Wenn einer eine Reise tut … die gesundheitliche Seite

Das wichtigste ist natürlich, dass man Tickets, Pass, Geld und ev. Visa hat – den Rest kann man sich im Notfall unterwegs besorgen.

Aber: Wer wirklich vorbereitet sein will, muss auch die gesundheitliche Seite betrachten.

Impfungen zum Beispiel – die sollte aktuell sein für die Reise – und manchmal braucht es zusätzlich welche. Für manche Länder ist zum Beispiel die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
– eine gute Seite mit Infos über Länder, Krankheiten, Impfungen, Malaria und mehr um sich vorzubereiten ist z.B. Safetravel.ch

Praktisch jede Apotheke hier kann – wenn man sich nicht selbst informieren will, im Internet auch kompetent Auskunft geben über benötigte Impfungen und Malariaprophylaxe.

Dann die Medikamente:
Man sollte unbedingt die Medikamente mitnehmen, die man auch regelmässig nehmen muss.
Zu beachten ist aber: Nicht alles, was bei uns erlaubt ist, darf man auch in andere Länder mitnehmen. Leider gibt es dafür keine Listen online, da hilft im Zweifel nur selbst anfragen bei der Botschaft des Landes. Siehe auch hier: Medikamente auf Reisen.
– es hilft sicher, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen für die Medikamente, die man regelmässig nehmen muss. Speziell gilt das auch für Spritzen, die man ins Flugzeug mitnimmt (Insulin, Epi-pen).

Für Reisen in abgelegenen Gebieten empfiehlt es sich auch ein Antibiotikum als Notfallmedikation mitzunehmen – das braucht allerdings, wie die Malariamedikamente ein rezept vom Arzt.

Für Betäubungsmittel gibt es Extrabestimmungen – sogar für Reisen innerhalb Europas im Schengenraum. Noch vorsichtiger muss man damit in Übersee sein.

Und was, wenn in den Ferien etwas passiert und man ins Spital muss?
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (oder die Unfallversicherung) zahlt bei Krankheit (oder Unfall) bis das Doppelte dessen, was der Arzt oder die allgemeine Abteilung im Spital im Wohnort gekostet hätte.
In Europa genügt das in der Regel, bei Reisen in Übersee, speziell Amerika, Japan und Australien riskiert man jedoch, dass man einen ziemlich grossen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen muss (v.a. die USA sind da unglaublich teuer). Für dies lohnt sich eine Zusatzversicherung – wenn man die nicht schon hat – da gibt es auch solche, die man nur für die Dauer der Reise bekommt, die wirklich günstig sind (um die 30-40 Franken für eine Familie für 3 Wochen). Dafür sollte man vorher bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen – oft ist der Abschluss der Versicherung auch online möglich.

Zusammenfassend:

  1. Information über das Reiseland, benötigte Impfungen, Malariarisiko und Prophylaxe entweder im Internet oder in der Apotheke – oder man geht gleich ins nächstgelegene Tropeninstitut – wo auch Ärzte sind , die gleich Impfen und Rezepte ausstellen können.
  2. Gang zum Arzt: Verschreiben lassen (falls nötig): genug Medikamente für die Ferien von der Dauermedikation, ev. Malariaprophylaxe, ev. Impfungen, ev. Bescheinigungen für die Dauermedikation / Spritzen oder Betäubungsmittelformular
  3. In der Apotheke: Medikamente abholen, erklären lassen, ev. Betäubungsmittelformular verifizieren lassen (CH)
  4. Ev. bei der Krankenkasse Zusatzversicherung abschliessen für Dauer der Ferien
  5. Ev. nochmals zum Arzt Impfen was nötig ist/nachgeholt werden muss
Gute Reise!

Finanziell erzwungene Einsicht

Wie ihr vielleicht wisst, halte ich nicht viel von den Versicherungen, die ihre Kunden alles im Voraus zahlen lassen. Aber … es gibt einen Typ Kunden, bei dem das wirklich Sinn macht. Der nämlich, der keine Ahnung hat – und den es auch überhaupt nicht interessiert was die Medikamente die auf dem Rezept sind, denn so kosten – schliesslich zahlt er das ja nicht, sondern die Kasse.

