Krieg ich das hier (nicht)?

Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.

Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).

Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:

Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.

Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.

Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.

Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.

Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.

Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).

Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.

Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.

Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.

Bio ist zu kompliziert

Es folgt hier die Erklärung, weshalb wir in der Apotheke / Drogerie keine offenen Bio-Tees oder Bio-Gewürze mehr anbieten werden.

Als Apotheke und Drogerie liegt einer unserer Schwerpunkte auch auf der Phyto-Therapie. Wir haben ein ziemlich gutes Lager an verschiedenen Tees und Kräutern und darauf spezialisierte Mitarbeiter. Eine davon hat in den letzten Jahren auch dafür gesorgt, dass wir die Produkte vorzugsweise in Bio-Qualität einkaufen. Das macht Sinn, da da strengere Vorschriften bestehen, was Anbau und Pestizide etc. betrifft. Der Preis ist gelegentlich etwas höher, aber das war es uns wert.
Wir haben diese Tees und auch solche in Nicht-Bio-Qualität, wenn sie nur so zu bekommen waren in kleinere Einheiten vorabgefüllt und zum Teil fertige Mischungen für verschiedene Probleme vorbereitet (nennt man Defektur) und verkauft.

Damit sind wir im Sinne der Bio-Verordnung ein „nicht zertifizierter Betrieb“, der sowohl biologische als auch konventionell angebaute Lebensmittel offen verkauft. Die Verordnung des Bundes verlangt weitgehende Massnahmen im Umgang mit Bioprodukten.  
Alle Regeln dazu hier https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2498_2498_2498/de
Ja, das ist schon älter … dass es uns (so) betrifft, ist erst kürzlich klar geworden.

Was muss ich als Apotheke / Drogerie als nicht zertifizierter Betrieb im Umgang mit Offenwaren in Bioqualität beachten?

  • Das Abwägen/Portionieren von biologischen Offenprodukten (Tees, Kräuter,Gewürze) muss vor dem Kunden, nicht im Labor und nicht im Voraus erfolgen. (Art 2 Abs 5 bis Bst e der Bioverordnung). Das ist schwierig: kaum Zeit, kaum Platz und das soll ja trotzdem hygienisch passieren.
  • Biologische Produkte müssen von konventionell produzierten Produkten getrennt gelagert werden. Biologische Tees dürfen nicht neben konventionell angebauten und nicht neben Arzneitees gelagert werden.
  • Weiter muss ich alle Massnahmen treffen, damit in der Apotheke biologische Qualität und konventionelle bzw. Arzneimittelqualität nicht vermischt werden können (Art 27.1 b und c).
    Das heisst konkret: ich muss ein separates Alphabet mit biologischen Offenprodukten schaffen, welches getrennt von den konventionellen Produkten ist. Da bekomme ich ein ernsthaftes Platzproblem.
  • Ich muss als Apotheke für alle Produkte, die unter diese Verordnung fallen, die entsprechenden Belege eines zertifizierten Produktions-, Aufbereitungs-, Vermarktungs-, Lagerhaltungs- oder Einfuhrunternehmens vorweisen können (Art 27.1.a der Bioverordnung). Ich habe die Analysenzertifikate der einzelnen Mittel, aber der Rest??

Die obigen Vorgaben gelten NICHT für vorverpackt bezogene Lebensmittel in Bioqualität. Hier ist der jeweilige Hersteller in der Pflicht, alle Vorgaben zu beachten.
Übrigens dürfte das der Grund sein, weshalb auf den meisten Sidroga-Tees nicht „Bio“ steht – da haben wir auch mal angefragt und sie haben zwar bestätigt, dass sie sehr viele biologisch hergestellte Tees verwenden, das aber aus gesetzlichen Gründen teils nicht drauf schreiben können.

Also passiert bei uns jetzt folgendes:

  • Wir verzichten auf den Verkauf von Offenwaren in Bioqualität. Ich biete (wo möglich) stattdessen entsprechende vorverpackte Produkte an.
  • Wenn ich noch offenen Tee in Bioqualität bestelle, so klassieren ich den ab und schreibe sie nur noch als konventionelles Produkt an. Die Bioqualität wird dann weder in Arzneiteemischungen noch beim Einzelverkauf angegeben.

