Ist das elektronische Rezept gültig?

Vorausschickend: in der Schweiz sind wir von der elektronischen Gesundheitskarte, die ein elektronisch ausgestelltes Rezept recht einfach und sicher und vor allem gültig machen würde noch ziemlich weit entfernt. Statt dessen haben wir das Anspruchsdenken der Patienten, die gerne so einfach wie möglich an ihre Medikamente und (vorher) an ihre Rezepte kommen wollen … und dagegen steht die aktuelle Gesetzeslage.

Die Ärzte dürfen nur Rezepte ausstellen, wenn sie den Patienten wirklich gesehen / untersucht haben. Das geht heute teils schon online. Zumindest kann man den Patienten direkt fragen, die Anamnese stellen und teils auch gewisse Dinge via Videochat anschauen. Anhand dessen kann dann ein Rezept ausgestellt werden …. nur … ist das gültig?

Ein Rezept unterliegt in der Schweiz keiner so strengen Form wie zum Beispiel in Deutschland. Es gibt keine festen Rezeptformulare. Hier ist ein Mini-Videokurs zu den Rezepten:
Was ist ein Rezept?
Wie ist ein Rezept aufgebaut?
Wie schreibe ich ein Rezept?
Gültigkeit und Dauer von Rezepten
Rezepte für Betäubungsmittel
Generika-Verschreibung auf Rezept

Kurz gesagt: Was auf ein Rezept muss (ausser den Medikamenten) ist unbedingt die Original-Unterschrift und ein Stempel des Arztes. Ein Rezept ist eine Urkunde und das ist der Nachweis, dass das Rezept vom Arzt (direkt) kommt.

Und deshalb – auch weil in letzter Zeit immer häufiger Rezepte nicht mit einer Originalunterschrift in der Apotheke landen – hat bei uns inzwischen das Gesundheitsamt interveniert und diese Meldung herausgegeben:

Rezeptkopien, E-Mails und Faxausdrucke berechtigen grundsätzlich nicht zum Arzneimittelbezug.
Ausnahmen: 
·  Kopien können dann akzeptiert werden, wenn es sich um eine durch eine Apotheke beglaubigte Kopie eines Rezeptes mit Repetitionsvermerk handelt. Sie müssen deutlich als Kopien gekennzeichnet werden.
·  Rezepte per E-Mail oder Faxrezepte können dann akzeptiert werden, wenn sie z.B. auf Basis eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Apotheke direkt vom Arzt an die Apotheke geschickt werden, es sich um einen in der Apotheke bekannten Patienten handelt und an der Herkunft der Nachricht keinerlei Zweifel bestehen. 
·  Von Patienten erhaltene elektronische Rezepte sind grundsätzlich nicht auszuführen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier „Ärztliche Verschreibungen“ der Kantonsapotheker-Vereinigung der Nordwestschweiz (H 010; verfügbar unter www.kantonsapotheker.ch). Auf Seite 2 finden Sie Angaben zu Form, Inhalt und Gültigkeit von Rezepten.

Also nochmal:

Vom Arzt an den Patienten gemailte Rezepte sind ungültig. Egal ob er sie dann ausdruckt und das Papier bringt (Rezeptausdruck/Kopie ohne Unterschrift) oder der Patient das an die Apotheke weiterleitet (Absender nicht abschliessend feststellbar, ausserdem kann der Inhalt in der Zwischenzeit bearbeitet / verfälscht worden sein).

Vom Arzt an die Apotheke direkt gemailte Rezepte können angenommen und ausgeführt werden, wenn der Arzt und Patient der Apotheke bekannt ist. Es besteht (bei unbekanntem Arzt) theoretisch die Möglichkeit das Rezept elektronisch zu signieren … allerdings habe ich bisher immer noch kein einziges derartiges Rezept gesehen.

Dann steht da im Positionspapier deutlich:
Apotheken dürfen Rezepte ohne eine qualifizierte Unterschrift nicht ausführen.
Krankenkassen könnten die Vergütung ablehnen
.

