Ich versuch’s einfach mal in der Apotheke …

Hab ich was verpasst? Kaum aus den Ferien zurück und gleich 2 sehr kreative Versuche an BTM oder BTM-Vorläufersubstanzen zu kommen.

Dieses Rezept (im Bild unten) wurde meiner Azubi vom Patienten in die Hand gedrückt mit den Worten: „Machen sie eine Kopie für mich und bestellen sie mir das Medikament. Ich komme später wieder.“

Die Kopie hat sie gemacht – für mich allerdings. Wir haben das Medikament weder bestellt noch abgegeben.
Auf dem Rezept steht: Dauerrezept Elvanse 30mg 1 x 1 Kapsel pro Tag.
Elvanse ist ein Ritalin-ähnliches Stimulans, für seit der Kindheit bestehendem ADHS bei Patienten über 6 Jahren. Die Behandlung soll nur von Ärztinnen bzw. Ärzten, die auf Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen spezialisiert sind, begonnen werden und muss auch von ihnen überwacht werden. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz wegen Missbrauchs- und Abhängigkeitsgefahr.
Betäubungsmittelrezepte unterstehen strengen Vorschriften. Es braucht spezielle Formulare mit 2 Durchschlägen (weiss, rosa, blau), Es darf nach Ausstellen nur innert 1 Monat eingelöst werden. Dauerrezepte sind für maximal 3 Monate möglich.

Ich bin nicht sicher, was ich davon halten soll. Der Patient ist mit Jahrgang 52 (viel) älter als ich, dass da auf ADHS behandelt werden soll ist unwahrscheinlich. Ein Augenarzt hat das Rezept ausgestellt – wofür? und dann nicht mal korrekt. Ich schätze mal, das war ein Wunsch des Patienten und er wollte einfach nicht mit ihm diskutieren?
Das wollte ich auch nicht – ich habe ihm dann nur gesagt, dass das Rezept so nicht gültig ist, und dass er, wenn er das Medikament braucht, vom bisher ausstellenden Arzt ein richtiges Betäubungsmittelrezept dafür braucht.

Dann das hier: ein Mail am Samstag kurz vor Ladenschluss. Eine Bestellung.

im mail steht: (Absender Name20@icloud.com)
Guten Tag
Hier ist die Ärztin
Ich würde gerne 2 mal GHB 30 ml bestellen bei Ihnen das ich das nächste Woche mit Ausweis bei ihnen abholen kommen kann.
Schreiben sie mir doch gerne eine nachricht wenn dieses Produkt bei der Apotheke eingetroffen ist.
Danke ihnen für die Rückmeldung und liebe Grüsse
(Name)

Das mail wirft bei mir so viele Fragen auf.
GHB ist eine Abkürzung. Für Gammahydroxybuttersäure, umgangssprachlich auch Liquid Ecstasy oder KO-Tropfen genannt. Es ist eine Droge, missbrauchsgefährdet (zum Eigenbedarf und um andere zu betäuben), der Wirkstoff hat aber tatsächlich eine Anwendung: bei Narkolepsie. Dafür gibt es eine zugelassene Spezialität (Xyrem in der Schweiz). Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz – mit den entsprechenden Vorgaben. Wäre das mail wirklich von einer Ärztin (worauf weder Absender, noch Inhalt hindeuten – und im Ärzteverzeichnis ist der Name auch nicht drin) – wüsste die Person das und würde es nicht so bestellen.

Schreibe also zurück
Guten Tag
Hier ist die Apothekerin

…. (wie formuliere ich das am besten?)

13 Kommentare zu „Ich versuch’s einfach mal in der Apotheke …

  1. Angeben, bestellt zu haben. Und gucken, wer da mit (Ärzte-)Ausweis kommt. Oder mit einer entsprechenden Fälschung.

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    1. Auch noch die ID der Person verlangen, für pflichtbewusste „Dokumentation“ der Abgabe. Fotokopie bleibt vorerst bei Pharmama.

      Für den Versuch, GHB zu bestellen, dürfte die Person wohl straffrei ausgehen. Aber nicht für den Versuch, einen gefälschten Ausweis einzusetzen. :)

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  2. Könnte bei dem Elvanse natürlich auch sein dass das Rezept geklaut wurde und der Patient das selber drauf geschrieben hat. Daher hätte ich vermutlich in der Praxis angerufen. Sofern es die gibt natürlich. Man wundert sich wie viele Praxen unterschriebene Blankorezepte offen rumliegen haben.

