Algifor-Sirup (Oder: worüber man sich natürlich auch aufregen kann)

Von einem Freund (Danke Andreas Kyriacou) auf Facebook aufmerksam gemacht auf diesen Post:

Amavita ist die Migros-Apotheke.
Algifor junior ist ein fiebersenkendes Schmerzmittel für Kinder.
Ich stand heute in einer Amavita-Apotheke hinter einem Mann, der diesen Sirup für sein Kind kaufen wollte. Die Apothekerverkäuferin kam hinter den Thresen mit einem verpackungsmässig leicht anderen Sirup Algifor junior. Man habe den anderen gerade nicht Lager, dies hier sei der rezeptpflichtige Sirup, der aber komplett identisch sei mit dem nicht-rezeptpflichtigen.
Ich glaubte zuerst an einen Altjahresscherz, aber die Blicke und Gesten der Apothekerin waren von einer Aura umgeben, die liess keine Widerrede zu.
Ob die Preise der beiden inhaltlich identischen, aber verpackungsmässigen unterschiedlichen Sirups wohl gleich sind. Wenn nein, wäre ich versucht von einer riesengrossen Schweinerei zu sprechen, wenn ja, wozu die Rezeptpflicht?

Ja: das ist schon eine Riesengrosse Schweinerei, wenn es von einem Produkt 2 Varianten gibt? Es sind die hier:

algifor2x
links das freiverkäufliche (erkennbar an dem „C“ darauf) – mit Dosierspritze: Preis ca. CHF 11.50.-

rechts das rezeptpflichtige (mit „B“ gekennzeichnet) und Dosierlöffel*. Preis: CHF 9.80.- PLUS die Checks von 4.30.- und 3.- die wir für rezeptpflichtiges, das ganz von der Krankenkasse übernommen wird bekommen.

Und jetzt zum Aufreger: Der freiverkäufliche Sirup hat Lieferprobleme! Sehr nett von der Apothekerin, dass sie dann den rezeptpflichtigen anbietet und abgibt – zum Preis vom freiverkäuflichen.
Weshalb gibt es überhaupt 2 Versionen? In der Schweiz wird ein Medikament nicht mehr von der Krankenkasse übernommen sobald für etwas Werbung gemacht wird, deshalb gibt es von manchen Medikamenten 2 Versionen (darüber habe ich hier mal geschrieben: Co-Marketing Produkte was und wieso) Das kommt noch häufiger vor. Beim Algifor Sirup ist einfach speziell, dass die SL-Version (die, die von der Krankenkasse übernommen wird) rezeptpflichtig ist. Das ist etwas kurios, aber nicht wirklich ein Aufreger – von anderen Medikamenten wie Pantozol bekommt man halt einfach nur weniger Tabletten, aber es ist auch dasselbe wie das rezeptpflichtige.

Beim SL-Produkt wird der Abgabe-Preis durch den Gesetzgeber bestimmt. Beim freiverkäuflichen kann die Firma den Einkaufspreis und die Apotheke anhand von dem den Abgabepreis selber bestimmen.

Es gibt in der Schweiz einen einzigen Ibuprofen-Sirup. Eben den (oder: die) Algifor. Ich bin sehr froh, dass es den gibt! … Und es gibt tatsächlich eine Untergrenze am Preis, wo das für die Pharmafirma unwirtschaftlich wird das herzustellen. Den Preis für den Algifor-Sirup finde ich in Ordnung … und zwar sowohl für den Rezeptpflichtigen (mit dem wir dann eine Menge mehr Aufwand haben, das mit der Kasse abzurechnen etc.) als auch für den freiverkäuflichen. Der Preis, der hier noch für einen Dafalgan Sirup verlangt werden darf (CHF 2.25.-) wo es nur eine Version gibt … da lohnt es sich bald nicht mehr den für die Schweiz herzustellen (und wir machen finanziell „rückwärts“ wenn das auch noch via Krankenkasse abgerechnet wird).