Das bedeutet dann nochmals deutlich, dass ich Rezeptkopien nicht ausführen kann, auch keine Ausdrucke von Rezepten, wo die Unterschrift des Arztes einkopiert wurde (und nicht selber draufgeschrieben) – selbst dann nicht, wenn es Farbausdrucke sind, die die Arztpraxis dem Patienten selber in die Hand gedruckt hat! Eine Praxis, die in manchen Arztpraxen (und Kliniken!) in letzter Zeit ebenfalls eingerissen hat, wahrscheinlich, weil so die MPAs die Rezepte ausstellen können, ohne dass es den Arzt nochmals braucht.

Ich habe inzwischen ein paar Vorlagen, basierend auf der Nachricht der Gesundheitsdienste, die ich den Praxen und Kliniken dann zukommen lasse, die meisten verstehen das dann, vor allem wenn man ihnen mitteilt, dass so Rezepte absolut nicht Fälschungssicher sind und mehrmals eingelöst werden könnten.

So – all das geschrieben, dann kann sich jeder denken, dass etwas wie das hier in der Schweiz gar nicht geht:

Erstens: Direktkontakt Arzt-Patient Fehlanzeige. Ein Online-Formular Ausfüllen reicht dafür definitiv nicht.
Zweitens: Das geht ja auch über eine Apotheke (online hier halt), auch die dürfen elektronische Rezepte nicht annehmen. Vor allem: was für ein Arzt hat das wohl ausgestellt? Da gibt doch bloss einer seinen Namen dafür – Verantwortungsübernahme Fehlanzeige.
Drittens: In meinen Augen wird hier zudem ein Medikament verharmlost und wie ein normales Konsumgut dargestellt – das auch noch mit „Goodies“ aufgewertet werden muss?

WIESO ist das in Deutschland offenbar erlaubt? Ist da die Patientensicherheit so wenig wert?

Doktor „Spiele“

Probleme mit Ärzten oder Praxen haben wir selten, aber doch immer mal wieder. Unangenehmerweise diesmal mit einem Arzt ziemlich in der Nähe.

In der Schweiz gibt uns das HMG die Möglichkeit Rezepte zu verlängern … also zum Beispiel bei einem einmaligen Rezept eine Wiederholung zu machen (wenn es nicht grad Liste A oder ein Betäubungsmittel ist). Oder ein Dauerrezept zu verlängern – um maximal 1 Jahr tatsächlich. Bei uns in der Apotheke machen wir von diesen Möglichkeiten Gebrauch, aber mit Augenmerk. Zum einen weil ich überzeugt bin, dass es sinnvoll ist, wenn der Arzt den Patienten zumindest einmal im Jahr sieht (ja, auch bei chronischen Sachen)  und zum anderen, weil ich der Meinung bin, das der Patient selber für seine Gesundheit Verantwortung übernehmen sollte – und dazu gehört auch, beim Arzt vorbeizuschauen und neue Rezepte zu organisieren. Auf Wunsch und Möglichkeit besorgen wir natürlich Rezepte beim Arzt oder machen Vorbezüge. Aber … da ist dieser eine Arzt und der hat einige Patienten, denen er einfach keine Dauerrezepte ausstellt. WIr haben ausserdem gelernt, dass wir bei ihm keinerlei Vorbezüge mehr für die Patienten machen. Nicht einmal mehr nach telefonischer Rückfrage vorher bei der Praxis … das nachdem uns der Arzt geweigert hat ein Rezept auszustellen und sich beklagt hat, dass seine Praxisassistentin (die wir am Telefon hatten) gar nicht das Recht gehabt hatte das zuzusagen. Das habe nur er und er geht nicht ans Telefon, wenn er Patienten hat.

