Pille danach via den Arzt

Die junge Frau mit Baby im Kinderwagen kommt in die Apotheke zu meiner Pharmaassistentin. Im Moment bin ich am herumtelefonieren und gleichzeitig dabei mit telefonischer Hilfe unser akutes Dosierungsetiketten-Drucker-Problem zu lösen, deshalb findet die ganze Begegnung hauptsächlich zwischen der Frau und meiner Pharmaassistentin statt.

Frau: „Haben Sie die Pille danach? Wieviel kostet die?“

Donna: „Ja, die haben wir. Es gibt sie nach einem Beratungsgespräch mit der Apothekerin. Dabei schaut sie auch, welche geeignet ist. Die eine kostet 40 Franken und die andere 50 Franken.“

Frau: „Und wenn der Arzt ein Rezept schickt?“

Donna kommt mich fragen – ich (immer noch am Telefon) zeige ihr, wo ich das festgehalten habe. Dass wir dafür ein Rezept bekommen, kommt so gut wie nicht mehr vor.

Donna zur Frau: „Dann ist die eine 31 Franken und die andere 41 Franken … aber …“ (sie wird unterbrochen):

Frau: „Oh, das ist gut. Ich habe nämlich ein Rezept verlangt. Es sollte gleich kommen.“

Sie setzt sich hin um zu warten, Donna löst ein, zwei Krankenkassenprobleme, dann kommt das Fax vom Arzt.

Für Ella One.

Ich schaue auf das Rezept und schüttel den Kopf. Das ist das teurere Produkt und … ich weiss ja nicht, wie lange es her ist, da sie ja offensichtlich die Beratung durch mich nicht wollte, aber … „Hast Du nicht gesagt, sie hat ein kleines Baby dabei? Stillt sie noch?“

Donna: „Das weiss ich nicht. Aber ich werde sie darauf hinweisen, dass man bei dieser Pille danach die Milch abpumpen muss … wie lange?“

Pharmama: „Eine Woche. Ich hätte wahrscheinlich die andere gewählt. Bei Norlevo hätte sie nur 6 Stunden Stillpause machen müssen“.

Ich visiere das Rezept, Donna geht nach vorne und kommt nach kurzer Diskussion wieder zurück: „Sie will die. Und auch gleich nehmen. Aber sie kann nicht zahlen.“

Pharmama: „Echt jetzt?“

Donna: „Ja, sie dachte, mit Rezept zahlt das die Krankenkasse.“

Pharmama: „Nein…“

Donna: „Ich weiss. Ich sage ihr, sie soll etwas hierlassen, zum Beispiel ihre Identitätskarte und dass sie die zurück bekommt, wenn sie es bezahlt.“

So machen wir das.

Ich habe glaube ich schon einmal erwähnt, dass wir mit uns reden lassen wegen dem Preis, wenn der ein Problem darstellen sollte. Ich kann bis fast zum Ankaufspreis runter gehen – ganz darauf verzichten, dass es bezahlt wird, kann ich allerdings nicht.

Ich frage mich auch, ob ihr bewusst ist, dass der Arzt für das Ausstellen des Rezeptes im Normalfall auch etwas verlangt. „Kurze telefonische Konsultation“ und vielleicht noch „Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten“ – ich würde sogar behaupten, dass das im Endeffekt teurer kommt als die Beratung durch mich in der Apotheke.

Und ich hoffe (für sie) ernsthaft, dass der Arzt sich auch wirklich die Zeit genommen hat, die paar wichtigen Fragen zu stellen. Ich muss davon ausgehen – immerhin hat er ihr das Rezept ausgestellt. Und das sollte man nicht, ohne die Patientin und die Umstände zu kennen. Es war ihr Frauenarzt – da sollte man meinen, das ist so. Mich erstaunt aber trotzdem die Wahl. Nicht nur wegen dem Preis. Wenn sie noch stillt und das noch unter 72 Stunden nach dem ungeschützten Verkehr ist, hätte ich die Norlevo empfohlen.

