Auf diese Liste will keiner (2)

2 Monate vergehen. Wir erinnern uns: Frau Bündchen mit Dauerrezept für Tramadol-retard Tabletten bei uns (und vielleicht noch wo anders?) und Frau Bündchen Senior, deren Dauerrezept für Tramadol-Tropfen (die die Tochter immer für sie bezogen hat) das storniert wurde.

Wir erhalten ein neues Dauer-Rezept für Frau Bündchen über Tramadol Tropfen mit einem Abbau-Schema als Dosierung.

Ja, jetzt bin ich verwirrt. Für die Tropfen hatten wir bisher nur für ihre Mutter Rezepte. Und das Abbau-Schema … das ist schon möglich, nur … ist das demnach anstatt der Retard-Tabletten (wäre logisch, aber nirgends erwähnt) oder hat der Arzt das mitbekommen, dass sie nebenher die Tropfen der Mutter genommen hat und das ist statt denen?

Vielleicht konstruiere ich da nur ein Problem, aber ich nehme das dennoch zum Anlass der Praxis anzurufen und diesmal will ich den Arzt direkt sprechen.

Nun – das war das spannendste und mehr als aufschlussreiche Telefon-Gespräch, das ich seit langem hatte. Ich versuche etwas zusammenzufassen, da der Arzt und ich Anfangsschwierigkeiten hatten zu verstehen, von was wir beide jetzt reden.

Pharmama: „Guten Morgen! Ich rufe an wegen dem neuen Dauerrezept für Tramadol-Tropfen für Frau Bündchen, das sie uns gefaxt haben. Ich habe gesehen, das ist ein Abbauschema … heisst das, dass das anstatt den Tramadol retard Tabletten ist?“

Arzt: „Nein, die nimmt sie ja schon eine Zeitlang nicht mehr. Das ist der Ersatz für das letzte Tramadol-Tropfen Rezept vom (1 Monat her).“

Pharmama: „Oh. Ich habe aber für Frau Bündchen bisher kein Rezept für Tramadol Tropfen erhalten. Das ist das erste Rezept für Tropfen für sie, das ich hier sehe.“ (meine Betonung auf FÜR SIE), das von der Mutter darf ich ja nicht erwähnen.

Arzt: „Wir haben ihr ein Tramadol Dauerrezept für Tropfen mit der Dosierung (…) am (1 Monat her) ausgestellt. Das Rezept hier ersetzt dieses Rezept.“

Pharmama: „Das ist interessant. Weil … dieses Rezept für Tropfen ist nie bei uns angekommen. Sie hat aber ein laufendes Dauerrezept für Tramadol Tabletten, das sie in der Zwischenzeit, also sei (1 Monat her) 2x bei uns weiter bezogen hat.“

Arzt: „…“

Pharmama: „Ausserdem … da war vor ein paar Monaten doch noch ein Zwischenfall bei ihr, wo sie das neue Dauerrezept für Tramadol Tabletten direkt der Patientin gemailt haben. Damit könnte sie theoretisch jetzt ausser bei uns auch noch in anderen Apotheken das beziehen. Wir haben keine Möglichkeit das Nachzuprüfen.“

Arzt: „Also sie bezieht immer noch die Tabletten bei ihnen? Das letzte Dauerrezept für die Tropfen ist nicht zu ihnen gekommen, das bezieht sie wahrscheinlich andereswo … und es existieren eventuell noch weitere laufende Dauerrezepte für das Tramadol in anderen Apotheken?“

Pharmama: „…“ (das muss man mal sacken lassen.) „Ja.“

Der Arzt überlegt etwas, dann bestimmt: „Bitte stornieren sie das Dauerrezept für die Tabletten und auch das für die Tropfen jetzt. Ich werde mit der Patientin Kontakt aufnehmen und schauen, wie das weiter geht. Falls sie vorher zu ihnen kommt, sagen sie ihr, sie muss mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen herauszufinden, wo die anderen Rezepte sind und von jetzt an nur noch einzelne Rezepte für sie ausstellen, keine Dauerrezepte mehr. Vielleicht setze ich sie auf die Sperrliste, wenn sie mir nicht angibt, wo sie noch bezieht.“

…

3 Tage später meldet sich Frau Bündchen selber bei uns, um superfreundlich zu fragen, ob sie die Tramadol Tabletten ausnahmsweise 2 Tage früher holen kann, da sie wieder über Wochenende weg ist.

