Beruf verfehlt – oder: wenn einem andere den eigenen Beruf erklären wollen

Der grauhaarige Mann walzt in die Apotheke, als sei er auf dem Weg in einen mittelgrossen Konflikt.
Ich schaue gerade die Aufzeichnung des Vorfalls an. Interessant, wie die Körpersprache hier schon kommendes ankündet …. dabei sieht er doch so distinguiert aus. Aus dem was ich von meinen Mitarbeitern gehört habe, weiss ich was gesprochen wurde – zumindest auszugsweise.

Er drückt der Kollegin die Packung Condrosulf in die Hand – „Die will ich wieder.“
Sie schaut auf die Packung, sieht eine Etikette mit Namen und sucht im Computer. Er ist nicht drin, kein Patient von uns. Die Packung hat er von der Hausarztpraxis bekommen. Selbstdispensation.
Condrosulf ist ein Mittel gegen Knorpelabbau mit Chondroitinsulfat. Rezeptpflichtig und wird von der Grundversicherung übernommen.
„Für die Abgabe brauchen wir ein Rezept“ sagt die Kollegin ihm. 
„Ich brauche das aber wieder.“ sagt er.
„Moment, ich ziehe grad die Apothekerin bei.“

Sie kommt und er legt los. Viel Finger-zeigen, ruckartiges Kopfschütteln, lautes reden (wenn man den Bewegungen des Mundschutzes glauben kann). Auszugsweise:
„In der Packungsbeilage steht drin, dass man das mindestens 6 Monate nehmen muss. Der Arzt hat mir nur eine Packung mitgegeben, das reicht nirgends hin! … Ich will nicht wieder zum Arzt. Das ist reine Geldmacherrei! … Sie müssen mir das auch so geben. Wenn da drin steht, dass man es so lange nehmen muss, dann sind sie verpflichtet mir das zu geben!

Die Apothekerin versucht ihm zu erklären, wie es wirklich ist, wird aber schon nach wenigen Worten unterbrochen.
„Ich bin Advokat!“ Er schmeisst seine Visitenkarte auf den Tisch, die Apothekerin schaut sie an und legt sie wieder zurück. „Ich kenne das Gesetz und Sie sind verpflichtet mir das abzugeben!“

Nein. Das Gesetz sagt, die Apotheke braucht ein Rezept vor der Abgabe. Man könnte vielleicht noch darüber reden, dass wir ihm Rahmen unserer Verantwortung eine Ausnahme machen (auch wenn das kein lebensnotwendiges Mittel ist / das Risiko da bei der Einnahme etwas falsch zu machen, ist relativ gering) – in dem Fall könnten wir es ihm verkaufen, denn die Krankenkasse übernimmt das ohne Rezept nicht. Verpflichtet sind wir als Apotheker nicht, weder durch das Gesetz noch durch die Berufsethik. Aber da er da gar nicht hinhört und mit seinem Verhalten wirklich aneckt, fällt da auch die Bereitschaft meiner Apothekerin eine Ausnahme zu machen gegen Null. Die Ausnahme wäre nämlich zumindest theoretisch rechtlich anfechtbar.

Jetzt fängt er wirklich an zu „toben“. Die Maske rutscht ihm dabei wiederholt über die Nase, er zieht sie wieder hoch. Er ecchaufiert sich über Merkel (? wir sind hier in der Schweiz?) und die Gesundheitspolitik. Darüber, dass die Ärzte und wir nur am Geldverdienen interessiert sind, Dass meine Kollegin ganz offensichtlich den Beruf verfehlt hat, dass sie besser Lehrerin geworden wäre (?). Und natürlich, dass das hier Folgen haben würde – er würde sich persönlich beim BAG beschweren gehen. Über uns. Über die Apotheken allgemein. Und die Ärzte natürlich. Alles Geldmacherrei! (Das BAG hat glaub auch grad besseres zu tun)

Ich bewundere meine Apothekerin, wie sie bei dem ganzen nur ruhig stehen bleibt. Die Hände vor sich auf die Theke legt. Zuhört. Den Kopf schüttelt. Noch einmal ruhig erklärt. 
Erstaunlicherweise ist grad nur eine andere Kundin im Laden (die etwas irritierte Blicke wirft). Ansonsten hat er nur die anderen Mitarbeiter als Publikum im Hintergrund.

