Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.

Die Vor-Ort Apotheke ist für Sie da!

#telefonisch

Nur eine Erinnerung zwischen den Jahren. Darf gerne geteilt werden, heruntergeladen und weiterverbreitet (auch nur auszugsweise). Die Online Apotheken hier (eigentlich nur eine, aber da steckt so viel Geld dahinter) nutzen die Covid-Situation ja sehr zu ihren Gunsten und machen Werbung mit ihren Medikamentenlieferungen. Dabei geht bei vielen Leuten vergessen: Hauslieferungen machen die Apotheken schon ewig. Jetzt um so mehr. Sichere Übergabe und keine unterwegs verlorenen oder verspäteten Päckli inklusive … und man muss auch nicht auf die Post anstehen zum abholen.

Rezeptfreie Medikamente nach Hause liefern lassen

Rezeptfreie Medikamente nach Hause liefern lassen – das geht, ganz ohne Versandapotheke! Dank dem weit verbreiteten Hauslieferdienst, den die Apotheken an sich schon anbieten und der jetzt in der Pandemiezeit wesentlich erweitert wurde. Bisher waren aber auch wir Hausapotheken rechtlich eingeschränkt – wir dürfen Medikamente (auch OTC, also rezeptfreie) nur nach einer Fachberatung abgeben. Das bedeutet, dass wir an bekannte (Stamm-)Kunden auch die nach Hause liefern durften, aber nicht an unbekannte Patienten. Es hat aber nicht jeder eine Hausapotheke.

Nun wird uns die Möglichkeit gegeben, das zu ändern. Auch uns unbekannte Neukunden, die sich zum Beispiel in Selbst-Quarantäne begeben mussten, dürfen in der Apotheke Medikamente bestellen – und sie werden nach Hause geliefert. Die Fachberatung erfolgt dabei per Telefon, sie wird dokumentiert und die Medikamente mit dem Hauslieferdienst gebracht. So können Apotheken und Drogerien in Zeiten der Corona-Krise eine kundenorientierte Lösung bieten, die rechtskonform ist und eine hohe Qualität garantiert.

Teilnehmende Apotheken findet man auf: Rezeptfreie-Medikamente.ch

So funktioniert die Hauslieferung:

  • Auf der Website suchen Sie eine Apotheke oder Drogerie in Ihrer Nähe aus.
  • Sie rufen in der Apotheke oder Drogerie ihrer Wahl an und eine Fachperson führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch durch, dabei werden die notwendigen Angaben zur Bestellung aufgenommen.
  • Das rezeptfreie Medikament wird Ihnen nach Hause geliefert
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Aus den FAQ:

  • Ausser Medikamenten kann auch weiteres aus dem Sortiment der Apotheke / Drogerie geliefert werden: Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika.
  • Die Daten die zur Dokumentation aufgenommen werden, werden weder weitergegeben noch für Werbezwecke verwendet.
  • Ob und wieviel der Hauslieferdienst kostet, erfährt man bei der ausgewählten Apotheke.

Versandapotheken-Bashing durch die Kunden

Wenn ich etwas Aufmunterung brauche (zum Beispiel, wenn ich sehe, wie die Versandapotheke Zur Rose die Medien in grossem Stil manipuliert um die Meinung der Bevölkerung zu beeinflussen), dann gehe ich auf irgendeine Bewertungsseite und rufe einfach die Beiträge der Kunden auf. DocMorris zum Beispiel, die ja der Zur Rose gehört … da kann man das wunderbar auf der Facebook-Seite (etwas versteckt allerdings rechts aussen unter „Beiträgen“) mitverfolgen – darüber habe ich 2017 berichtet: Die beste Antiwerbung für DocMorris: Kundenbeiträge

Auch trustpilot lässt das Offizin-Apotheker-Herz höher schlagen, wenn man sich die Bewertungen zu DocMorris anschaut. Da bin ich auf diese Bewertung vom 20.9.19 gestossen, die eine Ärztin gemacht hat. Ihr Schlusswort … Einfach: Danke!

