Rezept – Empfehlung?

„Das Rezept kann ich nicht lesen“ – meint unser Lehrling Minnie, die ich gerade am einführen in die Rezeptkunde bin.

Sie hält es mir hin.

Da steht drauf – ausgestellt von Allgemeinarzt Dr. Sowieso

1 OP Sonnencreme SF 50

Kein Patientenname. Keine Unterschrift oder Stempel.

Klasse. Das ist also nicht wirklich ein Rezept, sondern eher eine Empfehlung des Arztes, trotz der offiziellen „Unterlage“ auf die er es geschrieben hat. Und ich (oder besser der Lehrling), darf dem Patienten da jetzt zeigen, was es gibt – und ihm dann erklären, dass keines der Produkte von der Krankenkasse übernommen wird.

Nun, vielleicht nimmt (und zahlt) er sie ja trotzdem. Allerdings kommt er zu einer Zeit, wo wir kein akutes Sonnenproblem haben … (eher ein zuviel an Regen-Problem), was mich etwas misstrauisch macht – und auf das Datum des Rezeptes schauen lässt. Das ist von Mitte August. Jaaa – eben. Sonnencreme zu empfehlen und auch zu benutzen hat seinen Grund … vor allem bei empfindlichen Personen und Immunsupprimierten. Zur Vorbeugung des weissen Hautkrebses gibt es wirksame Sonnenblocker (was Schutzfaktor (SF) 50+ effektiv ist) allerdings denke ich, dass er das jetzt kaum mehr wirklich braucht (ausser er geht in die Ferien, oder später Skifahren) und deshalb auch kaum mehr will.

Das direkte Gespräch bestätigt das dann auch … einer mehr, der dachte ein Rezept sei wie ein Gutschein um etwas gratis zu bekommen.

Mein Rezept ist bei einer Versandapotheke gelandet …

Grrrrr.

Man sollte denken, nach der Niederlage und dem Verbot der Praktiken der Zur Rose Versandapotheke kommt sowas nicht mehr vor, aber: Nö!

Wir haben einer Patientin, die die Pille braucht und noch kein neues Rezept vom Arzt besorgen konnte, einen Vorbezug gemacht. Sie hat versprochen, das Rezept zu organisieren und uns zu bringen.

Statt dessen ruft sie an, dass das mit dem Rezept noch etwas dauern kann. Sie hat es telefonisch vor einer Woche vom Arzt verlangt, der versprochen hat, das zu schicken … und bekommt nun ein paar Tage später Post von der Pharmapool – einer Versandapotheke. Im Päckchen: eine Packung eben der Pille.

Der Arzt hat das Rezept (ohne sie zu fragen) statt ihr gleich der Versandapotheke geschickt. Und die haben ihr eine Packung geschickt. Wenn sie Pech hat, respektive nicht Einspruch einlegt könnte es sogar sein, dass das ein „Pillenabo“ ist, also die Versandapotheke ihr regelmässig und bis das Rezept abläuft Packungen zuschickt. Auf Rechnung natürlich.

Hoppla? Oder volle Absicht?

Wenn ich im Internet diese Versand-Apotheke suche, lese ich, dass auch die für eingeschickte Rezepte den Ärzten Rückvergütungen angeboten hat … früher direkt, heute wohl eher über Umwege indem sie für „Werbeplatz“ in der Praxis zahlen oder mit ähnlichem Unfug.

Als Apotheke kann ich da wenig machen – die Patientin muss selber aktiv werden und bei Versandapotheke und Arzt intervenieren.

Schön ist ja (zumindest in der Schweiz), dass die Gesetzgebung hier am Ball ist. Diese „Rückvergütungen“ wurden nämlich verboten. Genauso wie die Umgehung der Selbstdispensation auf diese Weise: Ärzte, die nicht selber Medikamente verkaufen dürfen, dürfen das auch nicht indirekt, indem sie die Rezepte selber an eine Versandapotheke schicken, mit denen sie einen Vertrag haben. Und OTC Medikamente gehen in der Schweiz auch nicht (mehr) via Versandapotheke, da ein direkter Kontakt mir dem Patienten dafür notwendig ist … und dazu reicht ein ausgefüllter Multiple-choice Fragebogen und dann von einem Arzt der Versandapotheke ausgestelltes Rezept auch nicht aus.

Dennoch – es gibt immer Schlupfwege und Leute, die diese ausnutzen werden.