Ich finds schade. Aber es reiht sich ein in Sachen wie dass wir nichts mehr wiederauffüllen dürfen, was eingenommen wird, oder auf der Haut angewendet wird. Oder dem Untergang der hausgemachten Kosmetik nach der neuen Kosmetikverordnung.

Ungeschriebene Regeln in der Apotheke

Sag nie, es ist ruhig heute. Auch nicht, wenn du nur noch 30 Minuten arbeiten musst.

Nach „Ich habe die Packungsbeilage gelesen“ kam noch nie etwas Gutes.

Dito nach „im Internet steht aber …“

Auf „Ich hab da diese Werbung vor der Tagesschau / in der Illustrierten gesehen“ … folgen oft langwierige Erläuterungen durch die Fachperson.

Fälle / Diagnosen / Dinge überhaupt kommen in Dreier-Packungen.

Der Vollmond hat einen Einfluss auf die Psyche der Leute (mir egal, was Studien sagen)

Komplizierte Fälle kommen gerne vor dem Wochenende (oder den Ferien).

Der Arzt hat immer überraschend Ferien.

Wenn du über einen Patienten* redest (mit einer Mitarbeiterin) ruft ihn das zurück in die Apotheke.

Schokolade und andere kleine Geschenke an die Mitarbeiter tun auch in der Apotheke Wunder.

Für den Notdienst: ein Patient verhindert nicht den nächsten. (Denke nicht um 3 Uhr, es ist jetzt vorbei).

Vertraue den Patienten und Ärzten. Kontrolliere trotzdem nach.

Frag bei der Angabe von Penicillin-Allergie immer nach, was genau passiert ist. (Nur Durchfall nach Antibiotikum ist keine Allergie)

Dokumentiere alles. (Mach Kommentare bei der Abgabe von Medikamenten auf Rezept, wenn etwas aufgefallen ist / interventiert wurde …).

Behandle bekannte Leute oder Verwandte oder Freunde nicht anders als die anderen Patienten in der Apotheke. Halte dich an die geltenden Regeln und erkläre alles, was du tust.

Nach „Sie müssen mir helfen, sonst …(sterbe ich)!“ folgt oft eine Aufforderung Gesetze zu überschreiten. (Gilt vor allem für D, wo die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept strikt untersagt ist).

Die einzig richtige Antwort auf „woanders bekomme ich das aber (günstiger)“ lautet: „Dann gehen sie doch bitte da hin.“

Sonnenbrillen in Innenräumen sind häufig Anzeichen von „interessanten“ Persönlichkeiten.

Die Menschen sind erstaunlich widerstandsfähig und resilient. Auch für Behandlungsfehler oder versehentliche Überdosierungen. Vermeide das trotzdem.

Anrufe ins Krankenhaus dauern immer länger.

Bei vielen „nicht mehr funktionierenden“ Geräten (Blutzucker, Blutdruck, Pens, aber auch Nasensprays) – handelt es sich um Bedienungsfehler.

Beim Impfen gelernt: Leute mit vielen Tattoos haben häufiger Angst vor Nadeln.

Wenn jemand selbst sagt, er habe eine hohe Schmerzschwelle stimmt das häufiger nicht. Aber wenn das ein Verwandter über jemanden sagt, stimmt es.

Wenn ein Patient sehr häufig die Apotheke wechselt und sich über jede vorherige beklagt, sollte er vielleicht daran denken, dass der wirklich gemeinsame Faktor er selber ist.

Wenn ein Patient dir erzählt, dass er wegen einem Problem schon bei so vielen Ärzten/ Apotheken gewesen ist und alles ausprobiert hat, aber du bist „die beste“ … dann hast du jetzt ein Problem.

Dem entfernten Verwandten oder Nachbar, die irgendetwas im medizinischen Sektor macht, wird mehr geglaubt als der Apothekerin oder Pharmaassistentin.

