„Miteinander statt Gegeneinander“

Ein wichtiger Aufruf von Nicoretta:

Liebe Leser von Pharmamas Blog,

Pharmama hat uns in ihrem Blog schon über „Die Folgen der Selbstdispensation“ informiert und uns auch erklärt „Warum es Apotheker braucht“. Aus aktuellem Anlass werde ich diese Themen nun in einem Gastbeitrag nochmals kurz aufgreifen:

Ärzte und Apotheker geniessen unterschiedliche medizinische Ausbildungen und haben deshalb logischerweise auch unterschiedliche Fachkompetenzen. Der Arzt ist der Spezialist für die Diagnose und die Behandlung; der Apotheker kennt sich mit der Pharmakologie und der Galenik bestens aus und kümmert sich um die Versorgung des Patienten mit Medikamenten. Die beiden Leistungserbringer des Gesundheitswesens ergänzen sich also optimal und erhöhen durch ihre Zusammenarbeit die Patientensicherheit und die Qualität der Therapie.

Die Selbstdispensation stört das gute Verhältnis und die Zusammenarbeit zwischen (Haus-)Ärzten und Apothekern empfindlich, weil sie aus jahrhundertealten Partnern Konkurrenten macht. Und genau deshalb ist folgendes internationaler Standard: Wer verschreibt, der gibt nicht ab! Dies soll auch falsche finanzielle Anreize bei der Verschreibung verhindern und wird deshalb zum Beispiel auch vom Preisüberwacher gefordert.

Dennoch haben die aargauer Ärzte anfangs dieses Jahres eine Volksinitiative lanciert („Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe“), um das Selbstdispensations-Verbot im Aargau an der Urne aufheben zu lassen.

Sollte der Aargau ein Selbstdispensations-Kanton werden, so werden viele Apotheken schliessen müssen. Dann wird man sich dort auch keine Medikamente für die Selbstmedikation mehr kaufen können. Besonders die Apotheke im Dorf wird es treffen, so dass das gute Apothekennetz im Aargau geschwächt wird ohne, dass neue Hausärzte dazu kommen! Denn die ärztliche Selbstdispensation löst das aktuelle Problem des Hausärztemangels nicht.

Die Apotheken haben im Gesundheitswesen der Schweiz noch andere Aufgaben als die Abgabe von Medikamenten auf Rezept: Sie bieten zum Beispiel ohne Voranmeldung eine gratis Beratung durch eine Medizinalperson und entlasten so die Hausärzte von Bagatellfällen. Ausserdem beliefern sie Heime, bieten einen 24-h-Notfalldienst an, machen Hauslieferungen und bestellen fehlende Medikamente innerhalb eines halben Arbeitstages.

Bezieht man seine Medikamente beim Arzt verzichtet man auf eine doppelte Kontrolle (4-Augen-Prinzip) und eine unabhängige Zweitmeinung durch eine Medizinalperson, nämlich den Apotheker. Ausserdem muss man bei jedem Bezug beim Arzt normalerweise auch eine Konsultation bezahlen; das lohnt sich besonders bei Langzeittherapien nicht.

Deshalb haben die aargauer Apotheker nun ihre eigene Initiative gestartet: „Miteinander statt Gegeneinander“! . Diese will die Zusammenarbeit von Apothekern und Ärzten, aber auch anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen fördern und das Selbstdispensations-Verbot aufrecht erhalten, was hoffentlich auch Kosten sparen wird.

Ich bitte nun all jene Leser die im Aargau stimmberechtigt sind, in eine Apotheke im Aargau zu gehen und dort für unsere Initiative zu unterschreiben, damit wir auch in Zukunft noch für unsere Patienten da sein können.
Eure Nicoretta

Dazu kann ich nur sagen: Mitmachen! Wer im Aargau wohnt und auch weiterhin eine gute Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker will und eine gutes und zahlbares Gesundheitssystem, der unterschreibe die Petition. Entweder direkt in einer Aargauer Apotheke, oder man kann auf  der „Miteinander statt Gegeneinander“ – Seite das Formular herunterladen und selbst Unterschriften sammeln.