Habt ihr auch schon Erfahrungen mit so etwas machen müssen?

Xa xa xa

Abends um halb 6 Uhr bringt mir der männliche, ältere Patient ein Rezept. Dieses hier:

rpxatral1

Ich habe Mühe damit es zu lesen, aber da es von einem Urologen (Männerarzt) ausgestellt wurde und der erste Buchstabe höchstwahrscheinlich ein X ist … und die Dosierung 1 pro Tag … ich vermute Xatral uno. Ein Medikament gegen Störungen bei Prostatavergrösserung. Dauerrezept für 1 Monat. Aber ich rufe dem Arzt an, damit ich sicher bin.

Der nimmt das Telefon schon nicht mehr ab – das wird laut Anrufbeantworter nur bis 5 Uhr bedient und morgens ab 9 Uhr.

Gut, ich muss das Medikament sowieso bestellen, also sage ich dem Mann, dass er es morgen abholen kann und ich dann am Morgen halt grad noch den Arzt anfrage.

 

Am nächsten Morgen rufe ich in der Praxis an. Die Praxisgehilfin will es gefaxt haben. Können wir machen.

Zurück kommt dann dasselbe Fax mit demselben Rezept:

rpxatral2

Ah, doch eine Ergänzung. Gesehen? Da steht noch erläuternd 2.5mg. Sonst nix.

Na Super. Das sind dann wohl die anderen Xatral, nicht die uno, die man einmal täglich nimmt. Und die habe ich natürlich nicht bestellt.

Aber … weshalb steht dann bei der Dosierung 1×1?

Bei den 2.5mg steht dies in der Fachinfo unter Dosierung:

Bei Patienten ohne kardiovaskuläre Erkrankungen in der Anamnese beträgt die empfohlene Tagesdosis 3× täglich 1 Tablette zu 2,5 mg (7,5 mg täglich). Die erste Dosis der Behandlung sollte abends vor dem Zubettgehen eingenommen werden.

Ältere Patienten/Hypertoniker unter Behandlung: Bei älteren Patienten (über 75 Jahre) oder bei Patienten mit behandelter Hypertonie sollte die Initialdosis 1 Tablette à 2,5 mg morgens und abends betragen. Die Dosis kann dann je nach klinischer Wirkung angepasst werden.

Niereninsuffizienz:  Die Initialdosis beträgt bei Patienten mit Niereninsuffizienz 2× täglich 2,5 mg. Die Dosis kann dann je nach klinischer Wirkung angepasst werden (maximale Tagesdosis: 3× 2,5 mg).

Leberinsuffizienz: Die Initialdosis beträgt bei Patienten mit mässiger Leberinsuffizienz 2,5 mg einmal täglich und kann je nach klinischer Wirkung auf maximal 2× 2,5 mg täglich gesteigert werden.

Nochmals in der Praxis angerufen. Die sehr ungehaltene Praxisassistentin meint nur: „Ja, die Xatral 2.5mg einmal täglich. So hat er es aufgeschrieben.“

Pharmama: „Okay – das ist ungewöhnlich, die uno sind einmal täglich, die 2.5mg nimmt man nur am ersten Tag eine und danach 2 bis 3 pro Tag.“

MPA: „Moment.“ Sie haut mich in die Warteschlaufe, meldet sich mit „Sind sie noch dran?“ wieder (Ja. Ich habe es noch nicht aufgegeben) und sagt: „Er hat aufgeschrieben einmal eine pro Tag, auch im Patientendossier. Dann denke ich, er meint das auch so.“

Pharmama: „Sie denken … Wie sicher sind sie? Wollen Sie nicht vielleicht noch einmal nachfragen?“

MPA: Grummelgrummel … Versetzt mich kommentarlos wieder in die Warteschlaufe … entweder hat sie Angst vom Arzt, oder sie hat sonst Hemmungen ihn direkt zu stören, ich bin sicher, dass sie bisher damit nicht bei ihm direkt nachgefragt hat.

Nach längerere Wartezeit: „Sind sie noch dran?“

Pharmama: „Ja, immer noch.“

MPA: „1 Tablette pro Tag.“

Pharmama: „Okay? dann halte ich das so fest, Danke fürs nachfragen.“

Ich ändere das und nehme die 30er Packung Xatral 2.5mg aufs Rezept.

