Bitte nicht so.

„Oh – Sie haben ja Zwei!“ ruft der Kunde vor dem Naturheilmittel-Regal stehend aus, kaum bin ich zu ihm gekommen.

Leider steht er so weit weg von den „zwei“, dass ich keine Ahnung habe, wovon er redet. Aber er fährt schon fort:

„Das letzte Mal hatten sie nur einen Sirup!“

Aha – er meint also den Hollundersirup, der –jetzt wo die Erkältungszeit wieder anfängt auch wirklich in mehrfacher Ausführung vorhanden ist.

„Ich nehme dann mal beide.“ – meint der Mann und wendet sich ohne darauf zu warten, dass ich sie mitnehme schon der Kasse zu.

Ich folge ihm mit den beiden Flaschen, nur um von ihm einen Zettel unter der Nase durchgezogen zu bekommen: „Und so eine hätte ich auch gerne noch!“

– der Zettel ist nach einer dreiviertel Sekunde schon wieder in der Tasche verschwunden, aber ich habe darauf gerade noch erkennen können, dass es ein Duschmittel von Weleda ist und Dank der Farbe weiss ich auch welches.

„Sehr gut!“ Lobt mich der Mann, als ich es apportiere „Das haben Sie also auch?“

Ich (lächelnd): „Ja. Darf es sonst noch etwas sein?“

Er: „Nein, das ist alles.“

Nach dem Einkassieren, bei dem er sich unglaublich viel Zeit lässt so ziemlich alle Münzen die er besitzt aus dem Portmone zu klauben und ich versuche meinerseits nicht halb so ungeduldig zu wirken wie er vorher, meint er: „Ich hab’ doch noch was: ein Exsipal!“   (ja, so ausgesprochen)

Von Excipial gibt es unglaublich viele verschiedene Formen, also frage ich zur ersten Unterscheidung: „Creme oder Lotion?“

Er: „Das Flüssige!“

„Okay, und wissen Sie auch noch, ob es die Hydro- oder die Lipolotio gewesen ist, oder vielleicht die Mandelöllotion?“

Er (schon wieder ungeduldig werdend: „Zeigen Sie sie mir, dann sage ich Ihnen welches!“

„Das wird schwierig,“ – meine ich – „die haben letztens die Packungen gewechselt und …“

Dem Mann bin ich ganz offensichtlich nicht schnell genug und er unterbricht mich: „… Wenn ich sie sehe, weiss ich welches, bringen Sie sie her!“

Nun denn. Ich hole Lipo- und Hydrolotio (die Mandelöl ist neu, die lasse ich momentan noch weg, das verwirrt ihn nur noch mehr, denn ich weiss genau, was jetzt kommt) und stelle sie vor ihn auf den Tisch.

Er: „Und welche ist jetzt die Creme und welche die Lotio?“

Ich: „Das sind beides die Lotionen. Die haben die Packung gewechselt und …“

Er: „Meine hat aber nicht so ausgesehen! Die sehen ja beide genau gleich aus!“

(Das will ich ja die ganze Zeit schon erklären!)

Ich: „Ja – mit dem Unterschied, dass auf der einen ein „L“ und auf der anderen ein „H“ steht und …“

Er reisst die eine Packung auf (ich kann es nicht anders nennen, die Schachtel ist danach halb kaputt)

Ich (leicht entsetzt): „Die sind auch innen nur noch weiss!“ und nehme (vorsichtig) die andere Dose heraus zum zeigen.

Er stellt seine vor sich: „Die ist ja nur noch weiss!“

Ich: „Ja – das ist das, was ich ihnen die ganze Zeit gesagt habe. Halt!

Und ich bremse ihn gerade noch, bevor er die Dose auch noch aufmacht.

„Wenn Sie die aufmachen, müssen Sie sie auch kaufen. Versuchen wir doch erst herauszufinden, welche Sie hatten.“

Er. „Sie war flüssig!“

Ich: „Das sind sie beide. War das für normale bis trockene Haut oder für trockene bis sehr trockene?“

Er: „Trockene Haut!“

(Seufz)

Ich: „Okay. Hat die Lotio geklebt, nachdem Sie sie eingestrichen haben?“ (Das macht die fettere Lipolotio nämlich).

Er: „Das weiss ich nicht mehr, aber sie war ziemlich flüssig.“

Ich: „Dann würde ich ihnen raten, die leichtere, die Hydrolotio zu nehmen, die ist ziemlich flüssig.“

Er: „Ach – ich weiss nicht. Ich habe zu Hause noch die alte Dose …“

Ich: „Dann könnten Sie da drauf nachsehen, welche es ist, oder Sie bringen sie mit.“

Er: „Aber die Dose war ganz anders farbig.“

Ich: „Ja – weil die Firma die Packungen gewechselt hat, die sind jetzt alle weiss.“

Er: „Na – dann warte ich noch.“

Bitte.

(Danke gar NICHT liebe Spirig für dieses Zwischenspiel. So was braucht dermassen Nerven und Zeit …)

Zerfallende Tabletten

Ich habe die Retourenbox geplündert und ein paar der Tabletten aufgenommen, wie sie zerfallen – für Euch im Zeitraffer!

Es hat etwas … fast hypnotisierendes. Spannend auch, wie unterschiedlich schnell das geht … Dafalgan 1g Tabletten (ab 0:23) brauchen eeeewig, bis sich da etwas rührt, dagegen zerfallen die Panadol (ab 2:08) sehr rassig. Da ist es kein Wunder, wenn das mal länger geht, bis die Tabletten wirken. Den Hammer finde ich ja das Triatec (ab 0:17): die bläst es beim Zerfall auf die fast 4fache Grösse auf.

Wie schnell eine Tablette zerfällt hängt von verschiedenem ab: wie fest die Tabletten gepresst sind, ob sie Spreng- oder Quellmittel enthalten, überzogen sind (wie die Sulfarlem ab 0:55, wo ich schliesslich gekürzt habe) etc. Manchmal ist langsamer Zerfall auch gewünscht, wie bei retardierten Tabletten, die möglichst lange wirken sollen.

Natürlich (für die Galeniker unter euch): die Umgebung entspricht nicht ganz den physiologischen Begebenheiten. Ich habe nur Wasser genommen zum testen (keine verdünnte Salzsäure) und da war auch keine Bewegung drin. Trotzdem sieht man schon einiges.

Impfen in der Apotheke: Jetzt!

Morgen (6. November) ist Grippeimpftag. Wer sich impfen lassen sollte, und wer nicht weiss ob, findet hier einen Grippeimpfcheck: http://www.impfengegengrippe.ch/de-ch/impfung/grippe-impf-check.html

Das einzige, was mir da drin nicht ganz so gefällt ist das: „Für die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin“ … inzwischen dürfen in manchen Kantonen auch die Apotheken impfen (Danke!) – das wird nicht mal erwähnt.

Gut, das ist jetzt eine neuere Entwicklung und die Seite ist vom Bund, der ist immer etwas langsamer. Auf der Seite des Apothekervereins http://www.impfapotheke.ch/  findet sich eine Übersichtskarte:

impfapotheken

Da sieht man in welchen Kantonen die Apotheker gegen die Grippe impfen dürfen:

Bern (ganz neu), Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Zürich

In welchen Kantonen die Impfung gegen Grippe mit Rezept vom Arzt in der Apotheke möglich ist:

Baselland, Tessin

Nicht da drauf: die Kantone, wo es seit Jahren Grippeimpfaktionen in der Apotheke gibt, wo aber ein Arzt in der Apotheke zu bestimmten Zeiten impft:

Aargau http://www.apotheken-aargau.ch/ und Basel-Stadt http://www.apothekerverbandbasel.ch/

In allen Kantonen können die Apotheken aber den Impfstatus einer Person kontrollieren anhand dem Impfbüchlein und auf Wunsch einen elektronischen Impfausweis erstellen.

Das mit dem Impfen in der Apotheke ist eine ziemlich neue Sache … aber die Vorbereitungen dafür laufen auf Apothekerseite schon länger. Man erhält nur dann als Apotheker eine Bewilligung zum impfen, wenn man die entsprechende Ausbildung und den Fähigkeitsausweis „Impfen und Blutentnahme“ dafür gemacht hat. Die ist ziemlich aufwendig, ich selber bin momentan noch dabei sie zu machen und werde demnächst ausführlicher schreiben, was damit zusammenhängt. Ich selber darf also noch nicht … aber ich finde es ganz toll, dass das überhaupt so weit möglich ist!

Ich hoffe, dass bald noch mehr als nur die Impfung gegen die Grippe in den Apotheken gemacht werden darf (Anmerkung: hier herrschen grosse kantonale Unterschiede, in manchen Kantonen dürfen Apotheker auch gegen andere Krankheiten impfen). Die Apotheke ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Gesundheitsfragen, die beim Impfen als wirksame Krankheitsprophylaxe auf jeden Fall mehr einbezogen werden sollte. In anderen Ländern hat man das schon erkannt: in den USA, Kanada, Portugal und Irland dürfen die Apotheker schon impfen (auch dort sehr uneinheitlich was alles: meist die Grippeimpfung, aber auch die anderen Impfungen wie Tetanus, Hepatitis A, B, etc.) und das erfolgreich: die Akzeptanz dafür ist gross und die Impfraten verbessern sich.

Sie war mal wieder da

Freundliche junge Frau mit 2 Kindern in der Apotheke, das jüngere davon nur wenige Wochen alt.

Die ältere, aufdringliche Frau kommt herein, stellt sich genau neben sie, sieht, dass sie die Pille holt, wirft einen Blick auf ihre Hand (ohne Ring) und sagt: „Ein bisschen spät, nicht?“

Oh. Gott. Bitte. Nicht.

Zum Glück hat die junge Frau das einzige richtige in der Situation gemacht, nämlich sie komplett ignoriert. Ich durfte ihr dann erklären, wie unangebracht so eine Bemerkung ist.

Ja, die hatten wir schon ein paar Mal hier. Die ist leider immer so.

Einfach aufdringlich

Nur kurz dazwischen

und Sie ist zurück!

Krankenkasse in der Schweiz – schonungslose Einblicke

Frage: Muss ich in der Schweiz eine Krankenversicherung haben? Geht das nicht ohne?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person (egal wie alt) muss obligatorisch eine Krankenversicherung haben. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eltern zahlen für ihre Kinder. Der Arbeitgeber bezahlt die nicht und man ist auch nicht über ihn versichert. Wer finanziell schlecht dasteht kann Erleichterungen wie Prämienvergünstigungen von den Versicherern und dem Sozialsystem beantragen. Auch Einwanderer (legal oder nicht) haben ein Recht (und die Pflicht) bei einer Krankenkasse versichert zu sein. Solange man im Asylverfahren ist, wird der Bewerber einer Krankenkasse zugewiesen und die Prämien übernommen, nach einer Ablehnung muss man selber dafür sorgen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur, dass man eine hat, sondern auch die Leistungen, die die Krankenkasse erbringen muss. Medikamente zum Beispiel werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie in der Spezialitätenliste stehen. Dort ist auch festgehalten, ob es Einschränkungen betreffend der Menge gibt, oder auf welche Diagnose hin sie übernommen werden. Für Sanitätsmaterial, Verbandsmaterial etc. sind die Dinge, die übernommen werden in der Mittel-und Gegenstandsliste festgehalten. Was nicht auf diesen Listen steht, wird also nicht von der Grundversicherung übernommen. Es kann aber von der Zusatzversicherung übernommen werden. (Muss aber nicht). Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen sehr frei, was und wieviel sie bezahlen. (Bitte lesen Sie dazu die Versicherungsbedingungen). Mehr zum Thema: Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Frage: Kann ich die Krankenkasse frei wählen?

Ja! Die Grundversicherung und ihre Leistung ist bei allen gleich und die Krankenkassen dürfen keinen ablehnen, der sie will. Sie versuchen allerdings schlechte Risiken durch (teils nicht legale) Methoden davon abzuhalten sie zu wählen. Schlechte Risiken, das sind die Leute, für die die Kasse erwartet, dass sie mehr zahlen muss: sehr kranke, alte, Schwangere … Zum Beispiel, indem sie den Kontakt erschwerden: wenn der nur via Internet möglich ist. Wenn sie einen ewig lange warten lassen am Telefon, wenn sie drohen, Rückzahlungen sehr spät zu machen, Briefe einfach nicht (rechtzeitig) ankommen … Im Gegensatz dazu sind „gute Risiken“ gesucht. Deshalb zahlen sie den Vermittlern (ja, diejenigen, die einen am Telefon um diese Zeit so nerven) auch gute „Kopfprämien“ – im Bereich von 2-3 Monatsprämien …

Vorsicht bei der Krankenkassen-Wahl: Die günstigsten Versicherungen lassen die Patienten alles in der Apotheke selber zahlen und dann selber von der Versicherung das Geld zurückverlangen. Hier mehr zur Frage: Soll ich die Krankenkasse wechseln?

Frage: Wie steht es um die Zusatzversicherung?

Die ist nicht gesetzlich verlangt, sie kann von Vorteil sein, weil dann mehr von der Krankenkasse übernommen wird – nach Erreichung der Franchise, teilweise, mit Ausnahmen … von „Unterdeckung“ wenn man die nicht hat kann aber keine Rede sein. Bei den Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse frei, ob sie jemanden annimmt, für sie ist das lohnender als die Grundversicherung. Ab einem gewissen Alter bekommt man aber kaum eine neue Zusatzversicherung, deshalb kann es besser sein, die alte (so noch vorhanden und gewünscht) zu behalten und nur die Grundversicherung zu wechseln. Sie stellen dafür sonst sehr genaue Fragen zum Gesundheitszustand und erlauben es sich, entweder jemanden ganz abzulehnen oder Teile auszuschliessen. Zum Beispiel, dass sie für vorbestehende Erkrankungen dann nichts zahlen. Falschangaben zu machen ist da schlecht, da die Kasse sich, wenn das herauskommt auch weigern kann, da etwas zu bezahlen.

Die Krankenkassen können jederzeit (!) von sich aus die Zusatzversicherung künden … zum Beispiel, wenn man ein Gesundheitsproblem bekommt und sie auf einmal dafür viel zahlen müssen …

Frage: Brauche ich eine Unfallversicherung?

Ja, aber wenn man mehr als 8 Stunden in der Woche arbeitet, sollte man beim Arbeitgeber versichert sein. Bei der Unfallversicherung hat man übrigens einen geringeren Selbstbehalt, aber die zahlen auch wirklich nur die Sachen, die auch von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden und die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen – Unfälle müssen der Unfallversicherung gemeldet werden – erst dann wird etwas darüber genommen.

Frage: Ich bekomme nie etwas zurück von der Krankenkasse!?!

… Dabei bin ich bin schon Jahre bei derselben Versicherung und habe sie nie gebraucht, ich zahle immer meine Prämien, die werden jährlich höher und ich bekomme nie etwas zurück oder Geld von der Krankenkasse. Das ist unfair! Ja – aber keine Frage. Seien sie zufrieden und glücklich, wenn sie gesund sind und nichts oder nur wenig brauchen. Die Krankenkasse ist ja keine Sparkasse sondern eine Versicherung für den Fall. Das heisst, wenn Sie mal etwas haben, eine plötzliche Krankheit, Krebs, Hepatitis irgendwas übles, dann kann das sehr schnell sehr teuer werden heute. Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente … das geht heute sehr schnell in Bereiche von Zehntausenden Franken und mehr. Das kann man sich im Normalfall nicht leisten. Damit sie trotzdem die bestmögliche und angemessene Behandlung bekommen … dafür ist dann die Krankenkasse da. Sie machen ja auch keine Delle ins Auto, nur damit sie mal etwas von der Autoversicherung zurückbekommen, oder?

Frage: Was passiert, wenn ich die Prämien der Krankenkasse einfach nicht bezahle?

Sofortige Exekution. Nein, natürlich nicht. Die Krankenkasse kann einem nicht die Grundversicherung künden – auch weil das Gesetz vorschreibt, dass man eine haben muss. Aber (je nach Kanton) setzen sie einen auf eine „schwarze Liste“ und es werden dann wirklich nur noch Notfallbehandlungen übernommen. Eventuelle Zusatzversicherungen verliert man so sofort. Natürlich gibt das einen Eintrag ins Betreibungsregister mit allen möglichen Folgen für eine spätere Wohnungs- oder Arbeitssuche etc. Betreibungen aufgrund von Krankenkassenschulden haben übrigens eine ziemlich hohe Priorität.

Man kann in so einem Fall dann auch nicht einfach Ende Jahr die Grundversicherung wechseln – das geht erst, wenn die geschuldeten Prämien alle abbezahlt sind. Vorher muss einen keine neue Krankenkasse annehmen … und sie machen das auch nicht.