    Aber das eine Behandlung bei einer 52 jährigen Person unwahrscheinlich ist, würde ich so definitiv nicht sagen. Es werden sogar immer mehr im Alter von 30+ diagnostiziert. Letztens erst eine Kundin gehabt die mit 63 erst angefangen hat Medikamente wegen ADHS zu nehmen.

    Die Email schießt natürlich den Vogel ab. Ich muss zugeben ich wäre neugierig ob die Person sich ernsthaft trauen würde zu versuchen das abzuholen. und ob auf dem Ausweis dann auch steht „Ich bin die Ärztin“

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    1. Aber liegen auch gestempelte und unterschriebene Blanko-Rezepte herum?

      Viel häufiger kommt es vor, dass jemand mit einem gleichfarbigen Kugelschreiber versucht, das Rezept zu ergänzen.

      Bonuspunkte gibts für ein Opioid bei der eigentlichen Verschreibung eines MAO-Hemmers. :-)

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    2. Nota bene: die Person ist nicht 52 Jahre alt, sondern Geburtsjahrgang 52 – also 72 Jahre alt.

      Aber für das „Hier ist die Ärztin“ hatte ich eben erstmal einen Lachflash. Meine MPA hat schon komisch geguckt, bis ich ihr das gezeigt habe.

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  3. Warum soll ein erwachsener deiner Meinung nach nicht mehr auf ADHS behandelt werden? Das Rezept ist zwar quatsch, aber die Annahme, dass man mit 50+ plötzlich keine Störung mehr hat ebenso.

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      1. warum sollte man denn nicht auch dann noch behandeln? Ist ja nicht so als würde das magisch verschwinden.

        Wer mit 70+ Jahren 6 mal zurück in die Küche laufen muss weil die Gabel mal wieder auf dem Weg zum Esszimmer verschollen ist oder die Wäsche 3 mal machen muss weil sie immer wieder vergessen wurde, ist das nicht weniger nervig oder problematisch als in jüngeren Jahren. Vermutlich eher zusätzlich körperlich noch anstrengender.

        Und wenn man nicht still stizen kann aber muss, weil der Körper es nicht mehr so kann, ist es sicher auch angenehmer wenn einen das nicht wahnsinnig macht, oder man sogar in der Lage ist ein Buch zu lesen um sich zu beschäftigen.

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  4. Super, wegen solchen blöden „Kunden“ hat man als echter ADHS-Patient (mit gültigem Btm-Rezept) seit einigen Jahren leider zunehmend „Probleme“ in der Apotheke.

    Was leider auch nicht hilft, ist, dass die Ärzte (bzw. mein Arzt) teilweise keinen Plan haben, wie man ein Btm-Rezept korrekt ausfüllt bzw. gar nicht eindeutig geregelt (oder den jeweiligen Apothekern allen auch in derselben Auslegung/Interpretation bekannt) ist, wie es denn jetzt genau korrekt ist.

    Ist mir in meiner Stamm-Apotheke schon ein paar mal passiert, dass – je nach gerade anwesendem/r (Aushilfs-/Vertretungs-)Apotheker/in – da völlig unterschiedliche Ansichten vorherrschen:

    • Was muss als „genaue Dauer der laufenden Behandlung“ (gemäss BetmKV) angegeben sein? Für den einen reicht es, dass die Menge (tägliche Dosierung x 90) einfach 3 Monate abdeckt. Der nächste will einfach ein „Quartalsrezept“ (oder „Rezept für 3 Monate“) dort stehen haben. Ob „Dauerrezept“ OK ist (für eine 3-Monats-Verschreibung) oder nicht, darüber scheint es irgendwie keine Einigkeit zu geben. Und noch ein anderer erwartet am Schluss dann im Ernst genaue Datumsangaben – die halt sowieso keinen Sinn geben, da der Arzt nicht voraussehen kann, an welchem Tag der Patient das Rezept effektiv in der Apotheke einlöst…

    • Ob eine Abgabe der nächstgrösseren Packung zulässig ist, darüber muss man mit bestimmten Aushilfen dann auch diskutieren („rufen Sie den Chef an – oder schauen Sie halt im PC was ihr mir seit Jahren genau so plus/minus alle 100 Tage abgebt“). Macht im Übrigen bei 100er-Packungen eines eigentlich „1x täglich“ Btm-Medikaments dann auch total Sinn (- not!), dass der Hersteller da überhaupt 100er-Packungsgrössen verkauft, die man (ausser bei der verschriebenen 2x/d Off-Label-Dosierung) dann – zumindest nach Ansicht der Aushilfe – ja gar nicht On-Label legal abgeben könnte…