Wollt ihr mehr lesen über die Pille danach in (Pharmamas) Apotheke?:

Wenn Ärzte Mittel verkaufen …

Wenn Ärzte Mittel verkaufen … ich meine jetzt nicht mal Medikamente in den Kantonen wo die Selbstdispensation erlaubt ist, sondern von etwas, das bei manchen Ärztegruppen offenbar auch in der Schweiz seit neuerem eingesetzt wird, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ich komme darauf, das zu schreiben, weil ich grad gestern eine Kundin hatte, die mir von ihrem letzten Arztbesuch berichtet hat. Sie ist sicher nicht die einfachste Patientin, hat sie doch eine Menge dokumentierter Allergien – tatsächlich hat sie sich von mir eine Liste zusammenstellen lassen, damit der neue Hautarzt den sie besucht die Info auch hat. Ihr momentan akutes Problem ist eine schlecht heilende Wunde, die ihr letzter Hautarzt bei der Entfernung eines möglichen weissen Hautkrebses im Gesicht hinterlassen hat. Deshalb wollte sie nicht mehr zu dem und hat sich einen neuen gesucht, der auch die verschiedenen sonstigen Probleme (sie ist sehr sensibel und hat auch gelegentlich juckende Ausschläge) wieder einmal anschauen sollte. Nun … das hat er nicht wirklich. Sie war wohl bei ihm und hat ihm die Probleme geschildert, aber angeschaut hat er nichts. Ihre Hautausschläge hat er als normales Problem wegen trockener Haut abgetan und ihr ein rückfettendes Duschmittel und Bodylotion aufgeschrieben – beides mit Polidocanol als juckreizstillendem Mittel drin. Nun, zumindest für einmal nicht Cortison … das wäre sonst die Standardverschreibung vom Hautarzt. Auf der Kopfhaut hat sie auch immer wieder Ausschläge, was er auf dasselbe zurückgeführt hat, obwohl sie rasch fettiges Haar und auch fettige Schuppen hat (wie gesagt, angeschaut hat er nichts) – für das hat er aber nichts aufgeschrieben, sondern ihr in der Praxis ein Shampoo von Eucerin verkauft. Sie war nach 7 Minuten wieder draussen – und das bei einem Erstbesuch. Sie meinte auch, dass die Praxis gut besucht war und die Patienten vor ihr auch nicht länger hatten.

Meine Kundin / Patientin war also ziemlich irritiert vom Arztbesuch … und hat sich beim Eucerin gefragt, ob sie das eventuell schon mal hatte, da ihr der Name bekannt vorkam. Nun, wir haben die Produkte ja auch hier, kein Wunder kommt ihr die Marke bekannt vor. Als sie mich aber gefragt hat, weshalb er ihr nichts verschrieben hat, da … habe ich sie darüber aufgeklärt, dass man das Shampoo auch ohne Rezept bekommt – tatsächlich hat das keine „Listung“, das bedeutet es ist freiverkäuflich eigentlich überall … also auch beim Arzt.

Sie fand das nicht so toll, denn wenn sie das gewusst hätte, hätte sie das kaum beim Arzt bezogen. Immerhin hatte sie auch keine Möglichkeit zu überlegen, ob sie das wirklich will.

So etwas kommt aber immer häufiger vor, gerade Hautärzte nehmen  bei sich ein Zusatzsortiment auf von Hautpflegenden Medizinalprodukten, die sie dann selber an die Patienten verkaufen  (dürfen).

Die andere Ärztegruppe, bei denen ich das sehe, sind die Augenärzte. Mein Mann war letztens beim Augenarzt mal wieder den Augendruck messen – und hat dabei wieder eine Packung befeuchtende Augentropfen einfach in die Hand gedrückt bekommen. Er habe trockene Augen. (Wer nicht?). Die Packung des OTC Produktes, das auch nur eine Zulassung als Medizinalprodukt hat (und satte 21 Franken kostet)  musste er nicht gerade dort bezahlen, aber sie fand sich dann in der Abrechnung des Arztes, die wir zugeschickt bekommen separat wieder.

