzt grün.
– damit wäre es ein Apothekenkreuz, aber eben … *das* ist nicht rechtlich geschützt.
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Oder von wegen den erwähnten Spielen. hier: http://www.gamezone.de/news_detail.asp?nid=39149 dabei ging es um die Anwendung des roten Kreuzes in Computerspielen.
Ich vermute mal, dass sie nicht jeden Fall rechtlich verfolgen (können), aber sie schauen schon.
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Das da oben ist doch eindeutig ein Rechteck. Ist Eure Flagge nicht eigentlich quadratisch? (Frage ist jetzt ernst gemeint…)
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Meist ist die Schweizerfahne quadratisch, laut Wikipedia gibt es aber keine gesetzliche Richtlinie, dass dies so sein muss…
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Flagge
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Genau … und quadratisch ist sie ja nur, damit man sie nicht verkehrt aufhängen kann..
*duck und weg*
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