So sieht das Rezept eines Selbst-dispensierenden Arztes aus

Rezept-SD-Arzt-2015

Da versteht man doch gleich viel mehr, weshalb die selbstdispensierenden Ärzte sich so gegen das Rezept-Ausstellen wehren: da müssten sie sich noch tatsächlich mal neue Rezeptblöcke anschaffen!

Ja, das Rezept ist auch so noch gültig – bei uns kann man das ja fast machen, wie man will, solange die nötigen Informationen drauf stehen und es Original-Unterschrieben ist. Aber echt jetzt: der braucht seine Rezeptformulare wirklich nie. Neue Telefonnummer! 1992??

Danke an Robert – der in einem SD Gebiet arbeiten muss – für’s einsenden!

19 Kommentare zu „So sieht das Rezept eines Selbst-dispensierenden Arztes aus

  1. nun ja – bei Drucksachen gibt es halt Staffelpreise – unter mindestens 1000 Stück lohnt sich das meist nicht – und die reichen bei einem solchen Arzt…ewig!

    Wenn der Frauenarzt mal in den Ruhestand geht und noch Formulare da sind, kann der Nachfolger ja auch einen weiteren Stempel draufhauen: „Ab XYZ neuer Arzt: Dr. ZYX“ ;-)

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  2. Da frage ich mich, ob der anno 92 alle seine Blöcke mit „Neue Nr. ab 19.10.1992“ hat durchstempeln lassen (die arme Sprechstundenhilfe!) oder ob er den Stempel immer noch benutzt und auf jedes ausgestellte Rezept drückt.

    Was die Druckkosten für solche Blöcke angeht: Man könnte theoretisch ganz auf Rezeptblöcke verzichten und sich einfach ein hübsches Formular am PC basteln und dann ausdrucken. Sieht mit Laserdrucker fast so gut aus wie professionell gedruckt, und man muss keine Kartons mit Vordrucken lagern.

    Mir wäre es jedenfalls peinlich, solche uralten Rezeptvordrucke zu benutzen…

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    1. könnte man. Dafür bräuchte man dann aber (gasp) das geeignete Computerprogramm, einen Computer und einen Drucker. Und wenn der Arzt schon seit ewig und eins praktiziert (und das sieht mit den Rezepten sehr danach aus) dann wäre das eine noch grössere Anschaffung….

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  3. Ich denke eher, da hat 1992 jemand der Praktikantin oder Azubine (nehme mal an in der Schweiz ist der Beruf auf weiblich dominiert) den Stempel in die Hand gedrückt und „mach mal“ gesagt. Dann wurde halt gestempelt was da ist.
    Der Arzt ist doch absolut vorbildlich und spart wo er kann, damit die Kosten im Gesundheitssystem nicht explodieren. ;-)

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    1. Naja, die Rezeptvordrucke bezahlt doch aber auch in der Schweiz sicher nicht die Krankenkasse? Die wird doch der Arzt aus seinen Einkünften bezahlen. Ob und wie teuer er welche kauft ist dem Gesundheitssystem deswegen doch egal. Aber immerhin ist das Verhalten ressourcenschonend und vorbildlich in Sachen Müllvermeidung ;)

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      1. Na und wer bezahlt den Arzt? Woher bekommt er das Geld? Wenn die sich alle ständig neue Rezeptblöcke drucken lassen würden (Preisstaffel 10 für >500.000 Stück, weil der Stückpreis ist dann extra günstig), dann bleibt eine explosionsartige Preissteigerung für die Tätigkeiten der Ärzte nicht aus!1!!einself!11! Tausende Ärzte werden die Strassen bevölkern und höhere Kompensation fordern und wir alle müssen dafür zahlen!!!1!11einself!

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        1. Wie geht das eigentlich mit den Rezepten in Deutschland? Die Kassenrezepte müssen ja computergedruckt auf Spezialpapier sein. Und neuerdings mit Vorname und Telefonnummer des Arztes … Arbeiten die auch alle mit Stempel? Gibt das dann neue Papiere zum draufdrucken?

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          1. Bin ich etwas überfragt. Viele Ärzte arbeiten mit dem „Ärztestempel“ (mittlerweile in der Regel kein Stempel mehr) in vorgedruckter Version, die haben dann tatsächlich ein Problem wenn da Telefon und Vorname fehlen. Wie die das handhaben weiss ich aktuell gar nicht (verdiene mein Geld ja nicht an der Front).
            Es ist aber kein Spezialpapier, sondern nur eine spezielle Formularform. Wer also alles beim Ausstellen aufdruckt inklusive der Arztangaben, der sollte kein Problem mit einer einfachen Umstellung haben.