Damit bin ich auch nicht wirklich glücklich. Die (oder ähnliche) hätte er via mich sogar günstiger bekommen … und so wie ich ihn kenne, benutzt er die sowieso nicht. Also habe ich ihm dringend geraten, beim nächsten Mal zu sagen, dass er die nicht will.

Aber ich sehe schon das Problem: Wer „getraut“ sich schon beim Arzt (immer noch dem Halbgott in weiss) zu sagen, wenn der einem etwas „empfiehlt“ (was das Verkaufen ja auch ist, egal ob direkt oder auf Rechnung): „Nein, damit warte ich noch.“ Oder vielleicht: „Gibt es da nicht etwas, das von der Krankenkasse übernommen wird?“ Oder: „Das hole ich lieber in der Apotheke, wenn ich es brauche?“

Ein bisschen ist das ausnützen der Situation.

Und das kommt immer mehr. Offenbar verdienen die Ärzte zu wenig. Wird das jetzt noch schlimmer, mit der neuen Tarmed?

 

Da steht *was* auf dem Rezept?

Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

rpschuemli

Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

schuemli

Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

UnterschiedeDACHApotheke

Reden wir mal über die „Konkurrenz“. Medikamente sind die Spezialität und das Wissensgebiet der Apotheke, sie sind nicht normale Konsumgüter. Trotzdem wird damit gehandelt – nicht nur in der Apotheke. Wer verkauft sonst noch Medikamente?

CH: Die Ärzte. In der Schweiz ist es teils erlaubt, dass die Ärzte selber die Medikamente verkaufen. Uneingeschränkte Selbstdispensation gilt in 14 Kantonen (AI, AR, BL, GL, SG, SZ, TG, LU, NW, OW, UR, ZG, ZH, SO). In 3 Kantonen herrscht ein Mischsystem: da dürfen es gewisse Ärzte eine Hausapotheke haben, wenn keine Apotheke in der Nähe ist (BE, GR, SH). In 9 Kantonen ist die ärztliche Medikamentenabgabe verboten: AG, BS, GE, FR, JU, NE, VD, VS, TI – wobei selbst da Ausnahmeregelungen existieren. Das ist übrigens in Europa und auch anderswo die Norm: es entspricht einer Gewaltentrennung: „Wer verschreibt, verkauft nicht.“

Versandhandel mit Medikamenten ist eigentlich verboten, es existieren allerdings spezielle Versandapotheken mit Erlaubnis. Einschränkung: es braucht bei jeder Abgabe ein Rezept, auch für OTC Arzneimittel und das Rezept muss von einem Arzt ausgestellt sein, der den Patienten persönlich gesehen hat.

Drogerien dürfen in abgelegen Gebieten ohne Apotheke einen Teil der Liste C Arzneimittel verkaufen – dafür braucht es eine Erlaubnis.

 

D: Es gibt keine Selbstdispensation in Deutschland, den Ärzten ist es verboten selber Medikamente zu verkaufen oder abzugeben.

Der Versandhandel ist erlaubt, für rezeptpflichtiges (mit Rezept) und OTC (ohne Rezept). Apotheken, die Versandhandel betreiben, brauchen dafür eine Zulassung.

Drogerien gibt es als solche nicht mehr, nur noch Drogeriemärkte. Diese dürfen keine Medikamente verkaufen, aber Arzneiprodukte ohne Zulassung … und davon gibt es immer mehr.

 

Ö: Bestimmte Ärzte in Österreich dürfen dispensieren: meist in kleinen Gemeinden mit Vorschrift, dass die nächste Apotheke weiter weg ist als 4 km.

Versandhandel ist erlaubt für Apotheken, aber nur für OTC (ohne Rezept).

In den Drogerien sind die laut Abgrenzungsverordnung freiverkäuflichen Arzneimittel erhältlich.