Ich musste das verneinen und habe sie wie besprochen an den Arzt verwiesen.

Seitdem ist Funkstille, weder von ihr noch vom Arzt haben wir etwas gehört. Ich bin noch nicht sicher, dass sie auf der neusten Sperrliste ist, aber grundsätzlich: das ist eine der Möglichkeiten, da drauf zu landen.

Mehr vom Patientengeheimnis in dem Sampler hier. https://pharmama.ch/2016/06/07/vom-geheimnis-des-patienten-sampler/

Serviceblogpost für Schweizer Ärzte

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Serviceblogpost für Schweizer Ärzte. Es folgen ein paar Informationen, die das Ausführen von Rezepten in der Apotheke immens vereinfachen können – und die Ärzte einfach wissen sollten. Klar, ich versuche, die Ärzte zu informieren aus der Apotheke, aber dazu fehlt mir aktuell häufiger die Zeit, also … informiert euch hier:

Collunosol Halsspray gibt es nicht mehr. Bitte schreiben sie grad ein Ersatzpräparat auf, das erspart mir Erklärungen beim Patienten und ihnen eventuelle Rückfragen. Stattdessen aufschreiben: NeoAngin Halsspray mit Lidocain. Oder Sangerol. Beides SL, ersteres sehr ähnlich in der Zusammensetzung.

Colchicin Tabletten: Da gibt es jetzt endlich ein Präparat für die Schweiz. Nennt sich Colctab, enthält 0.5mg Colchicin und wird (seit ganz neu) auch von der Grundversicherung übernommen. Dafür darf ich deshalb jetzt das ausländische Präparat nicht mehr abgeben.

Flector Pflaster: die sind nicht SL! Trotzdem wird das häufig bei Patienten verschrieben, die keine Zusatzversicherung haben. Stattdessen aufschreiben: Flectorparin Pflaster. Die sind SL, enthalten ausser Diclofenac noch Heparin – und müssen nur 1x täglich aufgetragen werden, nicht 2x.

Sinupret Dragees. Aufgeschrieben in der Dosierung 3 x 1 pro Tag. Die Dosierung ist zu niedrig, respektive entspricht der für die Sinupret FORTE. Bitte die aufschreiben oder die Dosierung anpassen oder ein sic! dahinter, falls ich das wirklich unterdosiert abgeben soll.

Thermacare Pflaster: die selber-wärmenden Pflaster und Auflagen sind nicht mehr in der MiGeL, werden nicht mehr von der Grundversicherung übernommen, tatsächlich zahlt selbst die Zusatzversicherung nicht mehr unbedingt mehr etwas daran. Entweder nicht mehr aufschreiben, oder den Patienten informieren, damit er in der Apotheke nicht überrascht wird. Stattdessen aufschreiben: Pflaster mit Capsaicin, aber … dasselbe ist das nicht.

Motilium lingual sind NLP (nur über Zusatzversicherung), aber das Generikum Domperidon Mepha lingual ist SL und geht über die Grundversicherung.Dauerrezepte für Benzodiazepine und Z-Substanzen (Zolpidem …) für ein Jahr sind nicht erlaubt. Ich kürze die Dauer in der Apotheke selbständig auf die maximal erlaubten 6 Monate und informiere den Patienten. Da die meisten von denen schon abhängig sind von den Sachen, kann man sich vorstellen, wie gut das ankommt. Und BITTE schreibt bei den Sachen auf, wie der Patient das nehmen soll. „Bei Bedarf“ ohne Maximalangabe ist wie ein langsamer Unfall, dem man zuschauen kann. Die Patienten werden das steigern. Manche bis ins Unermessliche. Ich kann keine Kontrolle der Bezugsabstände machen, wenn ich keine (Maximal-)Dosierung weiss.