Wenn jemand sagt „ich kenne mich mit dem Medikament aus, ich arbeite in der Pflege“, stimmt das leider häufig nicht. (Also das mit dem Auskennen).

Bei einem Patientenpaar kennt sich oft die Frau sehr gut aus über die vom Mann genommenen Medikamente (und er hat keine Ahnung).

Nichts ist so überbewertet wie schlechter Sex und so unterbewertet wie ein guter Stuhlgang.

Sag niemals „nie“, sag niemals „immer“ und diskutiere keine Politik mit den Patienten.

* Immer mitgemeint: Patientin

Hab ich was vergessen?

Von Problemlösungen und Dienstleistungen – oder dem Mangel an denselben

Teil meiner Jobbeschreibung (als Apothekerin) sollte sein „Problemlöserin“. Speziell für medikamentöse Probleme, natürlich, aber ausser der Beratung und Lösungsfindung fallen darunter die Entscheidung ob etwas rezeptpflichtiges gebraucht wird (und ob ich das abgeben kann und unter welchen Bedingungen), Beschaffungsprobleme, Ersatzmöglichkeiten. Und daneben habe ich täglich mit Personalproblemen, Hard- und Softwareproblemen und einigem mehr anderem zu tun.

Alles okay – was mich aktuell allerdings immer mehr nervt: die Leute scheinen nicht zu verstehen, dass ich grundsätzlich helfen *will* – es liegt meist auch in meinem Interesse eine Lösung zu finden, etwas (auf Rezept) abzugeben oder zu verkaufen. Aber es gibt Grenzen, innert deren ich meine Arbeit mache. Gesetzliche und wirtschaftliche. Eine Apotheke ist auch Detailhändler – in einem sehr spezialisierten und stark geregeltem Sektor. Und wenn ich „Nein“ sage – dann ist das so. Akzeptiert meine Lösungsvorschläge oder geht. Aber bitte diskutiert nicht. Ich hab keine Zeit dafür. Und langsam auch keine Nerven mehr.

Situation Freitag abend, kurz vor 7 Uhr. Wir sind noch zu zweit in der Apotheke – aktuell ich und die Apothekerassistentin im Praktikumsjahr. Ein Pärchen kommt rein, sie mit dick geschwollener Backe. Etwas mühsam erklärt sie mir nuschelnd, was sie will: etwas mit Arnika sei ihr empfohlen worden. Zur besseren Heilung. Gut – wenn sie das denn will: ich zeige ihr die Arnika-Globuli. Ich bin zwar nicht begeistert, aber … des Menschen Wille ist sein Himmelreich und so. 

Als ich sie frage, für was sie das braucht, zeigt sie auf ihre Backe. Das sei von heute, ihr Weisheitszahn musste herausgenommen werden, es schmerze zwar noch nicht, aber wenn …. 

Ich empfehle ihr statt dessen ein richtiges Schmerz- und Entzündungshemmendes Mittel. Sagt sie: „Ja, mein Arzt hat mir auch etwas verschrieben, das und ein Mittel zum gurgeln. Ich habe das Rezept aber zu Hause vergessen und keine Lust, es zu holen.“

Ok, blöd, aber muss ja nicht sein: ich kann ihr beides auch ohne Rezept verkaufen. Plus: hierzulande zahlt die Krankenkasse ja keine Zahnarztrezepte, also hätte sie sowieso zahlen müssen.

Will sie nicht, weil: „Es soll aber genau das sein, was auf dem Rezept steht.“ 

Gut, dann brauche ich das Rezept hier. Sie soll es holen. 

Das will sie nicht. *Ich* soll doch jetzt beim Arzt anrufen und das Rezept verlangen / nachfragen, was er verschrieben hat.