Dossier-Führung

Wir führen in der Schweiz in der Apotheke Patientendossiers. Darin geben wir ein, was und wann an rezeptpflichtigen Medikamenten abgegeben wurde. Ausserdem können wir Zusatzinformationen wie Allergien oder andere genommene Medikamente eintragen. Das erlaubt uns auch bei Medikamenten, die von verschiedenen Ärzten oder im Spital verschrieben wurden bzugleichen, ob es da eventuell ein Problem gibt (Allergie, Wechselwirkungen, etc.). Zumindest, wenn es bei uns in der Apotheke bezogen wurde. In die Dossiers anderer Apotheken oder wenn das vom Arzt selber abgegeben wurde haben wir keine Einsicht. Das ändert vielleicht einmal, wenn das elektronische Patientendossier kommt und das zentral irgendwo gespeichert ist und der Zugang dazu mit Patientenerlaubnis für die Apotheke freigegeben wird. Bis dahin arbeiten wir mit dem, was wir haben … und das ist gut so:

Als ich die verschriebenen Co-Amoxicillin ins Patientendossier eingeben will, erscheint eine Warnung: Mögliche Allergie!

Und im Kommentar bei ihr finde ich dasselbe: Co-Amoxicillin nicht vertragen. Das Datum ist von vor etwa 2 Jahren.

Ich frage die Patientin: „Der Computer zeigt mir eine mögliche Allergie an …“

Sie: „Oh nein – ist das wieder das Antibiotikum? Ich habe die Ärztin extra gefragt, dass sie mir etwas anderes aufschreibt.“

Pharmama: „Ich habe da einen Kommentar im Computer von vor 2 Jahren, was war denn genau das Problem?“ (Manchmal ist es nicht wirklich eine Allergie, sondern nur Magenprobleme …)

Frau: „Ja, das stimmt, damals habe ich das von ihr bekommen, dann habe ich einen Ausschlag entwickelt von oben bis unten … Man hat im Spital dann auch noch einen Allergietest gemacht. Das vertrage ich wirklich nicht! Das habe ich der Ärztin damals danach auch mitgeteilt!“ (Ja – doch eine Allergie)

Pharmama: „Ich sehe, dass Sie damals später ein anderes Antibiotikum verschrieben bekommen haben, das Clindamycin. Haben Sie das vertragen?“

Frau: „Ja.“

Darauf habe ich der Ärztin angerufen und ihr das mitgeteilt. Dass die Patientin eine Allergie auf das Anitibiotikum hat. Dass sie das auch bei sich im Computer festgehalten haben müsste und ob sie wieder das Antibiotikum will, dass sie damals als Ersatz verschrieben hat. Sie wollte.

Patientin: „Das kann ich nicht verstehen, wenn ich sie schon darauf hinweise … und dann verschreibt sie mir wieder genau das!“

Ja, verstehe ich manchmal auch nicht. Schlechte Dossierführung vielleicht? System gewechselt oder Handschrift nicht mehr lesbar … wer weiss. Trotzdem zeigt sich auch hier immer wieder mal, wie wichtig eine zweite Kontrolle ist.

Zwei Gesichter der Abhängigkeit (3)

Ausser den älteren (meist weiblichen) Beruhigungsmittelabhängigen gibt es noch den zweiten Typ Süchtigen. Dieser hat oft schon eine Drogenvorgeschichte (manchmal nur Alkohol, häufig stärkeres) und bekommt das vom Arzt in Form einer Art Substitution. Die Idee hier ist: „anstatt“. Leider ist das häufig ein „dazu“. Ein Beispiel für diesen Typ wäre Herr Xanander.

