Minimalisten-Rezept

rpminimum

Ich weiss ja, dass es sehr … schreibfaule Ärzte gibt. Aber das Rezept war dann doch ein Novum. Noch weniger geht kaum – und selbst das was ich da drauf stehen habe reicht eigentlich nicht aus. Zu wenig Information.

Ich habe auch ausser dem Spitalnamen und der Arztunterschrift nichts gelöscht: Da steht nicht mal drauf, für wen das Rezept jetzt ist! Für die Frau von dem Mann, der jetzt bei mir in der Apotheke steht offenbar. Die ist vom Spital entlassen worden und jetzt zu Hause.

Und die Medikamente, die sie braucht?

  • Ponstan Tbl OP1
  • Tramal Tbl OP1
  • Pantozol Tbl OP1

Während es beim Ponstan noch einigermassen klar ist (in Tablettenform gibt es nur die 500mg, 250mg sind Kapseln), weiss ich beim Pantozol und beim Tramal nicht, welche Stärke gewünscht ist. Dann fehlt mir auch, wie die Tabletten zu nehmen sind (was beim Tramal ein Hinweis darauf geben könnte, ob retard oder nicht). Und: wie lange? Wenn so gar nichts steht ist das die kleinste im Handel befindliche Packung je. Aber wenn sie das Pantozol wegen Magenproblemen wegen der Schmerzmittel nehmen muss, dann sollte ich wissen, wie lange sie die nehmen muss / darf. Und apropos Schmerzmittel: da will ich sie auch nicht zu Hause lange leiden lassen, bis sie etwas bekommt …

Anruf im Spital hat nicht geklappt: Das Telefon wurde nicht abgenommen, und auch via Zentrale war der Arzt nicht zu fassen. Deshalb habe ich der Patientin angerufen, um vielleicht aus ihr noch ein paar Informationen dazu zu bekommen – im Schlimmsten Fall würde ich morgen noch einmal im Spital anrufen und mir ein neues Rezept schicken lassen. Das war aber dann nicht nötig: die Patientin hatte tatsächlich noch genug Schmerzmittel zu Hause und wollte das in den nächsten Tagen selber mit dem Hausarzt besprechen, wie es weiter geht.

Auch gut.

Das übliche … (doch nicht)

Auf dem Rezept vom Spital für eine junge Frau, die mit ihrem winzigen Baby in die Apotheke kommt:

1 OP Ponstan 500mg Tabletten 3×1/Tag

1 OP Dafalgan 1g Tabletten max. 4 x 1/Tag

In der Kombination hier noch häufig so verschrieben für Schmerzen nach der Geburt. Und das obwohl in der Packungsbeilage vom Ponstan steht, das man das in der Stillzeit nicht nehmen sollte … Grund: es wurde nicht getestet. Aber inzwischen hat man länger Erfahrung mit der Anwendung, auch in der Stillzeit und offensichtlich geht das. Ich habe das selber so verschrieben bekommen vor bald 10 Jahren.

Frau: „Könnte ich vom Dafalgan die Brausetabletten haben?“

Das kann ich machen – Kommentar im PC: „galenische Form dem Patientenbedürfnis angepasst:“

Aber beim Ponstan …

Frau: „Oh, ich kann keine Tabletten schlucken – gibt es da nicht auch Brausetabletten, wie beim Dafalgan?“

Offenbar kennt sie das schon. Ich frage mich bei so was allerdings immer: Wieso konnte man das nicht schon dem Arzt sagen, damit der das auch aufschreibt???

Pharmama: „Nein, aber es gibt Zäpfchen oder den Kindersirup.“

Frau: „Oh, nein. Was ist mit Brufen Brausepulver, könnten Sie nicht das nehmen?“

Pharmama: „Das wäre eine Möglichkeit, auch in der Stillzeit, aber … das ist nicht derselbe Wirkstoff, da müsste ich erst …“ (im Spital nachfragen, Toll.)

Frau: „Das ist lustig. Der Arzt, der das Ponstan aufgeschrieben hat, den habe ich wegen dem gefragt, der meinte das sei derselbe Wirkstoff.“

Ich schaue sie an, sie schaut mich an …. Sie hat tatsächlich gefragt. Und der Arzt verschreibt trotzdem dasselbe wie immer.

Pharmama: „Neeeeiiinn…“

(Das eine ist Mefenaminsäure, das andere Ibuprofen)

Frau: „Ja, das dachte ich auch, aber: was will ich den Arzt korrigieren.“

Nee, das mache ich jetzt.

Dialoge aus der Apotheke / 7

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Ab morgen wieder. Weshalb bezahlt die Krankenkasse nicht alles?

Apotheke: „Hier sind die 5 Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat. Eines davon übernimmt die Krankenkasse nicht. Das mach 5.50.“

Patient: „5 Franken? Ich habe ein Rezept, das sollte gratis sein!“

…

Das beruht auf verschiedenen (verbreiteten) Missverständnissen rund um das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung: im Prinzip ist sie dafür da einzuspringen, wenn man krank ist und Behandlung braucht, damit man deswegen nicht in finanzielle Schieflage gerät. Aus … praktikablen Gründen können wir Apotheken Medikamente direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber alles bezahlen sie nicht. Auch nicht, wenn es auf dem Rezept steht. Man sollte das Rezept als „Behandlungs-empfehlungsschreiben“ des Arztes ansehen – und nicht als „Gutschein um Medikamente gratis zu erhalten“.