Nein. Das will / kann ich dafür jetzt nicht. Es ist nach 5 Uhr an einem Freitag abend. Mir fehlt die Zeit dafür. Der Arzt ist wahrscheinlich schon im Feierabend. Wenn sie meine Ersatzvorschläge nicht akzeptieren will, nur „genau das verschriebene“ will und nicht weiss, was es ist … dann kann sie das selber versuchen herauszufinden. Ich drücke ihr unsere Visitenkarte in die Hand, wo (falls sie jemanden erreicht) das Rezept oder die Info hin soll und wünsche ihr viel Glück.

Es … stösst etwas auf Unverständnis, dass ich das nicht mache.

Ich weise sie noch einmal auf die Zeit hin, die Tatsache, dass ich das Personal dafür jetzt nicht habe und die Schlange aus 5 Personen, die sich in der Zwischenzeit hinter ihr gebildet hat. Sie will diskutieren. Schliesslich wende ich mich dem nächsten Kunden zu um weiterzumachen.

Als ich nach weiteren 2 Kunden wieder schaue, was sie machen, sind sie nicht mehr in der Apotheke. Ich höre (nicht unerwartet) auch nichts mehr von ihnen.

Ich habe schon Ärzten angerufen wegen Rezepten – das bedingt aber eine gewisse Wichtigkeit und macht hier aus den verschiedenen (erwähnten) Gründen keinen Sinn.  Ausserdem: so Dienstleistungen brauchen Zeit. Und Personal. Da es momentan an beidem mangelt, kann ich das nicht bieten.

Aber die Patienten und Kunden sehen das nicht. Bis so etwas merkbar wird für die Kunden, dauert es lange – denn wir kompensieren so gut wir können. Wir machen, was möglich ist, priorisieren (hauptsächlich auf die anwesende Kundschaft) derweil im Hintergrund sich viel Arbeit ansammelt zu der man kaum mehr kommt. 

Ich wünschte, die Leute hätten etwas mehr Verständnis auch für unsere Situation.

 DIE APOTHEKE  – ein Gedicht

     Ein traditionsreiches Gewerbe
  pflegt sein jahrhundertealtes Erbe;
 von ersten Vorläufern im alten Rom
 und Paracelsus zum Pharmadiplom.

 Es wird dekantiert, filtriert und titriert,
   man mixt hochwirksame Tinkturen.
   Puder und Salben werden offeriert,
    auch Hilfsmittel für diverse Kuren.

            Gegen Viren und Bazillen;
      Erkältung, Husten, Heiserkeit 
       helfen uns Dragees und Pillen,
       machen die Atemwege weit.

     Ob es im Magen zieht und sticht,
         es in der Speiseröhre brennt,
   die Galle streikt, uns quält die Gicht;
       die Pharmazie ein Mittel kennt.

          Die Säurehemmer florieren,
          Dauerbrenner ist Aspirin.
     Es gibt was für Blase und Nieren,
        für jedes Leid eine Medizin.

       Wenn uns eine Krankheit plagt,
           ist die Apotheke der Ort
        Es ist Fachkompetenz gefragt,
      wir vertrau’n Apotheker’s Wort.

Rainer Kirmse , Altenburg

Ganz herzlichen Dank für dieses tolle Gedicht! Ein echter Lichtblick.

Auf diese Liste will keiner (2)

2 Monate vergehen. Wir erinnern uns: Frau Bündchen mit Dauerrezept für Tramadol-retard Tabletten bei uns (und vielleicht noch wo anders?) und Frau Bündchen Senior, deren Dauerrezept für Tramadol-Tropfen (die die Tochter immer für sie bezogen hat) das storniert wurde.

Wir erhalten ein neues Dauer-Rezept für Frau Bündchen über Tramadol Tropfen mit einem Abbau-Schema als Dosierung.

Ja, jetzt bin ich verwirrt. Für die Tropfen hatten wir bisher nur für ihre Mutter Rezepte. Und das Abbau-Schema … das ist schon möglich, nur … ist das demnach anstatt der Retard-Tabletten (wäre logisch, aber nirgends erwähnt) oder hat der Arzt das mitbekommen, dass sie nebenher die Tropfen der Mutter genommen hat und das ist statt denen?

