Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

Ich habe keine grossen Probleme, wenn ich in der Apotheke den Leuten erklären darf, wie unser Gesundheitssystem funktioniert, respektive, wie das in der Apotheke funktioniert. Ja, auch wenn es für mich das zwölfzigste Mal ist. Für mein Gegenüber ist es vielleicht das erste Mal.
Wo ich aber Probleme mit habe, ist, wenn man mir etwas nicht glauben will, mir meine (!) Arbeit erklären will, oder meine Erläuterungen einfach nicht hören will. Und wenn das mit den Erklärungen überhand nimmt – das nimmt so unnötig viel Zeit weg, die ich andersweitig besser anwenden könnte.

Heute war so ein Tag. Die meisten Sachen, die auf Rezept verschrieben werden, werden von der Krankenkasse übernommen – der Arzt weiss das ja auch, was ich hier in der Apotheke weiss und verschreibt vorzugsweise Medikamente von der Spezialitätenliste (also das, was von der Grundversicherung übernommen wird). Wir können in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte (die wir dann im Patientendossier speichern) auch instant Abfragen machen, ob der Patient (oder die Patientin) versichert ist und wie er/sie versichert ist. Kein Deckungsnachweis, keine Abgabe ohne zu bezahlen in der Apotheke.
Übrigens – die Krankenkasse Assura bei der man früher immer alles erst in der Apotheke bezahlen musste und Rezept und Quittung dann selber einreichen musste um das Geld zurückerstattet zu bekommen ist seit April letztes Jahr zum normalen System übergegangen, dass man eben nicht mehr direkt bezahlen muss und die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das macht es für uns wesentlich einfacher – allerdings mussten wir feststellen, dass das nur für SL-Präparate gilt. Ein Patient mit Zusatzversicherung (die er nachweislich hat) bei der Assura muss die Sachen trotzdem erst selber bezahlen. Uns meldet es beim Abrufen der Krankenkassendeckung nur als Grundversichert zurück – und als wir da mal angerufen haben, um das abzuklären, hiess es: „Das ist so. Da mag wirklich eine Zusatzversicherung vorhanden sein, aber unsere Zusatzversicherung ist nicht besonders gut (!) und übernimmt nicht so viel, deshalb muss man da wirklich weiter in der Apotheke bezahlen.“

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir von den Krankenkassen (allen) bei der Deckungsabfrage die Meldung bekommen, dass keine Zusatzversicherung mehr vorhanden ist. Warum? Keine Ahnung, aber gelegentlich kündet die Kasse den Patienten die Zusatzversicherung, weil zum Beispiel die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt wurden.

Man kann sich vorstellen, wie gut so etwas ankommt beim Patienten, aber … das war nur der Anfang. Heute hatte ich alles. ALLES.

Ein Rezept für Tirosint 125 microgramm – Das Schilddrüsenmedikament ist Ende letztes Jahr aus der Spezialitätenliste gefallen, es wird also nur noch von der Zusatzversicherung bezahlt. Der Grund war, dass der Firma die Preisvorgabe des BAG zu tief war. Die Preise auf der Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben (ich sags immer wieder: wir in der Apotheke machen die Preise nicht). Die Firma hat angefragt, ob es möglich sei, den Preis etwas zu erhöhen, das BAG hat abgelehnt und jetzt ist das Medikament nicht mehr auf der SL, da die Firma die Preise von Medikamenten auf der NLP (Nichtlistenpflichtige Präparate) selbst gestalten kann. Der Preis ist jetzt also höher und er muss von manchen Patienten selber bezahlt werden. Das wirklich unangenehme hier ist, dass es von vielen Dosierungen vom Tirosint keine gleichen gibt UND dass man Schilddrüsenmedikamente untereinander nicht so einfach austauschen sollte. Sie haben unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und ein Wechsel zwischen verschiedenen Tabletten / Herstellern kommt häufig einer Neueinstellung gleich .. Das muss der Arzt machen. Der, der eigentlich wissen sollte, dass der Patient keine Zusatzversicherung hat … und das (trotzdem?) verschrieben hat.