Immer wieder Stevia

Stevia rebaudiana foliage
Image via Wikipedia

Wie ich letzthin in der Apotheke die Drogen und Chemikalien-Bestellung kontrolliere, fällt mir ein Sack mit einem Kilo Steviablatt auf.

Ich denke: „Was zum Geier …?“ und eile mit dem Sack zu den Bestellzetteln – und tatsächlich: das wurde für einen Kunden bestellt.
Das darf doch nicht wahr sein! Das kommt grad wieder retour.

Wieso? Weil Steviablatt oder –Pulver immer noch keine offizielle Zulassung hat. Ich darf das nicht verkaufen. Dabei wäre das noch etwas gefragtes: eine Pflanze mit natürlicher Süsswirkung.

Zur Kontrolle, ob das auch wirklich so ist, suche ich auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit und werde fündig: (Quelle)

Ist Stevia als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen?
Es gilt klar zu unterscheiden zwischen der Steviapflanze und den aus der Steviapflanze gewonnenen Steviol Glykosiden.
Da die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze nicht vollständig belegt ist, dürfen Steviakraut beziehungsweise -blätter nicht als Lebensmittel vermarktet werden. Mit einer Ausnahme: Steviablätter dürfen als Zutat, jedoch nur in sehr kleinen Mengen, in Kräutertees verwendet werden. Ein solcher Kräutertee darf als Mischung maximal 1-2 Prozent Steviablätter enthalten. Mit der generellen Zulassung von Steviablättern beziehungsweise Steviakraut als Lebensmittel ist vorläufig nicht zu rechnen. Wenn jemand Steiva selber anbaut und nur für den Eigengebrauch verwendet, so liegt das in der Eigenverantwortung dieser Person.

Und

Was sind Steviol Glykoside, Steviosid und Rebaudiosid A?
Die Steviol Glykoside sind für den süsslichen Geschmack der Steviapflanze verantwortlich. Diese Glykoside werden aus der Pflanze extrahiert und aufgereinigt. So können auch einzelne Glykoside gewonnen werden, wie zum Beispiel Steviosid oder Rebaudiosid A. Diese Glykoside sind bis zu 300-fach süsser als Zucker und nicht kalorigen. Daher eignen sie sich als Süssungsmittel in Lebensmitteln wie auch andere Süssstoffe (z.B. Aspartam, Sucralose, Cyclamat, Neohesperidin). Die Süssungsmittel zählen zu den Zusatzstoffen. Da die Steviol Glykoside gemäss Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) nicht zulässig sind, muss deren industriellen Anwendung in Lebensmitteln bewilligt werden.

Also noch mal: Stevia als Blatt oder Pulver: keine Zulassung als Lebensmittel (Tee etc.), ich darf das nicht verkaufen.

Ausnahme: untergemischt in Teemischungen zu 1-2%

Und: Einige der Inhaltsstoffe von Stevia wurden untersucht und wurden als unbedenklich gefunden: Steviosid und Rebaudosid A. Es können demnach Produkte mit diesen Inhaltsstoffen in Handel gebracht werden – sofern sie vorher eine Zulassung erhalten haben.

Man findet auf dem BAG eine Liste der in der Schweiz zugelassenen Präparate mit Steviasol-glykosiden. Da gibt es bekannte Namen darunter: Assugrin Steviasweet, Steviasol (beides Süssungsmittel), aber auch:  Ricola Kräuterbonbons, Capri Sonne, Choco Drink, Nestea Gree Citrus, Sinalco Red …

Nur: das mit den Blättern pur geht gar nicht. Wenn ich das verkaufe, mache ich mich strafbar. Und weil ich auch nicht 1kg selbst brauche zum Untermischen (da müsste ich ja 100kg Teemischung machen!) geht der Sack wieder zurück an den Händler.
Dass der allerdings überhaupt nicht nachgefragt hat, als wir das bestellt haben, macht mich etwas … stinkig.