Das ist ausserdem genau die Praxis, die es regelmässig nicht schafft, uns ein Rezept zukommen zu lassen. Wir sind dafür erreichbar via Fax (ja, immer noch) und via E-Mail, wenn man es nicht per Post (kostet) oder von Hand (persönlich) rüberschicken will. An was das liegt habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Faxgerät und E-mail funktionieren. Die restlichen Ärzte, Spitäler und die Spitex schaffen es uns zu kontaktieren … aber diese eine Praxis nicht. Unser Fax ginge nicht. Das gesendete email kommt nicht an. Immer wieder. Dass sie es gelegentlich an eine falsche E-Mail Adresse schicken wissen wir, weil wir bei unserem technischen Dienst angefragt haben, wo das Problem liegen könnte (irgendwie können die das feststellen). Ich habe der Praxis auch schon mails geschrieben mit der Bitte um Antwort auf diese Adresse und auch der Angabe der Faxnummer. Das Antwortmail kam, das Fax nicht (zuviel Aufwand offenbar). Beim letzten Mal hat es nach 5 Tagen hin und her mit der Patientin dann endlich geklappt, nachdem wir angerufen und unsere E-Mail-Adresse buchstabiert (!) haben. Interessanterweise ist das Rezept für ihren Mann am ersten Tag angekommen, einfach ihres nicht (mehr), trotz Nachfragen von uns und ihr.

So. Nach der Vorgeschichte jetzt zur Story, weshalb ich mich dank der Praxis habe anschreien lassen von einem Patienten.

Er hat erst mal seine Frau vorgeschickt, um etwas abholen zu lassen. Weil sie meiner Kollegin nicht glaubte habe ich es ihr noch einmal erklärt: Für das Mittel, das der Mann will hat er kein Rezept mehr. Der Arzt hat (obwohl der Patient es regelmässig braucht) kein Dauerrezept ausgestellt. Ich habe schon eine Wiederholung auf das letzte, einmalige Rezept gemacht. Bei diesem Arzt (ja, dem von oben) kann ich keine Vorbezüge machen. Bitte nehmen Sie selber mit dem Arzt Kontakt auf damit er uns ein Rezept schickt. Hier ist unsere Karte. Nein, da kann ich es nicht verlangen, das müssen Sie tun.

Erstaunlicherweise bekommen wir das Rezept schon nach einer knappen halben Stunde zugemailt von der Praxis. Mit dem gewünschten Medikament. Es ist wieder kein Dauerrezept. Tatsächlich steht sogar NR (nicht repetieren) drauf.

Ich bin grad dabei es auszuführen, als der Mann in die Apotheke stapft (wütend?). Ohne Maske. Meine Kollegin gibt ihm eine Maske und er fängt schon laut an, wo sein Medikament bleibt, was für eine Frechheit es sei, dass er sein Mittel hier nicht einfach bekommt, immerhin habe er ein Rezept …

Ich drücke der Kollegin das Mittel in die Hand und sage ihr nur, dass sie ihn darauf hinweisen soll, dass das kein Dauerrezept ist, ansonsten haben wir das nächste Mal wieder dasselbe Problem.

Oh boy – Das wollte er gar nicht hören. Der Grundtenor war, dass wir eine miese Apotheke sind, weil wir ihm sein Mittel vorenthalten wollen. Er wird so laut, dass schliesslich ich nach vorne gehe und versuche ihm das zu erklären. Nämlich, dass faktisch nicht wir es sind, die ihm das Mittel vorenthalten, sondern sein Arzt. Klar kann ich ihm eine Kopie des Rezeptes geben. Da steht halt immer noch nicht drauf, dass es ein Dauerrezept ist (weil es keines IST, im Gegenteil: NR) und es ist vermerkt, dass das Mittel schon abgegeben wurde.

Irgendetwas scheint aber doch angekommen zu sein von dem was ich gesagt habe (in wesentlich niedrigerer Lautstärke als er), denn zum Abschluss meinte er nur „OB ich ihm da etwa vorschlage, dass er den Arzt wechselt?!“

Naja, das oder die Apotheke – aber auf das Theater kann ich echt verzichten.