Die Abschiedsworte von ihm sind sicher nicht nett, aber nun steckt er seine Packung (inzwischen flach gedrückt vor Wut) ein und stapft aus der Apotheke. In die nächste?

Es fällt leiser Applaus aus dem Hintergrund.

Rezeptur, Die verlorene Kunst

Ich finde es ja persönlich schade, aber es ist eine eindeutige Entwicklung (zumindest in der Schweiz): die Kunst der Rezeptur geht zunehmend verloren. Die Rezeptur, also die individuelle Herstellung eines Arzneimittels aufgrund eines verordneten Rezeptes nimmt seit Jahren ab. Das hat verschiedene Gründe:

Es gibt (mehr) Spezialitäten, die Herstellungen ersetzen. Das stimmt nicht für alles, gerade im Bereich Arzneimittel für Kinder herrscht hier immer noch ein Defizit, aber die Tendenz ist zunehmend.

Die Herstellung ist nicht günstiger als eine mögliche alternative, existierende Spezialität. Das mag in Deutschland noch anders sein, aber dort werden Rezepturen hauptsächlich durch die PTAs hergestellt (und nicht durch die Apotheker, wie hier) und sehr schlecht abgegolten.

Die Krankenkassen schauen bei Rezepturen immer genauer hin und zahlen sie teils nicht mehr – zum Beispiel, wenn sich ein Inhaltsstoff nicht in der ALT (der Arzneimittel-Liste mit Tarif) findet. Egal, ob er zu neu dafür ist aber offiziell schon zur Therapie zugelassen. Dasselbe gilt für Mischungen mit Salben oder Herstellungen mit Tabletten, die nicht auf der Spezialitätenliste sind, die die Krankenkasse bezahlt.

All das habe ich schon 2018 geschrieben: Weshalb die Rezeptur in der Schweiz ausstirbt

Aber es gibt noch einen Grund, den ich damals nicht erwähnt habe: Das Wissen der Ärzte zu den Rezepturen nimmt ab. Ich denke von den neueren wissen schon eine Menge nicht mehr, dass das überhaupt eine Möglichkeit ist, noch wie man das richtig verordnet. Dabei stammt der Name Rezept genau von dieser Kunst ab. Auch ein Arzt-Rezept war früher faktisch eine „Kochanleitung“, einfach zur Herstellung eines Arzneimittels. Und den Pharmazeuten oblag es dann, daraus ein funktionierendes Mittel zu machen. Das ist auch eine Kunst: Wirkstoffinkompatibilitäten, Löslichkeit des Wirkstoffes, Stabilität der Grundlage, Konservierung, Alkoholmischtabellen, Isotonisch machen von Augentropfen … all das will bedacht sein und umgesetzt.

Im Studium habe ich all das (und mehr) gelernt, brauchen tu ich es zunehmend weniger (was ich schade finde) … und deshalb muss ich heute teils mehr nachforschen, bevor ich eine Rezeptur herstelle. Dass Nivea Creme trotz des Namens keine Creme ist, sondern eine Salbe und ich deshalb eine Cortison Salbe nehmen muss zum mischen, weiss ich. Das war früher eine beliebte Mischung, respektive einfache Verdünnung. Heute wird das kaum mehr gebraucht, vielleicht auch, weil die Hautärzte gelernt haben mehr mit den verschiedenen Cortison Klassen zu „spielen“ und deshalb keine Klasse III (stark) mehr verdünnen lassen müssen um ein mittelstarkes zu erhalten, da nimmt man grad eine Klasse II in Salbenform. Beim Dexeryl, das es noch nicht so lange gibt und das vermehrt für Rezepturen verschrieben wird, muss ich nachschauen gehen, was ich da am besten dazunehme: Elocom in Creme oder Salbe. Offenbar ist hier die Empfehlung auch die Creme zu nehmen – nach der Herstellung bin ich aber nicht wirklich glücklich mit dem Resultat, es scheint zwar stabil zu bleiben, trennt sich nicht, hat aber auch nach mehrmals mischen auf der Salbenplatte immer noch eine … ansatzweise inhomogene Qualität. Das nächste Mal versuche ich es mal mit der Salbe.