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          2. Das GKV-Rezeptformular für Arzneimittelverordnungen für den Patienten nennt sich „Muster 16“, es ist definiert in einer Anlage zum SGB, und es ist urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck des Formulars ist seitens der Bundesdruckerei verboten (wobei hier m.E. nur das Urheberrecht ziehen dürfte) – wobei ich aktuell eines in der Hand habe, welches wohl die „Swiss Posts Solutions GmBH“ gefertigt hat, Lohnarbeit halt. Das Formular wird alle paar Jahre an geänderte gesetzliche Forderungen angepasst. Meist gelten die „abgelaufenen“ Formulare aber ein paar Jahre weiter.

            Die Lagerung (teil)ausgefüllter GKV-Rezeptformulare in Arztpraxen stellt m.W.n. eine Ordnungswidrigkeit dar, da die fragliche Praxis so bei Diebstal / Verlust die Fälschung vereinfacht.

            Die Ausfüllung durch die Praxis per Computer ist nicht zwingend. Allerdings drohen wohl der Arztpraxis Regresse seitens der KrankenKassen, wenn eine bestimmte Prozentgrenze unterschritten wird. Der „Arzt-Adressblock“ darf auch mit dem Computer bedruckt werden – Änderungen hier wären (theoretisch) leicht in der Software umsetzbar. Einige Arztpraxen stempeln auch noch. Manche machen dann beides übereinander, was das ganze um so unleserlicher macht…

            Das Ausfüllen/Bearbeiten in der Apotheke per Computer ist allerdings gesetzlich festgelegt – hier geht es um die Möglichmachung maschnineller Auswertung. Dass allerdings selbst die beste OCR-Software an der handschriftlich-ärztlichen Bearbeitung scheitern wird, verdecken wir mal mit dem Schweigemäntelchen…

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          3. Mein Hausarzt sagt, er hat Probleme, geeignete Nadeldrucker zu finden. Vor allem solche, die die Arztsoftware auch unterstützt. Ich habe ihm dann geholfen, einen Workaround zu finden, denn es gibt USB-zu-RS232-Adapter mit den entsprechenden Treibern. Parallele Schnittstellenkarten (Centronics) bekommt man zwar noch, aber keine USB-zu-parallel-Adapter zu annehmbaren Preisen.

            Er benutzt übrigens nach wie vor WIndows XP und verweigert sich der Datenanbindung an die Telematik (T-Systems und Konsorten, die glorreichen Efinder der elektronischen „Gesundheitskarte“. Kein Mensch hier will sie.)

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        2. Aber, Mr. Gaunt, die Ärzte legen nicht fest, was sie von den Kassen gezahlt kriegen. Ob sie nun Rezeptblöcke verwenden oder was das für welche sind und woher sie die beziehen, ist den Kassen wurscht. Deswegen kriegt kein Arzt einen Cent oder Rappen mehr oder weniger von der Kasse. Und dass die Ärzteschaft wegen der gestiegenen Druckkosten für Rezeptblöcke Verhandlungen mit den Kassen anfängt, halt ich für unwahrscheinlich.

          Die Beträge, um die es hier geht, dürften sogar für die Portokasse einer kleinen Praxis unerheblich sein. Der Einfluss der Anschaffungskosten für Rezeptblöcke auf die Kostenexplosion im Gesundheitswesen dürfte deshalb recht verhalten ausfallen, insofern sehe ich kein Problem für die Solidargemeinschaft, wenn sich jemand nach 23 Jahren dann doch mal neue Blöcke drucken lässt.

          Obwohl es natürlich angenehm ist, wenn alles vertraut ist und sogar das Neue sich schon 23 Jahre lang nicht mehr geändert hat ;)

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    1. Die „Aufregung“ dahinter ist, dass der Stempel im Jahre 1992 aufgedruckt wurde, was mitlerweile mehr als 20 Jahre her ist. Das ist nun wirklich nicht mehr aktuell, aber ein deutliches Zeichen dafür, dass der Arzt nur sehr selten Rezepte rausgibt, wenn er immernoch 23 Jahre alte Rezeptbögen rausgeben kann.

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    1. Andere Leute nehmen sowas als Notizblock oder für Einkaufszettel. Dann muss man das gute Papier auch nicht wegwerfen und steht trotzdem nicht wie ein Vorgestriger oder Geizhals da :)

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