Nach dem Aufschrei von Krankenkassen, Apotheken und Spitälern hat das BAG eingesehen, dass das Verbot ein ziemlich kurzsichtiger Entscheid war und erlaubt nun wieder, dass die kostengünstigeren Grosspackungen die nicht in der Grundversicherung sind trotzdem dort abgerechnet werden können. Lies hier nach um was es ging: Der „grosse Bruder“ ist gestorben
Bern, 24.06.2019 – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist.
Quelle BAG
Auch sie haben gemerkt, dass das zu einer Kostensteigerung führte. Sicher, die Spitäler die nun wieder teure Gross-Packungen auf mehrere Patienten verteilen können, sind da mehr betroffen, aber ich bin in der Apotheke froh, dass ich wieder grosse Becozym, Magnesiocard, Aerius, Excipial, Perenterol und Ritalin in den Grosspackungen abgeben darf.
Das Ziel ist (und ich hoffe, das klappt in einem Jahr), dass die Grosspackungen ganz offiziell in die SL Liste, also in die von der Grundversicherung vergüteten Präparate aufgenommen werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mehr.
Es bleibt halt abzuwarten, ob die Firmen das wollen. In der SL werden die Preise „fremdbestimmt“, das BAG schreibt sie vor. Theoretisch können sie bei den Nicht-gelisteten Präparaten (NLP) die Preise selber machen und anpassen. Da kam es auch schon vor, dass die Grosspackungen dann auf einmal NICHT mehr kostengünstiger waren. Siehe hier: Kein „grosser Bruder“ mehr
Das folgt einem allgemeine Schema im Sozialsystem insb. wenn sich irgendwer aus der höheren Verwaltung, der Politik oder ein externer Berater gern als Sparexperte profilieren will. Sachwissen, um tatsächliche Einsparmöglichkeiten zu finden, ist kaum vorhanden, beim externen Berater sogar noch als Vorteil ausgegeben, da dieser deswegen „out of the box“ denken könne.
Der Sparfuchs stellt fest: die Leistung ist für viele ja viel zu umfangreich, weil sie viel zu pauschaliert ist z.B. weil auch der große Packungen bekommt, der dies vielleicht gar nicht braucht. Symbol: Wir verteilen hier wie mit der Gießkanne! diese Verschwendung muss weg. Es muss punktgenau geleistet werden, nur was wirklich benötigt wird.
Ein System zur punktgenauen Leistung wird installiert. Z.B. viele Packungsgrößen, Großpackungen müssen aufwändig begründet werden (lebt der überhaupt noch so lang?). Ärzte haben allerhand zu schreiben, Patienten allerhand zu laufen.
Wohl dir großer Experte, der Du uns gelehrt hast, dass man durch präzise Anpassung an die realen Gegebenheiten sparen kann. Danke und alles Gute bei deinem neuen Job, in den wir dich gerne befördern.
Der nächste Sparfuchs stellt fest: die erforderliche Leistung genau festzustellen ist viel zu aufwändig. Der Gesamtaufwand wäre ja viel geringer, wenn wir pauschalieren. Sinnbild: Das ist ja ein bürokratisches Monster! Diese Verschwendung muss weg. Es muss vereinfacht geleistet werden, weil das insgesamt mehr spart.
Ein System zur pauschalierten Leistung wird installiert. Z.B. einheitliche Packungsgrößen, aufwändige Begründungen fallen weg. Ärzte haben weniger zu schreiben, Patienten weniger zu laufen. Überflüssige Tabletten landen im Müll.
Wohl dir großer Experte, der Du uns gelehrt hast, dass man durch Pauschalierung sparen kann. Danke und alles Gute bei deinem neuen Job, in den wir dich gerne befördern.
Back to square one.
Verwaltungswalzer. Wir machen viele Schritte und drehen uns doch lustig im Kreis. keiner kann behaupten, dass wir nichts tun oder unbeweglich seien. Das bürokratische Monster trommelt dazu den Takt auf seiner Gießkanne.
That’s why we can’t have nice things.
Und das ist noch, wie es geht, wenn es gut geht. Bei Pauschalierungen wird z.B. auch eine Pauschale angesetzt, die für viele nicht reicht, für die es dann eine Ausnahmeregelung gibt. Da man aber sparen will, setzt man die Pauschale sehr niedrig an, so dass die Ausnahmen sehr häufig sind etc.
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Das ist sehr gut beschrieben, wie das wohl läuft (und hat mich beim lesen trotz des ernsten Themas zum lachen gebracht). So is es.
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Die ganzen Größen gehören eigentlich gestrichen oder hat die Wirksamkeit etwas mit der Packungsgröße zu tun? Vielleicht auf Patientenseite – „die N1 wirkt bei mir viel stärker als die N3“ könnte ich mir durchaus vorstellen, aber medizinisch gesehen? Die Entscheidung über die Packungsgröße gehört zu Arzt und Apotheker, die den jeweiligen Einzelfall kennen.
Gibt ein Apotheker dauerhaft N3 ab obwohl N1 ausreichen würde, ist das Betrug und dagegen haben wir schon Gesetze. Passiert es einmalig, gab es vielleicht einen nicht ganz so offensichtlichen Grund und jeder Verwaltungsaufwand für die Klärung ist teurer als die Mehrkosten.
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Hier in der Schweiz kennen wir das ja auch nicht so mit den N1, N2 und N3. Wenn ein (deutscher) Arzt – meist im Spital oder so – mal etwas so aufschreibt, muss ich immer nachschauen, was er meint.
Bei uns ist es so, dass wenn nichts steht an Grössenangabe immer „die kleinste im Handel befindliche Packung“ gemeint ist. Ich kann in der Apotheke noch etwas daran drehen, indem ich frage, wie lange denn die Behandlung voraussichtlich dauern soll, oder wann die Person (deshalb) wieder zum Arzt muss. Denn wir haben noch eine zweite Anweisung: die „wirtschaftlich günstigste“ Packung abzugeben. Das war eben häufig eine Grand Frère Packung. Bis vor kurzem, als uns das mit der Anweisung praktisch verboten wurde …
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