Übrigens: Amavita Apotheken gehören nicht zur Migros sondern zur Galenica, denen gehören auch die Coop-Vitality-Apotheken und die Sunstore … ein Riesen-Moloch die ausser den vielen Apotheken einen eigenen Grossisten (Zulieferanten) und Pharmafirmen (Vifor) haben …

Aber: das macht in Bezug auf die Apothekerin und das Algifor keinen Unterschied. Das hätte ich genau so gehandhabt (wobei: wir haben noch). In der Schweiz darf ich ja als Apothekerin in „begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtiges auch mal ohne Rezept abgeben. Was echt toll ist … auch in so Situationen.

*Das mit dem Dosierlöffel finde ich übrigens nicht gut gelöst und unsinnig. Es ist doch auch beim rezeptpflichtigen wichtig, dass das richtig dosiert wird … und ein Löffel ist immer ungenauer als eine Dosierspritze.

Ich hab‘ sie auch nicht!

„Könnten Sie mir davon noch einen Ausdruck machen?“ fragt mich der Patient mittleren Alters und hält mir eine Quittung von einem Rezeptbezug unter die Nase von vor 2 Monaten.

„Ich kann Ihnen nach der Zeit keinen Kassabon mehr ausdrucken, aber ich kann ihnen einen Ausdruck machen, dass Sie das bezogen haben mit Preis, Datum etc, auf einem A4 Blatt – das können Sie auch verwenden. Sie brauchen das für die Krankenkasse, oder?“

„Ja.“

Er schaut skeptisch, aber ich mache ihm das.

Er: „Und dann bräuchte ich auch noch die Kopien von den Rezepten.“

Oh weh.

„Sie sind bei der Assura versichert – ich habe keine Kopien von Ihren Rezepten da, die bekommen Sie immer gleich mit der Quittung mit, damit Sie das ihrer Krankenkasse einschicken können.“

Er: „Aber ich habe sie verloren.“

„Ich kann Ihnen wie oben einen Ausdruck machen mit allem, was sie in diesem Jahr bezogen haben bei uns, dann können Sie versuchen das einzuschicken.“

Er: „Aber ich brauche die Rezepte dazu!“

„Ja, ich weiss, die Krankenkasse verlangt meist die (Original-)Rezepte dazu. Wenn wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen, dann behalten wir die nach Abgabe hier und schicken diese an die Kassen. Die kann ich später auch wieder aus dem System holen, da sie dabei eingescannt werden. Aber wenn sie eine Kasse haben wo sie in der Apotheke bezahlen müssen, dann bekommen Sie die Rezepte auch direkt wieder mit. Ich mache davon keine Kopien, ich habe dann nur noch die Information, die drauf war im Computer.“

Er: „Aber weshalb? Wenn die Kasse doch die Rezepte will?“

„Ja – und ihre Kasse will, dass Sie die Rezepte mit den Quittungen selber einschicken. Ihre Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, die es mir ermöglicht direkt mit ihnen abzurechnen. Sie übernehmen einen Teil der Arbeit für die Kasse, indem Sie die Rezepte zahlen, sammeln müssen und dann einschicken. Das ist auch der Grund weshalb diese Kasse so günstig ist.“

Er: „Aber ich habe die Rezepte nicht mehr!“

„Das ist ungeschickt. Ich habe sie auch nicht.“

Er: „Was mache ich denn jetzt?“

„Ich kann ihnen einen Ausdruck ihrer Bezüge machen. Ich stemple sie ab und Sie schicken sie ein und hoffen, dass das reicht.“

Wie ich diese Billig-Krankenkassen hasse. Nicht nur, dass ich jedes Jahr wieder ein paar Patienten habe, die nach dem Wechsel TOTAL überrascht sind, dass sie auf einmal in der Apotheke alles bezahlen müssen, Nein, am Ende des Jahres habe ich dann die, die nicht auf ihre Unterlagen achten können und denen ich dann auch noch helfen muss (unentgeltlich natürlich), damit sie eventuell Geld zurück bekommen.

Zum Lyrica und Generika-Problem

(Lies hier nach, um was es geht: Wegen noch laufendem Patent für eine von 3 Indikationen soll ich Lyrica nicht mit einem Generikum ersetzen … aber was passiert, wenn?)