Auszugsweise:

Kurzfassung: Treten DSGVO mit Füßen, sind in vielen Bereichen nicht billiger, teilweise teurer, als die Apotheken vor Ort, Medikamente, die lebenwichtig sein können, werden nicht geliefert, zugesagte Rückrufe erfolgen nicht, der Kundendienst ist über Tage nicht erreichbar.

Auszüge aus der Langfassung die Enthält: Probleme mit dem Konto, Kundendienst kaum erreichbar, rufen nicht zurück, Medikament nicht lieferbar deshalb wird die ganze Bestellung storniert.

* 14.10. Bestellung mit 3 Privatrezepten (wohl gemerkt nicht einen Cent günstiger, als in der Apotheke vor Ort, nur dass man nicht zu Öffnungszeiten in die Apotheke zu gehen braucht) abgeschickt am 14.10. morgens … sind erst am 16.10. bei DocMorris eingegangen, 
* Am 17.10. Rückrufversuch von DocMorris, bin nach 3x klingeln rangegangen, DocMorris legt einfach auf! 

* Ich rufe die Nummer zurück, dort die Bandansage es habe sich alles erledigt. 
* Trotzdem rufe ich den Kundendienst an – dort Mitteilung, ein Medikament sei nicht lieferbar, man könne daher das gesamte Rezept mit 3 Positionen nicht beliefern (?!) – ich erkläre die Situation, man verspricht einen eiligen Rückruf durch die medizinische Abteilung (Ich bin Ärztin, es handelte sich aber um eine Privatbestellung)
* Der Rückruf kommt nicht – ich versuche, den Kundendienst erneut zu erreichen bzw. lasse das auch teilweise meine Helferin machen. Ab 14:43 am 17.10. hören wir im 10-15 -Minuten-Rhythmus „diese Nummer ist derzeit nicht erreichbar“ … um 19:45 Uhr geben wir auf. * Ich gehe wieder in den Chat – dort bestätigt man mir, dass der Rückruf auf höchste Priorität gesetzt wurde … ist ansonsten weiterhin hilflos
* 18.10. – von 8 bis 14 Uhr ist der Kundendienst telefonisch nicht zu erreichen – ich storniere die Bestellung, widerrufe die Einzugserlaubnis und … ärgere mich.

Hier handelt es sich um Medikamente für eine Reise in ein medizinisch unterversorgtes Gebiet – allerdings sind die bestellten Medikamente Antibiotika! Es hätte ebenso sein können, dass jemand schwer krank ist und dringend auf diese Medikamente wartet! 

Vor diesem Hintergrund kann ich bei Erkrankung nur davon abraten, dort zu bestellen. Hausapotheke, Wellnesspräparate, Nahrungsergänzung – das mag alles ok sein (unsere Permethrinimprägnierung war auch schnell da) – Aber das, wofür eine Apotheke eigentlich da ist, das funktioniert hier nicht und stellt u.U im Einzelfall sogar eine Gefährdung für den Patienten dar! 

Bisher konnte ich die Idee eines Verbots von Onlineapotheken nicht nachvollziehen, hielt es für Lobbyismus … seit dem 18.10. verstehen ich dieses Verbot sehr gut und würde es jederzeit unterstützen wollen.

Medikamentenversand in der Schweiz (Jetzt)

Nun – eigentlich ist es klar und hat sich auch mit dem neuen Virus nicht geändert: Das Heilmittelgesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass Medikamente halt keine normalen Konsumgüter wie Essen, Kleidung, Elektronik etc. sind, sondern etwas, das direkt Auswirkungen (positive und negative) auf die Gesundheit haben kann. Deshalb ist der Versand von Medikamenten grundsätzlich verboten:

Art. 27 Versandhandel

1 Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist grundsätzlich untersagt.

