Aber ich bin Ärztin!

Alte Frau kommt in die Apotheke: „Ich hätte gern ein Seresta“.

Apothekerin: “Haben Sie ein Rezept?“

Kundin “Das brauche ich nicht, ich bin Ärztin“.

Apothekerin: “Dann hätte ich gerne den Ärzteausweis und einen weiteren Ausweis“.*

Kundin: „Die habe ich nicht hier“.

Apothekerin: „Dann habe ich auch kein Seresta für sie“ (Da könnte ja jeder kommen“ ).

P.S: Sie kam ½ Stunde später mit einem Uralt-Diplom (praktiziert ja auch schon lange nicht mehr), aber immerhin!

*Bei Schlafmitteln, Beruhigungsmitteln und anderen Medikamenten mit Abhängigkeitspotential verlange ich immer ausser dem Ärzteausweis noch eine normale Identitätskarte. Denn die Ärzteausweise haben kein Foto drauf. Wenn so einer mal abhanden kommt könnte ihn sonst jeder benutzen. Ganz Schlecht!

Und wenn wir grad beim Thema sind: Medizinstudenten sind keine Ärzte (ja, auch nicht, wenn ihr nur noch 1-2 Semester Ausbildung habt). Das heisst, ich bin nicht verpflichtet ihnen rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Ich tue es aber, wenn es mir vernünftig und nötig erscheint. Sonst nicht!

8 Kommentare zu „Aber ich bin Ärztin!

  1. Wie läuft das eigentlich mit der Bezahlung? Müssen die Ärzte da auch nur die Rezeptgebühr zahlen oder den „richtigen“ Preis für das Medikament?

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  2. Also ich denke, wenn sie es ausserhalb holen also Apotheke müssen sie den gleichen Preis wie wir bezahlen. Sind sie aber noch praktizierend, und können selber Medis einkaufen bekommen sie das zum Einkaufspreis. So stell ich mir das auf alle Fälle vor… Würde mich jetzt erstaunen wenn das anders wär *grübel* Mal auf Antwort wart *g*

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  3. Ich hatte gerade gestern eine Diskussion mit einer Freundin von mir welche seit Urzeiten (sie ist 60) jede Nacht ein halbes Dormicum nimmt. So weit ok, aber was mich rasend machte ist, dass ihr Hausarzt ihr einfach konstant ein Rezept aushändigte und nie wirklich das HAUPT Problem angegangen ist.Nun ist dieser Arzt verstorben und der Neue weigerte sich ihr ein Rezept auszuhändigen-jetzt schimpft sie.
    Es gibt üerall alles…find ich:-)
    (Und ich als Krankenschwester hab oft das Gefühl ich wisse mehr übr Medis als all die Aerzte…)

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  4. @ Albert: Du willst mich ärgern, humm? (Augenzwinker). Also der „richtige“ Preis der rezeptpflichtigen SL Medikamente ist heute halt nun einmal der Preis auf dem Medi plus die Checks. Aber: falls ein Check auf dem Medi ist (ist ja bei weitem nicht bei allen so) entlassen wir dem Arzt die Checks. Ist sowieso kein Check drauf, bekommt er 10 % Abzug vom Preis.

    @Alexandra: jetzt darfst Du Dich vielleicht aufregen, aber Ärzte (praktizierend oder nicht mehr), Apotheker und Medizinstudenten bekommen im Normalfall 10% Rabatt (oder eben die Checks erlassen). Aber ich als Apothekerin bekomme bei ihnen nie Rabatt. Irgendwie ungerecht.

    @bluetime: das mit dem Dormicum (oder Stilnox oder sogar Rohypnol) sehen wir häugig, v.a. bei älteren Frauen. Irgendwann findet der Arzt – oder manchmal auch sie selbst – das brauchen sie. Und dann wird es genommen und genommen … Oft leider auch nicht nur die halbe Tablette dauernd, sondern mit Steigerung. Ich hoffe aber, dass deine Freundin eine Lösung findet – am besten ihres Ursprungsproblems und nicht dass der Arzt ihr keine mehr aufschreibt …

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  5. Oje, jetzt muss ich mich als unwissender Ausländer outen :)

    Was ist bitte ein Check?

    Bei uns in Österreich läuft das mit den Medikamenten so:
    Wir müssen für jedes Medikament, das wir verschrieben bekommen in der Apotheke die Rezeptgebühr bezahlen. Die liegt derzeit bei ca. 4,80€.
    Wenn der „echte“ Preis des Medikamentes höher ist übernimmt die Krankenkassa den Differenzbetrag.

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  6. @Albert: das Schweizer System ist etwas anders. Ich habe es hier (http://www.pharmama.ch/files/LOAReklamation.html) etwas erläutert. Ist auch kompliziert.
    Ich versuchs in kürzer:
    Die Arbeit des Apothekers wird (für die rezeptpflichtigen Medis) separat abgerechnet.
    Auf rezeptpflichtige Medikamente die ganz von den Krankenkassen übernommen werden (Liste SL) kommt auf den auf dem Medikament aufgedruckten Preis 2 Checks drauf. Einer davon ist pro Medikament auf das das zutrifft: CHF 4.30.-, der andere pro Abgabe(tag): CHF 3.-. Das ist unabhängig davon, wieviel das Medikament sonst kostet.
    Das ist – entgegen diverser Pressemeldungen keine „Beratungsgebühr“ sondern eben heute unsere Arbeitsabgeltung, da auf diesen (ja meist eher teuren Medis) kaum noch eine Marge drauf ist. Der Vorteil: wir können unvoreingenommen Generika empfehlen (egal ob das abgegebene Medi teuer oder günstig ist: gleiche Einnahme für uns). Wir bekommen für die gleiche Arbeit dasselbe Geld (z.B. ein Digoxin kostet ja gerade mal etwa CHF 4.-, ein Nexium über CHF 100.- dabei ist das Digoxin „gefährlicher“ wegen IA, Überdosierung etc. die wir aber bei beiden abklären müssen). Und eigentlich sollte das unser Ansehen in der Bevölkerung steigern.
    Stattdessen habe ich aber nur Diskussionen, warum der Preis auf dem Medi nicht mit dem auf dem Kassenzettel übereinstimmt ..

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  7. Ok, danke für die Erklärung. Jetzt verstehe ich euer System etwas besser :)

    Gibt es da auch eine Obergrenze bei den Zuzahlungen?

    Bei uns bezahlt man keine Rezeptgebühr mehr, wenn man dafür schon mehr als 2% des Jahresnettogehaltes aufgewendet hat.
    Weiters sind auch bestimmte Personen (Bezieher von Pflegegeld, Sozialhilfeempfänger, Mindestrentner, …) von der Rezeptgebühr befreit

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  8. Ich sollte vielleicht noch sagen, dass diese Checks genau wie die Medikamentenpreise von den Krankenkassen übernommen werden. D.h. das zahlt man nicht *zusätzlich* in der Apo. Entweder rechnet man via Apo der Krankenkasse ab, dann zahlt man in der Apo gar nichts- oder man zahlt selbst und schickt es auch selbst der KK ein.
    Was die Krankenkasse dann daran zahlt, hängt von ein paar weiteren Faktoren ab: wurde die Franchise schon erreicht? (bis zu dem Moment zahlt man alles selbst). Ab dann sind es 10% Selbstbehalt der Medikamente. (wenn sie über Zusatzversicherung gehen, mehr)

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