    • Wenn ich – wie seit fast 20 Jahren schon – immer eine Rezept-Kopie verlange, bin ich wohl irgendwie seit ein paar Jahren für gewisse Mitarbeiter – anhand der Reaktion – irgendwie verdächtig. Find ich nicht so toll. Dass man die aus ganz normalen Gründen benötigt (viele Staaten brauchen eine „Copy of the Prescription“ zur Beantragung einer „Einfuhrbewilligung für kranke Reisende“; usw.) scheinen diese Leute nicht zu checken. Im Übrigen würde ich wohl kaum in der Apotheke eine Kopie – die ja üblicherweise gestempelt wird – verlangen, wenn ich damit Schindluder betreiben wollte. Im Übrigen heisst „Nachdruck [des Formulars] verboten“ halt nicht „Kopieren [des Rezepts] verboten“, das scheint einigen Leuten aber auch nicht klar zu sein. Vom Recht auf eine Kopie gemäss Datenschutzgesetz reden wir jetzt noch gar nicht…

    • Supernervig wird es dann, wenn man (natürlich wieder eine Aushilfe) mir erzählen will, dass man (auf nem 3-Monats-Rezept) nur die Menge für einen Monat abgeben „darf“ und ich dann in 1 bzw. in 2 Monaten jeweils wieder die Menge für den nächsten einen Monat abholen solle. Ja geil, also erstens stimmt das so nicht („dürfen“ und „wollen“ sind zwei unterschiedliche Dinge!), zweitens ist das aus meiner Sicht rechtlich fragwürdig (das Rezept selbst kann ja nur 1 Monat ab Ausstellung lang eingelöst werden) und drittens freut es Leute mit ADHS natürlich ungemein, mit mehr unnötigem Organisations-Aufwand konfrontiert zu werden…

    • Dass praktisch keine/r der Apotheker/innen wirklich über die „Schengen-Formulare“ für Reisen im EU-Raum Bescheid weiss, sei jetzt hier nur am Rande erwähnt. Aber lustig finde ich es halt echt nicht, wenn ich das kurzfristig (geschäftlich lassen sich Reisen nicht immer Monate im voraus planen) benötige und man „da noch morgen den Chef fragen“ muss…

    • Was man sich (bei Swissmedic) in Bezug auf Btm-Rezepte auch nicht überlegt hat: Gewisse Länder (siehe Website des INCB mit den Länder-Vorschriften) verlangen zur Einfuhr (als kranker Reisender) das Original(!) der Verschreibung. Wird halt schwierig, wenn es da bei den Formularen keinen Durchschlag für den Patienten gibt. Von dem Widerspruch zum HMG („Die Verschreibung wird Eigentum der Person, für die sie ausgestellt wurde.“ mit Recht des Patienten auf Herausgabe des Originals von Non-Btm-(Dauer-)Rezepten) mal abgesehen…

    Anyway, sorry für den langen Kommentar. Ich wollte einfach mal eine andere Perspektive aus Patientensicht liefern. Nur weil ihr (leider – auch wegen der Auswirkungen auf uns echte Patienten!) täglich mit gefälschten/falschen Btm-Rezepten/-Bestellungen zu tun habt, bitte nie vergessen, dass es auch Leute gibt, die auf solche Medikamente angewiesen sind – und dass wir insbesondere nichts dafür können (und darum auch verständlicherweise erwarten, ganz normal als Kunde behandelt zu werden), dass irgendwelche Junkies bei euch zu betrügen versuchen.

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    1. Ah – ich verstehe dich gut. Ich musste unserem (selbstdisensierenden) Kinderarzt auch beibringen, wie man ein BTM Rezept ausstellt für das ADHS Mittel vom Junior.
      Rezeptkopien für BTM – sind für uns aufwendiger … und weshalb brauchst du die? Foto mit dem Smartphone geht einfacher?
      Die Schengen Formulare – ja. Ich kenn die und weise die Patienten darauf hin, dass sie sich vorbereiten müssen, wenn sie mit BTM verreisen. Das Formular sollte vom Arzt ausgefüllt, von der Apotheke bestätigt und weitergeleitet werden. Viel Aufwand … und von den Patienten hört man meist „aber ich hatte noch nie Probleme an der Grenze“. Ja, weil sie nicht kontrolliert wurden bis jetzt?

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  5. Ich hatte an der Grenze schon einmal Probleme weil die in meinem Gepäck ein paar Aspirin nur im Blister und nicht im Karton gefunden habe. Das auf dem Blister draufsteht was es ist, hat erst ein später hinzugerufener Vorgesetzter verstanden.

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