Vielleicht konstruiere ich da nur ein Problem, aber ich nehme das dennoch zum Anlass der Praxis anzurufen und diesmal will ich den Arzt direkt sprechen.

Nun – das war das spannendste und mehr als aufschlussreiche Telefon-Gespräch, das ich seit langem hatte. Ich versuche etwas zusammenzufassen, da der Arzt und ich Anfangsschwierigkeiten hatten zu verstehen, von was wir beide jetzt reden.

Pharmama: „Guten Morgen! Ich rufe an wegen dem neuen Dauerrezept für Tramadol-Tropfen für Frau Bündchen, das sie uns gefaxt haben. Ich habe gesehen, das ist ein Abbauschema … heisst das, dass das anstatt den Tramadol retard Tabletten ist?“

Arzt: „Nein, die nimmt sie ja schon eine Zeitlang nicht mehr. Das ist der Ersatz für das letzte Tramadol-Tropfen Rezept vom (1 Monat her).“

Pharmama: „Oh. Ich habe aber für Frau Bündchen bisher kein Rezept für Tramadol Tropfen erhalten. Das ist das erste Rezept für Tropfen für sie, das ich hier sehe.“ (meine Betonung auf FÜR SIE), das von der Mutter darf ich ja nicht erwähnen.

Arzt: „Wir haben ihr ein Tramadol Dauerrezept für Tropfen mit der Dosierung (…) am (1 Monat her) ausgestellt. Das Rezept hier ersetzt dieses Rezept.“

Pharmama: „Das ist interessant. Weil … dieses Rezept für Tropfen ist nie bei uns angekommen. Sie hat aber ein laufendes Dauerrezept für Tramadol Tabletten, das sie in der Zwischenzeit, also sei (1 Monat her) 2x bei uns weiter bezogen hat.“

Arzt: „…“

Pharmama: „Ausserdem … da war vor ein paar Monaten doch noch ein Zwischenfall bei ihr, wo sie das neue Dauerrezept für Tramadol Tabletten direkt der Patientin gemailt haben. Damit könnte sie theoretisch jetzt ausser bei uns auch noch in anderen Apotheken das beziehen. Wir haben keine Möglichkeit das Nachzuprüfen.“

Arzt: „Also sie bezieht immer noch die Tabletten bei ihnen? Das letzte Dauerrezept für die Tropfen ist nicht zu ihnen gekommen, das bezieht sie wahrscheinlich andereswo … und es existieren eventuell noch weitere laufende Dauerrezepte für das Tramadol in anderen Apotheken?“

Pharmama: „…“ (das muss man mal sacken lassen.) „Ja.“

Der Arzt überlegt etwas, dann bestimmt: „Bitte stornieren sie das Dauerrezept für die Tabletten und auch das für die Tropfen jetzt. Ich werde mit der Patientin Kontakt aufnehmen und schauen, wie das weiter geht. Falls sie vorher zu ihnen kommt, sagen sie ihr, sie muss mit mir Kontakt aufnehmen. Ich werde versuchen herauszufinden, wo die anderen Rezepte sind und von jetzt an nur noch einzelne Rezepte für sie ausstellen, keine Dauerrezepte mehr. Vielleicht setze ich sie auf die Sperrliste, wenn sie mir nicht angibt, wo sie noch bezieht.“

3 Tage später meldet sich Frau Bündchen selber bei uns, um superfreundlich zu fragen, ob sie die Tramadol Tabletten ausnahmsweise 2 Tage früher holen kann, da sie wieder über Wochenende weg ist.

Ich musste das verneinen und habe sie wie besprochen an den Arzt verwiesen.

Seitdem ist Funkstille, weder von ihr noch vom Arzt haben wir etwas gehört. Ich bin noch nicht sicher, dass sie auf der neusten Sperrliste ist, aber grundsätzlich: das ist eine der Möglichkeiten, da drauf zu landen.

Mehr vom Patientengeheimnis in dem Sampler hier. https://pharmama.ch/2016/06/07/vom-geheimnis-des-patienten-sampler/