Dennoch, eine Rezeptur vom Kinderspital für „Elocom-Dexeryl 1:1“ oder 1:2 kann ich herstellen. Da weiss ich, was ich machen muss. Mehr Mühe habe ich mit Rezepten wie diesem hier:

Also auch wenn wir mal davon absehen, dass der Hautarzt noch nicht mitbekommen hat, dass es die Aknemycin Emulsion nicht mehr gibt, das untere ist eine Herstellung für die ich zuwenig Angaben habe. Hautspiritus 2%. Hautspiritus ist einfach eine Mischung mit Alkohol für die Haut. Das 2% dürfte sich dabei kaum auf den Alkohol beziehen, sondern auf einen Wirkstoff … der leider nicht spezifiziert ist. Was darf’s denn sein? Salicylsäure? Menthol? Polidocanol? Etwas anderes? Wenn ich raten müsste, würde ich auf Salicylsäure tippen, aber ich soll nicht raten bei Rezepten. Also frage ich bei der Praxis nach. Und deren Antwort hat mich etwas brüskiert: ich soll das doch bei (andere Apotheke) bestellen, die haben das schon hergestellt. Was genau drin ist könne sie mir auch nicht sagen. – Es war dann ein Salicylsäure-Hautspiritus, mit 2% Salicylsäure und 70% Alkoholgehalt. Und ich habe ihn nicht bestellt, sondern selber hergestellt. Ich kann das nämlich auch.

Noch mehr Mühe hatte ich mit dem Rezept:

Feigensirup / Paraffin 1:1 1000 ml.

Ich meine: schon klar, es soll etwas zum abführen sein. Feigensirup gibt es als Spezialität (wird von der Krankenkasse nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um Verstopfung wegen Opioiden Medikamenten). Paraffin ist ein inertes Öl, das aus der Erdölindustrie stammt und das man auch zum abführen verwendet hat (es wird theoretisch nicht aufgenommen vom Körper) heute wird es pur kaum mehr verwendet, es findet sich noch in Spezialitäten wie Paragol. So wie der Arzt es aufgeschrieben hat, kann ich das aber unmöglich herstellen. Wenn man das einfach zusammenmischt, trennt sich das sofort: Man denke an Salatsauce nur aus Essig (Feigensirup) und Öl (Paraffin). Ich müsste versuchen eine Emulsion herstellen, ähnlich wie der Paraffinöl-Emulsion der Pharmakopoe und dabei die wässrige Phase durch Feigensirup ersetzen. Das fällt für mich schon unter hohe Kunst – und (ausser dass mir dafür die Inhaltsstoffe wie die Emulgatoren und Stabilisatoren fehlen) ich bin nicht sicher, wie stabil das werden würde. Auch die Mischung der fertigen Spezialitäten wie Zeller Feigensirup und Paragol wäre ein Experiment mit reichlich unsicherem Ausgang (und Geschmack). Da könnte der Patient auch beide Sachen einzeln nehmen … Nach Rücksprache mit dem Arzt (der reichlich erstaunt war, dass wir das nicht grad „sofort einfach machen“ können), hat die Patientin dann ein einfaches Abführmittel bekommen, das im Handel ist. Das hat auch funktioniert.