Da hatten wir einen, der regelmässig mit Rezepten kam, auf denen alles drauf war. Die Blutdruckmedikamente (ok), das Mittel gegen Diabetes (ok), aber auch regelmässig Salben gegen Hautausschlag, diverseste normal käufliche Schmerzmittel und Hautpflegemittel zum einreiben, Grippemittel … gelegentlich hatte man das Gefühl, dass er für die gesamte Familie das Zeug beim Arzt auch noch gleich aufschreiben liess. Die Rezepte waren Listen – von oben bis unten gefüllt.

Das war so bis Anfang Jahr, wo er auf einmal zahlen musste.

Pharmama: „Das macht 431 Franken.“
Er schaut mich an wie ein Reh Nachts im Scheinwerferlicht.
Kunde: „Was?“
Pharmama: „431 Franken. Ihre Krankenkasse hat den Vertrag mit den Apotheken gekündet, sie müssen die Medikamente auf dem Rezept jetzt selbst zahlen und einschicken.“

Muss ich noch sagen, dass er sein Rezept wieder mitnahm?
Und dass er nachher mit der Kasse telefoniert hat – die ihm wohl nichts anderes gesagt hat?
Und es vielleicht noch bei der einen oder anderen Apotheke mit dem gleichen Ergebnis versucht hat?

Nach einer Pause von ein paar Monaten kommt er übrigens wieder und jetzt … sind auf dem Rezept nur noch 2 bis maximal 3 Medikamente drauf.

Das … würde ich sagen, ist ein Erfolg für das Gesundheitswesen.

Es gibt vielleicht ein paar, die da jetzt finden, ich müsste eigentlich damit unzufrieden sein – immerhin nehme ich so auch weniger ein. Ja – aber ich sehe auch die andere Seite: diese Leute, die immer zum Arzt rennen und alles (oft nicht zwingen notwendiges) über Rezept nehmen – und über die Krankenkasse, die schaden dem Gesundheitswesen finanziell. Die sind ein Grund für steigende Krankenkassenprämien – und die zahle ich genauso mit wie jeder auch. Ehrlich: mich freut diese „Einsicht“, auch wenn sie finanziell erzwungen wurde.

Kein Bedauern

Wenn der Kunde, der bei der Assura versichert ist (Nein, das tönt zu passiv, ‚der sich bei der Assura versichert hat’ wäre korrekter) sich beim abholen der Medikamente – die er wegen seiner Krankenkasse in der Apotheke selbst bezahlen muss – beklagt: „Das ist aber ganz schön teuer!“

… Da habe ich in diesem Fall kein Bedauern. Warum?

Er selbst hat seine Krankenkasse ausgesucht und damit gewählt, dass er die Medikamentenkosten sozusagen „vorschiessen“ muss. Ja, es ist eine der günstigsten, aber das kommt mit einem „Preis“ – man macht dann halt auch einen Teil der Arbeit für sie.

Er selbst besteht darauf, dass ich ihm das Original gebe für seine Blutdruckmedikamente und sein Diabetesmedikament – obwohl ich ihn mehrmals darauf hingewiesen habe, dass es für beide inzwischen Generika gibt, die wesentlich günstiger sind, und die ich ihm auch ersetzen darf.

Er selbst hat auch nicht reklamiert, als der Arzt ihm Nexium (Esomeprazolum) aufgeschrieben hat – obwohl Omeprazol (wie in Omezol) mit einer vergleichbaren Wirkung einiges günstiger im Preis ist. – … ok, das weiss er vielleicht nicht, aber wenn ich ihn darauf aufmerksam mache und er das nächstemal wieder damit kommt … da kann ich nichts dafür. Und inzwischen gibt es Esomep – das ist das generische Original (also wirklich dasselbe) … auch das will er nicht.

So ist er halt ein unzufriedener Apothekenkunde, aber der Grund liegt hauptsächlich im eigenen Verhalten. Wenn er ein bisschen mitmachen würde, könnte ich ihm helfen, viel Geld zu sparen.

Aber anscheinend will er nicht.

Lieber motzt er jedes Mal.

Was passiert mit dem Rezept nach dem Einlösen in der Apotheke?