Zofran / Ondansetron: Das ist ein starkes Mittel gegen Übelkeit. Bitte verschreibt das nicht als Mittel gegen Reiseübelkeit! Abgesehen davon, dass es sacketeuer ist (ja, auch als Generikum) ist es dafür nicht zugelassen. Die Krankenkasse übernimmt das nur bei Übelkeit aufgrund von Chemotherapie. Die meisten (eigentlich alle) Rezepte, die ich aktuell dafür bekomme, sind nicht für diese Indikation. Ja, ich frage nach und das geht dann nicht an die Krankenkasse, das muss in der Apotheke bezahlt werden. Ich weiss, es gibt nicht wahnsinnig viele Alternativen gegen Übelkeit bei Kindern in der Schweiz, aber, was ist das Problem mit dem altbekannten Itinerol? Klar das gibt es nicht als Lutschtablette, aber als Zäpfchen.

Und was ist mit den Dosierungsangaben der Kinderarztpraxen für Ibuprofen-Sirupe (Algifor etc.)? Wieso wird da seit neustem nicht mehr die Dosierung die im Kompendium und in der Packungsbeilage steht angegeben, sondern die einiges höhere Dosierung der peddose-Seite? Habe ich da etwas verpasst? Das sind auch dort Maximaldosen. Wenn ich das so anschreibe, nimmt das Kind eine (vielleicht unnötig?) hohe Dosierung und ich habe verwirrte Eltern, weshalb das höher ist als was auf der Flasche selber steht. Man kann das sicher machen, aber nicht bei JEDEM Rezept dafür.

Neue Praxis? Bitte schaut, dass irgendwo auf dem Rezept oder dem Stempel die KSK Nummer steht (die Nummer des Arztes, die ich angeben muss zum Abrechnen mit der Krankenkasse). Die GLN Nummer dagegen brauche ich nicht.

Auf dem Rezept brauche ich auch nicht die Angabe der Krankenkasse oder gar der Versichertennummer. Vor allem nicht bei Handgeschriebenen. Konzentriert euch da lieber darauf leserlich zu schreiben. Die Krankenkasse / Versicherungsdeckung muss ich sowieso jeweils abklären.

Amiodaron: Wegen der extrem langen Halbwertszeit muss das Mittel mit Pausen genommen werden (und nicht täglich durchgehend). Bitte schreibt das auch so aufs Rezept: z.Bsp: 1 Tbl tgl, Sa und So Pause.

Clopin / Leponex: Sogar auf der Packung steht (auf einem Kleber): „Darf nur abgegeben werden auf Rezept mit Vermerkt BBK sic“. (BBK = Blutbildkontrolle. Nötig wegen der seltenen, aber gefährlichen Nebenwirkung einer Agranulozytose. Leider steht das auf so gut wie keinem einzigen Rezept, das ich heute bekomme noch drauf. Wisst ihr Ärzte nicht mehr, dass das nötig ist? Wird das nicht mehr aufgeschrieben, weil die Praxis das sowieso nicht mehr machen kann? Dann muss das organisiert werden (nicht durch die Apotheke!).

Isotretinoin: Bitte schreibt das nicht auf Wunsch auf, wenn ihr nicht ein Hautarzt seid. Und vor allem nicht als Dauerrezept bei jungen Frauen. Einfach nicht. (Mal die Fachinfo durchlesen!)

Es gäbe noch mehr. Aktuell besonders nervend sind die wieder vermehrt auftretenden Lieferschwierigkeiten. Nizoral Shampoo zum Beispiel, da ist NICHTS lieferbar – Original und alle Generika fehlen bis auf weiteres. Dafür habe ich auch keine Lösung … ausser der Patient will das mit dem niedriger dosierten und frei erhältlichen Terzolin versuchen. Solange es das noch gibt.

It’s all greek to me

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Vor nicht allzu langer Zeit hatte ich einen netten Austausch mit einem Assistenzarzt vom hiesigen Spital. Der Arzt hat angerufen, weil er uns ein Rezept zulassen kommen wollte. Per email. Finde ich super, weil (wenn über die gesicherten Server laufend) sicherer als die bisherigen Fax-Übertragungen und wenn ich das Rezept so direkt vom Arzt bekomme, darf ich das auch annehmen und ausführen. (Im Gegensatz zu einem Rezept per mail von einem Patienten – ganzes Problem hier nachzulesen: Ist das elektronische Rezept gültig?).

