Verfälscht

Rezepte werden nicht nur gefälscht, sondern auch verfälscht. Das bedeutet, dass man ein (korrekt vom Arzt ausgestelltes) Rezept nimmt und dann darauf etwas ändert oder anbringt. Das ist genauso verboten, wie ein Rezept komplett nachzumachen und zu fälschen.

Hier ein aktuelles Beispiel. Samstag bekommt die Pharmaassistentin ein Rezept vorgelegt. Das Rezept ist von jemandem, die das Medikament selber bezahlt, ein Dauerrezept für 3 Monate, auf dem Rezept stehen 3 Mittel, 2 davon wurden schon bezogen laut der Kennzeichnung daneben.

Auf dem Rezept steht Tretinac 20mg, 100 Stück, Lubex Waschlotion, Acnatac Gel (abends anzuwenden)

So weit so normal. Die Schrift des einen (obersten) Medikaments – das Tretinac – sieht allerdings etwas anders aus. Wie doppelt geschrieben. Das ist auch das einzige, das noch nicht bezogen wurde.

Tretinac ist ein Mittel, das Isotretinoin enthält, wie die anderen Sachen auf dem Rezept ein Mittel gegen Akne. Es würde die anderen (Waschmittel und Creme) ergänzen, macht also eigentlich Sinn. ABER: Das Mittel unterliegt diversen Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen. In Kurz: Eigentlich ist es bei Frauen im Gebärfähigen Alter kontrainduziert und darf nur verschrieben werden, wenn strenge Schwangerschaftsverhütungsmassnahmen eingehalten werden (es mach Missbildungen bei Babies). Es darf nur für jeweils einen Monat verschrieben werden (dann sollte wieder eine Kontrolle und Schwangerschaftstest beim Arzt stattfinden) und in der Apotheke darf ich es nur bis 7 Tage nach Ausstellungsdatum abgeben.

Auf dem Rezept: Es ist für eine Frau „im gebärfähigen Alter“. Das Ausstellungsdatum ist im September gewesen (zu lange her). Es soll ein Dauerrezept und grosse Packung sein (geht beides nicht).

Zudem ist Samstag (Arzt nicht erreichbar). Interessant aber: die Patientin war mit dem Rezept im September bei uns. Wir haben die Abgabe (wie von jedem Rezept) festgehalten, sowohl auf dem Rezept als auch im Computer. Das Dauerrezept für das Waschmittel und die Creme ist festgehalten, das Isotretinoin aber nicht.

Wir erklären der Person in der Apotheke (nicht die Patientin selber, sondern ein Familienmitglied) weshalb wir das nicht abgeben können, dass wir aber am Montag beim Arzt anrufen können und es nach Bestätigung dann machen. Das Rezept wurde dann wieder zurückverlangt (wir haben aber noch eine Kopie gemacht).

Montag haben wir den Scan des alten Rezeptes nachschauen können. (Siehe Bild unten: links alter Scan vom September, rechts Kopie des gebrachten Rezeptes).

Ja, das bestätigt unseren Verdacht: Das Tretinac wurde selber ergänzt. Wenn man das anschaut, ist das sogar eine ziemlich gute Verfälschung, die Schrift ist ziemlich ähnlich. Trotzdem dürfte jede Apotheke, die sich an die Vorschriften hält, die Isotretinoin Kapseln nicht abgeben.

Den Arzt haben wir auch informiert. Er bestätigte ebenfalls, dass er das Tretinach nicht verschrieben hat.

Diese Woche in der Apotheke

Die Woche in der Apotheke war geprägt von Corona (nicht dem Bier).

Seit dem 16. November kann man bei positivem Antikörpertest ein Genesenen-Zertifikat erhalten (kleingedruckt: *gültig für 3 Monate, nur in der Schweiz). Wir bieten die AK-Tests ja seit März (April?) diesen Jahres an, aber *jetzt* sind wir ausgebucht. Wir machen im Halbstundentakt Tests – ohne Mithilfe im Vorbereiten durch die Pharmaassistentinnen, die eine Ausbildung dafür gemacht haben (und vor allem Donna, die entdeckt hat, dass sie Freude am Blutentnehmen hat), wäre das kaum machbar. Auch so bleibt vieles anderes im Hintergrund momentan liegen. Da es kalt draussen ist und wir Blut aus der Fingerbeere verwenden, wärmen wir die Hände vor. Handwärmer (die Klickdinger) eignen sich dafür, das Problem ist das regenerieren: wir haben keine Kochplatte in der Apotheke und in der Mikrowelle geht es nicht. Also mit dem Wasserkocher. Oder man nimmt gleich das Wasser in einer Schüssel zum Hände drin baden. Dank Thermoskanne muss ich ach nicht jedesmal wieder Wasser erhitzen vorher.
Es ist übrigens sehr interessant, welche Leute das Angebot anzieht. Ungeimpfte hauptsächlich (natürlich). Bisher hatte ich eine (1), die geimpft war und nicht ein Zertifikat wollte, sondern nur „mal sehen, wie hoch ihre Antikörper noch sind nach der Impfung“. Das zeigt es zwar an (das heisst, es gibt ein Ergebnis nicht nur pos/neg sondern auch wie hoch die AK sind, allerdings kann man daraus (leider) nicht zwingend auf den Impfschutz schliessen.
Als neues Angebot gibt es (natürlich) Reibereien. So hat die Stelle im Bund, die für die Ausstellung der Zertifikate verantwortlich ist ein Problem, weshalb die Zertifikate vorläufig nicht ausgestellt werden konnten. Das hat sich Freitag dann erledigt.
Dafür gibt es für Montag schon die nächste Änderung: Leute, die nur ihren Antikörpertiter nach Impfung kontrollieren wollen, sollen kein (Genesenen)Zertifikat (mehr) ausgestellt bekommen.

Genervt hat mich das Werbe-Email meines ehemaligen Chefs der Apotheke – er hatte schon immer Schwurbel-Tendenzen, gehört zu einer Sekte, macht auf Nahrungsergänzungsmittel und arbeitet mittlerweile voll damit im Eigenvertrieb und nicht mehr in der Offizin. Wir bekommen seine Werbemails und seit Covid ist er leider endgültig abgedriftet. Schon vor ein paar Monaten hat er in einem seiner mails neben Werbung von „Badeperlen mit Lithium“ (zum einnehmen!) und Immunsystemboosterpacks für ein paar hundert Franken gegen Covid, den Leuten geraten Ivermectin per mail aus Indien kommen zu lassen (darüber nachher mehr). Im neusten Werbemail beschreibt er nun die Antikörpertests als Möglichkeit, dem „Impfzwang“ zu entgehen. Wir haben keinen Impfzwang. … langsam muss ich sagen „leider“.

Ivermectin wird auch in der Schweiz zum Thema. Das Mittel gegen Parasiten wird in gewissen Kreisen als Wundermittel gegen Covid gepuscht, das nur deshalb von der Pharmaindustrie nicht eingesetzt wird, weil man damit kein Geld verdienen kann (gibt es schon lange, da ist der Patentschutz abgelaufen). In Indien hätten sie damit gute Erfahrungen gemacht (die Zahlen damit stammen allerdings aus vor-der-Welle-dort-Zeiten). Das Mittel wurde in der Zwischenzeit aber tatsächlich auf die Wirksamkeit gegen Covid überprüft, eine Nutzen-Risiko-Abschätzung gemacht und hat keine Empfehlung dafür erhalten (man könnte auch sagen, es ist wirkungslos). Deshalb wird es dafür auch nicht eingesetzt in Spitälern oder verschrieben von Ärzten. Gegen Würmer (bei Tieren) und starke Krätze (beim Menschen) wird es weiterhin eingesetzt … vorausgesetzt, es ist noch erhältlich. In den USA und jetzt auch Europa (Österreich) ist es oft ausverkauft und manche sind dazu übergegangen, dass es nur noch an Leute mit Foto von sich und Tier (Pferd meist) abgegeben wird.

Deshalb bin ich auch etwas irritiert, als ich dieses Rezept erhalte:

Das ist für Mittel mit Ivermectin, „grosse Packung“ ist jetzt nicht wirklich definiert (und hört sich für mich nach Wunschrezept an) und die Dosierung ist … nicht das, was ein Arzt schreiben würde, wenn es wirklich gegen Krätze eingesetzt werden soll. Das Rezept ist ausserdem ein paar Wochen alt.
Ich informiere den Patienten, dass ich das Mittel aus dem Ausland besorgen muss – in der Schweiz sind keine Tabletten mit Ivermectin im Handel. Dass das ein paar Tage dauern wird (kein Problem, meint er, das sei auch nur für den „Fall“). Dass er das selber wird zahlen müssen (leichtes Gegrummel: „Aber ich habe ein Rezept!). Ja, der Arzt *kann* das auf ein Rezept schreiben, das heisst nicht, dass die Krankenkasse das bezahlt … noch dass sie es zahlen sollte. Ausländisches Medikament und Off-label-use.
Dass er das wirklich gegen Covid nehmen will, weiss ich, weil ich ihn gefragt habe: „Sie wissen aber, dass das nicht wirkt bei Covid?“ – Darauf er: „Das sagen Sie!“ Ich: „Ja, ich und die Wissenschaftler, die das angeschaut haben.“
Ich kläre ab. Es ist erhältlich – eine Packung mit 8 Tabletten kostet ihn etwa 150 Franken. 3 Packungen sind aufgeschrieben. Nein, billig ist anders.
Da will er das Rezept wieder … er versucht es selber in Deutschland einzulösen.

Samstag hatten wir noch ein „Highlight“ – vielleicht sollte ich sagen „Lowlight“ aber das Wort gibt es glaub‘ nicht. Die Frau steuert in der Apotheke direkt den Drogistenlehrling an und fragt ihn: „Impfen sie hier gegen Grippe?“
Er: „Ja.“
Sie: „Draussen ist ein Obdachloser, würden sie ihn gratis impfen?“
Er (nachdem er mich angefragt und ich ihm negativen Bescheid gegeben habe): „Nein, zumindest der Impfstoff müsste bezahlt werden.“
Fängt sie an laut zu werden: „Aber dem Mann gehts schlecht! Er ist absolut krank … Sie sind Schuld, wenn er jetzt deswegen stirbt!“

Umm, Nein. Erstens Mal: Ich darf niemanden impfen, der nicht „gesund“ ist. Ich impfe niemanden, der sich am Impftag schlecht fühlt. Eine Grippeimpfung (überhaupt so ziemlich alle Impfungen) ist keine Krankheitsbehandlung, sondern eine Prophylaxe, eine Vorbeugung.
Sie hat tatsächlich nach der Grippeimpfung gefragt (gegen Covid impfen wir bei uns nicht) und sie hat nicht angeboten die etwa 20 Franken selber zu bezahlen oder etwas anderes zu nehmen – für was immer „krank“ er sein sollte.
Der Lehrling hat ihr dann angeboten, wenn es dem Mann so schlecht geht, einen Krankenwagen zu holen. Wollte sie natürlich auch nicht, noch ihn an eine Stelle bringen, die ihm vielleicht helfen könnte.

Leute gibt’s. Viele uninformierte und Fake news aufliegenden Leute.

Sturm im Wasserglas

Seit wir aus den Ferien zurück sind geht es mir tatsächlich besser. Vorher hatte ich mit Burnout-Symptomen zu kämpfen und nicht „nur“ psychische Probleme sondern auch einige körperliche Symptome. Ich weiss nicht, an was es liegt. Vielleicht die Kombination von „worst-case szenario“ in den Ferien und zusammen einigermassen gut überstanden sowie die Erleichterung wieder zurück in der Schweiz zu sein, die trotz aller Mankos „daheim“ ist, so engstirnig, sicher, langweilig und bekannt.

Ich habe mir die Erlebnisse vom Leib geschrieben, was gut tat. Sie haben einen kleinen Shitstorm auf Twitter ausgelöst. 2 Mal wurde der Beitrag der Rückkehr gemeldet bei Twitter, beide Male hat Twitter entschieden, dass er nicht gegen die Richtlinien verstösst. Wegen der Anfeindungen habe ich dann trotzdem gelöscht und den Account für meine psychische Gesundheit auf privat gestellt.

Für diejenigen, die es verpasst haben die Kurzfassung: Mann und ich (und eventuell Junior) haben auf unserer (lang geplanten, verschobenen, dann doch möglichen und für mich bitter nötigen) Reise in Namibia Covid bekommen (selbstdiagnositiziert) und aufgrund der Umstände beschlossen das nicht zu melden. Statt dessen haben wir die Selbstfahrer- und halbe Camping-Reise mit maximalen Sicherheitsvorkehrungen um andere nicht anzustecken fortgesetzt. Namibia hat (bis auf die grossen Ortschaften) kein gut funktionierendes Gesundheitssystem, wenig Bevölkerung auf eine weite Landfläche verteilt, wir waren sehr abseits unterwegs. Alle geimpft, alle mit wenig bis keinen Symptomen – ohne den Selbsttest, den ich dabei hatte und die Nachricht dass unser Transfer zum Flugplatz (2 Tage vorher) positiv getestet wurde, hätten wir es vielleicht nicht einmal bemerkt. Mit den Sicherheitsmassnahmen um eine Übertragung zu verhindern bin ich als Apothekerin gut vertraut. Natürlich: keine Empfehlung an andere, das zu tun. Nichts worauf ich stolz bin. Dennoch: in derselben (wirklich speziellen) Situation würde ich wahrscheinlich wieder so handeln.

Wir haben vor und auch nach der Reise alle Vorgaben der verschiedenen Länder erfüllt. Auf keinem Formular gelogen, alles eingereicht und gemacht. Wir sind alle doppelt geimpft. Wir haben die Zertifikate. Wir haben den PCR Test zur Einreise in Namibia gemacht (max 72 h vorher, er war negativ). Wir haben alle Vorsichtsmassnahmen im Land selber beachtet – nach dem Verdacht, dass wir positiv sein könnten noch viel mehr als nur die vorgeschriebenen. Nur uns nicht gemeldet.

1 Monat nach Rückkehr. Wie sieht es aus?

  • die Zahlen in Namibia sind viel besser als die in Europa und immer noch am sinken. Sie sind so niedrig, dass man es tatsächlich sehen würde, wenn jemand das Virus aktiv verteilen würde. Hier die Statistik von google (Einreise Anfang Oktober, Rückreise Mitte Oktober).
    Der Peak vom 23. Oktober der die Inzidenz während der nächsten Tage rauf gehen liess ist auffallend – woher der kommt ist allerdings unklar, vor allem weil die offizielle Seite der Namibianischen Gesundheitsbehörden auf fb an dem Tag (und auch dem vor- und nachher) Zahlen um die 20 Neuinfektionen nennt. Am 17. Oktober melden sie nur 25 Infektionen und nicht 89 – Nachmeldungen? Doppelterfassung? Auch wenn man jetzt schaut ist die Situation gut und die Zahlen weiter niedrig.
    Von keiner der Unterkünfte und auch vom Mietauto mit denen wir auch nachher Kontakt hatten, haben wir Rückmeldungen von irgendwelchen Ansteckungen erhalten.
  • die Zahlen in Deutschland (und der Schweiz) sind leider immer noch (exponentiell) steigend. Das waren sie schon vor unserer Reise. Hier kann man nicht erkennen, wenn wir tatsächlich jemanden angesteckt hätten. Das wäre aber gewesen im Flugzeug, 10 Tage nach möglichem Infektionsbeginn, ohne Symptome und (bis aufs stille Essen) ständig mit Maske. Natürlich: jeder ist einer zuviel. Nur, nachdem wir zu Beginn der Infektion und auf der Reise in Namibia wohl niemand angesteckt haben ist es so viel später, als geimpfte und symptomlos sehr unwahrscheinlich.
  • Junior geht wieder zur Schule. Der Lehrer wurde über die mögliche Infektion (er hatte nie Symptome) informiert und hat zugestimmt. Positiv ist, dass sie dieses Mal gelernt haben und nach den Ferien die Maskenpflicht für alle wieder eingeführt haben. Die Tests im Pool, die einmal in der Woche durchgeführt werden sind seitdem alle (4) negativ gewesen. Auch der erste, 2 Tage nach Rückkehr.
  • Ich gehe wieder normal arbeiten. Der Arbeitgeber und meine Mitarbeiter habe ich informiert. Wir halten uns in der Apotheke seit März 2020 sowieso alle an das Hygienekonzept, das gelegentlich angepasst wird, arbeiten durchgehend mit Maske, hinter Plexiglas, mit regelmässiger Oberflächendesinfektion und anderer Pausenregelung. Inzwischen sind auch alle (!) geimpft. Innerhalb der Apotheke hatten wir keinerlei Ansteckungen. Ich bin erst die zweite Mitarbeiterin, die Covid bekommen hat.
  • Mein Mann geht wieder arbeiten, nachdem er sich vom Arzt (auch informiert über die mögliche Ansteckung) durchchecken liess. Sein Hautausschlag ist eine Infektion für die er Antibiotika bekam und ist jetzt weg. Seine Übelkeit/ Durchfall war offenbar wirklich eine Lebensmittelvergiftung – ihm wird immer noch schlecht, wenn er an das Trockenfleisch denkt und ist nicht wieder aufgetreten.
  • Obwohl da ein paar auf Twitter anscheinend die Sache in die Hand genommen haben uns zu melden (wo?), haben wir nichts mehr davon gehört. Weder von irgendwelchen Gesundheitsbehörden noch von der Fluggesellschaft.

Auch diesen Artikel habe ich hauptsächlich für mich geschrieben und behalte mir vor, ihn wieder auf privat zu setzen.

MiGeL Updates – jetzt mit 2 HVB!

Photo by Tara Winstead on Pexels.com

Die MiGeL – Mittel-Gegenstände-Liste … bleibt ein Thema. Sie wird zunehmends komplizierter, sie listet immer noch auf, was zu wie hohem Preis maximal von der Versicherung übernommen wird, aber es gibt immer mehr Einschränkungen, Limitationen und Differenzierungen. Alleine 2021 gab es 6 MiGeL Änderungen. Es ist schwierig da aktuell zu bleiben, aber wichtig für die Arbeit in der Apotheke.

Bisherige MiGeL-Artikel zum nachlesen:
zum weitergruseln: die MiGeL Änderungen (2019)
Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!) (2018, wurde jetzt Okt 2021 wieder geändert)
MiGeL oder Mich gruselt es langsam? (2018)
Sparpotential auf dem Rücken der Apotheken (2017)

Hier ein paar der (für die Apotheke relavanten) Änderungen der letzten Zeit:

In der neusten MiGeL wurden die Mietpreise für Inhalationsgeräte weiter gesenkt. Seit einer der älteren Änderung dürfen sie nur vom Lungenarzt verschrieben werden und wir allgemein immer weniger verlangt … Aber bei nur noch 20 Rappen, die die Apotheke pro Tag verlangen darf (für maximal 90 Tage), dürften kaum noch Apotheken das anbieten. Vorher war der Mietpreis bei CHF 1.15. Immerhin … wir dürfen noch eine Pauschale von 25 Franken bei der Rückgabe verrechnen. Auf der anderen Seite gibt es da eine Menge Inhalationsgeräte mit neuen Technologien, die man auf Rezept verkaufen darf … das wird jetzt attraktiver.

Verbandsmaterial: Alle mit Silber beschichteten Wundverbände werden nicht mehr vergütet. (Aber die Silber-Salben die in der Spezialitätenliste sind schon noch). Der Preis pro Kompresse bei Wundverbänden ist weiter runter gegangen. Von manchen Kompressen wird nun pro Packung unter einem Franken vergütet … der Rest ist selbst zu bezahlen, respektive falls vorhanden kann es noch über die Zusatzversicherung versucht werden oder es gibt eine Rechnung.

Wärmetherapie: es werden nur noch 2 Stück wiederverwendbare Wärmetherapiekissen pro Jahr vergütet. HBV CHF 10.60/Stück kleine und CHF 18.90 für grosse (ab 300cm2). Alle nur einfach zu gebrauchenden Pflaster fallen da nicht mehr drunter. Also kein Thermacare mehr auf Rezept (und auch keine Capsicain-Pflaster) – das ist alles nicht wiederverwendbar.

Krückenmiete: Mieten ging ja nur noch für Kinderkrücken – jetzt wurde dort die Grundgebühr gestrichen und dafür der Mietpreis pro Tag etwas erhöht (auf CHF 1.15) und eine maximale Mietdauer von 6 Wochen eingegeben.

Pulsoxymeter (max 1) zur ambulanten Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause, Kauf
Limitation: Nur für Covid-19-Patientinnen und -Patienten, welche mindestens eines der folgenden Kriterien aufweisen:
Bestehende Schwangerschaft, Bestehende Vorerkrankung, welche einen schweren Verlauf von Covid-19 begünstigen kann (Bluthochdruck; Herz-
Kreislauf-Erkrankungen; Diabetes; Chronische Atemwegserkrankungen; Krebs; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen;
Adipositas Grad III (morbid, BMI ≥ 40 kg/m2), Relevante körperliche Beeinträchtigung durch Covid-19, so dass als Alternative nur eine Hospitalisation möglich wäre

Immer noch nicht drin in der MiGeL (und häufig verschrieben von den Ärzten): Blutdruckmessgeräte. Der Patient kann versuchen die Rechnung dafür selber einzuschicken. Viele verzichten dann einfach auf den Kauf oder holen sich etwas billiges vom Discounter.

Blutzuckerteststreifen haben seit der Änderung im April 21 diese Limitation: Bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern max. 200 Reagenzträger pro Jahr. Man will offenbar einschränken, dass nicht exzessiv gemessen wird bei den Diabetikern, die nur Tabletten nehmen. Dafür wird ein Ausnahmekatalog aufgeführt, wann doch mehr vergütet wird:
In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann bei folgenden Indikationen bis maximal die doppelte der genannten Anzahl Reagenzträger
pro Jahr vergütet werden (mindestens eine der folgenden Indikationen muss erfüllt sein):
– Einstellungsphasen (höhere Anzahl Reagenzträger während 6 Monaten), – HbA1C > 7.5 % bei Personen mit wenigen koexistierenden chronischen Krankheiten und intakter kognitiver Funktion, – HbA1C > 8 % bei Personen mit mehrfach koexistierenden chronischen Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Pflegebedürftigkeit, – Therapie mit Medikamenten mit erhöhtem Hypoglykämierisiko, – Maturity Onset Diabetes of the Young (MODY), – Mitochondrialer Diabetes, – Diabetesbeginn vor dem Alter von 30 Jahren, – Hämoglobinopathien, bei welchen die HbA1C-Bestimmungen nicht verlässlich sind

Aber die grösste Änderung: Es gibt jetzt 2 Höchstvergütungsbeträge (HVB) für fast jedes gelistete Produkt, je nachdem, ob die Mittel von Privatpersonen oder im Heim durch Fachpersonal angewendet werden.

Für die Apotheken heisst das, dass wir an die Krankenversicherungen der OKP rechtmässig den „HVB Selbstanwendung“ verrechnen dürfen, da wir als sogenannte „nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkende Personen“ gelten. Auch für Patient:innen, die durch eine Krankenpflege oder Hilfe zu Hause (Spitex eingeschlossen) behandelt werden, gilt das, da wir in der Apotheke nicht zur Sicherstellung der Anwender:in des Pflegematerials verpflichtet sind. Bewohnende einer Institution, die nicht direkt an die Krankenkassen abrechnen, sowie Patienten von Kliniken zur Rehabilitation, Kur und Akutbehandlung gehören ebenfalls dazu und erlauben die Verrechnung des «HVB Selbstanwendung» durch die Apotheke.

Was man für die Anwendung im Heim abgibt, hat nun einen niedrigeren HVB. Einerseits ist es schön, dass die Sachen wie Verbandsmaterial, Katheter etc. nun endlich wieder für die Spitex von der Krankenkasse übernommen wird. (Man erinnere sich: vor ein paar Jahren hiess es, dass das auch bei denen bei der Hauspflegehilfe mit den Pflegepauschalen die sie bekommen bezahlt sei). Andererseits habe ich nun das Problem, dass ich nicht weiss, ob das Heim (Altersheim, Wohnheim) in dem der Patient wohnt, schon der Krankenkasse die Pflegepauschalen verrechnet und ich die niedrigere HBV anwenden muss. Eigentlich müsste der Patient mir das selber mitteilen … und ob der da informiert ist? Ich kann nach der offiziellen Heimliste des Kantons gehen – aber auch dann habe ich das Problem: auf der Krankenkassenkarte ist nicht angegeben „Heim X“, sondern nur die Adresse wo Heim X steht. Eigentlich müsste ich also all die Adressen der Heime im Kopf haben und aufmerksam werden, wenn ein Patient kommt.

Frage an die mitlesenden Apotheker: wie macht ihr das?

Minigrippe

(Kein Covid-Post trotz Titel)

Wir haben eine alte Patientin mit zunehmend Problemen betreffend der korrekten Einnahme der Medikamente. Sie bekommt seit ein paar Wochen ein Wochen-Dosett durch uns gerichtet – aber auch damit kommt sie noch nicht so wirklich zu schlage. Wir hatten schon manches Telefonat wegen wegen seltsamen Problemen, zum Beispiel weil sie darauf bestanden hat die Medikamente aus dem Dosett zu nehmen und sie anders zu ordnen. Das letzte Telefon war dass eine Tablette gefehlt habe. Die Dosette werden bei uns vor Ausgabe kontrolliert, aber – es könnte ja sein. Auch wenn sie die Tabletten nur verloren hat, sie braucht eine neue.

Also haben wir ihr die Tablette, die sie als fehlend gemeldet hat nachgeliefert. Es handelt sich um ein Antibiotikum, das sie nur 3 x pro Woche einnehmen muss. Die Abgabe erfolgte als einzelne Tablette in einem kleinen Plastiksäcklein (mit Ziploc-Verschluss) statt im Dosett.

Beim nächsten Anruf nur 2 Tage später beklagt sie sich bei uns, dass ihr Blutdruck entgleist sei. Wegen der Tablette, die sie von uns bekommen hat. Ihr Blutdruck sei auf einmal viel höher! Sie habe wahrscheinlich eine falsche Tablette von uns bekommen, das sei ein Medikament gegen Grippe gewesen!

Seltsam. Wie kommt sie wohl darauf? Auf dem Säcklein war nur eine Etikette mit dem Medikamentennamen und ihrem Namen. Es war das, was sie schon länger regelmässig hat. Ich versuche herauszufinden was das Problem ist.

„Das war die einzelne grosse Tablette, oder? Das Antibiotikum. Das ist nicht gegen Grippe, das wirkt gegen Bakterien.“

„Aber so war es angeschrieben! Irgendetwas mit Grippe.“

… Sie hat von uns die Tablette in so einem Plastiksäcklein bekommen (siehe Bild). Es war mit einer Etikette beklebt, aber … Seht ihr das Problem?

Der Plastiksack/ Ziplock nennt sich Minigrip.

Sie ist trotz Erklärung bis heute davon überzeugt, dass sie von uns eine falsche Tablette bekommen hat.

Antikörpertests – Update

Weil seit dem Bundesratsbeschluss am 3.11. (dass auch mit einem positiven Antikörpertest Zertifikate ausgestellt werden können) bei uns in der Apotheke die Anmeldungen für die Antikörpertests für Covid grad exponentiell ansteigen: hier ein Update zu den Antikörpertests und was sie bringen.

Wer soll / kann einen Antikörpertest Coronavirus machen? Der Test ist für alle Personen geeignet, die wissen möchten, ob sie sich in den letzten Monaten mit dem neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) angesteckt haben und nun Antikörper gebildet haben. pharmaSuisse empfiehlt die Durchführung ab einem Alter von 16 Jahren. Gerade wer typische Krankheitssymptome bemerkt hat oder in Kontakt mit einer infizierten Person stand, erhält bei einem positivem Resultat Gewissheit, ob eine Ansteckung stattgefunden hat und Antikörper gegen das Coronavirus gebildet wurden.

Wer erhält ein Zertifikat – und was bringt es? Bei einem positivem Befund wird ab dem 16.11.21 ein Zertifikat ausgestellt, welches ab Testdatum 90 Tage gültig sein wird, dies aber nur in der Schweiz. Es kommen hierfür nur Tests in Frage, die ab dem 16.11. gemacht werden. Zertifikate werden nicht rückwirkend ausgestellt. Nach 90 Tagen (bzw. bei Bedarf jederzeit) kann ein neuer Test gemacht werden. Das Zertifikat kann direkt in die Covid-Cert-App geladen werden (falls vorhanden) und man bekommt einen Nachweis zum Ausdrucken per mail. Das Zertifikat kann zum Nachweis, dass man Genesen ist verwendet werden.

Wann kann man den Antikörpertest Coronaviurs machen? Der Test kann frühestens 3 Wochen nach Auftreten von akuten Symptomen gemäss BAG-Beprobungskriterien oder 30 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt werden.

Wann kann man den Antikörpertest nicht machen? Wenn man akut Symptome hat! Oder es zu wenig lange her ist seit einer möglichen Infektion. Auch zu überlegen: Wenn es (viel) länger als 6 Monate her ist kann es sein, dass der Test nicht mehr angibt.

Was weist der Antikörpertest Coronavirus nach? Ziel ist eine aussagekräftigere Testung, auch bei Personen ohne typische Covid-19-Symptome (niedrige Vortestwahrscheinlichkeit). Er beinhaltet folgende Schritte mit dem Kapillarblut: Schritt 1: Bestimmung der Gesamtimmunglobuline gegen das Nucleocapsid-Protein (Elecsys®, ECLIA-Test). Schritt 2 (bei positivem oder unklarem Resultat): Bestimmung selektiver Antikörper gegen das Spike-Protein (Euroimmun, ELISA-Test); zuerst Test auf IgG, falls negativ Test auf IgA (IgG kann negativ sein, obwohl eine IgA-Immunantwort nachweisbar ist). Also mit weniger Fachausdrücken: Man testet erst allgemein ob Antikörper auf ein Kapselprotein das das Coronavirus hat vorhanden sind. Falls das so ist (oder das Resultat unklar ist), werden spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein der Virushülle mittels noch genauerem Test gesucht, erst die IgG (langanhaltende) und falls die negativ sind auch noch auf igA. Das Ergebnis ist zu 99% zuverlässig! Inzwischen kann man auch unterscheiden, ob die Antikörper auf die Impfung oder auf die Infektion gebildet wurden.

Was bedeutet ein positives oder negatives Resultat? Ein positives Resultat eines Antikörpertests Coronavirus bedeutet, dass in der Vergangenheit eine Infektion mit SARS-CoV-2 stattgefunden hat und das Immunsystem spezifische Antikörper dagegen gebildet hat, die im Blut gemessen werden können. Ein negatives Resultat bedeutet nicht unbedingt, dass kein Kontakt mit dem Virus stattgefunden hat. Besonders bei Ansteckungen ohne Symptome sind oftmals bereits nach wenigen Monaten keine Antikörper mehr nachweisbar. Weitere Informationen zu den Resultaten findet man im «Informationsblatt für Kunden». In beiden Fällen ist eine künftige Ansteckung nicht ausgeschlossen und die Schutzmassnahmen wie z.B. Händehygiene und Abstand halten müssen unbedingt weiterhin befolgt werden.

Wie lange nach einer vermuteten Infektion oder Kontakt mit positiver Person macht der Test Sinn? Angegeben wird nur ein Minimalabstand nach vermuteter Infektion, aber sonst wird keine konkrete Zeitphase angegeben, weil das wissenschaftlich noch nicht geklärt ist. Man rechnet momentan mit etwa 3-5 Monaten, wobei gewisse Studien auch eine längere Nachweisfrist belegen konnten. Aber wenn man (wie bei mir) vor über 6 Monaten eine Phase hatte, wo ein PCR Test in der Zeit negativ gewesen ist, macht der Test wenig Sinn.

Was kostet der Test? Oder gibt es den auch gratis? Auch weiterhin wird der Antikörpertest von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten trägt die getestete Person selber. Der Bestätigungstest (Kontrolle ob Antikörper vorhanden, egal ob auf Impfung oder auf durchgemachte Krankheit) kostet 81 Franken. Inklusive Ausstellung des Zertifikates. Ein Abklärungstest (der unterscheidet ob Antikörper gebildet wurden auf die Impfung oder die Krankheit) kostet 89 Franken. Die Impfung gibt es übrigens gratis.

Wie geht der Test in der Apotheke? Testende Apotheken in der Schweiz finden sich auf der Seite https://www.ihre-apotheke.ch/de/2113/Corona-Tests.htm. Achtung: Unbedingt den richtigen Test aussuchen: Die Antikörpertests (auf der Seite sind alle aufgeführt). Für die Antikörpertests braucht es meist keine Voranmeldung. Gegen Wochenende sind sie eher schlecht machbar (wegen dem nötigen zeitnahen Postversand der Proben). Im Beratungsraum wird erst ein Triagefragebogen ausgefüllt und der Patient informiert. Es braucht die Krankenkassenkarte (zum Nachweis der Identität und eingeben in die Verbindungsapp zum Labor) und ein Smartphone (um den Bestätigungscode des Labors per SMS zu empfangen). Die Personendaten werden aufgenommen – mit der email an die das Resultat geschickt wird. Die Blutentnahme erfolgt am Finger. Für den Test braucht es 250 microliter, was etwa 5-10 Tropfen Blut entspricht. Inzwischen kann ich das mit einmal stechen, aber das ist schon einiges mehr als ein Blutzuckertest benötigt. Das Probenröhrchen wird mit den Patientendaten gekoppelt. In der Apotheke wird der Test bezahlt. Das Proberöhrchen wird bis zum Versand im Kühlschrank gelagert. Etwa 4 Tage nach dem Test erhält man das Ergebnis via E-Mail mit einem Link auf ein gesichertes Internetportal. Darauf ist das Resultat während 30 Tagen via personalisiertem Link und Freischaltcode per SMS einsehbar. Die Apotheke hat übrigens keine Einsicht auf das Ergebnis – ausser die Testperson gibt das ausdrücklich für sie frei. Deshalb weiss ich auch bei denen, die wir getestet haben nicht, wie das Ergebnis war.

Das Zertifikat nach einem Antikörper-Test ist ein Entgegenkommen an die (noch) nicht Geimpften. Bisher galt man nur als „Genesen“ wenn man einen positiven PCR Test vorweisen konnte. Alle, die nur einen Antigentest oder gar Selbst-Test hatten können sich den Status nun offiziell machen. Wenn man nun aber durch ein negatives Testresultat enttäuscht wird, sollte dies doch auch ein Argument für eine Covid-Impfung sein.

Ganz wichtig: Aufgrund eines positiven Antikörpertests kann keine Aussage über Schutzdauer und Immunität gemacht werden! Hier spielen zuviele Faktoren eine Rolle, dass weder Behörden noch Wissenschaft Aussagen hierzu machen können/wollen. So wurde seitens BAG auch verzichtet, einen bestimmten Antikörpertiter als Cut-off für ein Zertifikat zu definieren. Der Antikörpertest ist explizit nicht dazu vorgesehen, einen Entscheid für oder gegen eine Auffrischimpfung zu beeinflussen. Hierzu sollen einzig die Empfehlungen des BAG und der EKIF beigezogen werden.