Nebenwirkungen: Melden, bitte!

kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.

Warum melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.

Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.

Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?

Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …

Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.

Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.

Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.

Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.

Wo melden?:

In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.

In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.

Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.

Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.

Apotheken in aller Welt, 88: Basel, Schweiz

Anonym schickt uns dies hier und schreibt:

Bei unserem Besuch in Basel letztens ist uns diese kleine Apotheke praktisch am Rhein aufgefallen. Die Engelmann’sche Apotheke scheint es schon länger zu geben, leider habe ich im Internet nicht mehr Info gefunden.

Wunderschöne Fassade – sieht allerdings nach ziemlich wenig Platz drinnen aus.

Ihre „Vitamine“

Neulich in der Apotheke:

Mann: „Ich würde gerne die Medikamente meiner Tochter abholen. Der Name ist:  …“

Pharmama: „Ok.“ – rufe im Computer das Dossier auf.

Mann: „Bitte geben sie mir wieder ihre Vitamine.“

Pharmama: „Oh ….. (das Mädchen hat ein einziges Medikament im Dossier: ihre Pille.) …… sicher.“

Was mich angeht, kann er weiter denken, dass es Vitamine sind. Die Tochter ist alt genug und es liegt in dem Fall nicht an mir, ihn aufzuklären – das wäre sogar ein Bruch des Berufsgeheimnisses.

Abwertend

Apotheke, Mittags, Telefon.

Mann: „Mein Arzt hat mir eine Rezeptur aufgeschrieben, die sie herstellen möchten. Es ist … (ausführliche Zusammensetzung hier einfügen). Aber bevor ich es herstellen lasse – möchte ich erst wissen, wie viel es kostet.“

Pharmaassistentin am Telefon: „Das muss die Apothekerin erst berechnen – sie ruft ihnen zurück, sobald sie es hat – im Moment sind wir ziemlich beschäftigt.“
Mann (Ärgerlich): „Warum können sie es mir nicht jetzt gleich sagen? Das ist ziemlich unhöflich von ihnen, mich so warten zu lassen! Das entspricht ganz sicher nicht der Geschäftspolitik. Sie haben keine Ahnung vom Prioritäten setzen .. ich werde mich bei der Geschäftsleitung beschwerden! Was sind sie und wie ist ihr Name?“
Pharmaassistentin gibt ihm den Namen und sagt nochmals, dass sie das nicht selbst machen kann, weil die Apothekerin das berechnen muss.
Mann: „Ah, sie sind nur die Pharmaassistentin!“

Grumpf. Also mich macht so was etwas ärgerlich.
Wir haben Kunden in der Apotheke die bedient werden und warten – und die sind auf der Prioritätenliste sicher höher als eine Preisauskunft. Was soll denn überhaupt die Eile? Und was soll das mit „nur“ die Pharmaassistentin? Auch wenn ich am Telefon gewesen wäre – den Preis hätte ich auch nicht gleich da berechnet.

Für Interessierte: Der Preis setzt sich zusammen aus der Arbeit (mischen, lösen, sieben, abfüllen etc.), den Inhaltsstoffen, und schliesslich der Verpackung. Die Preise dafür findet man in der ALT (pdf im oberen Link, 3 sprachig)

Wer will, kann das damit mal selbst versuchen zu berechnen:

weisse Schüttelmixtur 100g

A Bentonit 2,0g
B Zinkoxid 15,0g
C Talk 15,0g
D Wasser gereinigt 26,50g (findet man unter Aqua purificata)
E Propylenglykol 15,0g
F Ethanol 96% V/V 26,50g

Herstellung:
1. A, B und C einwiegen und gut mischen.
2. D, E und F einwiegen und gut mischen.
3. Die beiden Mischungen jeweils einzeln in ein Pulvis Gefäss einwiegen und direkt im Abgabegefäss durch gutes Schütteln mischen.

Und? Was ist der Preis?

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Für die Kundin ist auf der Seite etwas bestellt auf Rezept. Auf dem Bestellzettel steht:
„Im PC eingegeben, noch zu bezahlen.“

Ich sage ihr also, wieviel es kostet, da meint sie: „Aber das geht über die Krankenkasse.“
Im Computer ist sie bisher als Selbstzahler erfasst, das heisst, sie zahlt in der Apotheke und schickt die Rezepte selbst der Krankenkasse ein. Darum sage ich ihr das und auch: „ich bräuchte, wenn ich das über die Krankenkasse abrechnen soll, einen Krankenkassen-Ausweis von ihnen.“
Den knübelt sie dann unter leichtem Protest „Warum hat die Ärztin das nicht aufgeschrieben?“ aus ihrem Portemonnaie.
Es ist ein alter Ausweis, den ich erst noch von Hand via Internet am Computer validieren muss (nix mit Magnetstreifen) aber nach ein paar Minuten ist auch das geschafft.

Ich gebe die Info in ihrem Dossier ein, ändere was nötig ist, dass wir es über die Kasse abrechnen können und gebe ihr die Medikamente in einer Tasche.

Da streckt sie mir ein neues Rezept hin. Ein Dauerrezept.
Ich suche die Medikamente heraus, gebe alles im Computer ein, erkläre ihr die Anwendung, will ihr die Medikamente in die Tasche geben, da sagt sie: „Das zahle ich aber selbst“
Pharmama: „Aber wir könnten es auch wie das andere selbst via Krankenkasse abrechnen.“
Kundin: „Aber das ist ein Dauerrezept …“
Pharmama: „Ja, das geht trotzdem, wenn sie wieder etwas wollen, müssen sie nur den Namen sagen und ich habe alle Info im Computer.“
Kundin: „Aber dann habe ich nichts in der Hand. Nein, ich bezahle es jetzt.“

Auch eine Kopie vom Rezept will sie nicht.

Na gut, dann gehe ich halt nochmals an den Computer, verschiebe das Rezept in einen anderen Schein – ändere diesen auf Barverkauf, Stempel auf das Rezept, Etiketten wieder ab vom Rezept, Preise drauf, einkassieren, Kassabon ans Rezept heften, Medikamente und Rezept mitgeben.

Ehrlich: es geht einfacher.

(Sorry, wenn ich euch gelangweilt habe damit, das ist nur so eine harzende Kleinigkeit aus dem Tagesablauf).