Jedenfalls hatte der Arzt zwar unsere email-Adresse, aber irgendwie hat die Übertragung dennoch nicht funktioniert. Ich bestätige ihm unsere email: faktisch so etwas: Apotheke@Apotheke.ch. Also biete ich ihm an, eine email an seine Adresse zu schicken, dann kann er einfach darauf antworten. Das Spital hat solche Adressen: Vorname.Arztname@Spital.ch

Einfach genug, oder? Er hat mir dann seinen Namen buchstabiert …
Es war so etwas wie Konstantinos.Mavrokordatuopolis@Spital.ch
(Name natürlich total fiktiv, vielleicht war es sogar eine andere Herkunft).

Zum Glück habe ich mich nicht verschrieben … die mail ging durch und kurz darauf kam das Rezept. Aber vielleicht sollte das Spital bei so etwas eine Ausnahme machen und eine einfachere Adresse vergeben?

Tell me what you want, what you really, really want

Kommunikation als Informationsaustausch ist so wichtig. Auch in der Apotheke. Vom Personal und von den Kunden.

Hier zwei Beispiele, wie es nicht gemacht wird.

Die Pharmaassistentin bringt mir verschiedenes vom Dauerrezept nach hinten zum kontrollieren, das die Patientin bei ihr vorne verlangt hat. Aspirin cardio, Magnesiumbeutel ohne Zucker, Cholesterinmittel, Schmerzmittel. Alles angeschrieben. Ich kontrolliere, visiere und sie geht es abgeben.
Eine Minute später ist sie wieder da, mit einer Packung Magnesiumbeutel ohne Zucker (angeschrieben) und dem Rezeptausdruck: „Sie will zwei Magnesium.“
Okay. Kontrollieren, visieren, sie geht wieder nach vorne.
Zwei Minuten später kommt sie wieder. Mit 2 Packungen Magnesiumbeutel mit Zucker, angeschrieben und dem Rezeptausdruck. „Sie will jetzt die mit Zucker. Ich habe es auf dem Dauerrezept geändert. Sie will keine künstlichen Süsstoffe.“ Gesagt mit etwas Augenverdrehen.
„Wir können das ersetzen.“
„Ja, ich weiss – mich nervt nur … ich bin jetzt wegen ihr drei Mal hier und muss jedesmal im Computer das ändern, raussuchen, anschreiben, auf dem Rezept anschreiben und kontrollieren gehen. Das wäre in einem Mal und 5 Minuten weniger lang gegangen.“
Das ist übrigens nicht das erste Mal bei der Patientin. Bei ihr habe ich manchmal das Gefühl, sie macht das absichtlich.

…

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Oder der Herr Freitag Abend.
Wir sind nur noch zu zweit, als er in die Apotheke kommt. Ich begrüsse ihn freundlich und er schaut mich an und sagt. „Pflaster für Knie“ (keine weitere Info. Ok.)
Ich bringe ihn zu unserem Pflaster und Wundmaterial-Sortiment und zeige ihm die Pflaster, die speziell für Wunden am Knie sind …
„Ist es für sie selber?“
„Ja.“
„Das hier sind Pflaster für Schürfwunden und derartiges am Knie, sie sind speziell geformt, elastisch, damit man sich damit auch bewegen kann und man kann sie, wenn die Wunde sauber ist, auch 2-3 Tage drauf lassen.“
„Krankenkasse?“
„Ah, ich glaube nicht, dass die Krankenkasse die zahlt.“
„Ich habe ein Rezept.“
Wortkarg, der Herr, aber mir dämmert langsam etwas.
„Sie haben ein Dauerrezept?“
„Ja.“
„Wie ist der Name?“ – ich suche es heraus aus dem Computer und schaue, was er zum wiederholen hat das „Pflaster für Knie“ sein könnte.
„Die Flector?“ (Diclofenac Pflaster – gegen Schmerzen).
„Ja.“
Ich hole sie, schreibe sie an, gebe sie ihm.
Er: „Das ist für den Tag, wo die für die Nacht?“
Okay, nochmal Patientendossier aufgemacht. Liste durchschauen. Weiter unten werde ich fündig.
„Die Neurodol?“ (Pflaster mit Lidocain, einem lokal betäubenden Mittel)
Er zuckt die Schultern.
„Weisse Packung?“
Ich bringe sie ihm und es ist das richtige. Wiederholen, anschreiben, abgeben.
Er: „Ja. Blaue Packung für Tag, Weisse Packung für Nacht. Für Knie.“
„Genau. Könnten sie das nächste Mal das hier mitbringen?“ (Ich zeige auf die Dosierungsetikette der Packung) „Damit finde ich viel schneller, was sie brauchen.“
Er lächelt, nickt und wir verabschieden uns freundlich.
Hoffentlich geht das das nächste Mal besser.