Bin ich denn die Krankenkassenangestellte?

„Sie müssen mir einen Vorbezug machen, mein Baby zahnt!“

Ja. Wow. Das machen Babies so. Die meisten sogar ohne Probleme, ein paar speicheln und kauen auf allem was sie in den Mund bekommen können herum und noch ein paar bekommen Rötungen, reagieren mit Unruhe und eventuell Fieber.

Wenn das Fieber ein Problem ist oder es wirklich Schmerzen haben sollte, habe ich etwas – Paracetamolzäpfchen kosten nicht mal 3 Franken die Packung.

Aber dafür … rufe ich nicht den Arzt an (kostet 80 Rappen), verlange dass er ein Rezept ausstellt (kurze Telefonische Beanspruchung: das verrechnet er der Mutter oder der Krankenkasse dann mit mindestens CHF 8.60), uns das per Fax schickt (80 Rappen), ich gebe das alles bei uns im Computer ein, UND muss das wahrscheinlich auch noch selber mit der Krankenkasse abrechnen (Arbeitszeit, einschicken etc.). Nur damit die Krankenkasse das dann – weil der selber zu bezahlende Anteil (die Franchise) nicht erreicht ist- wieder der Patientin in Rechnung stellt (auch wieder Arbeitsaufwand, diesmal von der Krankenkassenangestellten und Porto).

Aber Fieber war nicht mal das Problem – sie wollte dringend homöopathische Zahnungskügeli.

Okay – das zahlt die Krankenkasse gar nicht. Rezept oder nicht Rezept. Noch ein Grund weniger, dass ich dafür den Arzt anrufe und eines verlange. Auch wenn das mit 12 Franken teurer ist. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung und keine Bank – und ich bin keine Angestellte der Krankenkasse sondern eine medizinische Fachperson.

Und wenn ich denke, wie lange das gebraucht hat, der anspruchsvollen Mutter das zu erklären, weshalb sie das selber kaufen kann (und muss, wenn sie es will), dass auch im Gesundheitssystem nichts „gratis“ ist und der Aufwand hier in keinem Verhältnis steht zu dem was rauskommt (Am Ende bezahlt sie es dann ja trotzdem selber) …  Puh.

Ein schönes Wochenende Euch, liebe Leser! Nützt Eure Frei-Zeit sinnvoll, wenn ihr nicht arbeiten müsst.

Dialoge aus der Apotheke / 3

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Nein. Einfach: Nein.

Apo: „Entschuldigung, aber ich kann Ihr Rezept für Ritalin so nicht ausführen.“

Pat: „Was? Weshalb nicht?“

Apo: „Der Arzt hat vergessen zu unterschreiben.“

Pat: „Haben Sie mir einen Stift?“

Nochmals: ein Rezept ist eine Urkunde. Sie darf nicht einfach so verändert (und auch nicht ergänzt) werden. Die Unterschrift des Arztes ist ausserdem zwingend auf dem Rezept notwendig.  Bei so etwas oben, würde ich direkt beim Arzt ein neues Rezept (per Post bitte) verlangen und es nicht zurückgeben – ansonsten versucht der Schlaumeier das doch noch selber anzubringen.

„R“-Verletzung

Eine Frau und ihre Tochter kommen um Rezepte einzulösen gemeinsam in die Apotheke und geben die Rezepte der Pharmassistentin, die sie ausführt.

Unglücklicherweise haben beide denselben Namen. Und auf dem Rezept der Tochter war kein Geburtsdatum eingegeben.

So werden beide Rezepte unter dem Namen der Mutter eingegeben.

Beim Anschauen der Rezepte vor der Abgabe bemerke ich das aber – vor allem, weil ich weiss, dass es da zwei mit demselben Namen gibt … und weil eines der Medikamente eher ungewöhnlich wäre, auch da ausgestellt von einem Kinderarzt.

Also bitte ich die Pharmassistentin das rasch zu ändern und die Mutter zu informieren, damit sie weiss, dass es noch etwas dauert, weil wir das korrigieren müssen.

Mutter: „Weshalb? Haben Sie mir das falsche Medikament herausgesucht?“

Pharmaassistentin: „Nein, die Medikamente sind richtig, aber ich muss sie noch neu unter der richtigen Person eingeben im Computerdossier.“

Verstand sie überhaupt nicht.

Mutter: „Das sind nur 2 Rezepte, weshalb dauert das so lange?“

…

Ach – das sind nur die blöden Vorschriften, dass alles korrekt sein muss und auch korrekt festgehalten werden muss, die Krankenkassen zahlen auch nicht so gerne, wenn etwas nicht für ihren Kunden ist … und das ist auch so ein Fall: je länger man diskutiert, desto länger dauert das.

Der Titel bezieht sich auf die „5-R Regel“. Die fünf Rs sind:

  1. Richtiger Patient
  2. Richtiges Arzneimittel
  3. Richtige Dosierung (oder Konzentration)
  4. Richtige Applikation (auch Applikationsart)
  5. Richtige Zeit (richtiger Zeitpunkt)