Also Rezeptur ist eine Kunst, sowohl für den Verschreiber (Arzt), als auch den Hersteller (Apotheker). Wenn ihr so etwas verschreibt, dann bitte mit möglichst genauen Angaben, bei Unsicherheiten ob etwas geht, oder ob Alternativen bestehen, kann auch die Apotheke kontaktiert werden. Wir wissen das (noch).

Für historisch interessierte: Hier ein Leitfaden von 1936 zur Ausstellung von Rezepten:

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (1) Einleitung
Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (2) Zusammenarbeit mit Apotheken
Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (3) – wie sieht das Rezept aus?
Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (4) – Anwendung und lateinische Formulierung
Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (5) – Dosierungsangaben und Aufschreiben von Arzneistoffen / Spezialitäten
Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (6) – wie finde ich die richtige Dosierung
Wie stelle ich ein Rezept aus -Anno 1936 (7) – Dosierung bei Schwangeren und Kindern

Ist das elektronische Rezept gültig?

Vorausschickend: in der Schweiz sind wir von der elektronischen Gesundheitskarte, die ein elektronisch ausgestelltes Rezept recht einfach und sicher und vor allem gültig machen würde noch ziemlich weit entfernt. Statt dessen haben wir das Anspruchsdenken der Patienten, die gerne so einfach wie möglich an ihre Medikamente und (vorher) an ihre Rezepte kommen wollen … und dagegen steht die aktuelle Gesetzeslage.

Die Ärzte dürfen nur Rezepte ausstellen, wenn sie den Patienten wirklich gesehen / untersucht haben. Das geht heute teils schon online. Zumindest kann man den Patienten direkt fragen, die Anamnese stellen und teils auch gewisse Dinge via Videochat anschauen. Anhand dessen kann dann ein Rezept ausgestellt werden …. nur … ist das gültig?

Ein Rezept unterliegt in der Schweiz keiner so strengen Form wie zum Beispiel in Deutschland. Es gibt keine festen Rezeptformulare. Hier ist ein Mini-Videokurs zu den Rezepten:
Was ist ein Rezept?
Wie ist ein Rezept aufgebaut?
Wie schreibe ich ein Rezept?
Gültigkeit und Dauer von Rezepten
Rezepte für Betäubungsmittel
Generika-Verschreibung auf Rezept

Kurz gesagt: Was auf ein Rezept muss (ausser den Medikamenten) ist unbedingt die Original-Unterschrift und ein Stempel des Arztes. Ein Rezept ist eine Urkunde und das ist der Nachweis, dass das Rezept vom Arzt (direkt) kommt.

Und deshalb – auch weil in letzter Zeit immer häufiger Rezepte nicht mit einer Originalunterschrift in der Apotheke landen – hat bei uns inzwischen das Gesundheitsamt interveniert und diese Meldung herausgegeben:

Rezeptkopien, E-Mails und Faxausdrucke berechtigen grundsätzlich nicht zum Arzneimittelbezug.
Ausnahmen: 
·  Kopien können dann akzeptiert werden, wenn es sich um eine durch eine Apotheke beglaubigte Kopie eines Rezeptes mit Repetitionsvermerk handelt. Sie müssen deutlich als Kopien gekennzeichnet werden.
·  Rezepte per E-Mail oder Faxrezepte können dann akzeptiert werden, wenn sie z.B. auf Basis eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Apotheke direkt vom Arzt an die Apotheke geschickt werden, es sich um einen in der Apotheke bekannten Patienten handelt und an der Herkunft der Nachricht keinerlei Zweifel bestehen. 
·  Von Patienten erhaltene elektronische Rezepte sind grundsätzlich nicht auszuführen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier „Ärztliche Verschreibungen“ der Kantonsapotheker-Vereinigung der Nordwestschweiz (H 010; verfügbar unter www.kantonsapotheker.ch). Auf Seite 2 finden Sie Angaben zu Form, Inhalt und Gültigkeit von Rezepten.