2 Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn:

a.    für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;

b.   keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;

c.   die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;

d. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.

Nur wenige Apotheken haben eine Ausnahmebewilligung und verschicken Medikamente – und auch diese dürfen nur Medikamente gegen Rezept verschicken. Ja, auch OTC-Medikamente wie normaler Nasenspray etc. brauchen ein richtiges Rezept! Das ist die Absicherung, dass vor der Einnahme oder Anwendung die Beschwerden professionell abgeklärt wurden und eine persönliche (direkte) Fachberatung stattgefunden hat. Dazu genügt es auch nicht, wenn der Patient einen Onlinefragebogen ausfüllt, auf den dann (vielleicht) ein Arzt rasch einen Blick wirft.

Die Zur Rose ist die grösste Versandapotheke in der Schweiz – und hat das mit dem Online-Fragebogen gemacht – die Praxis wurde 2015 vom Bundesgericht verboten. Ebenso verboten wurde das Zuweisen der Rezepte durch Ärzte an die Zur Rose (für die sie Provision bekommen haben) vor allem, wenn sie nicht in einem Kanton sind, in dem Selbstdispensation (Verkauf der Medikamente durch den Arzt) erlaubt ist. Der Patient hat ausdrücklich ein Recht auf ein Rezept und die freie Wahl, wo er das einlöst.

Der Versandhandel von Medikamenten ist vielleicht noch praktisch bei Patienten, die weit weg wohnen von Arzt und Apotheke, aber : Gerade bei akuten Beschwerden wie Durchfall, Kopfschmerzen, Schnupfen oder Husten ist so ein Versandhandel nicht sinnvoll – in dem Fall braucht es nämlich sofort (oder möglichst gleich) eine Lösung und der Patient kann nicht tagelang auf den Briefträger warten … die im Moment sowieso ziemlich überbelastet sind.

Die aktuelle Situation ist dann auch der Grund, weshalb ich diesen Blogpost schreibe. Momentan ist allgemein „Social Distancing“ angesagt (Abstand halten, Leute!) und gerade die ältere Generation soll dadurch geschützt werden. Die brauchen aber weiterhin ihre Medikamente, sowohl die chronischen als auch für akute Beschwerden – weshalb wir, wie ganz viele Apotheken auch, den Hauslieferdienst massiv aufgestockt haben und aktiv propagieren. Das wird dann direkt gebracht – und möglichst kontaktlos überreicht. Die Patienten kennen wir dazu schon, es sind meist Stammkunden. Abklärungen erfolgen telefonisch, bei Unsicherheit verweisen wir an den Hausarzt, der jetzt auch viel „Telemedizin“ betreibt. Rezepte kommen optimalerweise per Fax (ja, immer noch) oder per email direkt vom Arzt zu uns. Nein, Rezepte ohne Originalunterschrift vom Arzt gelten auch jetzt noch nicht als Rezept, da gab es keine Ausnahmebewilligung.

Auch der Versand von OTC-Medikamenten ohne Rezept ist weiterhin verboten – das gilt für alle, für die Zur Rose Versandapotheke, die Corona sei Dank da Aufwind spürt genau so wie für die Apotheken vor Ort, die das aus Kundenfreundlichkeit vielleicht in Betracht ziehen. TUT DAS NICHT! Ich weiss, ihr bekommt auch Anfragen. Wenn die Person nicht schon Patient bei Euch ist und das Medikament auf Rezept schon hatte (und ihr abklären konntet, dass das noch so gebraucht wird), dann ist eine Lieferung per Post verboten! Ausgenommen sind eben nur Nachlieferungen von chronischen Medikamenten an Stammkunden, die jetzt irgendwo fern einer Apotheke festhängen, ansonsten sollte besser an den Hauslieferdienst einer Apotheke in der Nähe verwiesen werden.

Bild von pharmasuisse