Für diejenigen, die es interessiert, was die Krankenkassen denn geantwortet haben. Via Twitter habe ich von den grösseren diese offiziellen Antworten bekommen:
Sie berufen sich alle auf das Heilmittelgesetz und die Übernahme von Medikamenten. Das heisst: sie bezahlen die Medikamente, die der Arzt entsprechend der Diagnosestellung und Indikation aufgeschrieben hat und anhand der gesetzlichen Vorlagen, also: was auf der Spezialitätenliste steht mit den entsprechenden Limitationen.

„Wir unterstützen den Einsatz von Generika, sofern er sich innerhalb der gesetzlichen Grundlagen bewegt. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn direkt der verschreibende Arzt an das Generikum denkt.“

Das bekam ich etwas ausführlicher noch von einer anderen Krankenkasse:

„Wenn das Medikament gegen Epilepsie oder Angststörungen verschrieben wird, kann der Arzt auch das Generika verschreiben. Die Krankenversicherung übernimmt dieses. Wird es jedoch für neuropathische Schmerzen verschrieben, wäre dies wie Sie richtig schreiben, ein „Off-Label-Use“ wenn man das Generikum verschreibt. Es liegt in der Pflicht des Arztes, die richtige Indikation mit dem richtigen Medikament zu verknüpfen.“

Das heisst hier: sie schieben die Verantwortung komplett auf den Arzt, dass der das richtige Medikament aufschreibt … also Original (möglichst) nur noch für die neuropathischen Schmerzen und Generika für die Angststörungen oder Epilepsie (bei Neubeginn oder Umstellung).

Zur Frage, ob das gemerkt wird, wenn das nicht so verschrieben wird, respektive, was passiert, wenn das auffällt:

„Die Krankenversicherer verfügen über keine Diagnosedaten. Deswegen ist für sie nicht ersichtlich ist, für welche Indikation das Medikament / Generikum vom Arzt verschrieben wurde.“

Also … hat der Patient eine Chance, dass das durchgeht, ohne dass es auffällt und dann übernommen wird.
Aber: (andere Krankenkasse):

„Von Gesetzeswegen sind wir verpflichtet, nur Leistungen oder wie in diesem Falle Medikamente aus der Grundversicherung zu zahlen, für die u.a. die Wirksamkeit erwiesen ist (Zulassung von swissmedic) und die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. …

Zur Beurteilung können deshalb medizinische Berichte zuhanden des Vertrauensarztes eingefordert werden.“

Das bedeutet: das kann kontrolliert werden. Und dann … Ja, dann kann das zu Rückforderungen kommen. Bei uns in der Schweiz nicht von der Apotheke, aber vom Patienten.

Mir ist klar, etwas anderes können die Kassen wohl auch gar nicht schreiben, da das gegen die gesetzlichen Vorgaben laufen würde. Einer auf Twitter (Nicht-Krankenkassen) hat gemeint, dass es für die Firma dann ja auch unattraktiver wird überhaupt neue Indikationen für ihr Medikament zu finden und zuzulassen (kostet auch alles Geld).
Ja – allerdings finde ich das wird hier wirklich nur eingesetzt, um noch einiges länger möglichst viel Geld aus dem Original herauszuholen. In diesem Fall bis 2017.

Was ich aber gelernt habe (und das wusste ich bisher nicht): Es gibt ein Mittel, mit dem Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit bei den Ärzten kontrollieren und bei hohen Abrechnungen oder übermässigem Einsatz von (teuren) Originalen nachhaken: Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen oder WZW-Verfahren der santésuisse.
Erst gibt es einen Warnbrief an den Arzt, worauf die ihre -nach Meinung der santésuisse, überdurchschnittlich hohen Kosten erklären müssen. Bei Bedarf werden Ärzte zu einem Gespräch eingeladen. Es folgen Zielvereinbarungen. Eine erneute Verwarnung im Folgejahr kann eine Eingabe der santésuisse bei Gericht bedeuten.
Wow. Das ist ziemlich heftig. Da liegt es sicher im Interesse des Arztes auch Generika wenn möglich zu verschreiben.

