Freie Wahl?

Wir sehen manchmal auch lustige Rezepte, aber das hatte ich bisher noch nicht:

Von Kollege „pharman“ aus der Flösser Apotheke:

… Was darf’s denn sein?

*Leider* durfte er da nicht selbst aussuchen, was. Laut Telefon mit dem Arzt hätten es Schmerztabletten sein sollen – die Software hat da wohl etwas verschluckt :-)

Übrigens: an dem „N“ merke ich auch auf Schweizer Rezepten, wenn ein deutscher Arzt das aufgeschrieben hat. Die Art die Menge Tabletten respektive die Packungsgrösse zu bezeichnen gibt es bei uns nämlich nicht. Wenn nichts aufgeschrieben ist, ist es die kleinste Packungsgrösse, ansonsten müsste die Menge Tabletten neben der Medikamentenbezeichnung stehen, z.B. XXX oder 30 Stck. …

Bei uns macht es auch nichts, wenn es dann 28 statt 30 Tabletten sind … oder 100 statt 98 …

Kombinatorik in der Apotheke

Es gibt so Menschen, aus denen muss man die Informationen, die man je nachdem braucht regelrecht herauskitzeln. Die treffe ich auch in meinem Job an. Da braucht es Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und manchmal ein bisschen Kombinationsgabe.

Wie hier:

Der Kunde kommt mit reichlich rotem Gesicht und einem Rezept vom Zahnarzt für Dalacin.

Eigentlich dachte ich Anfangs das sei ein Sonnenbrand …

Er war zwar schon bei uns (ist im Computer), aber das letzte mal hat man ihn noch nicht nach den Allergien gefragt, also mache ich das:

Pharmama: „Sind sie allergisch gegen etwas?“

Kunde (grummelig): „Bisher war ich es nicht … „

Pharmama (denkt, da kommt noch etwas…) „… aber?“

Kunde: „Ja, eben.“

Pharmama: ??

hochgezogene Brauen, aber im Moment kommt nichts mehr, also gebe ich das Antibiotikum in sein Dossier ein im Computer.

Aha, er hatte Co-Amoxicillin ein paar Tage vorher!

Er ist recht rot …. es muss nicht zwingend Sonnenbrand sein …

Pharmama: „Sie müssen das Antibiotikum wechseln …“

Kunde: „Ja, Offensichtlich reagiere ich auf Penicillin. Jetzt hat mir der Arzt das hier aufgeschrieben.“

Ah, das war es also! Offensichtlich war er aber auch beim Arzt so … schweigsam, jedenfalls hat er ihm nicht gesagt, dass das ausserdem ziemlich juckt und darum hat der ihm auch nicht ein Antiallergikum aufgeschrieben (wäre noch sinnvoll) – gut sind die auch rezeptfrei.

Immer wieder Stevia

Stevia rebaudiana foliage
Image via Wikipedia

Wie ich letzthin in der Apotheke die Drogen und Chemikalien-Bestellung kontrolliere, fällt mir ein Sack mit einem Kilo Steviablatt auf.

Ich denke: „Was zum Geier …?“ und eile mit dem Sack zu den Bestellzetteln – und tatsächlich: das wurde für einen Kunden bestellt.
Das darf doch nicht wahr sein! Das kommt grad wieder retour.

Wieso? Weil Steviablatt oder –Pulver immer noch keine offizielle Zulassung hat. Ich darf das nicht verkaufen. Dabei wäre das noch etwas gefragtes: eine Pflanze mit natürlicher Süsswirkung.

Zur Kontrolle, ob das auch wirklich so ist, suche ich auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit und werde fündig: (Quelle)

Ist Stevia als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen?
Es gilt klar zu unterscheiden zwischen der Steviapflanze und den aus der Steviapflanze gewonnenen Steviol Glykosiden.
Da die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze nicht vollständig belegt ist, dürfen Steviakraut beziehungsweise -blätter nicht als Lebensmittel vermarktet werden. Mit einer Ausnahme: Steviablätter dürfen als Zutat, jedoch nur in sehr kleinen Mengen, in Kräutertees verwendet werden. Ein solcher Kräutertee darf als Mischung maximal 1-2 Prozent Steviablätter enthalten. Mit der generellen Zulassung von Steviablättern beziehungsweise Steviakraut als Lebensmittel ist vorläufig nicht zu rechnen. Wenn jemand Steiva selber anbaut und nur für den Eigengebrauch verwendet, so liegt das in der Eigenverantwortung dieser Person.

Und

Was sind Steviol Glykoside, Steviosid und Rebaudiosid A?
Die Steviol Glykoside sind für den süsslichen Geschmack der Steviapflanze verantwortlich. Diese Glykoside werden aus der Pflanze extrahiert und aufgereinigt. So können auch einzelne Glykoside gewonnen werden, wie zum Beispiel Steviosid oder Rebaudiosid A. Diese Glykoside sind bis zu 300-fach süsser als Zucker und nicht kalorigen. Daher eignen sie sich als Süssungsmittel in Lebensmitteln wie auch andere Süssstoffe (z.B. Aspartam, Sucralose, Cyclamat, Neohesperidin). Die Süssungsmittel zählen zu den Zusatzstoffen. Da die Steviol Glykoside gemäss Verordnung über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (ZuV; SR 817.022.31) nicht zulässig sind, muss deren industriellen Anwendung in Lebensmitteln bewilligt werden.

Also noch mal: Stevia als Blatt oder Pulver: keine Zulassung als Lebensmittel (Tee etc.), ich darf das nicht verkaufen.

Ausnahme: untergemischt in Teemischungen zu 1-2%

Und: Einige der Inhaltsstoffe von Stevia wurden untersucht und wurden als unbedenklich gefunden: Steviosid und Rebaudosid A. Es können demnach Produkte mit diesen Inhaltsstoffen in Handel gebracht werden – sofern sie vorher eine Zulassung erhalten haben.

Man findet auf dem BAG eine Liste der in der Schweiz zugelassenen Präparate mit Steviasol-glykosiden. Da gibt es bekannte Namen darunter: Assugrin Steviasweet, Steviasol (beides Süssungsmittel), aber auch:  Ricola Kräuterbonbons, Capri Sonne, Choco Drink, Nestea Gree Citrus, Sinalco Red …

Nur: das mit den Blättern pur geht gar nicht. Wenn ich das verkaufe, mache ich mich strafbar. Und weil ich auch nicht 1kg selbst brauche zum Untermischen (da müsste ich ja 100kg Teemischung machen!) geht der Sack wieder zurück an den Händler.
Dass der allerdings überhaupt nicht nachgefragt hat, als wir das bestellt haben, macht mich etwas … stinkig.

Jetzt verhalte ich mich da gezwungenermassen so als sei das Teil hochgiftig, dem ist nicht so, wobei die BAG eben noch Bedenken hat, was die Pflanze angeht:

Stevia ist ein Naturprodukt, dennoch ist die Pflanze nicht als Lebensmittel zugelassen. Warum?
Auch pflanzliche Produkte/Naturprodukte können Gesundheitsrisiken bergen. Bekanntlich kommen die stärksten Gifte in der Natur vor. Daher müssen alle neuen beziehungsweise neuartigen Lebensmittel oder Stoffe einer toxikologischen Beurteilung unterzogen werden. Bestimmte Inhaltsstoffe der Steviapflanze können zu einem Blutdruckabfall und zur Senkung des Blutzuckerspiegels führen. Ausserdem werden Auswirkungen auf die männliche Fertilität beobachtet und müssen weiter untersucht werden. Die vorliegenden wissenschaftlichen Daten reichen nicht aus, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Steviapflanze vollständig zu beurteilen. Da somit nicht auszuschliessen ist, dass die Gesundheit durch die Inhaltsstoffe der Pflanze gefährdet werden kann, ist die Verwendung der Steviapflanze in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Wen es interessiert, der kann hier noch mehr nachlesen: http://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04861/04972/index.html

Ist das eigentlich in anderen Ländern auch so ein Theater?

Mitgehört (5)

Aus Dublin (Quelle)

Es ist die Zeit der Sommer-Wissenschafts-Camps in der Uni und eine Gruppe Studenten macht einen Ausflug in die Apotheke auf dem Kampus um verschiedenes für die Experimente einzukaufen.

Einer der jungen Männer geht zur Theke und verlangt in ziemlich lauter Stimme „Vaseline“ zu kaufen.

… was natürlich beim Rest der Gruppe unreifes kichern und gegenseitiges anrempeln hervorruft.

Der arme Kerl wird vor der weiblichen Bedienung rot wie eine Tomate und hat auf einmal das Bedürfnis den Kauf zu erklären … nur war seine Wortwahl etwas unglücklich:

„Ja, wissen sie, ich brauche so eine von den wirklich grossen Tuben Vaseline … es ist für meine Rakete und Experimente mit Kindern“.

Wacky Warning Labels

Vielleicht passend zum Post „auf dem Weg zur korrekten Dosierungsanweisung

Warnhinweis auf einer normalen Papiermaske

so einer: (seit der Schweinegrippe-hysterie haben einige von Euch die wohl auch zu Hause)

Überraschung! Die Maske liefert keinen Sauerstoff!

Gefunden auf Wacky Warning Labels  – einer Seite, die im Klage-freudigen Amerika versucht etwas mehr Vernunft in das Rechtwesen zu bringen:

“Absurd and silly labels surround us in everyday places – because America has a lawsuit-happy culture that must be changed!”

Die Firmen, die solche Warnhinweise auf ihre Produkte drucken, versuchen damit eventuelle Rechtsstreitereien zu verhindern. Und derartiges findet sich auch immer mehr auf unseren Produktepackungen.

Danke an den Monsterdoc: der chefarzt ist ja der Chef der Papiermasken – und musste darum für ein Demobild herhalten :-)