Was mit dem Rezept vorher passieren kann – das hatten wir ja schon. Hier also der Weg des Rezeptes nach dem Einlösen in der Apotheke. Das folgende gilt für die Schweiz und eine normale (einigermassen moderne) Apotheke – es soll ja immer noch solche ohne Computer geben.

Bei dem Ausführen des Rezepts respektive der Herausgabe der Medikamente werden alle Angaben in den Computer eingegeben:

  • zum Patienten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse.
  • Zur Krankenkasse: welche? Deckung (kann inzwischen direkt via Internet abgefragt werden bei den meisten Kassen),
  • zur Krankengeschichte: regelmässig genommene Medikamente, Allergien, andere Krankheiten, Schwangerschaft …

Das meiste davon muss man nur einmal machen (oder einmal jährlich für die wechselnden Sachen wie Krankenkasse …), dann sind die Infos im Computer für das nächste Mal.

Zu dem Rezept und den Medikamenten werden im Computer festgehalten:

  • Arzt,
  • Medikamente,
  • Dosierung,
  • Spezielles (Nachfragen beim Arzt wegen Wechselwirkungen, seltsamer Dosierung, unleserlichem Rezept)

Die Medikamente werden angeschrieben, dem Patienten erklärt und abgegeben.

Und jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der Patient zahlt die Medikamente selbst. In dem Fall bekommt er sein Rezept wieder zurück – auf dem Rezept werden die Medikamentenpreise und das Abgabedatum vermerkt, ein Stempel der Apotheke kommt drauf und eine detaillierte Quittung wird angeheftet.  Was danach mit dem Rezept passiert …. tja, wenn es nicht verloren geht, landet es eventuell vom Patienten eingeschickt auch bei der Krankenkasse, die ihm dann das Geld zurückzahlt – sofern die Franchise erreicht ist.

2. Die Apotheke rechnet mit der Krankenkasse ab. Dazu verwenden die meisten heute eine externe Abrechnungsstelle:  Ifac oder Ofac. Das funktioniert dann so:

Hinten auf das Rezept kommt ein Etikett mit den Infos und einem Strichcode.

Das Rezept bleibt 2 Tage in der Apotheke – falls es Nachfragen / Änderungen gibt. Dann wird es an die Abrechnungsstelle geschickt. Das passiert per Brief mit den Papierrezepten und gleichzeitig auf elektronischem Weg (die Strichcodes werden eingelesen und die Info an die Abrechnungsstelle geschickt). Die Verbindung ist verschlüsselt und sicher.

Auf der Abrechnungsstelle werden alle Rezepte eingescannt und mit der Info der Rezepte verbunden. Das heisst, auch wenn die Rezepte nicht mehr in Papierform in der Apotheke vorliegen, haben wir doch noch die Möglichkeit den Scan des Rezeptes via sicherer Verbindung und Internet abzurufen um eventuelle Unklarheiten abzuklären. (Z.B. wenn der Patient fest behauptet, es sei ein Dauerrezept gewesen, das aber nicht aus der Computereingabe ersichtlich ist).

Die Abrechnungsstelle prüft auf Fehler bezüglich der Krankenkassenabrechnungen (wie: wurden Medikamente abgegeben, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind? Das gibt dann eine Rechnung direkt an die Patienten) und schickt dann die Informationen in elektronischer Form gesammelt an die Krankenkassen.

Ausserdem meldet sie es den Ärzten, wenn ein Generikum abgegeben wurde, statt dem Original, das aufgeschrieben war. Mehr Info bekommen die Ärzte aber nicht – so wissen sie z.B. sonst nicht, ob das Rezept auch eingelöst wurde.

Die Abrechnungsstelle überweist das Geld für die abgegebenen Medikamente (oft im Voraus, also bevor sie von der Krankenkasse das bekommen) der Apotheke.

Die Krankenkasse zahlt dann (teilweise erst nach ein paar Monaten) an die Abrechnungsstelle. Der Patient bekommt eine Abrechnung – leider in vielen Fällen immer noch keine detaillierte.

Früher musste noch jede Apotheke die Rezepte selber sammeln, Scheine dazu ausdrucken, zusammenheften und den vielen Krankenkassen separat schicken. Die liessen sich mit dem Bezahlen zum Teil recht Zeit. Ausserdem musste man selbst säumigen Zahlern nachrennen, wenn die ihre Rechnungen nicht zahlten. Da ist so eine Abrechnungsstelle schon eine grosse Erleichterung.