Herr Xanander ist um die 30, sichtbar tätowiert, gross, sehnig, hat lange Haare und ist allgemein eine … beeindruckende Erscheinung. Nicht unbedingt im positiven Sinn. Ich bin sicher, er hat auf der Strasse immer viel Platz zum laufen. Er weiss das und setzt das gezielt ein um vielleicht mich oder meine Kolleginnen unter Druck zu setzen und einzuschüchtern – in der Hoffnung, dass er so bekommt, was er will. Mit ihm habe ich ähnliche Diskussionen wie mit Frau Dormodalm aus dem Post vorher, mit der Ausnahme vielleicht, dass ich mit ihm nicht diskutieren muss ob er jetzt abhängig ist.

Dafür bekomme ich von ihm anderes zu hören:

Er baut sich vor mir auf, funkelt mich böse an und legt los. Mal wieder.

Herr Xanander: „Ich brauche meine Tabletten. Und sie sollen nicht meinem Arzt anrufen. Der hat gesagt, ihm stinkt das langsam bei mir, dass er ständig Anrufe von Apotheken bekommt!“

Pharmama: „Nun, wir müssten ihm nicht anrufen, wenn sie nicht ihre Medikamente zu früh holen würden. Zum wiederholten Mal.“

Herr Xanander: „Ich war heute bei ihm. Und wir hatten eine Diskussion darüber, was „bei Bedarf“ bedeutet. Er sagt, ich habe pro Tag 2 Tabletten vom Stilnox zu gut. Eine normal und eine zusätzlich bei Bedarf, also sind das 2 pro Tag!“

Pharmama: „Ja. Das haben wir so schon drin als Dosierungsanweisung – und auch so eingerechnet. Trotzdem sind die Abstände regelmässig kürzer gewesen als alle 15 Tage …“

Herr Xanander: „Und ich möchte mich bei ihnen über ihre Kollegin beklagen. Sie wissen schon, die mit (Beschreibung folgt). Sie hat mir das letzte Mal, als ich hier die Stilnox holen wollte, sie mir verweigert!“

Pharmama: „Ja, weil es wieder zu früh war.“

Herr Xanander: „Ja, mag sein. Aber wissen Sie, was sie mir gesagt hat, als ich gesagt habe, dass ich keine mehr habe und ohne nicht schlafen kann?! Sie hat gesagt dass sie auch gelegentlich mal eine Nacht nicht schlafen kann. Das sei kein Weltuntergang!

Ernstes Nicken meinerseits.

Herr Xanander: Ausserdem hat sie gesagt, wenn ich vorher von den Stilnox eine neue Packung will, muss ich den Arzt anrufen – der Arzt will aber nicht, dass ich ihn wegen so etwas störe! Und Sie auch nicht!“

Pharmama: „Nun – ich rufe ihm nicht an, weil es mir Spass macht, sondern wenn Sie sich nicht an die verschriebene Dosierung halten.“

Herr Xanander: „Ich brauche halt gelegentlich etwas mehr. Da ist ja nichts dabei!“

Pharmama: „Doch, weil dieses Medikament stärker kontrolliert wird als ein Aspirin oder so.“

Herr Xanander: „Aber was, wenn ich früher welche brauche? Sie wissen ja, dass man die nicht einfach absetzen soll, da könnte es Epileptische Anfälle geben, hat der Arzt selber gesagt!“

Pharmama: „Ja, aber das ist bei ihnen und in der Dosierung noch nicht unbedingt zu erwarten.“

Herr Xanander funkelt mich böse an.

Pharmama: „Hmmm. Es scheint, als müssten wir da wieder etwas Rhythmus reinbringen. Heute ist der … das heisst, ich kann sie Ihnen geben. Ich schreibe ihnen auf die Packung, ab wann sie die nächste beziehen können … aber wenn das nicht funktioniert wäre auch eine wöchentliche Abgabe einer bestimmten Menge eine Variante. Der Arzt hat das letzte Mal, als wir telefoniert haben das eine gute Idee gefunden. Wenn Ihnen das lieber ist, können wir auch das einführen …“

Herr Xanander: „Nein, nein, ist schon gut. Schreiben Sie mir halt auf die Packung, wann ich die nächsten holen darf. Ich komme dann.“

Ja – da bin ich mir sicher.