Meine Erfahrung in der Apotheke ist aber, dass viele Ärzte sehr lange brauchen, bis sie anfangen ein Generikum oder einfach den Wirkstoff zu verschreiben … und manche scheinen da nie zu wechseln (vor allem die älteren Hausärzte). Ob das jetzt Gewohnheit ist, sie wirklich nicht wechseln wollen (glaube ich nicht) oder das Vertrauen darauf, dass die Apotheke das dann schon selber ändert, weiss ich nicht. Und dann gibt es da noch die Spitäler, die von den Pharmafirmen riesen-Rabatte dafür bekommen, dass sie im Spital die Original-Medikamente abgeben und die dann auch auf den Austrittsrezepten landen. Rabatte, die wir hier in der Apotheke nie zu sehen bekommen … und wo auch sicher nicht ein Anteil an den Patienten weiter gegeben wird oder gar auf den dafür eingerichteten Fonds einbezahlt … aber das ist ein anderes Thema.

Eine Krankenkasse hat noch vorgeschlagen das Auto-Generikum Pregabalin Pfizer zu nehmen, das mit denselben Indikationen zugelassen wurde wie das Original von Pfizer.
Das wäre eine echte Lösung, nur … ist das Generikum gar nicht im Handel! Und ich bezweifle, dass es das so schnell kommen wird.

In England haben sie übrigens dasselbe Problem – dort noch verschärft durch die Tatsache, dass Medikamente hauptsächlich mit dem Wirkstoffnamen verschrieben werden. Pfizer hat da im September einen Gerichtsfall verloren (siehe Artikel hier) – Es ist für mich etwas schwierig herauszulesen – aber trotz dem müssen auch dort die Originale weiterhin für neuropathische Schmerzen abgegeben werden. Pfizer hat aber damit eine Warnung bekommen, dass sie die Apotheker nicht mehr mit grundlosen Drohungen in Briefen unter Druck setzen damit sie nicht das Generikum abgeben wenn es für neuropathische Schmerzen verschrieben wurde.

Für mich in der Apotheke heisst das alles: ich bleibe hier bei genau dem, was der Arzt verschrieben hat. Höchstens bei einer Neueinstellung bei Epilepsie oder Angststörungen habe ich eine Chance auf das Generikum zu wechseln – und dafür muss ich das Gespräch mit den Patienten suchen: um herauszufinden, für was er es braucht und seine Einwilligung zum Wechsel zu haben.

Lyrica und Generika und ein akutes Problem

Was passiert eigentlich, wenn …? Eine Frage an die Mitleser, die bei einer Krankenkasse arbeiten, oder Einsicht haben, wie es dort läuft.

Ich bin bei uns in der Apotheke sehr … auf die Wirtschaftlichkeit bedacht – nicht nur für die Apotheke selber, sondern auch für das Gesundheitssystem. Das macht Sinn. Bei der Zulassung der Medikamente wird auf „Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit“ geschaut. Im Vertrag mit den Krankenkassen (LOA) steht etwas von Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl“. Ich gebe mir selber viel Mühe und halte meine Mitarbeiterinnen und Kolleginnen dazu an, Generika wo möglich aktiv anzubieten. Speziell bei den Rezepten, wenn Originalpräparate verschrieben werden, die immer noch sehr teuer sind, und wo ein Wechsel problemlos möglich wäre.

Es ist teils etwas frustrierend zu sehen, wenn Patienten auf solche Vorschläge nicht eingehen, vor allem, wenn es sich dabei um genau dasselbe Präparat handelt, das von der Pharmafirma einfach anders verpackt wurde … aber auch sonst. Wir versuchen es, wir wählen das passende Medikament aus – mit dem Einverständnis des Patienten.

Momentan werden wir durch die Firma Pfizer stark ausgebremst. Deren Medikament (und „Bestseller“) Lyrica hat nämlich neu den Patentschutz verloren. Es gibt jetzt Generika, die momentan etwa halb soviel kosten … im Dezember kommt dann auch Lyrica zumindest etwas mit dem Preis herunter, damit der Selbstbehalt für das Original nicht 20% beträgt – eine Preisdifferenz wird es trotzdem noch sein, dass es sich lohnt, das zu ersetzen.

Gestern hat meine Pharmaassistentin Donna eine Patientin davon überzeugen können, dass sie das Generikum nimmt, das wir zu dem Zeitpunkt noch bestellen mussten. Und mir ist das dann heute beim Bestelleingang aufgefallen … Ich kann das jetzt (widerwillig) zurückschicken und muss das Original abgeben. Denn bei der Patientin darf ich das nicht ersetzen. Sagen die rechtlichen Vorschriften.