Verfälscht

Rezepte werden nicht nur gefälscht, sondern auch verfälscht. Das bedeutet, dass man ein (korrekt vom Arzt ausgestelltes) Rezept nimmt und dann darauf etwas ändert oder anbringt. Das ist genauso verboten, wie ein Rezept komplett nachzumachen und zu fälschen.

Hier ein aktuelles Beispiel. Samstag bekommt die Pharmaassistentin ein Rezept vorgelegt. Das Rezept ist von jemandem, die das Medikament selber bezahlt, ein Dauerrezept für 3 Monate, auf dem Rezept stehen 3 Mittel, 2 davon wurden schon bezogen laut der Kennzeichnung daneben.

Auf dem Rezept steht Tretinac 20mg, 100 Stück, Lubex Waschlotion, Acnatac Gel (abends anzuwenden)

So weit so normal. Die Schrift des einen (obersten) Medikaments – das Tretinac – sieht allerdings etwas anders aus. Wie doppelt geschrieben. Das ist auch das einzige, das noch nicht bezogen wurde.

Tretinac ist ein Mittel, das Isotretinoin enthält, wie die anderen Sachen auf dem Rezept ein Mittel gegen Akne. Es würde die anderen (Waschmittel und Creme) ergänzen, macht also eigentlich Sinn. ABER: Das Mittel unterliegt diversen Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen. In Kurz: Eigentlich ist es bei Frauen im Gebärfähigen Alter kontrainduziert und darf nur verschrieben werden, wenn strenge Schwangerschaftsverhütungsmassnahmen eingehalten werden (es mach Missbildungen bei Babies). Es darf nur für jeweils einen Monat verschrieben werden (dann sollte wieder eine Kontrolle und Schwangerschaftstest beim Arzt stattfinden) und in der Apotheke darf ich es nur bis 7 Tage nach Ausstellungsdatum abgeben.

Auf dem Rezept: Es ist für eine Frau „im gebärfähigen Alter“. Das Ausstellungsdatum ist im September gewesen (zu lange her). Es soll ein Dauerrezept und grosse Packung sein (geht beides nicht).

Zudem ist Samstag (Arzt nicht erreichbar). Interessant aber: die Patientin war mit dem Rezept im September bei uns. Wir haben die Abgabe (wie von jedem Rezept) festgehalten, sowohl auf dem Rezept als auch im Computer. Das Dauerrezept für das Waschmittel und die Creme ist festgehalten, das Isotretinoin aber nicht.

Wir erklären der Person in der Apotheke (nicht die Patientin selber, sondern ein Familienmitglied) weshalb wir das nicht abgeben können, dass wir aber am Montag beim Arzt anrufen können und es nach Bestätigung dann machen. Das Rezept wurde dann wieder zurückverlangt (wir haben aber noch eine Kopie gemacht).

Montag haben wir den Scan des alten Rezeptes nachschauen können. (Siehe Bild unten: links alter Scan vom September, rechts Kopie des gebrachten Rezeptes).

Ja, das bestätigt unseren Verdacht: Das Tretinac wurde selber ergänzt. Wenn man das anschaut, ist das sogar eine ziemlich gute Verfälschung, die Schrift ist ziemlich ähnlich. Trotzdem dürfte jede Apotheke, die sich an die Vorschriften hält, die Isotretinoin Kapseln nicht abgeben.

Den Arzt haben wir auch informiert. Er bestätigte ebenfalls, dass er das Tretinach nicht verschrieben hat.

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.