… Und muss dann beim bestellen merken, dass es das auf einen anderen als unseren üblichen Grossisten genommen hat … Weshalb? Lieferant nicht eingetragen. Hmmm? Noch ein Bestellversuch. Artikel nicht lieferbar, inaktiv. Huh?

Na dann. Muss es halt trotzdem die 60er Packung sein.

Gottseidank geht das bei uns und ich muss nicht nochmal in der Praxis anrufen um das Rezept ändern zu lassen … die MPA hätte mir wohl sonst den Kopf abgerissen.

Einen Monat später (nach dem nächsten Arztbesuch des Patienten also) kommt dieses Rezept:

rpxatral3

Ah. Ja.

Geht doch?

Sperrlisten-Updates

Ich bin am Rezepte kontrollieren vom Vortag. Dabei kommt mir das Rezept von Frau Landam unter (Namen etc. natürlich wie immer geändert). Frau Landam war laut Computer schon ein paar Male bei uns. Wenn ich mir die History anschaue und die Kommentare in ihrem Dossier werde ich trotzdem … vorsichtig.

Sie war 2015 da mit einem Rezept über Schnupfenmittel und Hustensirup mit Codein und später im selben Jahr mit Hustentabletten mit Codein. Und der erste Kommentar in ihrem Dossier stammt von Ende 2014:

Gesperrt für Codeinhaltige Produkte sowie die Antidepressiva Truxal und Trittico.

2016 war sie wieder hier. Rezept von einem neuen Arzt mit Valtrex (gegen Gürtelrose?) und Zolpidem. Kommentar im Computer beim Rezept:

für Zolpidem sie nicht gesperrt, deshalb Abgabe.

Nun – meine Kollegin, die den Kommentar gemacht hat ist zumindest aufgefallen, dass das problematisch sein könnte bei ihr. Wenige Monate darauf wird ihr Eintrag auf der kantonal geführten Sperrliste (und damit auch in ihrem Dossier als Kommentar) ergänzt um:

Gesperrt für ALLE Beruhigungsmittel. Benzodiazepine und Hypnotika. Verschreibung und Abgabe nur durch Arzt A.

Nun habe ich sie also jetzt, 2017 in der Apotheke mit einem Rezept über Lyrica 100mg, mit mehrmals täglicher Dosierung als Dauerrezept – ausgestellt von einem anderen Arzt, nennen wir ihn Arzt B. (Einfallslos. Ich weiss).

… Aber nach der Vorgeschichte, da wird man irgendwie vorsichtig. Vielleicht übervorsichtig? …

Lyrica ist Pregabalin. Das Mittel wird verwendet bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und bei generalisierten Angststörungen im Erwachsenenalter. Arzt B ist ein Psychiater. Auch. Wie Arzt A. Das Rezept ist ein Dauerrezept. Ich weiss nicht, für was sie es verwendet (die Indikation ist nicht angegeben), aber Epileptikerin war sie bisher nicht und… eben, dass das auch durch einen Psychiater und anderen Arzt als der, bei dem sie die Beruhigungsmittel und Antidepressiva beziehen darf ausgestellt wurde … ist ein bisschen seltsam. … Ob dem das wohl bewusst ist, was für eine Vorgeschichte sie hat – und dass das Mittel noch gerne missbraucht wird? Ausserdem: gegen Angststörungen … gilt das auch als „Beruhigungsmittel“? Ich bin unsicher.

Ich rufe beim Arzt B an. Sehr vorsichtig frage ich nach. Der nette Arzt bestätigt, dass er um die Missbrauchsgefahr weiss. Anscheinend hat er das nur auf ihren Wunsch weiterverordnet – die ursprüngliche Verordnung stammt aus dem Spital. Von daher könnte es auch gegen Schmerzen sein. Er fragt, weshalb ich anrufe, also schildere ich ihm in Kürze meine Bedenken und dass sie für andere Medikamente (eben: alle Beruhigungsmittel) auf der Sperrliste ist und diese nur via Arzt A. beziehen darf.

Das war ihm offenbar unbekannt. Sie hat aber nächste Woche wieder einen Termin mit ihm, an dem er das mit ihr zusammen anschauen will. Auch zum abklären für was das Lyrica bei ihr ist und ob er das an den anderen Arzt (auch Psychiater) bei dem sie die Medikamente beziehen darf abgeben soll. Wir in der Apotheke sollen bis auf weiteres oder bis wir Bescheid von ihm oder dem anderen Arzt bekommen jedenfalls kein Lyrica mehr abgeben.

