Was macht ein Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung?

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Offenbar lautet die Antwort auf die Frage „Was macht ein Arzt, der die Berufsausübungsbewilligung verliert?“: er praktiziert einfach weiter.

Jedenfalls muss ich das denken, wenn ich da ein bisschen dahinter schaue. Aus eigenem Interesse bin ich dem vor ein paar Tagen mal nachgegangen … und habe einiges erfahren, das etwas beunruhigend ist.

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung? Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. BABs werden vom Kanton in der er/sie praktiziert ausgestellt – und sind ähnlich, wie die für uns Apotheker (wie hier von mir beschrieben). Sie sind 10 Jahre gültig, oder bis der Arzt (oder die Ärztin, ich beschränke mich für den Text auf die männliche Form, es gilt aber natürlich alles auch für weibliche Ärzte) 70 ist, dann muss alle 2 Jahre eine neue beantragt werden (wobei eigentlich geschaut werden soll, dass der Arzt noch in der Lage ist Patienten zu behandeln).

Was muss ein Arzt machen, damit ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird? Dafür braucht es recht viel und meist geht das lange. Gründe dafür wären zum Beispiel: Wiederholter Pfusch bei Behandlungen, Abrechnungsbetrug und Veruntreuung (merkt vielleicht die Krankenkasse), Gefährdung des Patientenwohls (all das reichte damals bei mir nicht), Sexuelle Übergriffe auf Patientinnen und Patienten. Alles triftige Gründe – die dann auch noch nachgewiesen werden müssen. Meist reicht wohl auch ein einzelner Vorfall nicht … und dann folgen längere Verhandlungen vor Gericht. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden.

In der Schweiz sind rund 38’000 Ärztinnen und Ärzte tätig. 108 Ärztinnen und Ärzte sind gemäss Schweizerischem Medizinalberuferegister (MedReg) in einem oder mehreren Kantonen gesperrt. Die Liste der Ärzte kann auch auf Comparis.ch nachgesehen werden: Gesperrte Ärzte in der Schweiz.

Trotzdem praktizieren in der Schweiz einige Ärzte trotz entzogener oder verweigerter BAB weiter. Wie ist das möglich? Mit etwas flexibilität ist das offenbar recht einfach, man nutzt einfach die Bürokratie und den Kantönligeist.

1. In einem anderen Kanton weiterarbeiten
Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Eigentlich ist der Kanton, der die Sperrung verhängt hat verpflichtet die anderen Kantone zu informieren, aber das führt dort nicht automatisch zu Sperrungen.

2. Im selben Kanton weiterarbeiten
Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Das bedeutet aber, dass sie im Angestelltenverhältnis ohne fachliche Verantwortung weiter arbeiten dürfen. Ein anderer Arzt hat dann die Aufsicht (und nimmt sie hoffentlich wahr) und die BAB.

3. Im (grenznahen) Ausland weiterarbeiten
In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

4. Nicht mehr als Arzt eine Praxis betreiben, sondern als Heilpraktiker, Homöopath, Coach oder ähnliches
Die Krankenkasse übernimmt nach Entzug der BAB keine Behandlungen mehr, Medikamente dürfen nicht mehr alle verschrieben werden, aber man kann trotzdem weiter Leute anschauen und (im manchen Kantonen) selber (zumindest nicht-rezeptpflichtige) Mittel abgeben / verkaufen. Eine Zulassung als Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeut ist viel einfacher zu bekommen, man kann auch ohne Titel praktizieren. Psychiater können ihr Wissen weiter als Coach einsetzen.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Naturheilpraktiker stehen nicht unter derselben Art der Kontrolle. Der Begriff Coach (zum Beispiel) ist nicht geschützt oder reguliert.

Also … lohnt es sich wohl für Patienten zukünftige Ärzte oder Therapeuten mal rasch nachzuschauen, nicht nur anhand der google Bewertungen.

Hallo, hier ist die Apotheke und nicht die Bank

Am gleichen Tag – 3 verschiedene Kunden, die wohl dachten, dass wir sowas wie eine Bank sind. Nur halt noch mit Medikamenten, nicht nur mit Geld.

Vorausschickend: Ich gebe Geld zurück und versuche generell grosszügig zu sein unseren Kunden gegenüber. Wenn die Packung die abgegeben wurde ein zu kurzes Verfalldatum hat, bevor sie bei normaler Anwendung aufgebraucht ist, bekommt der Kunde eine neue. Falsch gekauft und ungeöffnet retour am selben Tag? Kein Problem. Gestern doppelt gekauft (gleichzeitig vom Mann und der Frau in verschiedenen Apotheken?) – Geld zurück gegen unser Präparat. Manche von den Sachen kann ich nicht mehr weiterverkaufen (auch nach der Quarantäne in die wir sie legen), aber eben: wir versuchen grosszügig zu sein. Es hat einfach Grenzen.

Kundin 1:
Neukunden mit Kundenkarte bekommen bei uns einen Willkommensgutschein für eine Handcreme im Wert von X Franken.
Kundin mit dem Willkommensgutschein wedelnd: „Kann ich den Gutschein von allem abziehen?
Äh – nein, das ist ein Gutschein für eine gratis Handcreme. Aber Sie können, wenn Sie keine Handcreme möchten, auch ersatzweise eine Fusscreme oder ein Duschgel der Marke (im selben Preissegment) haben?

Kundin 2:
Patientin, der wir ausnahmsweise direkt mit dem Sozialamt abrechnen, da die Assura Krankenkasse (die sie hat) bei ihr keine Forderungsabtretung erlaubt (eben weil das Sozialamt die Rechnungen für sie verwaltet): „Ich habe vom neuen Rezept ein paar meiner Medikamente in einer anderen Apotheke eingelöst und dort bezahlen müssen. Geben sie mir dafür das Geld zurück, sie können das ja dann dem Sozialamt abrechnen.“
Äh -Nein. Dann können Sie die Rechnung auch selber beim Sozialamt einreichen. Oder die andere Apotheke fragen, ob sie das auch machen. Ernsthaft, ich bin nur ihre Abrechnungsstelle, wenn ich ihre Bezugsquelle bin. Hier nicht. Wir hatten dann auch nicht geschlossen UND die Apotheke ist auch hier in der Nähe.

Kunde 3:
„Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten?“
Faktisch will der (ältere) Mann das Geld zurück für eine angebrochene Packung Tebofortin 240, ein Ginkgopräparat das seine LAP (Lebensabschnittspartnerin) bei uns gekauft hat.
Offenbar verträgt sie das Mittel nicht, es macht ihr Magenprobleme. Mann: „Das steht auch in der Packungsbeilage. Weshalb hat man ihr das nicht gesagt, als sie es gekauft hat? Das ist doch ihre Aufgabe, darauf aufmerksam zu machen!“
Hmm. Wir können nicht unbedingt bei jedem Medikament alle möglichen Nebenwirkungen, die in der Packungsbeilage aufgelistet sind erwähnen. Mal abgesehen davon, dass wir dann jeweils eine halbe Stunde beschäftigt wären – da stehen ja auch die seltensten Nebenwirkungen drin, einfach, damit die Firma rechtlich abgesichert ist. Wenn ich eine Nebenwirkung explizit erwähne, riskiere ich bei manchen Leuten, dass sie die dann eher bekommen (Noceboeffekt). Also sage ich nur die wichtigen. Magenprobleme sind so häufig bei fast allen, das eher nicht. Beim Ginkgo würde ich eher auf die Blutverdünnung hinweisen.

Mann: „Dann möchte ich von Ihnen gerne wissen, weshalb man es in der Dosierung abgegeben hat? Das gibt es doch auch in niedriger Dosierung. Ein Arzt würde sicher auch nicht grad die hohe geben!“
Nun, ich müsste nachschauen, wer es abgegeben hat, damit ich fragen kann, was genau besprochen wurde, aber grundsätzlich nehmen wir die Dosierung, bei der wir die beste Wirkung für ein Problem erwarten. Das Ginkgo ist auch kein Mittel, das ein- oder aufdosiert werden müsste. Da kann man durchaus mit der hohen Dosierung anfangen, damit man bald etwas an Wirkung sieht.

Mann: „Ja und was die Wirkung angeht: Ich habe gelesen, dass das Ginkgo gar nicht so gut wirkt gegen Gedächtnisprobleme!“
Das ist das Problem, für die sie sie gekauft hat, richtig? Also Ginkgo ist so in etwa das, was wir haben dagegen im Freiverkauf. Alles andere wäre dann via Arzt.

Mann: „Ja – jedenfalls bin ich absolut NICHT zufrieden mit ihrer Beratung.  Was können sie mir als Kompensation für ihre Fehler anbieten? “ 
Ich sehe nicht, wo wir hier einen Fehler gemacht hätten, aber ich nehme ihre Reklamation entgegen und ich kläre ab, was wir machen können. Ich nehme Namen und Adresse auf – er meint: „Sie können ja nachschauen, es wurde bei ihnen gekauft. Wir haben eine gemeinsame Kundenkarte.“ Die Packung lässt er bei uns.
Ich gehe dem später nach. Auch wenn ich keinen Fehler sehe, würde mich interessieren, wie das Gespräch gelaufen ist, vielleicht nicht über 2 Leute, sondern über 1, die Mitarbeiterin, die sie bedient hat. Auf der Kundenkarte sehe ich: Das Mittel wurde vor etwa einem Monat bei uns gekauft. Bei meiner super-Pharmaassistentin Donna. Etwas überrascht bin ich dann, als ich die Historie davor anschaue. Die Frau nimmt das Mittel seit Juni letzten Jahres! Regelmässig. Bis auf einmal letztes Jahr hatte sie immer die hohe Dosierung. Wahrscheinlich hat sie das beim Kauf auch direkt so verlangt – dann sagen wir wirklich nicht mehr alles nochmals dazu. Donna bestätigt das auf Nachfrage. Sie erinnert sich auch nicht, dass die Frau gesagt hätte, sie hätte Probleme mit dem Magen oder dass die Dosierung oder Wirkung nicht gut wären.
Also entweder ist der Mann unzufrieden, dass sie es nimmt und es ist ihm zu teuer? Oder er weiss wirklich nichts und ihr Gedächtnis ist inzwischen so schlecht, dass sie vergessen hat das dem Mann zu sagen?

Als ich mit dem Mann telefoniere, versuche ich das dezent nachzufragen. Ich erkläre ihm also erst einmal, dass es bei weitem nicht das erste Mal war, dass sie das hatte. Das wusste er tatsächlich nicht. Als ich ihn direkt frage, ob sie ihm vielleicht Sorgen macht deswegen, bejaht er dass die Gedächtnisprobleme bei seiner Partnerin schlimmer werden. Sie sei deshalb inzwischen in Abklärung. Wir unterhalten uns (jetzt ohne Vorwürfe viel ruhiger) über die Demenzproblematik und wie das manchmal schleichend schlimmer wird (schwierig zu sehen für die Umgebung und auch uns) und einigen uns darauf, dass er die angebrochene Packung wieder abholt. Am Schluss war das ein richtig gutes Gespräch.

Übrigens: wenn ihr den Verdacht habt, jemand könnte beginnende Demenz haben – der Uhren-Zeichen-Test ist einfach für jeden zu Hause durchzuführen und gibt gute Hinweise.

Manchmal habe ich allerdings schon das Gefühl, die Leute halten uns für die Medikamentenvermietung. Dazu gehört auch die Person, die fand, wir könnten ihre für die Reise gekauften Medikamente (Malarianotfallmedikament etc.) die sie nicht gebraucht hat zurücknehmen und ihr das Geld dafür zurückerstatten.

PPP 2021 – Die Auflösung

Auflösung:

Liebe Rätselgemeinde,

es ist vorbei! Wieder liegt ein Pfingstpreisrätsel auf diesem Blog hinter uns. Ich hoffe sehr, Euch hat auch diesmal wieder das Mitraten mindestens genauso viel Spass gemacht wie mir das Bauen des Rätsels.

Und hier die Lösung – gesucht war der Apotheker, Chemiker und Botaniker Philipp Lorenz Geiger (29.8.1785 – 19.1.1836, https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Lorenz_Geiger).

Geiger war im 19. Jahrhundert führend bei der Isolierung und Erforschung der Pflanzenalkaloide, z.B. des Atropins, Hyoscamins oder Colchicins. Sein Hauptwerk «Handbuch der Pharmacie» war über viele Jahre ein Standardwerk dieses Fachgebiets und wurde nach seinem Tod von so bekannten Naturwissenschaftlern wie Justus von Liebig, Johann Heinrich Dierbach oder Theodor von Esenbeck laufend aktualisiert. Seine erste Apotheke betrieb er nur einen Steinwurf von der Schweiz entfernt im badischen Lörrach. 1828 wurde Geiger Ehrendoktor an der Uni Marburg.

Und hier nun die Auflösung der einzelnen Hinweise, wie ich sie mir gedacht habe:

Hinweis 1: Ein Apfel der Sorte «Carola». Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, an der Geiger von 1824 bis zu seinem Tod 1836 als Professor wirkte, trug den historischen Namen «Ruperto Carola».

Hinweis 2: Der deutsche Schauspieler Gottfried John, geboren am 29. August 1942. Ein Hinweis auf den 29. August, den Geburtstag Geigers (1785).

Hinweis 3: Ein Portrait von Justus von Liebig, eines von mehreren Naturwissenschaftlern, die das Hauptwerk Geigers, das «Handbuch der Pharmacie» nach dessen Tod überarbeiteten und weiter herausgaben.

Hinweis 4: Die Staatsflagge von Texas. Texas wurde 1836 unabhängig von Mexiko, im Todesjahr Geigers.

Hinweis 5: Eine Stadtansicht von Lörrach, gemalt 1874 von August Bauer. In Lörrach betrieb Geiger seine erste eigene Apotheke.

Hinweis 6: Ein mikroskopisches Bild von Uratkristallen in Gelenksflüssigkeit, welche typisch für eine Gicht sind. Das von Geiger isolierte Colchicin (Gift der Herbstzeitlosen) wurde bereits im alten Mesopotamien bei Gicht therapeutisch eingesetzt.

Bonushinweis: Eine Ausgabe der «Annalen der Chemie», einer pharmazeutischen Fachzeitschrift in der das von 1824 von Geiger betreute «Magazin für Pharmacie und die dahin einschlagenden Wissenschaften» 1832 aufging.

Hinweis 7: Das Wappen der Universität Marburg, die Geiger 1828 die Ehrendoktorwürde verlieh.

Hinweis 8: Das Gemälde «Atropos o Los Parcas» von Francisco de Goya; ein Hinweis auf die griechische Schicksalsgöttin Atropos, welche Namensgeberin für das von Geiger isolierte Atropin war.

Hinweis 9: Das Rathaus von Adelsheim, der Stadt, in der Geiger mit 14 Jahren seine Apothekerlehre begann.

Hinweis 10: Die Strukturformel des von Geiger entdeckten Aconitins.

Hinweis 11: Das Bild «Paganini der schwarze Geiger» von Ernst Oppler. Ein Hinweis auf den Nachnamen des Gesuchten sowie sein botanisches Kürzel «GEIGER».

Hinweis 12: Ein Portrait des Gesuchten.

Ich hoffe, es war nicht allzu schwer für Euch, und Ihr konntet meinem Gedankengang zur Rätsellösung folgen. Rückmeldungen hier in den Kommentaren sind jedenfalls auch diesmal sehr willkommen.

Und nun übergebe ich an Pharmama, die Euch bekanntgeben wird, wer diesmal die verschiedenen Preise gewonnen hat. Wir lesen uns dann hoffentlich in einem Jahr wieder, beim nächsten PPP.

Bis dahin,

Euer

?Riddler?

PPP 2021 – Hinweis 12 (Finale!)

Hinweis 12:

Liebe Rätselfreund*innen!

Es ist geschafft, das PPP 2021 (XXL) geht zuende. Ich hoffe sehr, dass Ihr nun alle wisst, worauf ich mit meinen Hinweisen hinauswollte; sollte dies jedoch immer noch nicht der Fall sein, kommt hier nun der allerletzte Hinweis, welcher keine Fragen mehr offen lassen sollte:

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Alle Klarheiten beseitigt? Dann schnell noch eine Lösung an pharmama08(at)gmail.com schicken und mit 1 Los bei der anstehenden Preisverlosung dabei sein.

Achtung: der Einsendeschluss ist heute bereits um 19 Uhr, anschliessend wird Pharmama die Auslosung vornehmen.

Und es gibt noch eine zusätzliche Gewinnchance: Ihr könnt nämlich ebenfalls bis 19 Uhr an o.g. eMail-Adresse eine Auflistung schicken, wie ich jeden einzelnen Hinweis gemeint habe, wie die Hinweise zu deuten waren. Wer die meisten Hinweise der letzten 12 Tage korrekt interpretiert hat, bekommt einen Sonderpreis (sollten mehrere von Euch die gleiche Zahl an Hinweisen in meinem Sinne gedeutet haben, entscheidet das Los über den Sonderpreis).

Ansonsten bleibt mir nur noch, mich bis zur Auflösung zu verabschieden. Stay tuned!
Euer

?Riddler?

PPP 2021 – Hinweis 11

Hinweis 11:

Liebe Rätselgemeinde,

es ist zugegebenermassen schon gemein. Da kann man am Feiertag endlich mal ausschlafen, schon nerve ich Euch mit einem neuen Hinweis:

Jetzt sollte aber wirklich alles klar sein. Das Einsenden der korrekten Lösung an pharmama08(at)gmail.com ist heute jedenfalls 2 Lose in der Lostrommel wert. Und solltet Ihr immer noch keinen Plan haben, dürfte spätestens mit dem morgigen Hinweis alles klar werden.

Dann noch einen schönen Pfingstsonntag,
Euer

?Riddler?

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PPP 2021 – Hinweis 10

Hinweis 10:

Liebe Rätselnden,

habt Ihr heute Lust auf ein wenig Chemie?

Die Rätsellösung sollte ja inzwischen nicht mehr im Bereich des Unmöglichen liegen, also schickt (falls noch nicht geschehen) ganz schnell Eure Lösung an pharmama08(at)gmail.com, um am Ende immerhin noch mit 3 Losen bei der Preisvergabe dabei zu sein.

Euch allen frohe Pfingsten!

Euer

?Riddler?

Urheber: Srychnov / Lizenz: gemeinfrei, https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de