Ja – wie mir auch die Pfizer-Vertreterin letzte Woche „live“ eingebläut hat, nachdem ich die Info auch schriftlich schon bekommen habe: Lyrica (Pregabalin) hat zwar das Patent verloren … aber nur für die ursprüngliche Indikation als Antiepileptikum und bei Angststörungen. Nicht für die (neuere) Anwendung bei neuropathischen Schmerzen … dafür läuft das Patent noch einige Zeit. Und genau dafür wird das Lyrica hier wohl meist verschrieben. Auch bei der älteren Frau von Donna gestern.

So steht es auch in Pharmawiki:

Die Generika (von Pregabalin) sind nicht zur Behandlung neuropathischer Schmerzen zugelassen, weil diese Indikation noch durch ein Patent geschützt ist. Deshalb dürfen die Generika bis zum Verfall dieses Patents nicht zur Behandlung von Nervenschmerzen verschrieben oder abgegeben werden.

Ersetze ich das jetzt und die Krankenkasse merkt das, muss sie das der Patientin nicht erstatten, da das unter Off-label-use fällt für das Generikum. Im schlimmsten Fall spart die Patientin also nicht nur nichts, sie darf das ganze Medikament selber zahlen.

Jetzt … ich weiss natürlich nicht immer, für was das Lyrica verschrieben wurde, auch wenn ich es mir in einer Vielzahl der Fälle denken kann, denn der Arzt muss keine Diagnose oder Indikation auf das Rezept schreiben … und der Patient muss mir das auch nicht sagen. Dementsprechend kann das auch die Krankenkasse nicht wissen.

Bei der Anwendung als Antiepileptikum ist ein Wechsel zum Generikum im übrigen gar nicht so einfach möglich: bei denen ist man sehr vorsichtig, weil da auch geringe Unterschiede in der Bioverfügbarkeit eventuell gross genug sind, dass wieder Epileptische Anfälle zumindest möglich sind. Das will man um jeden Preis vermeiden, da man zum Beispiel nach nur einem Anfall wieder für mindestens 3 Monate das Autobilett los ist. Beim Einsatz als Schmerzmittel macht das nicht so viel aus.

Also … was mache ich? Bei einen sollte ich (aus medizinischen Gründen) nicht während der Behandlung ersetzen, beim anderen darf ich (aus patent-rechtlichen Gründen) nicht.

Die Firma drückt da bei uns natürlich, da sie noch lange möglichst viel an ihrem Mittel verdienen möchten. Aber um ehrlich zu sein, die Pfizer hat schon eine lange Geschichte was das angeht: Ich erinnere daran, dass sie auch ausdrücklich Schreiben an die Apotheken verschickt haben, dass die Sortis nicht zu teilen seien … obwohl es (abgesehen von der fehlenden Bruchrille) dafür vom galenischen Standpunkt her keinen Grund gab. Aber 100 Tabletten von den 40ern war genau gleich teuer, wie von der 20er Packung … also …. Heute können sie von den Sortis (und ihrem Autogenerikum) auch Tabletten mit Bruchrillen herstellen, genau wie die Generika.

Aber … mich interessiert es doch, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Liebe Krankenkassen: schaut ihr da drauf? Straft ihr da Apotheken und Patienten, wenn die versuchen zu sparen? Das sollte ja eigentlich auch in eurem Interesse sein.

Oder … ja, was passiert da?