Also nochmal:

Vom Arzt an den Patienten gemailte Rezepte sind ungültig. Egal ob er sie dann ausdruckt und das Papier bringt (Rezeptausdruck/Kopie ohne Unterschrift) oder der Patient das an die Apotheke weiterleitet (Absender nicht abschliessend feststellbar, ausserdem kann der Inhalt in der Zwischenzeit bearbeitet / verfälscht worden sein).

Vom Arzt an die Apotheke direkt gemailte Rezepte können angenommen und ausgeführt werden, wenn der Arzt und Patient der Apotheke bekannt ist. Es besteht (bei unbekanntem Arzt) theoretisch die Möglichkeit das Rezept elektronisch zu signieren … allerdings habe ich bisher immer noch kein einziges derartiges Rezept gesehen.

Dann steht da im Positionspapier deutlich:
Apotheken dürfen Rezepte ohne eine qualifizierte Unterschrift nicht ausführen.
Krankenkassen könnten die Vergütung ablehnen
.

Das bedeutet dann nochmals deutlich, dass ich Rezeptkopien nicht ausführen kann, auch keine Ausdrucke von Rezepten, wo die Unterschrift des Arztes einkopiert wurde (und nicht selber draufgeschrieben) – selbst dann nicht, wenn es Farbausdrucke sind, die die Arztpraxis dem Patienten selber in die Hand gedruckt hat! Eine Praxis, die in manchen Arztpraxen (und Kliniken!) in letzter Zeit ebenfalls eingerissen hat, wahrscheinlich, weil so die MPAs die Rezepte ausstellen können, ohne dass es den Arzt nochmals braucht.

Ich habe inzwischen ein paar Vorlagen, basierend auf der Nachricht der Gesundheitsdienste, die ich den Praxen und Kliniken dann zukommen lasse, die meisten verstehen das dann, vor allem wenn man ihnen mitteilt, dass so Rezepte absolut nicht Fälschungssicher sind und mehrmals eingelöst werden könnten.

So – all das geschrieben, dann kann sich jeder denken, dass etwas wie das hier in der Schweiz gar nicht geht:

Erstens: Direktkontakt Arzt-Patient Fehlanzeige. Ein Online-Formular Ausfüllen reicht dafür definitiv nicht.
Zweitens: Das geht ja auch über eine Apotheke (online hier halt), auch die dürfen elektronische Rezepte nicht annehmen. Vor allem: was für ein Arzt hat das wohl ausgestellt? Da gibt doch bloss einer seinen Namen dafür – Verantwortungsübernahme Fehlanzeige.
Drittens: In meinen Augen wird hier zudem ein Medikament verharmlost und wie ein normales Konsumgut dargestellt – das auch noch mit „Goodies“ aufgewertet werden muss?

WIESO ist das in Deutschland offenbar erlaubt? Ist da die Patientensicherheit so wenig wert?

Doktor „Spiele“

Probleme mit Ärzten oder Praxen haben wir selten, aber doch immer mal wieder. Unangenehmerweise diesmal mit einem Arzt ziemlich in der Nähe.