Ganz Cool: Nachdem ich mich zurückgezogen habe und er noch ein paar letzte Worte loswerden musste bei der Kollegin fragt er sie, wie der Chef hier heisst (wohl um sich zu beschweren). Meint sie: „Das ist Pharmama, diejenige, die sie vorhin so angegangen sind.“

… Denkpause. Dann: „Na, das ist dann Euer Verlust.“ Abgang.

Sehe ich anders.

Verschreibungspflichtig – die zweite

Wer weiss? Vielleicht haben sich die Ärzte hier gedacht: „Wenn ich das so unleserlich wie möglich aufschreibe, dann sieht man auch nicht, wenn etwas falsch geschrieben ist?“ … Oder sie schreiben einfach immer so mies. Bisserl ungeschickt, wenn wir in der Apotheke dann rätseln müssen, was es denn sein darf.

(Unter dem Bild die Lösung in der Bildbeschreibung. Merke: wenn man weiss, was es sein soll, ist es immer einfacher)

Zum repetieren 12 Monate. Esomep 20, Atorvastatin 20, Eltroxin 50, Condrosulf 800, ViDe3, Dafalgan 500, Magnesiocard 5

Einfach, oder? Nein? Aber das ist noch steigerbar

Makatussin Comp Sirup, Ponstan 500, 30 (als repetatur), Sympany (das ist die Krankenkasse – gehört nicht mal hier aufs Rezept), Avalox 400 7Stck, Spiricort 50 zu 20 Stck (1 morgens 5-6 Tage lang, dann Stop), Buscopan Dragees

Und noch eine Rückseite eines Rezeptes (ja, da kann man auch draufschreiben, zum Beispiel, wenn es vorne zu wenig Platz hat):

Da steht: 1 OP Naaprep o.ä. / bitte Kassenpflichtiges NaCl 0.9% falls möglich / 1 OP Imazol Cremepaste 2x/Tag 10 Tage

Ich musste den Arzt (oder besser die Patientin) enttäuschen: Salzwasserampullen sind alle maximal NLP, also via Zusatzversicherung und meist noch so, dass die Krankenkassen das auch dann nicht zahlen.

Besten Dank noch an die Kommentare und Einsendungen mit den Bedenken wegen den nicht ganz gelungenen Übermalungen im letzten Post. Ich hab’s angepasst – auch wenn ich nicht denke, dass ich mit einem halben Strassennamen oder GLN Nummer da zuordnenbare Patientendaten freigebe. Ich hoffe, ich habe diesmal einen besseren Job gemacht.

Entziffern macht Euch Spass? Ihr wollt mal in der Apotheke arbeiten und schon üben? Hier könnt ihr das:

Verschreibungspflichtig

Naja, die Hälfte der Medikamente auf dem Rezept ist nicht rezeptpflichtig … aber die „verschreibungspflicht“ scheint sich hier auf die Dosierungen zu beziehen. Da hatte es wohl jemand eilig. Wieviele Fehler entdeckt ihr?

Hier scheint der Arzt einfach die erste Zeile die in seinem Computersystem bei „Ibuprofen 400“ aufpoppt gewählt zu haben … oder er ist Fan der Apothekenkette, die das als Hausspezialität hat. Hmmm – ich ignoriere das und gebe ein anderes Generikum. Hier gibt es noch genügende.

Aber bei der letzten Rezeptzeile … ich denke ich kann das auf 1 Packung kürzen? Oder zahlt die Krankenkasse das Display mit 12 Packungen auch?

Es gibt ja viele Möglichkeiten, wie man in der Schweiz ein Dauerrezept kennzeichnen kann. „Ad Rep“, „repetatur“ … aber wenn man das lateinisch nicht kann, ist es vielleicht besser es auf Deutsch hinzuschreiben? Ich weiss ja, was der Arzt hier meint, aber … das amüsiert mich doch.