Nur damit das wieder einmal gesagt ist.

Lieber Kunde,

ich arbeite für die Apotheke und nicht für Ihre Versicherung. Ich habe keine Aktien bei denen und auch keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen und darum kann ich Ihnen auch nicht sagen, warum die Prämien wieder raufgegangen sind. Ich weiss auch nicht, wie hoch Ihre Franchise ist – das einzige, was die mir mitteilen (wenn ich die richtige Versicherungsnummer angebe) ist, ob Sie versichert sind, und wie, also: ob Grundversicherung, Zusatzversicherung, und/oder Komplementärer Zusatz.

Was ich nicht kann, ist diese Info korrigieren, wenn sie falsch sein sollte. Irgendwann werden sie denen selbst anrufen müssen und das in Ordnung bringen.

Ich weiss, das ist unangenehm, da muss man sich erst durch die Nummern-Auswahl wählen, dann hängt man ewig in der Warteschlaufe … ich kenne das.

Ich verstehe Sie.

Sie sollten auch unbedingt einmal Ihre Versicherungsbedingungen, die im Vertrag stehen, durchlesen. Da sollte auch drinstehen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Die Versicherung macht die Regeln, nicht ich – und ja, es gibt Versicherungen, die ändern diese Regeln gelegentlich. (Wie die Intras auf Anfang dieses Jahr). Glauben sie mir, das irritiert mich genauso wie Sie.

Ja, Sie müssen wirklich Ihre Versicherungskarte mitnehmen und uns zeigen, wenn Sie noch nie hier gewesen sind. Schockierend, ich weiss. Und die vom letzten Jahr – die geht dann oft eben auch nicht mehr, weil die Nummer gewechselt hat.

Nein, ich kann nicht bei anderen Apotheken in den Computer und nachschauen, was Sie für eine Versicherung haben – das wäre hacken und wird normalerweise nicht so gern gesehen vom Gesetz. Ich sehe auch nicht, was oder wann Sie in einer anderen Apotheke schon einmal etwas hatten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Apothekerin.

Geld gespart

Letzten Samstag. Meine Pharmaassistentin (PA) kocht … und ich verstehe sie gut.

Da kommt diese Kundin und will „Ein Mittel gegen Fieber – ich habe eine anfangende Grippe und etwas Gliederschmerzen. Dafalgan ist ok, das hatte ich schon einmal.“
Soweit so gut, und dann:
Kundin: „Könnten Sie mir das als Vorbezug machen- das heisst jetzt mitgeben und ich bringe dann ein Rezept vom Arzt. Oder Sie könnten das Rezept bestellen!“
PA: „… Für ein einfaches Schmerzmittel … Das etwa 3 Franken kostet.“
Kundin: „Ja, aber ich habe im Moment kein Geld dabei. Und Sie haben das schon einmal gemacht.“
Ich sag’s doch: wenn man manchen Leuten den kleinen Finger gibt … und das letzte Mal war es sicher etwas anderes.
PA: „Ihnen ist aber schon bewusst, dass das so einiges teurer kommt?“
Kundin: „Waaas? Wieso?“
PA: „Weil der Arzt für das ausstellen des Rezeptes auch etwas verlangt. Um die 15 Franken, oder so.“
Kundin: „Aaaahhh … ich glaube ich gehe rasch Geld holen.“
PA (lächelnd): „Ich lege es ihnen bis dann auf die Seite.“

Dass der Arzt für das Rezeptausstellen etwas verlangt, finde ich ok. Wir als Apotheke bekommen aber für die Arbeit da gar nichts. Für ein freiverkäufliches Mittel und in dem Preissegment ist das einfach Verhältnisblödsinn. Danach geht das dann noch an die Krankenkasse, wo irgendjemand das bearbeiten muss … und dann landet es X Arbeitsstunden später doch als Rechnung bei der Kundin.

So haben wir nicht nur der Kasse, sondern auch ihr Geld gespart.

Die Apotheke. Die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen … mit Schleusenfunktion.