In der Schweiz gibt uns das HMG die Möglichkeit Rezepte zu verlängern … also zum Beispiel bei einem einmaligen Rezept eine Wiederholung zu machen (wenn es nicht grad Liste A oder ein Betäubungsmittel ist). Oder ein Dauerrezept zu verlängern – um maximal 1 Jahr tatsächlich. Bei uns in der Apotheke machen wir von diesen Möglichkeiten Gebrauch, aber mit Augenmerk. Zum einen weil ich überzeugt bin, dass es sinnvoll ist, wenn der Arzt den Patienten zumindest einmal im Jahr sieht (ja, auch bei chronischen Sachen)  und zum anderen, weil ich der Meinung bin, das der Patient selber für seine Gesundheit Verantwortung übernehmen sollte – und dazu gehört auch, beim Arzt vorbeizuschauen und neue Rezepte zu organisieren. Auf Wunsch und Möglichkeit besorgen wir natürlich Rezepte beim Arzt oder machen Vorbezüge. Aber … da ist dieser eine Arzt und der hat einige Patienten, denen er einfach keine Dauerrezepte ausstellt. WIr haben ausserdem gelernt, dass wir bei ihm keinerlei Vorbezüge mehr für die Patienten machen. Nicht einmal mehr nach telefonischer Rückfrage vorher bei der Praxis … das nachdem uns der Arzt geweigert hat ein Rezept auszustellen und sich beklagt hat, dass seine Praxisassistentin (die wir am Telefon hatten) gar nicht das Recht gehabt hatte das zuzusagen. Das habe nur er und er geht nicht ans Telefon, wenn er Patienten hat.

Das ist ausserdem genau die Praxis, die es regelmässig nicht schafft, uns ein Rezept zukommen zu lassen. Wir sind dafür erreichbar via Fax (ja, immer noch) und via E-Mail, wenn man es nicht per Post (kostet) oder von Hand (persönlich) rüberschicken will. An was das liegt habe ich noch nicht herausgefunden. Unser Faxgerät und E-mail funktionieren. Die restlichen Ärzte, Spitäler und die Spitex schaffen es uns zu kontaktieren … aber diese eine Praxis nicht. Unser Fax ginge nicht. Das gesendete email kommt nicht an. Immer wieder. Dass sie es gelegentlich an eine falsche E-Mail Adresse schicken wissen wir, weil wir bei unserem technischen Dienst angefragt haben, wo das Problem liegen könnte (irgendwie können die das feststellen). Ich habe der Praxis auch schon mails geschrieben mit der Bitte um Antwort auf diese Adresse und auch der Angabe der Faxnummer. Das Antwortmail kam, das Fax nicht (zuviel Aufwand offenbar). Beim letzten Mal hat es nach 5 Tagen hin und her mit der Patientin dann endlich geklappt, nachdem wir angerufen und unsere E-Mail-Adresse buchstabiert (!) haben. Interessanterweise ist das Rezept für ihren Mann am ersten Tag angekommen, einfach ihres nicht (mehr), trotz Nachfragen von uns und ihr.

So. Nach der Vorgeschichte jetzt zur Story, weshalb ich mich dank der Praxis habe anschreien lassen von einem Patienten.

Er hat erst mal seine Frau vorgeschickt, um etwas abholen zu lassen. Weil sie meiner Kollegin nicht glaubte habe ich es ihr noch einmal erklärt: Für das Mittel, das der Mann will hat er kein Rezept mehr. Der Arzt hat (obwohl der Patient es regelmässig braucht) kein Dauerrezept ausgestellt. Ich habe schon eine Wiederholung auf das letzte, einmalige Rezept gemacht. Bei diesem Arzt (ja, dem von oben) kann ich keine Vorbezüge machen. Bitte nehmen Sie selber mit dem Arzt Kontakt auf damit er uns ein Rezept schickt. Hier ist unsere Karte. Nein, da kann ich es nicht verlangen, das müssen Sie tun.

Erstaunlicherweise bekommen wir das Rezept schon nach einer knappen halben Stunde zugemailt von der Praxis. Mit dem gewünschten Medikament. Es ist wieder kein Dauerrezept. Tatsächlich steht sogar NR (nicht repetieren) drauf.

Ich bin grad dabei es auszuführen, als der Mann in die Apotheke stapft (wütend?). Ohne Maske. Meine Kollegin gibt ihm eine Maske und er fängt schon laut an, wo sein Medikament bleibt, was für eine Frechheit es sei, dass er sein Mittel hier nicht einfach bekommt, immerhin habe er ein Rezept …

Ich drücke der Kollegin das Mittel in die Hand und sage ihr nur, dass sie ihn darauf hinweisen soll, dass das kein Dauerrezept ist, ansonsten haben wir das nächste Mal wieder dasselbe Problem.