Jetzt verhalte ich mich da gezwungenermassen so als sei das Teil hochgiftig, dem ist nicht so, wobei die BAG eben noch Bedenken hat, was die Pflanze angeht:

Stevia ist ein Naturprodukt, dennoch ist die Pflanze nicht als Lebensmittel zugelassen. Warum?
Auch pflanzliche Produkte/Naturprodukte können Gesundheitsrisiken bergen. Bekanntlich kommen die stärksten Gifte in der Natur vor. Daher müssen alle neuen beziehungsweise neuartigen Lebensmittel oder Stoffe einer toxikologischen Beurteilung unterzogen werden. Bestimmte Inhaltsstoffe der Steviapflanze können zu einem Blutdruckabfall und zur Senkung des Blutzuckerspiegels führen. Ausserdem werden Auswirkungen auf die männliche Fertilität beobachtet und müssen weiter untersucht werden. Die vorliegenden wissenschaftlichen Daten reichen nicht aus, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze vollständig zu beurteilen. Da somit nicht auszuschliessen ist, dass die Gesundheit durch die Inhaltsstoffe der Pflanze gefährdet werden kann, ist die Verwendung der Steviapflanze in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Wen es interessiert, der kann hier noch mehr nachlesen: http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04861/04972/index.html

Ist das eigentlich in anderen Ländern auch so ein Theater?

Apotheken in aller Welt, 106: Basel, Schweiz

Von Blogleser Bert:

bei einem kurzem Aufenthalt in Basel habe ich eine von aussen klein wirkende, aber bunt dekorierte Apotheke gesehen. Der Name verrät auch, wo in Basel sie zu finden ist.
Die Fotos sind leider nicht besonders gut, Nieselwetter und Handykamera sind keine glückliche Kombination, vielleicht kannst Du ja trotzdem etwas damit anfangen.


Klar kann ich :-)

Ominöses Bild übrigens: ein in schwarz gekleideter Sportler (?) mit der Nummer 13 vornedran und über der Apotheke im Fenster ein Skelett?

Apotheken in aller Welt, 99: Bettmeralp, Schweiz

Nina schickt uns aus den Ferien in der Schweiz dies:

Ich lese deinen Blog schon eine Weile mit großem Interesse und freue mich, dass ich nun auch einmal ein Foto einer „Apotheke aus aller Welt“ für dich habe.
Die letzte Woche habe ich in der Schweiz, auf der Bettmeralp, im Skiurlaub verbracht. Da ich von Natur aus ein sehr heller Hauttyp bin und schon am ersten Tag feststellen musste, dass man die Sonne in den Bergen gerne mal unterschätzt… habe ich mich auf den Weg zur Apotheke des Dorfes gemacht und stand schließlich vor dieser rustikalen Hütte. Die Apotheke an sich befand sich nur im unteren Teil der Hütte und war sehr klein. Was sich darüber befand weiß ich leider nicht. Aber die Bedienung war sehr freundlich und hat sich nur leicht darüber amüsiert, dass ich mich ersteinmal in dem schweizer Münzgeld, das ich so mit mir rumgeschleppt habe, zurechtfinden musste.
Leider sieht man nur wenig Schnee auf dem Foto, welcher im laufe der Tage immer wieder der Sonne und den eher milden Temperaturen zum Opfer fiel.

Endlich wieder eine Schweizer Apotheke! Und noch dazu eine, die ich selbst kenne. Als Kind habe ich ein paar Mal mit der Familie Ski-Ferien auf der Bettmeralp gemacht. Die Apotheke sieht noch genau so aus, wie in meiner Erinnerung. Wir hatten teilweise ziemlich viel Schnee … und einmal habe ich es geschafft, mich im Dorf Bettmeralp zu verirren. Wer das Dorf kennt, wird sich fragen wie das möglich ist – jedenfalls spricht das nicht für meinen Orientierungssinn :-(

Apotheken in aller Welt, 88: Basel, Schweiz

Anonym schickt uns dies hier und schreibt:

Bei unserem Besuch in Basel letztens ist uns diese kleine Apotheke praktisch am Rhein aufgefallen. Die Engelmann’sche Apotheke scheint es schon länger zu geben, leider habe ich im Internet nicht mehr Info gefunden.