Das Zahnarztrezept für ein Antibiotikum – Das Rezept wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Zahnarztrezepte grundsätzlich nicht in der Schweiz, total egal, was drauf steht. Mist, ja. Ich weiss, dass sie das brauchen um Infektionen und damit Herzprobleme vorzubeugen bei gefährdeten Patienten, aber – nein, trotzdem nicht.

Die Malariaprophylaxe für die Afrika-Ferien – Ja, auch hier: die Krankenkasse zahlt das Medikament nicht. Es liegt nicht daran, dass es für die Ferien ist, sondern daran, dass das SL-Präparat eine Limitation drauf hat. In dem Fall zahlt die Kasse Malariamedikamente nur zur Behandlung, aber nicht zur Vorbeugung. Ja, ich finde das auch unsinnig, weil wenn sie sich anstecken, hat das wohl grössere gesundheitliche Beschwerden und höhere finanzielle Folgen. Nein, ich versuche das nicht einzusenden, damit sie dann vielleicht eine Rechnung bekommen. Ich weiss, dass die Kasse das nicht zahlt und ich laufe ihnen und dem Geld nicht hinterher. Zu viel Aufwand.

Das dritte Paar Kompressionsstrümpfe in einem Jahr – Bezahlt werden die Strümpfe nach MiGeL (Mittelgegenstände-Liste) durch die Krankenkasse. Und die zahlen nur die Kompressionsklasse 2 (und 3) und dann 2 Paar in einem Jahr. Das Jahr beginnt beim Bezug des ersten Paares und nicht „vom 1.1. bis 31.12.“. Das bedeutet, wenn sie letztes Jahr im Juli das erste Paar hatten und später im Jahr das zweite Paar, dann werden die Strümpfe jetzt im Juni noch nicht bezahlt. Da hilft auch ein neues Rezept dafür nicht. Sorry!

Die Blutzuckerteststreifen, weil sie „nur“ Tabletten gegen ihren Diabetes nehmen. Genau genommen: 200 Stück (2 Packungen) werden übernommen im Jahr von der Krankenkasse, wenn sie nicht Insulin spritzen. Das hier ist die 4. Packung, die ich sehe – sie werden also schon für die letzte Abgabe eine Rechnung der Kasse bekommen. Ich kann ihnen die geben, aber ich möchte einfach, dass sie sich dessen bewusst sind und nicht unangenehm überrascht werden. Ja, auch das ist eine Limitation und ja, es ist blöd, hat man das letzte Mal das nicht schon gesagt, aber – tatsächlich rutscht so etwas auch bei uns manchmal durch. Wir versuchen darauf zu schauen und die Patienten zu informieren, aber ich weiss zum Beispiel auch nicht, ob nicht schon woanders welche bezogen wurden. Daraus ergibt sich übrigens kein „Recht“, dass wir den Betrag dann übernehmen, weil wir nicht informiert haben. Auch der Arzt hat diesbezüglich eine Informationspflicht. (Inzwischen machen wir regelmässig und bei allen Kommentare, dass wir informiert haben).

Die Vitamin-D3 Tropfen für das 1 1/2 jährige Kind. Gemerkt von unserer Pharmaassistentin mit eigenem Kind, weil sie eine Rückweisung der Kasse bekommen hat. Überraschend, denn gerade bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) gibt es keine Franchise (kein Betrag, der erst mal selbst bezahlt werden muss). Aber offenbar gibt es bei den Vitamin D3 Tropfen (neu??) eine Limitation, dass sie nur bis zum Ende des 1. Lebensjahres übernommen werden als Rachitisprophylaxe. Gut, das ist nicht viel, ein paar Franken – aber: ernsthaft? DA geht ihr sparen??? Nachgeschaut ist die Limitation bei fast allen drin, ausserdem sonst: bei nachgewiesenem hohen Vitamin D Mangel. Da ich nicht weiss, ob der Arzt das gemessen hat, erwarte ich da noch einige Rückweisungen mehr in Zukunft bei den Erwachsenen. Wird toll.

