Apotheker auf dem Weg zum Impfen: 1. Gesetzliches

Auf-dem-Weg

Vor ein paar Jahren habe ich hier auf dem Blog mal geschrieben im Artikel Wünsche an an Industrie und Registrierung : „Irgendwann würde ich in der Apotheke gerne Impfen dürfen …“ Das war 2011. Seitdem hat sich viel getan und ich bin glücklich, dass das mit dem Impfen tatsächlich kommt!

Das kam nicht „einfach so“, dafür braucht es die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen … und die sind unterwegs. Bisher ist es so gewesen, dass nur die Ärzte impfen durften. Praktischerweise ist es aber so, dass in den Praxen das häufig von der medizinischen Praxisassistentin durchgeführt wurde. Oft genug sogar in Abwesenheit des Arztes. Selbst im Tropeninstitut, die vor Reisen alle Impfungen (inklusive der Gelbfieberimpfung) machen, steht auf dem aufgehängten Preisschild: „Impfung durch nicht-medizinisches Personal“.

Aber zurück zu den Gesetzen in der Schweiz. Über allem steht die Bundesverfassung – die übergibt dem Bund die Kompetenzen, (Medizinalberufegesetz, Heilmittelgesetz, Epidemiengesetz, Krankenversicherungsgesetz, Präventionsgesetz) und die Kantone vollziehen das – wobei sie teils unterschiedliche Ausführungen haben.
Der Bereich der Gesundheit bzw. Krankheit fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kantone  z.Bsp. sind sie Zuständig für die Regelung der Berufsausübung.

Im folgenden gehe ich nur auf die Teile ein, die für die Apotheker und Impfungen relevant sind.

Das Medizinalberufegesetz (MedBG) legt die Ausbildungsziele für sämtliche universitäre Medizinalberufe nach Absolvierung des Studienganges fest.

Art 6 Abs 1 Bst: Sie verfügen über die wissenschaftlichen Grundlagen, die für vorbeugende, diagnostische, therapeutische, palliative und rehabilitative Massnahmen erforderlich sind.

Daraus folgt: Apotheker (als universitärer Medizinalberuf) hat (nach der Ausbildung) das Wissen über Diagnose und vorbeugende Massnahmen. Das dürfte vielleicht vor allem die deutschen Apotheker, die hier mitlesen erstaunen, denn in Deutschland dürfen Apotheker nicht diagnostizieren.

Das hat natürlich seine Grenzen:

Art 40 Bst Sie üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus; sie halten sich an die Grenzen der Kompetenzen, die sie im Rahmen ihrer Aus- Weiter- und Fortbildung erworben haben.

Ich darf also anwenden, was ich gelernt habe – aber ich muss meine Grenzen kennen.

Neu aufgenommen wurde in der Revision:

Art 9: Ausbildungsziele Pharmazie:  Apotheker …
Bst c : haben umfassende Kenntnisse über den Einsatz, die Wirkung, die Anwendung und die Risiken von Arzneimitteln und für ihren Beruf wichtigen Medizinprodukten;

Bst f: übernehmen Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie zur Verhütung von Krankheiten und erwerben die entsprechenden Kompetenzen, insbesondere bei Impfungen

Bst j: haben die angemessene Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten.

Das ist es. Phantastisch, echt! Aber in der Schweiz geht alles ein bisschen langsamer. Die revidierte MedBG tritt frühstens 2017 in Kraft – das bedeutet: erste diplomierte Apotheker, welche diese „neuen Fähigkeiten“ im Studium erwerben diplomieren dann 2022. Andere können diese Kompetenzen in Weiterbildungen erwerben.

Dazu gehöre auch ich. Wenn ich impfen will, muss ich die nötige Kompetenz dazu erwerben. Dazu später mehr.

Aber schon laut geltendem Recht (MedBG) sind Apotheker grundsätzlich befähigt Impfungen und Blutentnahmen mit dem Ziel der Krankheitsprävention „im Rahmen ihrer Kompetenzen“ durchzuführen.
Laut Auskunft Rechtsdienst sollte deshalb die zu impfende Person vor der Impfung kein Gesundheitsrisiko aufweisen, das eine vorgängige Diagnose erforderlich macht. Apotheker dürfen nur gesunde Personen impfen. Ansonsten gehören die zum Arzt.

Heilmittelgesetz (HMG) Auch Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
Sämtliche Impfstoffe gehören zur Zeit zu einer rezeptpflichtigen Abgabekategorie (A oder B) an.

Art 24 Abs 1 Bst a und Abs 1 bis: Verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen:
Apothekerinnen und Apotheker auf ärztliche Verschreibung. Ohne ärztliche Verschreibung darf eine Abgabe erfolgen, sofern sie nach einem direkten Kontakt mit der betroffenen Person erfolgt und dokumentiert wird:
b bei vom Bundesrat bezeichneten Arzneimitten und Indikationen oder
c in begründeten Ausnahmefällen

Die (im Blog gelegentlich erwähnte) schon bisher erlaubte Abgabe auch ohne Rezept „in begründeten Ausnahmefällen“ greift hier NICHT, da Impfungen zu vorbeugenden Zwecken durchgeführt werden – da fällt höchstens Tetanus unter notfallmässige Ausnahmesituation.