Wunderschöne Fassade – sieht allerdings nach ziemlich wenig Platz drinnen aus.

Alternative Medizin und die Übernahme durch die Krankenkassen

Worum geht es? Vorläufig mal um die 5 bekannteren Teile der sogenannten alternativen Medizin:
Die anthroposophische Medizin,
die Homöopathie,
die Neuraltherapie,
die Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin

Von Ex-Bundesrat Pascal Couchepin wurden diese 2005 (wieder) aus dem Leistungskatalog der Grundversicherungen geworfen – wo sie zwecks Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Unbedenklichkeit seit 1999 waren – den Voraussetzungen, damit ein Medikament überhaupt auf die Spezialitätenliste kommt.

Die Datenlagen sind bei einigen dieser Methoden mehr als spärlich – für die Phytotherapie, die Behandlung mit Pflanzenauszügen, Tees, Extrakten … gibt es einige positive Studien, weshalb es auch in der Zwischenzeit Präparate gab, die übernommen wurden; aber für die Homöopathie – so beliebt sie ist, gibt es keine brauchbaren Studien betreffend Wirksamkeit, bisher deutet dort alles auf einen positiven Placeboeffekt …

Ich finde es eigentlich ok, dass nicht einfach alles übernommen wird (obwohl es das für mich als Apothekerin natürlich einfacher machen würde) – es gab und gibt ja noch die Zusatzversicherung – und wenn man derartiges übernommen haben will, kann man sich eine aussuchen, die das macht.

Dann gab es 2009 die grosse Volks-Abstimmung, (ich habe darüber berichtet) in der die Alternativ-Medizin-Befürworter gewonnen haben. (Mit 67% und allen Ständen). Damit ging folgender Auftrag an den Staat:

Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin

Und dann war längere Zeit Ruhe – fast schien es, dass sich der Staat absichtlich Zeit damit lässt und eine Entscheidung vor sich herschiebt, aber jetzt heisst es zumindest die obengenannten 5 Zweige werden ab 2012 wieder von den Krankenkassen vergütet – zunächst mal bis 2017. Bis dahin sollen die umstrittenen Alternativmethoden neu evaluiert werden. Und zwar von Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden (ob die das zahlen können?) und parallel dazu wird das EDI eine international anerkannte – (welche ?) Institution beauftragen, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Damit wären wir so in etwa wieder am gleichen Punkt wie 1999. Mehr lesen im Artikel der NZZ.

Ab nächstem Jahr erwarten Experten, dass von den Krankenkassen für etwa 50 Millionen Franken derartige Alternativmedizin-Methoden und Mittel übernommen werden müssen. Ob dann deshalb die Kosten in der westlichen Medizin sinken werden … wird sich zeigen.
Ich wage es zu bezweifeln. Eher schlägt sich das wieder in einer rechten Steigerung der Krankenkassenprämien nieder.

Und wie es mit den übrigen zahlreichen Methoden der Alternativemedizin aussieht … da ist auch noch nichts geklärt.

Einen positiven Effekt dürfte das Ganze aber haben: nämlich, dass es dann wirklich vernünftige Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geben wird. Ich bin gespannt.

Was ich in den Diskussionen hier eher vermeiden möchte sind Kommentare im Sinn von „derartiges gehört nicht in die Apotheke!“ Es ist in der Apotheke und wird hier bleiben – weil das Stimmvolk in der Schweiz und demnach der Staat es so will.

Trotzdem ist Skeptik angesagt – und die dürfen wir auch äussern. Als die Fachpersonen, die wir sind.

Danke für Eure Gedanken! Pharmama