Die Quetiapin Kapseln zu 5mg – eine Herstellung, die vor 3 Jahren raus ist. Die Krankenkasse weist die Übernahme (jetzt!) zurück und stellt der Patientin eine Rechnung. Wieso? Anwendung ist Off-Label (zum Schlafen in der Dosierung), was zwar häufig gemacht wird, aber da diese Indikation nicht im Kompendium beim Quetiapin auf der SL Liste steht und der Arzt keine Kostengutsprache bei der Krankenkasse angefragt hat) dass die das trotzdem bezahlen, übernehmen sie das nicht. Nachträglich kann man keine Kostengutsprache beantragen.

Der Melatonin-Sirup für das Kleinkind. Auch hier: es gibt kein Fertigprodukt in der Dosierung, das wird eine Herstellung. Nach der Erfahrung mit dem Quetiapin oben und den vermehrten Rückweisungen bei Herstellungen in der letzten Zeit sind wir vorsichtig. Vor der Herstellung klären wir ab, ob das bezahlt wird: Nein, denn: das Melatonin ist nicht auf der ALT Liste nach der Herstellungen bezahlt werden. Und die meisten Tabletten aus denen man den Sirup macht sind auch nicht auf der SL-Liste (sondern auf der NLP, also nur mit Zusatzversicherung). Eine Rückweisung ist hier auch mit Zusatzversicherung sehr wahrscheinlich. Die Slenyto (Melatonintabletten) die auf der SL sind haben eine Limitation: Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren. Da hilft es also nichts: wenn sie nicht bezahlen können und keine Rechnung riskieren wollen, müssen sie mit dem Arzt schauen.

Der Teufel liegt im Detail – und manches von dem oben ist auch für uns nicht sofort ersichtlich. Dazu kommt, dass die Kassen immer restriktiver werden, was sie bezahlen. Und wir müssen und sollen dann die schlechten Nachrichten überbringen. Man kann sich vorstellen, wie „gut“ das ankommt. Ich verstehe den Unmut deshalb gut – manches haben sie vielleicht bisher bezahlt (Ja, aber jetzt nicht mehr). Und ich weiss, dass die Krankenkassenprämien hoch sind (ich zahle auch welche).
Aber am Ende des Tage müssen sie akzeptieren, wenn ich ihnen sage, dass sie das jetzt selber bezahlen müssen – oder es nicht nehmen. Mit mir zu diskutieren führt zu nichts.

7 Kommentare zu „Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

  1. Es ist ja schön und gut, dass wir Ärzte die Patienten über alles möglich informieren sollen, aber für uns ist es genauso schwierig wie für die Apos, immer alles im Auge zu behalten und auf dem Laufenden zu bleiben, was nun noch übernommen wird und was nicht. Sorry, aber wir haben mit dem normalen Praxisgeschäft schon genug zu tun.

    Was den Vitamin-D-Mangel angeht: es war ein echt geschickter Move vom BAG, da den Nachweis eines Mangels als Bedingung für die Bezahlung der Tropfen einzuführen, gleichzeitig aber die dazugehörige Laboruntersuchung aus der Grundversicherung zu streichen. Der Dumme ist letztlich der Patient, der in jedem Fall zur Kasse gebeten wird.

    Und was die Franchisebefreiung für Kinder bis 17 Jahre angeht: das halte ich für ein Gerücht. Für unsere Jungs (derzeit 15 und 13 Jahre alt) zahlen wir schon seit mehreren Jahren jedes Jahr 300 Franken aus der eigenen Tasche.

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    1. Also das mit dem nicht mehr bezahlen der (nötigen) Laboruntersuchung …. ist das jetzt geschickt oder frech? Ja, hier zahlt dann im Endeffekt der Patient. Und grad beim Vitamin D – wer nimmt das aktuell NICHT?
      Das mit der Informationspflicht steht bei euch Ärzten genau so drin wie bei uns in der Apotheke. Und JA, da rutscht ganz sicher immer wieder mal was durch, weil halt mal wieder etwas geändert hat. Und es gibt dann so vieles (s.o.) das man „einfach wissen“ muss, weil da selbst das beste Computersystem nicht auch noch warnt.