Aber: wie gesagt, die Ausführung in den Kantonen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Rahmen der Berufsbewilligung bedarf einer Bewilligung des Kantons. Dieser kann gemäss Art 27a Abs 2 VAM neben Medizinalpersonen auch gewisse andere Fachpersonen dazu berechtigen. So hat zum Beispiel der Kanton Baselland im letzten Winter versuchsweise die Grippeimpfung in 3 Apotheken auch ohne Rezept vom Arzt erlaubt. Durch ausgebildete Apotheker.

Langfristig muss da die Politik noch drüber: es muss überlegt werden, ob eine pauschale Rezeptpflicht hier noch verhältnismässig ist. Ein Teil müsste auch nach Abklärung und Fachberatung durch Apotheker anwendbar sein. Tatsächlich ist das im Gang: Der Vorschlag des Ständerates eine apotheker-pflichtigen Liste B zu machen wurde im Mai 2015 genehmigt.

Epidemiengesetz (EpG)

Art 5 Themespezifische nationale Programme werden zusammen zwischen BAG und Kantonen erarbeitet… insbesondere der Bereich Impfungen.
Art 6 Abs 2 Der Bundesrat kann anordnen c) Ärzte und weitere Gesundheits-fachpersonen  verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken.

Impfende Apotheker können als Fachperson gelten. Es ist also denkbar, dass im Falle einer Epidemie / Pandemie in Zukunft auch die Apotheker einbezogen werden.

Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Nur wenige prophylaktische Massnahmen gehören zum Pflichtleistungskatalog des KVG, – darunter auch Impfungen:

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die Kosten von verschiedenen Impfungen gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans
Als wichtigste seien genannt:
– Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus-Influenzae Typ B, Windpocken sowie Masern, Mumps und Röteln (MMR).
– Impfung gegen Hepatitis-B und für spezielle Risikogruppen gegen Hepatitis-A
– Impfung gegen Grippe bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung
– Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis)
– Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 26 Jahre, wenn die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgt. Auf dieser Impfung wird keine Franchise erhoben.

Nicht bezahlt werden spezielle Reiseimpfungen und –prophylaxen (z.B. Gelbfieber und Malariaprophylaxe).

Wichtig hier ist auch vorläufig, dass die obligatorische Krankenversicherung ausschliesslich die Kosten übernimmt, die „von einem Arzt durchgeführt oder angeordnet sind“ – Das bedeutet den Apothekern wird das vorläufig nicht vergütet.  Gerade aber bei der Prävention hier wäre das doch ein wichtiges Argument dieses „ärztliche Monopol“ zu hinterfragen. Denn wenn ich zwar impfen darf, das aber bei mir (in der Apotheke) im Gegensatz zum impfen beim Arzt nicht vergütet wird … da stimmt doch etwas nicht?

Jedenfalls Fazit: Die rechtlichen Grundlagen zum Impfen in der Apotheke sind da oder kommen. Die Kompetenzen dafür kann man erwerben – in Weiterbildungen. Der schweizerische Apothekerverein (PharmaSuisse) hat dafür einen Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme erstellt – und den mache ich jetzt. In ein paar später folgenden Artikeln zeige ich Euch, was da alles dazugehört. Geschenkt bekommt man den wirklich nicht, das kann ich jetzt schon sagen.

 

Apotheken Trivia: das grosse Quiz

Mach mit beim Quiz rund um die Apotheke! (©by Pharmama)

Ihr mögt ja Quizze genauso wie ich. In dem Fall sind auch keine medizinischen oder chemischen oder Biologischen Vorkenntnisse erforderlich.

… und wie hast Du abgeschnitten?

0-2 Richtig (0-18%): Umm, ja. Danke für’s mitmachen. Aber Du weisst, dass es Apotheken und Apotheker*innen gibt und was sie so machen? Dann ist ja alles bestens.

3-4 Richtig (27-36%): Hey – besser als gar nichts. Immerhin ging es hier nur um Trivia (lies: unnötiges Allgemeinwissen) und nicht um etwas, das Du wirklich mal brauchst. Ausser natürlich Du machst mal bei „Wer wird Millionär?“ mit.

5-7 Richtig (55-64%): Toll! Gutes Allgemeinwissen, Interesse an Apotheken und dem Drumrum  … und vielleicht sogar Pharmama-Blog-kenntnis? Du brauchst es zwar ganz sicher nicht, aber: Du darfst gerne hier weiter mitlesen.

8-10 Richtig (73-91%: Du bist der Apotheken- und Apotheker*innen-Profi. Dir kann man (fast) nichts mehr beibringen. Könnte das daran liegen, dass Du diesem Blog schon ein Weilchen folgst?

11 Richtig (100%): Du hast geschummelt, nicht? Nicht mal ich wusste das alles.

Wenn Du willst: Poste das Ergebnis in den Kommentaren. Keine Spoiler!

Für ungewöhnliche Fragen: in den Beratungsraum!