Krankenkasse in der Schweiz – schonungslose Einblicke

Frage: Muss ich in der Schweiz eine Krankenversicherung haben? Geht das nicht ohne?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person (egal wie alt) muss obligatorisch eine Krankenversicherung haben. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eltern zahlen für ihre Kinder. Der Arbeitgeber bezahlt die nicht und man ist auch nicht über ihn versichert. Wer finanziell schlecht dasteht kann Erleichterungen wie Prämienvergünstigungen von den Versicherern und dem Sozialsystem beantragen. Auch Einwanderer (legal oder nicht) haben ein Recht (und die Pflicht) bei einer Krankenkasse versichert zu sein. Solange man im Asylverfahren ist, wird der Bewerber einer Krankenkasse zugewiesen und die Prämien übernommen, nach einer Ablehnung muss man selber dafür sorgen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur, dass man eine hat, sondern auch die Leistungen, die die Krankenkasse erbringen muss. Medikamente zum Beispiel werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie in der Spezialitätenliste stehen. Dort ist auch festgehalten, ob es Einschränkungen betreffend der Menge gibt, oder auf welche Diagnose hin sie übernommen werden. Für Sanitätsmaterial, Verbandsmaterial etc. sind die Dinge, die übernommen werden in der Mittel-und Gegenstandsliste festgehalten. Was nicht auf diesen Listen steht, wird also nicht von der Grundversicherung übernommen. Es kann aber von der Zusatzversicherung übernommen werden. (Muss aber nicht). Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen sehr frei, was und wieviel sie bezahlen. (Bitte lesen Sie dazu die Versicherungsbedingungen). Mehr zum Thema: Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Frage: Kann ich die Krankenkasse frei wählen?

Ja! Die Grundversicherung und ihre Leistung ist bei allen gleich und die Krankenkassen dürfen keinen ablehnen, der sie will. Sie versuchen allerdings schlechte Risiken durch (teils nicht legale) Methoden davon abzuhalten sie zu wählen. Schlechte Risiken, das sind die Leute, für die die Kasse erwartet, dass sie mehr zahlen muss: sehr kranke, alte, Schwangere … Zum Beispiel, indem sie den Kontakt erschwerden: wenn der nur via Internet möglich ist. Wenn sie einen ewig lange warten lassen am Telefon, wenn sie drohen, Rückzahlungen sehr spät zu machen, Briefe einfach nicht (rechtzeitig) ankommen … Im Gegensatz dazu sind „gute Risiken“ gesucht. Deshalb zahlen sie den Vermittlern (ja, diejenigen, die einen am Telefon um diese Zeit so nerven) auch gute „Kopfprämien“ – im Bereich von 2-3 Monatsprämien …

Vorsicht bei der Krankenkassen-Wahl: Die günstigsten Versicherungen lassen die Patienten alles in der Apotheke selber zahlen und dann selber von der Versicherung das Geld zurückverlangen. Hier mehr zur Frage: Soll ich die Krankenkasse wechseln?

Frage: Wie steht es um die Zusatzversicherung?

Die ist nicht gesetzlich verlangt, sie kann von Vorteil sein, weil dann mehr von der Krankenkasse übernommen wird – nach Erreichung der Franchise, teilweise, mit Ausnahmen … von „Unterdeckung“ wenn man die nicht hat kann aber keine Rede sein. Bei den Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse frei, ob sie jemanden annimmt, für sie ist das lohnender als die Grundversicherung. Ab einem gewissen Alter bekommt man aber kaum eine neue Zusatzversicherung, deshalb kann es besser sein, die alte (so noch vorhanden und gewünscht) zu behalten und nur die Grundversicherung zu wechseln. Sie stellen dafür sonst sehr genaue Fragen zum Gesundheitszustand und erlauben es sich, entweder jemanden ganz abzulehnen oder Teile auszuschliessen. Zum Beispiel, dass sie für vorbestehende Erkrankungen dann nichts zahlen. Falschangaben zu machen ist da schlecht, da die Kasse sich, wenn das herauskommt auch weigern kann, da etwas zu bezahlen.

Die Krankenkassen können jederzeit (!) von sich aus die Zusatzversicherung künden … zum Beispiel, wenn man ein Gesundheitsproblem bekommt und sie auf einmal dafür viel zahlen müssen …

Frage: Brauche ich eine Unfallversicherung?

Ja, aber wenn man mehr als 8 Stunden in der Woche arbeitet, sollte man beim Arbeitgeber versichert sein. Bei der Unfallversicherung hat man übrigens einen geringeren Selbstbehalt, aber die zahlen auch wirklich nur die Sachen, die auch von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden und die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen – Unfälle müssen der Unfallversicherung gemeldet werden – erst dann wird etwas darüber genommen.

Frage: Ich bekomme nie etwas zurück von der Krankenkasse!?!