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      1. Besonders nervig ist ja die Neuerung vom letzten Jahr, dass nun bei immer mehr Präparaten 40 statt 10% vom Patienten selbst gezahlt werden müssen – in erster Linie für Originalpräparate. Und wir bekommen halt nicht immer mit, wenn plötzlich ein Generikum auf den Markt kommt und deswegen das Original in die höhere Zuzahlungskategorie fällt. Auch unsere Software zeigt das nicht zuverlässig an, trotz regelmässiger Preisupdates.

        Aber auch die im Blogeintrag erwähnten Probleme mit niedrig dosierten Generika, die nicht mehr oder nicht mehr voll übernommen werden (von den 10% Selbstbeteiligung mal abgesehen) haben wir schon gespürt, namentlich das erste Mal mit Atorvastatin Sandoz 10mg. Und dann kommen die Patienten mit der Versicherungsabrechnung zu uns und wir sollen ihnen erklären, warum sie plötzlich so viel zuzahlen sollen.

        Immerhin waren bislang alle verständnisvoll, wenn uns mal sowas durchgerutscht ist, das muss an dieser Stelle auch betont werden.

        Noch etwas zu den Vitamin-D-Laboruntersuchungen: die sind bei uns für Abgaben von Vitamin D inzwischen obligatorisch, seit wir einzelne Fälle von Überdosierungen hatten, die mit unangenehmen Vergiftungssymptomen einhergingen (was ja das Risiko aller fettlöslichen Vitamine (also A, D, E und K) ist.

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  2. Heute gings im gleichen Stil weiter.

    Die Patientin hat eine Rechnung von unserer Abrechnungsstelle bekommen für eine Stabil-Orthese, die sie bezogen hat. Weshalb bekomme ich da eine Rechnung? Weil die Stütze nach der MiGel übernommen wird und die Krankenkasse nicht den vollen Preis bezahlt (20 Franken musste sie selber bezahlen an den 80 Franken). Wieso ist das so teuere? Mein Arzt hat mir da eine gezeigt, die war nur um die 50 Franken – bekomme ich die nicht irgendwo günstiger? Naja, vielleicht, wenn sie lange suchen online, allerdings … messen die sie sicher nicht an vorher, wie wir in der Apotheke.

    Und der Kinderarzt der das Original Ritalin in der 200er Packung verschreibt – die nur für die Indikation Narkolepsie beim Erwachsenen übernommen wird. Auch ein gewisser Unsinn, v.a. wenn die gleiche Menge Tabletten in kleineren Packungen mehr kosten. Ja – Generika gäbe es auch noch … aber „ich will, was der Arzt aufgeschrieben hat“.

    Und das Zofran Lingualtabletten für ein Kind, offenbar mit akuter Magendarmgrippe. Auch hier gibt es eine Indikations-Limitation, nämlich Übelkeit bei Chemotherapie. Ich verstehe, dass man das (trotzdem) will, aber muss dann halt informieren, dass das später eine Rechnung gibt. Sicher.

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    1. Das mit dem Ritalin ist auch so eine Sache: meine Frau kommt mit dem unretardierten Original einfach am besten zurecht (und sie hat alle möglichen ADxS-Therapeutika versucht), aber unsere Kasse will das einfach nicht übernehmen, trotz mehrerer KoGu-Gesuche.

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  3. Das mit den Zahnarztrezepten ist total Panne. Zähne sind rein kosmetisch. Wenn man keine hat ist auch nicht schlimm oder wie? Wieso ist das in fast allen Ländern so? Vahdorrinoeins

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  4. Zwei Paar Kompressionsstrümpfe im Jahr ! Ich denk ich bin in einem alten Film : die muss sie ja dann im Waschbecken auswaschen.

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