Eine Apotheke sollte einen Beratungsraum haben für diskrete (und vielleicht auch seltsame :-) ) Fragen. Dass der nicht nur praktisch sondern auch stylisch (und lustig) sein kann, zeigt der Beratungsraum der neu eröffneten Apotheke am St. Martins-Ring in Eschen (Liechtenstein):

Beratungsraum_AStMR

Gefällt mir ja sehr !

(und: ja, die haben vorher gefragt, ob sie das so dürfen).

„Der Neue“ wird vorgewarnt

Ich habe im Jahresrückblick schon angekündet, dass wir einen Mann in die Apotheke bekommen,genauer gesagt in die Drogerieabteilung – das wird etwas gewohnungsbedürftig, dürfte für unseren „Hühnerhaufen“ (und das meine ich nicht böse, ich liebe unser Frauenteam, die sind super!) aber nicht schlecht sein.

Das Problem das wir hatten war, dass einige beim Bewerbungsgespräch und Geschäft-vorstellung nicht gearbeitet haben und ihn deshalb nicht „live“ erleben konnten. Ich bin sehr Fan davon das Team in die Auswahl von Bewerbern um eine neue Stelle mit einzubeziehen. Gerade wenn man praktisch täglich auf ziemlich engem Raum wirklich zusammen(!)arbeiten muss, damit das gut funktioniert sollten sie eine Möglichkeit haben da mit zu reden. Das war nun aus verschiedenen Gründen hier nicht möglich: wir mussten uns ziemlich schnell entscheiden und so haben nicht alle jeden Bewerber gesehen. Gut – ich bin überzeugt, dass er passt (und ich hatte vorher wohl mit den meisten Vorurteilen in die Richtung zu kämpfen) und diejenigen, die ihn gesehen und erlebt haben fanden das auch, Aber …

Manche Leser hier kennen Donna schon (vor allem die, die das Buch gelesen haben). Donna ist als Pharmaassistentin rechte Hand der Apothekerin, hat viel Kosmetikwissen und neben ihrer direkten und resoluten Art ist sie ausserdem offenbar sehr neugierig.

Donna hat „den Neuen“ nicht gesehen. Aber sie weiss, dass er noch bis Ende Monat im alten Geschäft arbeitet, der Kosmetikabteilung eines grossen Kaufhauses in der Stadt.

Jetzt ist Donna in der Stadt gewesen und „zufällig“ bei dem Kaufhaus vorbeigekommen. Wie gross der Zufall war, weiss ich nicht, denn sooo auf dem Weg liegt der alte Arbeitsort von ihm nicht.

Jedenfalls dachte sie: „Da kann ich ihn doch grad mal anschauen gehen!“ und begibt sich in die Kosmetikabteilung des besagten Kaufhauses um sich nach einem speziellen Shampoo oder so etwas zu erkundigen.

Gleich beim hereinkommen sieht sie, dass da ein Mann am verräumen von Ware ist, deshalb steuert sie ihn direkt an und (nach einem  Kontroll-Blick auf das Namensschild) mit einer Frage an.

So genau ist nicht überliefert, was sie ihn gefragt hat, auf jeden Fall hat sie sich, nachdem sie ihn ordentlich über das Produkt ausgequetscht hat zu erkennen gegeben … erst als „auch vom Fach“ … und gleich im nächsten Satz als „Ich arbeite in Pharmama’s Apotheke in …“  und nach einer bedeutungsschwangeren Pause, in der er Zeit hat das zu verarbeiten: „…Sie fangen ja demnächst bei uns an!“

Ich weiss von der Begegnung, weil wir das von Donna brühwarm erzählt bekommen haben. Inklusive Eindruck vom neuen Mitarbeiter (:Gut!).

Oh weja – Da hat er (nennen wir ihn für den Blog Urs) ja schon den besten Eindruck von uns! Wahrscheinlich denkt Urs jetzt, das ich meine Mitarbeiter vorbeischicke um ihn auszuspionieren.

Das fängt ja gut an.

Der Arme.

Na, er kommt ja in ein etwas „spezielleres“ Geschäft. Jetzt ist er definitiv vorgewarnt.

Neue Spitzentechnologie (aus Amerika!)

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Diese hochwertige neu-Entwicklung wurde uns letztens in der Apotheke angeboten. Ja, das ist so ein Streifen, der mittels Farbänderung angibt, wie die Temperatur ist. Den hält man an die Stirn.

Kommentar meiner Pharmaassistentin: „Oh, gibt’s die wieder?“

Echt jetzt: das ist weder neu (erinnert sich jemand hier an die Stimmungs-anzeigenden Medaillons aus den 80ern?) noch ist das eine Spitzentechnologie und von Qualitätsinstrument würde ich bei etwas, das in halb-Grad-Schritten anzeigt (bis 40 Grad!) auch nicht reden. Übrigens: auch normale Thermometer sind wiederverwendbar und nutzen nicht ab und sind sehr schnell … Der einzige Vorteil, den ich hier sehen würde ist der geringe Preis. Allerdings kann man bei der Messgenauigkeit und etwas Übung auch auf die Methode „Hand auf die Haut legen“ zurückgreifen …