Oh boy – Das wollte er gar nicht hören. Der Grundtenor war, dass wir eine miese Apotheke sind, weil wir ihm sein Mittel vorenthalten wollen. Er wird so laut, dass schliesslich ich nach vorne gehe und versuche ihm das zu erklären. Nämlich, dass faktisch nicht wir es sind, die ihm das Mittel vorenthalten, sondern sein Arzt. Klar kann ich ihm eine Kopie des Rezeptes geben. Da steht halt immer noch nicht drauf, dass es ein Dauerrezept ist (weil es keines IST, im Gegenteil: NR) und es ist vermerkt, dass das Mittel schon abgegeben wurde.

Irgendetwas scheint aber doch angekommen zu sein von dem was ich gesagt habe (in wesentlich niedrigerer Lautstärke als er), denn zum Abschluss meinte er nur „OB ich ihm da etwa vorschlage, dass er den Arzt wechselt?!“

Naja, das oder die Apotheke – aber auf das Theater kann ich echt verzichten.

Ganz Cool: Nachdem ich mich zurückgezogen habe und er noch ein paar letzte Worte loswerden musste bei der Kollegin fragt er sie, wie der Chef hier heisst (wohl um sich zu beschweren). Meint sie: „Das ist Pharmama, diejenige, die sie vorhin so angegangen sind.“

… Denkpause. Dann: „Na, das ist dann Euer Verlust.“ Abgang.

Sehe ich anders.

Verschreibungspflichtig – die zweite

Wer weiss? Vielleicht haben sich die Ärzte hier gedacht: „Wenn ich das so unleserlich wie möglich aufschreibe, dann sieht man auch nicht, wenn etwas falsch geschrieben ist?“ … Oder sie schreiben einfach immer so mies. Bisserl ungeschickt, wenn wir in der Apotheke dann rätseln müssen, was es denn sein darf.

(Unter dem Bild die Lösung in der Bildbeschreibung. Merke: wenn man weiss, was es sein soll, ist es immer einfacher)

Zum repetieren 12 Monate. Esomep 20, Atorvastatin 20, Eltroxin 50, Condrosulf 800, ViDe3, Dafalgan 500, Magnesiocard 5

Einfach, oder? Nein? Aber das ist noch steigerbar

Makatussin Comp Sirup, Ponstan 500, 30 (als repetatur), Sympany (das ist die Krankenkasse – gehört nicht mal hier aufs Rezept), Avalox 400 7Stck, Spiricort 50 zu 20 Stck (1 morgens 5-6 Tage lang, dann Stop), Buscopan Dragees

Und noch eine Rückseite eines Rezeptes (ja, da kann man auch draufschreiben, zum Beispiel, wenn es vorne zu wenig Platz hat):

Da steht: 1 OP Naaprep o.ä. / bitte Kassenpflichtiges NaCl 0.9% falls möglich / 1 OP Imazol Cremepaste 2x/Tag 10 Tage

Ich musste den Arzt (oder besser die Patientin) enttäuschen: Salzwasserampullen sind alle maximal NLP, also via Zusatzversicherung und meist noch so, dass die Krankenkassen das auch dann nicht zahlen.

Besten Dank noch an die Kommentare und Einsendungen mit den Bedenken wegen den nicht ganz gelungenen Übermalungen im letzten Post. Ich hab’s angepasst – auch wenn ich nicht denke, dass ich mit einem halben Strassennamen oder GLN Nummer da zuordnenbare Patientendaten freigebe. Ich hoffe, ich habe diesmal einen besseren Job gemacht.

Entziffern macht Euch Spass? Ihr wollt mal in der Apotheke arbeiten und schon üben? Hier könnt ihr das: