Kleine Medikamentenodyssee – weshalb ständige Wechsel nicht gut sind.

Das Bild habe ich von der pharmasuisse geklaut – ich hoffe sie verzeihen mir, dass ich es zu Anschauungszwecken hier bringe. Es illustriert die Geschichte einer kleinen Medikamentenodyssee:

Medikamentenumstellung

Eine ältere Frau (Typ Grossmami) nimmt diese Dauermedikation (vom Arzt verschrieben):

  • Metfin 850
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin cardio 100
  • Co Valsartan Sandoz 160/12.5

Es handelt sich dabei um Medikamente gegen erhöhten Blutzucker, Cholesterin, Blutverdünner und Blutdruckmedikament. Dann hat sie einen Sturz und muss ins Spital. Dort wird dieselbe Medikation so gegeben:

  • Glucophage 850mg
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40mg
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Diovan 160/12.5

Man beachte die kursiv geschriebenen: sie entsprechen der Medikation vor dem Spitalaufenthalt in Wirkstoff, aber es sind die Medikamente von anderen Firmen – diejenigen, mit denen das Spital Verträge hat.

Das macht im Spital selber wenig, da die Patientin die Tabletten täglich in den kleinen Plastikgläslein zum schlucken gerichtet und vorgesetzt bekommt … höchstens ist sie etwas verwirrt, dass das dasselbe sein soll, denn auch die Tabletten innen sehen anders aus als ihre gewohnten – aber das wird schon stimmen.

Dann kommt sie zum wiederaufbauen in die Reha, wo sie die Medikamente weiter nehmen muss – aber dort werden dieselben Medikamente so zusammenstellt:

  • Metformin Mepha 850mg
  • Diamicron MR 60
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Valsertan HCT Actacis 160/12.5

Danach kann sie wieder nach Hause. Sie bekommt ein Rezept mit, das sie in der nächsten Apotheke einlöst, damit sie bis zum Besuch beim Hausarzt genug Medikamente hat.

Beim nächsten Besuch unternimmt der Hausarzt den löblichen Versuch, das etwas zu vereinfachen, indem er dies verordnet:

  • Janumet 60/850
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Valsartan Sandoz 160/12.5

Er hat also die Blutzucker-medikation (das Metformin und Diamicron) in einer Tablette „zusammengefasst“, das Janumet ist ein neueres Kombinationspräparat.

Man muss hoffen, dass die Frau auch nach dem Sturz noch alle Sinne zusammen hat und die perfekte Übersicht über ihre Medikation. Denn wenn sie Pech hat, hat sie von demselben Medikament jetzt Mehrfachpackungen oder Reste von angefangenen Packungen zu Hause mit unterschiedlichen Namen:  Metfin 850, Glucophage 850mg und Metformin Mepha 850mg ist alles dasselbe …  zusammen mit dem Janumet 60/850 sollte sie es auch nicht nehmen, denn auch darin ist derselbe Wirkstoff.

Das gleiche gilt für Co Valsartan Sandoz 160/12.5, Co-Diovan 160/12.5 und Valsertan HCT Actacis 160/12.5 – alles dasselbe, auch wenn die Namen unterschiedlich sind und die Tabletten immer anders aussehen.

Die Stammapotheke kann in einem solchen Fall helfen. Indem sie die Übersicht über die auch von verschiedenen Ärzten oder Institutionen verordneten Medikamente behält. Indem sie (nach Möglichkeit) bei einem (bekannten) Generikum bleibt und die Frau nicht durch ständige Wechsel verwirrt wird.  Indem Doppelverordnungen erkannt werden und die Patientin bei Neumedikation informiert wird.

Wir versuchen nach Möglichkeit, die Medikation gerade bei älteren Leuten konstant zu halten um solche Verwirrungen zu vermeiden. Es hat sich inzwischen auch gezeigt, dass solche Wechsel in der Medikation nicht nur zu (ungewollter) Überdosierung wegen Mehrfacheinnahmen führen, sondern auch die Compliance bei den Patienten sinken lässt: sie trauen dem Medikament nicht gleich und nehmen es dann nicht mehr.

In Deutschland haben sie diese Situation Dank der Rabattverträge der Krankenkassen bei so ziemlich jedem Medikament, bei dem es Generika gibt. Da schreibt die Krankenkasse vor, welches Generikum von welcher Firma abgegeben werden muss – und die wechseln teils Vierteljährlich (!).

Und hier in der Schweiz dürfen wir in der Apotheke noch aussuchen, welches das bestgeeignete ist … aber die Krankenkassen drängen schon sehr in dieselbe Richtung: bald wird hier wohl auch vorgeschrieben werden, dass wir das günstigste (lies: billigste) Generikum nehmen müssen – und wenn der Patient etwas anderes will, wird er wohl aufzahlen müssen. Darauf freue ich mich gar nicht. Da das billigste Medikament auch gelegentlich wechseln wird, sind häufige Umstellungen dann zu erwarten. Die Lagerhaltung wird noch schwieriger: dann muss halt mehr bestellt werden und es dauert länger, bis der Patient es bekommt. Die Verwirrung bei den Patienten steigt und die Einnahmetreue nimmt ab – nicht genommene Medikamente wirken nicht … ob die Krankenkasse dadurch wirklich so viel einspart?

Stop die Laus!

Lausfrei

Etwas ungewöhnlich für die Jahreszeit – das Problem haben wir häufiger im Sommer, aber: die Ferien sind vorbei und die Läuse gehen wieder um. Das Mädchen gestern hatte die dicksten Viecher im Haar, die ich je gesehen habe. Riesig (für eine Kopflaus). Ich meine es ist klar, dass man eine Schule nicht total Lausfrei halten kann, aber um eine Kopflausepidemie einzudämmen und vor allem um ständiges Wiederanstecken zu verhindern braucht es ein bisschen Koordination. Und zwar von Schule und Eltern. Wenn nicht alle gleichzeitig gegen die Läuse vorgehen und sie auf irgendeinem Schopf überleben … geht die Ansteckung immer weiter.

Manchmal würde ich gerne das machen:

Brief an die Eltern

Betrifft: Kriechgetier

Also, ich werde nicht um den heissen Brei herumreden: In der Klasse Ihres Kindes gibt es Kopfläuse.

Nun, nachdem Sie aufgehört haben zu schreien, sollten Sie wissen, dass es keinen Grund zur Panik gibt. Wirklich.

Ernsthaft. KEINE PANIK. Das ist eine ziemlich verbreitete Angelegenheit. Kopfläuse sind sehr kleine Tierchen die sich an die Kopfhaut ihres Kindes anheften. Sie beissen die Haut und saugen Blut. Die Bisse jucken, das ist das was die Lehrerin der Kinder wahrscheinlich darauf aufmerksam gemacht hat: das ständige Kratzen.

Kopfläuse legen Eier, die am Haarschaftt kleben und perlgrau aussehen. Sie ähneln etwas Kopfschuppen. Wenn sie etwas, das aussieht wie eine Schuppe einfach wegnehmen können, dann ist es keine Nisse. Wenn es am Haarschaft klebt und keine Tendenz zeigt sich zu lösen … ja, dann sind es Kopfläuse-eier. Die Läuse selber sehen Sie übrigens selten – die sind zu flink.

Läuse übertragen sich von Person zu Person. Eine Übertragung durch geteilte Haarbürsten oder Mützen kommt vor, heutzutage ist es häufiger wegen der Selfies: wenn die Kinder die Köpfe zusammenstecken. Ausserdem springen sie ziemlich weit. – Nein, das war ein Witz. Läuse können nur in unmittelbarer Nähe der Kopfhaut überleben.

Kopfläuse werden die nächsten Tage Ihres Lebens bestimmen, wenn Sie darauf aus sind, sie auszulöschen. Ich möchte daran erinnern, dass es Kakerlaken und Kopfläuse sind, die einen Nuklearschlag überstehen, also werden sie eine permanente Angelegenheit – ausser man ist darauf vorbereitet alles zu tun, um sie loszuwerden. Sagen Sie nicht, ich hätte sie nicht gewarnt!

Erster Schritt ist die Kontrolle, wer alles befallen ist. Dazu wäscht man der Person die Haare, befeuchtet sie am besten noch mit Conditioner (das ist das Zeug, damit sie danach auch besser kämmbar sind) und kämmt die Haare mit dem Läusekamm durch, den man immer wieder an einem Tuch abwischt. Da nasse Läuse in eine Art Schockstarre verfallen, kann man sie so entfernen und auf dem Tuch bestens erkennen. Der Fund auch nur einer Laus weist auf einen Befall hin – und diese Person muss behandelt werden. Vergessen Sie den Papa nicht – man hat festgestellt, dass Wiederansteckungen häufig von der Seite kommen.

Wechseln Sie die Bettwäsche, wenn sie sich besser fühlen – nötig ist das allerdings nicht. Läuse, die sie ausserhalb der Kopfhaut ihrer Familienmitglieder (oder anderer Menschen) finden, sind entweder tot oder auf dem besten Weg dazu. Kochen Sie Bürsten und Kämme aus. Schmeissen Sie das Lieblingsstofftier von ihrem Kind in den Trockner … wenn das nicht geht, stecken sie es in einen Plastiksack und für ein paar Tage in die Garage – das Stofftier, nicht das Kind.

Und wir sind noch nicht einmal bei den Chemiewaffen. Nicht dass Loxazol oder Prioderm noch viel nützen – die meisten Läuse sind inzwischen immun dagegen. Deshalb erstickt man sie heute mit Kokos-oder Silikonöl – gegen ersticken kann man nicht resistent werden. Zur Behandlung besorgen Sie sich aus der Apotheke ein Läuseshampoo und folgen deren Anweisungen – das bedeutet: lesen Sie die Packungsbeilage und lassen Sie es lange genug einwirken. Versichern Sie sich, dass sie den Kopf nach der Behandlung mit dem feinen Läusekamm sorgfältig durchkämmen um so viele der Nissen wie möglich zu entfernen. Behandeln Sie jeden, der befallen ist – oder alternativ alle Familienmitglieder gleichzeitig. Ja, ich weiss, das ist ein riesen-Aufwand. Tun Sie’s trotzdem … ansonsten werden Sie es nämlich später eventuell mehrmals wieder holen müssen.

Einmal werden Sie es auch dann noch wiederholen müssen: nach 10-14 Tagen. Denn: wenn Sie nicht wirklich alle Nissen erwischt haben beim Auskämmen, können aus den paar, die die Behandlung unweigerlich überlebt haben, neue Läuse schlüpfen – und die müssen Sie gleich erwischen, bevor sie anfangen sich wieder zu vermehren. Also: gleiches Procedere wie oben – und dann war es das. Hoffentlich. Wenn das die anderen Eltern auch machen.

Wenn all das versagt … kann man immer noch den Kopf rasieren.

Das ist alles über die Läuse.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre Pharmama


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MiGeL – oder Mich Gruselt es Langsam?

Die MiGeL (die Mittel und Gegenstände-Liste) scheint von den Krankenkassen wirklich zum Sparziel auserkoren worden zu sein – anders kann ich mir die vielen Änderungen in der letzten Zeit nicht erklären.

Schon jetzt ist es so, dass wir bei Verbandsmaterial etc. häufig den Fall haben, dass was die Krankenkasse bezahlt unter dem Verkaufspreis liegt. Bei einfachem Material wenig – und wenn es unter 2 Franken 50 liegt, erlassen wir das dem Patienten (sprich, wir schenken ihm die Differenz), liegt es allerdings darüber und ich kann nicht versuchen, das seiner Zusatzversicherung zu verrechnen (weil er zum Beispiel keine hat, oder die so strikt ist wie die der CSS/Arcosana), dann muss er das bezahlen (oder sie – ich verzichte hier darauf pc zu sein). Ich versuche schon lange hier Alternativen zu finden und an Lager zu haben, die ganz übernommen werden. Zum Beispiel gebe ich keine Webcol-Alkohol-Tupfer ab, auch wenn die gerne verschrieben werden, weil da der Packungspreis über dem MiGeL-Listpreis liegt. Stattdessen nehme ich die Soft-Zellin. Dass in den Softzellin nur 100 drin sind und beim Webcol wären es 200 interessiert die Kasse nicht, nur dass der Abgabepreis pro Packung (hier) unter – was ist es? 5 Franken? liegt.

Gerade gesehen: in der aktuellsten MiGeL-Änderung haben sie das offensichtlich gemerkt und angepasst: jetzt steht da, dass pro Stück 5 Rappen übernommen werden (also auch 5 Franken für 100…)


Von der Abrechnungsstelle kam Ende Jahr die Meldung, dass von den Krankenkassen selbsterfasste Produkte nicht mehr akzeptiert werden, da das ihre Statistik verfälscht. Es könnte deshalb zu Zurückweisung von Abrechnungen kommen.

Das betrifft bei uns vor allem steril einzelverpackte Gazeplätzchen. Die werden häufig von den umgebenden Spitälern und Kliniken zur weiteren Wundversorgung verschrieben – und da es (zumindest früher) keine kleinen Packungen gab, haben wir die grossen aufgemacht und die Gazekompressen einzeln verkauft oder auf Rezept genommen. Das war wirtschaftlich …. ist aber offenbar, da nicht in die Statistik der Kassen passend, nicht mehr gewünscht. Die korrekte MiGeL-Nummer wird dabei nicht übertragen … und eingeben ist bei uns im System nicht möglich.

Zwei Möglichkeiten das zu umgehen: Kleinere Packungen suchen, die existieren und die auch von der Krankenkasse übernommen werden und die nehmen (Minimum sind 5er Packungen bei den Gazekompressen) – oder beim Rezept die richtige MiGeL-Nummer eingeben – die ist im System – und als Kommentar dazu schreiben, welche Plätzchen das gewesen sind. Der Kommentar wird dabei aber nicht an die Krankenkassen übertragen, das ist nur für uns in der Apotheke, damit wir wissen, was das war. Wenn man hier statt Einzel- auch etwa 5 Stück nimmt, stimmt das etwas mit dem Preis von vorher überein.


Mitte letzten Jahres kam mit der neuen MiGeL-Liste die grösste Änderung (die ich gesehen habe): sie betraf die Krücken – Verzeihung, Geh-hilfen. Konnten die früher noch gemietet werden (oder einzeln verkauft), ist es jetzt nur noch möglich sie (Paarweise) zu verkaufen – respektive der Krankenkasse abzurechnen. Ausnahme sind Kinderkrücken – da ist eine Miete weiterhin möglich.

Für den Kauf von 1 Paar bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 25 Franken. …. und die günstigsten, die ich gefunden habe sind 31 Franken. Auch hier zahlt der Patient auf.

Inzwischen hatte ich einen Kunden, der das auf dem Rezept hatte – und der hat mir die Krücken nach einem Tag praktisch angeschmissen, weil sie so mies sind.

Aber halt! Es gibt noch eine Möglichkeit: wenn er die länger als einen Monat braucht, kann man als Apotheke auch die mit anatomischen-/orthopädischem Griff anbieten. Da bekommt die Apotheke von der Krankenkasse 56 Franken …. Die sind allerdings auch teurer, also bezahlt der Patient da 11 Franken auf. Wenn der Patient bereit ist das zu machen, würde ich das allen empfehlen … auch bei ev. kürzeren Gebrauchzeiten. Weiss die Krankenkasse denn, wie lange die effektiv gebraucht werden?


Dann noch etwas – ein Fall, den ich vor ein paar Jahren wirklich hatte (nachzulesen hier Retax auf Schweizerisch): da wollte mir die Krankenkasse die abgegebenen Blutzucker-Teststreifen für einen Patienten nicht bezahlen, weil er in einem Altersheim lebt und das in der Pauschale, die sie dem Altersheim zahlen enthalten ist. Ich habe mich damals dagegen gewehrt mir der Begründung, dass ich ein korrektes Rezept dafür vorliegen hatte und mir weder daraus noch von der Krankenkassenkarte ersichtlich war, dass der Patient im Altersheim wohnt. Die Kasse hat das dann schliesslich murrend doch bezahlt. Offenbar gab es inzwischen mehr derartige Fälle, die auch vor Gericht gelandet sind, so dass die Abrechnungsstelle inzwischen die Apotheken warnt: Keine MiGeL Produkte an Alters- oder Pflegeheimbewohner via Krankenkasse!

Ich habe mal gegoogelt, was da drunter fällt:

Für folgende Mittel und Gegenstände werden den Heimen eine Tagespauschale (gültig für alle Stufen) in der Höhe von CHF 1.90 pro Bewohner/in ausgerichtet:
Applikationshilfen
Inkontinenzhilfen
Kälte- und/oder Wärmetherapie-Mittel
Kompressionstherapiemittel
Messgeräte für Körperzustände-/Funktionen
Verbandmaterial

Also mal abgesehen von: 1.90.- pro Tag, wenn jemand wirklich Inkontinent ist und/oder Diabetes hat oder eine offene Stelle … wow.

Ich sehe aber immer noch nicht anhand der Krankenkassenkarte, ob der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim ist. Ich sehe nur eine Strassenadresse. Entweder frage ich jetzt jeden ab einem gewissen Alter ob das der Fall ist (peinlich!) oder ich gleiche die Adresse mit einer Liste der Adressen der Alters- und Pflegeheime ab. Nur … da gibt es so viele, ich habe da natürlich auch nur die in der Nähe drauf.

Das Datum ist wichtig!

Patient bringt mir heute ein Rezept und einen Entlassbrief vom Spital und drückt mir die Papiere mit folgenden Worten in die Hand: „Es ist wichtig, dass Sie das Datum richtig eingeben: es ist vom 30. Dezember!“

Er schaut mich erwartungsvoll an, während ich das Rezept und den Medikamentenplan ansehe. Interessanterweise steht auf dem Rezept selber nicht mal ein Datum – hat der Arzt wohl vergessen, dem Entlassbrief nach, den er wohl am selben Tag bekommen hat, ist es aber wohl schon von da.

Nur …

Pharmama: „Das mag sein, aber – ich gebe Ihnen die Medikamente heute ab. Das ist das Datum, das auf der Rechnung an der Krankenkasse steht. Ich kann und darf das nicht zurückdatieren.“

Ja, er wollte, dass das noch auf die Rechnung vom letzten Jahr geht, da hätte er die Franchise schon erreicht gehabt. Tja – dann hätte er auch am 30.12. noch kommen müssen.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor …. Ja, richtig, ähnliches hatten wir schon. Inzwischen hat es datentechnisch Änderungen gegeben – jetzt WEISS ich, dass ich das nicht machen soll – und irgendwann demnächst wird es auch gar nicht mehr möglich sein vom System her.

Rost, Metallsplitter und verlängerte Verfalldaten – Qualitätsproblem im Schweizer Gesundheitssystem?

Die Schweiz ist ein kleiner und ziemlich gut abgeschotteter Markt, vor allem was Medikamente und Medizinprodukte betrifft. Als solcher ist er auch sehr gut kontrolliert – die Swissmedic ist Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Qualitativ sind wir Spitze. Dafür sorgen die hohen Hürden bei der Zulassung und die Kontrollen bei Medikamenten und Medizinprodukten. Und ich will auch, dass das so bleibt – mit ein Grund, weshalb ich wirklich nicht für Parallelimporte bei den Medikamenten bin. Dass das eine mögliche Einfallstelle für Arzneimittelfälschungen in die Lieferkette ist, mussten sie in Deutschland jetzt schon mehrmals bemerken.

Aber gestern kommen gleich zwei Vorfälle betreffend der Qualität von Medikamenten und Medizinprodukten ans Tageslicht, die beide Spitäler betreffen und sehr unschön sind.

Fall eins: Die Firma Alkopharma aus Martigny VS verfälscht während Jahren die Verfalldaten um die Medikamente länger verkaufen zu können. Die Ampullen Krebsmedikament haben eine Haltbarkeit von nur 18 Monaten und werden künstlich (und ohne Stabilitätsstudien) verlängert und nach 7 Jahren noch verkauft in Frankreich und der Schweiz. Krebsmedikamente sind teuer, dementsprechend geht es hier um Millionen Franken. Abgelaufene Medikamente enthalten wegen dem Abbau mit der Zeit nicht mehr die selbe Wirkstoffmenge – sie entfalten also auch nur noch eine reduzierte Wirkung. Der Fall betrifft die meisten grossen Schweizer Spitäler.  Quelle

Da können die Spitäler nicht viel dafür – haben sie doch bei (anscheinend) zuverlässiger Quelle ihre Medikamente bezogen … und leiden jetzt wahrscheinlich darunter, dass als Folge der Sistierung einige (wichtige) Medikamente der Firma mehr nicht mehr lieferbar sind. Und in der Schweiz haben wir kaum Ausweichmöglichkeiten.

Fall zwei: Drei grosse Spitäler kaufen über Jahre bei der Firma Swsi teils grob fehlerhafte Medizinprodukte ein. Die Swsi Medical AG im Kanton Zug vertrieb günstige Medizinprodukte, die aus Pakistan stammen. Die Ärzte und Einkaufsverantwortlichen bemängeln zwar die Qualität in mehreren Emails an die Firma – wir reden hier von verbogenen, rostigen Instrumenten, falsch beschrifteten Packungen, brechenden Saugkanülen und verstopfende Sauger, Rückstände wie Metallsplitter in Saugkanülen und ähnlich beunruhigendem – aber sie machen keine Meldung an die Swissmedic. Deshalb sind die Spitäler inzwischen bestraft worden und die Swsi ist in Liquidation. Die Strafe an die Spitäler betrug übrigens 5000 Franken … man fragt sich, ob das in Kauf genommen wurde – ich bin sicher, der Billigeinkauf der Produkte über Jahre hat sich rentiert. Quelle

Hmm, hmm – Sparen im Gesundheitssystem, aber man schaue gut an welcher Stelle.

Bestes Patientenzitat heute

bestesPatientenzitat

Ohne es mir mit den mitlesenden Ärzten vertun zu wollen (und „Fehler“ ist vielleicht ein zu starkes Wort für manches davon), aber … wenn der Patient der das gesagt hat gesehen hätte, was ich schon gesehen haben ….

Das fängt schon bei einfachen Dingen an: Patientenname nicht auf Rezept, falscher Name drauf, eigener Name statt dem vom Patienten (ich glaube der Arzt war etwas übermüdet) … ausgesprochen unpassende Dosierungen (ja, man nimmt Xarelto einmal täglich und Brilique zwei mal täglich – ziemlich relevanter Unterschied bei den Blutverdünnern), Betäubungsmittel auf normalem Rezept verordnet, Wechselwirkung oder Allergie nicht beachtet undsoweiterundsofort … – ihr lest ja diesen Blog, also kennt ihr das auch :-)

Das allermeiste macht nicht viel und lässt sich vor Ort korrigieren oder nach einem raschen Telefonanruf mit dem verschreibenden Arzt. Die nehmen das auch (meistens) nicht persönlich – sind halt auch nur Menschen.