Ich halte das im Computer fest.

keine weitere Abgabe von Lyrica ohne Bescheid oder Rücksprache mit dem Arzt.

Frau Landam kommt in der folgenden Woche – zeitlich kurz nach dem Termin beim Arzt vorbei und sie möchte wieder eine Packung Lyrica beziehen. Vom Arzt haben wir zu dem Zeitpunkt noch nichts gehört. Meine Mitapothekerin gibt ihr das deshalb nicht ab und erklärt ihr auch, dass wir vor einer erneuten Abgabe den Arzt kontaktieren müssen, aber sobald wir das Okay haben … Es ist auch noch nicht ein Notfall: sie müsste noch ein paar zu Hause haben, wenn sie das Mittel nach Dosierung nimmt. Das bestätigt Frau Landam – sie habe noch ein paar und wir müssen den Arzt nicht extra kontaktieren.

Zwei Tage später haben wir zwar vom Arzt immer noch nichts gehört … aber wir bekommen die aktuelle Sperrliste … und da fällt auf, dass bei Frau Landam eine weitere Ergänzung drauf ist. Sie ist jetzt zusätzlich gesperrt für (alle) Schmerzmittel?!

Autsch! Irgendjemand anders hat das Gesundheitsamt informiert. Meine Vermutung ist, dass Arzt B sich mit Arzt A in Kontakt gesetzt hat und der das verfügt hat, Oder aber dass sie noch bei anderen Ärzten und in anderen Apotheken war und das dann rausgekommen ist. Die Frau scheint aber wirklich ein Problem zu haben mit ihrem Substanzabusus und ihre Eigenmedikations mit Ärztehopping und Apothekenshopping löst das Problem für sie auch nur kurzfristig. Ich denke ihr ist auch nicht bewusst was sie sich mit den Einträgen in der Sperrliste in Zukunft verbaut.

Die Informationen von der Sperrliste hat der Art übrigens auch – also … habe ich ihm nichts verraten, was er nicht auch selber wissen oder herausfinden konnte.

Gyno für den Mann

Auf dem Rezept aus dem Spital für einen Mann:

1 OP Gyno Canesten Combi

Combi ist die kombinierte Packung die sowohl 1 Tube Creme als auch 3 Vaginaltabletten drin hat. –

Seltsam. Was sollen die Vaginaltabletten für einen Mann bringen?

Auch wenn gedacht ist, das mit der Partnerin zu teilen (zum Beispiel um den Jojo-Effekt der wiederansteckung zu vermeiden) … die Creme in der Kombi-Packung ist niedriger dosiert als die einzel erhältliche Creme von Gyno Canesten.

Und dann ist er auch noch nur grundversichert. Die Gyno Canesten gehen nur noch über die Zusatzversicherung.

Am Ende habe ich ihm das Generikum der Creme gegeben, die bezahlt wird (Ja, das gibt’s inzwischen auch, vom praktisch selben Präparat eines das bezahlt wird und eines, das nicht) – und die Vaginaltabletten gar nicht … die soll sich nach Aussage des Mannes die Frau selber kaufen oder verschreiben lassen.

Da steht *was* auf dem Rezept? (Teil 4 oder so)

Au weh – den habe ich noch nicht gebracht, oder? Dabei ist das Rezept zu gut! Gerade wieder gefunden beim Apotheken-suchen. Schreibt Mary:

Mir sind in den wenigen Jahren, die ich bisher in der Apotheke tätig bin, schon ein paar komische Rezepte unter gekommen, aber sowas hatte ich noch nie. Es hat mich zum schmunzeln gebracht, und ich dachte, vielleicht wäre es ja was für deinen Blog?! Oder es bringt dich wenigstens auch etwas zum schmunzeln! :)

Der Name des Kleinen (das Rezept war von einem Kinderarzt) war übrigens auch eher ungewöhnlich für die Schweiz, und eher kompliziert. Ein klassischer Fall für „Haben Sie die Krankenkassenkarte dabei?“ ( … damit ich da den Namen abschreiben kann!).

rpnamevergessen

Ja da steht dort, wo der Patient stehen sollte nur: „Name vergessen“.

Autsch. Na – wenigstens das Geburtsdatum lässt eine Zuordnung zu – zusammen mit der Krankenkassenkarte. Das gäbe trotzdem einen Anruf beim Arzt – der Codicalm ist erst ab 12 Jahren laut Packungsbeilage.