… Dabei bin ich bin schon Jahre bei derselben Versicherung und habe sie nie gebraucht, ich zahle immer meine Prämien, die werden jährlich höher und ich bekomme nie etwas zurück oder Geld von der Krankenkasse. Das ist unfair! Ja – aber keine Frage. Seien sie zufrieden und glücklich, wenn sie gesund sind und nichts oder nur wenig brauchen. Die Krankenkasse ist ja keine Sparkasse sondern eine Versicherung für den Fall. Das heisst, wenn Sie mal etwas haben, eine plötzliche Krankheit, Krebs, Hepatitis irgendwas übles, dann kann das sehr schnell sehr teuer werden heute. Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente … das geht heute sehr schnell in Bereiche von Zehntausenden Franken und mehr. Das kann man sich im Normalfall nicht leisten. Damit sie trotzdem die bestmögliche und angemessene Behandlung bekommen … dafür ist dann die Krankenkasse da. Sie machen ja auch keine Delle ins Auto, nur damit sie mal etwas von der Autoversicherung zurückbekommen, oder?

Frage: Was passiert, wenn ich die Prämien der Krankenkasse einfach nicht bezahle?

Sofortige Exekution. Nein, natürlich nicht. Die Krankenkasse kann einem nicht die Grundversicherung künden – auch weil das Gesetz vorschreibt, dass man eine haben muss. Aber (je nach Kanton) setzen sie einen auf eine „schwarze Liste“ und es werden dann wirklich nur noch Notfallbehandlungen übernommen. Eventuelle Zusatzversicherungen verliert man so sofort. Natürlich gibt das einen Eintrag ins Betreibungsregister mit allen möglichen Folgen für eine spätere Wohnungs- oder Arbeitssuche etc. Betreibungen aufgrund von Krankenkassenschulden haben übrigens eine ziemlich hohe Priorität.

Man kann in so einem Fall dann auch nicht einfach Ende Jahr die Grundversicherung wechseln – das geht erst, wenn die geschuldeten Prämien alle abbezahlt sind. Vorher muss einen keine neue Krankenkasse annehmen … und sie machen das auch nicht.

gewichtige Limitations-Probleme

Lieber Arzt, Ja, ich habe gesehen, dass die Patientin einen BMI um die 40 hat. Ja, das dürfte kein Problem sein, dass die Krankenkasse die Kosten für das Xenical dann übernimmt … trotzdem muss die Patientin erst eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse verlangen. So steht es in der Limitation des Produktes.

Das wissen Sie (denke ich) genau so gut wie ich.

Darum finde ich es nicht so nett, wenn sie (als Arzt) die Patientin mit dem Rezept für Xenical und der Aussage „Der Arzt hat gesagt, die Krankenkasse zahlt das“ zu mir in die Apotheke schicken – und ich die Patientin dann zumindest vorläufig enttäuschen muss. Die Krankenkasse zahlt das wahrscheinlich (!) … aber erst wenn Sie eine Kostengutsprache dafür haben. Vorher zahlt die Kasse das mir hier nicht und vorher müsste sie – wenn sie es gleich will (und weshalb sonst steht sie jetzt hier und macht Stunk?) – es selber bezahlen und dann einschicken.

Das steht bei den Orlistat-Medikamenten in der Limtation:

Mindestens BMI 35.
Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert.
Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Die Patientin glaubt mir das übrigens nicht – auch wenn ich es ihr schriftlich ausdrucke und zeige und nimmt das Rezept wieder mit … um es in einer anderen Apotheke zu versuchen.

Den Ausdruck recycle ich – aber vorher geht der noch per Fax an den Arzt. Denn dort schlägt sie sicher wieder auf, wenn sie von den anderen Apotheken nichts anderes hört.

Eigentlich sollte er es wissen und eigentlich muss er die Patienten informieren, wenn er etwas aufschreibt, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird. Eigentlich ist es anscheinend sogar so, dass wenn der Arzt die Patienten über so etwas nicht informiert und sie dadurch „finanziellen Verlust“ erleiden, er dafür haften müsste. (Nicht dass ich das jemals gehört habe, dass er das dann tatsächlich hat). Wo habe ich das jetzt letzthin wieder gelesen?