Es ist nach 1 Uhr, wir haben grad den „Schichtwechsel“ hinter uns, da kommen zwei Frauen in die Apotheke und reichen mir ein Rezept für ein Blutdruckmedikament.
Ich gebe den Namen des Patienten (männlich) im Computer ein – kein Treffer. Ich frage deshalb nach der Krankenkassenkarte, die mir auch promt überreicht wird … und jetzt wirds lustig, denn: der Name auf der Karte stimmt überhaupt nicht mit dem Namen auf dem Rezept überein. Zudem ist es die Karte einer Frau.
„Entschuldigen Sie“ sage ich, „aber ich brauche die Krankenkassenkarte des Patienten. „
Sagt die eine Frau auf die andere deutend. „Sie ist die Patientin. Das ist ihre Karte.“
Pharmama: „Aber das Rezept ist auf einen anderen Namen ausgestellt, sehen Sie?“
Kurze Diskussion der beiden untereinander, dann: „Der Arzt ist der Vertretungsarzt, Sie braucht das Medikament dringend.“
Pharmama: „Ist es denn das richtige Medikament? (Ich meine: wenn schon der Arztname falsch drauf ist). Es ist ein Medikament gegen zu hohen Blutdruck (nenne Namen).“
Kurze Diskussion. „Ja, das ist das.“
Ich fühle mich nicht ganz wohl das so abzugeben, da kommt es mir gerade recht, dass das Medikament im aufgeschriebenen Original nicht lieferbar ist und ich ein Ersatz (Generikum) auf den nächsten Tag bestellen muss. Das gibt mir Zeit nachzufragen. Ich sende dem Arzt (da noch Mittagszeit) deshalb ein Fax mit dem Rezept und der (grossgeschriebenen) Notiz beiliegend:
Patientin (Name) hat dieses Rezept gebracht. Bitte antworten Sie noch heute ob das das korrekte Medikament für sie ist. Apotheke/ Tel/Fax/mail
Wir hören nichts. Das Medikament kommt, wird am nächsten Tag im Verlauf des Morgens von der Kollegin abgegeben … und nachmittags um 14 Uhr bekommen wir einen Anruf der Arztpraxis: Das war nicht das richtige Medikament. Weshalb wir das abgegeben hätten?!? Und weshalb das Generikum?
Grrrr.
Wir kommen überein, dass die Arztpraxis die Patientin informiert, dass sie das Medikament zurückbringen soll. Inzwischen sei auch ihr Hausarzt wieder da – ein Selbstdispensierender Arzt, so dass sie ihr Blutdruckmedikament dort (weiter) nehmen wird.
Die Geschichte ist noch nicht ganz fertig, denn die Patientin hat das Medikament nicht uns, sondern dem Hausarzt gebracht.
Beim Zurückholen desselben haben wir dann mitbekommen, dass der Ersatzarzt uns als Apotheke „freundlicherweise“ die Komplettschuld an der Fehlabgabe gegeben hat, sowohl gegenüber dem Hausarzt als auch gegenüber der Patientin.
Notiz für mich: das nächste Mal muss der Patient auf die offizielle Korrektur / ein neues Rezept warten, wenn das Rezept falsch ausgestellt wurde.
Nachtrag: In der Woche hatte ich grad noch 2 x so etwas. Einmal war es nur, weil die Patientin mit langem spanischem Doppel Namen andere Vornamen/Nachnamen auf dem Rezept als auf der Krankenkassenkarte hatte (da stimmte aber zumindest das Geburtsdatum überein) und ein anderes Mal war das Rezept auch auf einen komplett anderen Patienten ausgestellt. Alles von verschiedenen Ärzten. Haben die auch Stress grad?
Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass ihr überhaupt darüber nachdenkt das Rezept zu akzeptieren? Ist das in der Schweiz generell so üblich?
Wenn nicht der richtige Patient drauf steht, würde ich das Rezept als ungültig betrachten und die Angelegenheit sollte keine Diskussion wert sein.
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Wir haben in der Schweiz ein paar Möglichkeiten mehr als ihr in Deutschland. Allgemein, was die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente angeht. Faktisch wäre das ähnlich einem Vorbezug, wo das richtige Rezept nachgeliefert werden kann.
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Also theoretisch ist das zwar so richtig. Aber ob rechtlich in Ordnung oder nicht, ich könnte das trotzdem so nicht abgeben. Sorry aber ich finde, das war einfach ein großer Fehler eurerseits. Zwar habt ihr nicht die Alleinschuld, wie der Arzt sagt, aber doch wohl die moralische Pflicht, dass alles korrekt abläuft. Da kann ja jeder kommen mit irgend einem geklauten Rezept vom Nachbarn…
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Meinem Mann letztens ähnlich passiert. Rezept sowie Krankschreibung war auf seine Mutter ausgestellt (Helferin in der Zeile verrutscht. Die heißen zu ähnlich. Selber Anfangsbuchstabe, selbe Zeichenanzahl, Nachname eh gleich… ). . Hat er erst Zuhause gemerkt, Apotheke hat natürlich auch nichts gemerkt (war nur ein Ibuprofen). Musste dann nochmal hin um eine korrekte Krankschreibung zu holen. Das Rezept sollte er auch nochmal bekommen, aber er hatte es ja schon eingelöst. Dass jetzt die falsche Kasse dafür zahlt, sahen wir als Kollateralschaden an…
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Um, ich hätte das Medikament erst abgegeben, nachdem ich mit der Praxis Kontakt hatte, und das auch deN Kolleginnen so kommuniziert.
Aber vor allem zeigt dieser Vorfall, wie unersetzlich die Apotheke vor Ort ist. Kein Versand hätte einen Grund gesehen, da nachzuhaken, sonder einfach versendet. Besten Fall hätte die Patientin dann den Fehler selber bemerkt – im schlimmsten Fall hätte sie Schaden an Leib und Leben genommen.
Aber völlig daneben ist, daß die Praxis Euch den Fehler in die Schuhe schiebt!
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In den ersten Jahren nach meiner Praxisübernahme hatte ich – als Altlast meines Vorgängers – oft falsche Vornamen in der elektronischen KG stehen. Überwiegend handelte es sich um die Rufformen bzw. Diminutive der korrekten Namen. Hat aber keinen Apotheker jemals gestört, wenn diese auf dem Rezept auftauchten.
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