Die Medizinische Praxisassistentin hat das Rezept geschrieben. Wohl auf Wunsch des Patienten. Aber merkt der Arzt das nicht, wenn er das unterschreibt? Oder ist es ihm egal?

Falscher Patient, Richtiges Medikament?

Es ist nach 1 Uhr, wir haben grad den „Schichtwechsel“ hinter uns, da kommen zwei Frauen in die Apotheke und reichen mir ein Rezept für ein Blutdruckmedikament.

Ich gebe den Namen des Patienten (männlich) im Computer ein – kein Treffer. Ich frage deshalb nach der Krankenkassenkarte, die mir auch promt überreicht wird … und jetzt wirds lustig, denn: der Name auf der Karte stimmt überhaupt nicht mit dem Namen auf dem Rezept überein. Zudem ist es die Karte einer Frau.

„Entschuldigen Sie“ sage ich, „aber ich brauche die Krankenkassenkarte des Patienten. „

Sagt die eine Frau auf die andere deutend. „Sie ist die Patientin. Das ist ihre Karte.“

Pharmama: „Aber das Rezept ist auf einen anderen Namen ausgestellt, sehen Sie?“

Kurze Diskussion der beiden untereinander, dann: „Der Arzt ist der Vertretungsarzt, Sie braucht das Medikament dringend.“

Pharmama: „Ist es denn das richtige Medikament? (Ich meine: wenn schon der Arztname falsch drauf ist). Es ist ein Medikament gegen zu hohen Blutdruck (nenne Namen).“

Kurze Diskussion. „Ja, das ist das.“

Ich fühle mich nicht ganz wohl das so abzugeben, da kommt es mir gerade recht, dass das Medikament im aufgeschriebenen Original nicht lieferbar ist und ich ein Ersatz (Generikum) auf den nächsten Tag bestellen muss. Das gibt mir Zeit nachzufragen. Ich sende dem Arzt (da noch Mittagszeit) deshalb ein Fax mit dem Rezept und der (grossgeschriebenen) Notiz beiliegend:

Patientin (Name) hat dieses Rezept gebracht. Bitte antworten Sie noch heute ob das das korrekte Medikament für sie ist. Apotheke/ Tel/Fax/mail

Wir hören nichts. Das Medikament kommt, wird am nächsten Tag im Verlauf des Morgens von der Kollegin abgegeben … und nachmittags um 14 Uhr bekommen wir einen Anruf der Arztpraxis: Das war nicht das richtige Medikament. Weshalb wir das abgegeben hätten?!? Und weshalb das Generikum?

Grrrr.

Wir kommen überein, dass die Arztpraxis die Patientin informiert, dass sie das Medikament zurückbringen soll. Inzwischen sei auch ihr Hausarzt wieder da – ein Selbstdispensierender Arzt, so dass sie ihr Blutdruckmedikament dort (weiter) nehmen wird.

Die Geschichte ist noch nicht ganz fertig, denn die Patientin hat das Medikament nicht uns, sondern dem Hausarzt gebracht.

Beim Zurückholen desselben haben wir dann mitbekommen, dass der Ersatzarzt uns als Apotheke „freundlicherweise“ die Komplettschuld an der Fehlabgabe gegeben hat, sowohl gegenüber dem Hausarzt als auch gegenüber der Patientin.

Notiz für mich: das nächste Mal muss der Patient auf die offizielle Korrektur / ein neues Rezept warten, wenn das Rezept falsch ausgestellt wurde.


Nachtrag: In der Woche hatte ich grad noch 2 x so etwas. Einmal war es nur, weil die Patientin mit langem spanischem Doppel Namen andere Vornamen/Nachnamen auf dem Rezept als auf der Krankenkassenkarte hatte (da stimmte aber zumindest das Geburtsdatum überein) und ein anderes Mal war das Rezept auch auf einen komplett anderen Patienten ausgestellt. Alles von verschiedenen Ärzten. Haben die auch Stress grad?