Von Apomi (aus Deutschland):
Für deine Rubrik ungewöhnliche Rezepte hätte ich eines aus Eritrea. Hatte ich auch noch nicht.
Eritrea? Ziemlich weit gereistes Rezept. Ausländische Rezepte sind immer so ein Thema. Im Gegensatz zu Deutschland, die (Dank EU) Rezepte aus EU-Ländern anerkennen (müssen), müssten wir in der Schweiz Rezepte aus dem Ausland nicht grundsätzlich ausführen. Wo es vernünftig ist, können wir das dafür als „Abgabe eines rezeptpflichtigen Mittels als Ausnahme ohne Rezept“ handhaben. Also: wenn klar ist, dass das gesundheitlich notwendig ist – und ein Rezept, auch ein ausländisches ist dafür doch ein eher guter Hinweis. Problematisch ist oft, dass nicht bekannt ist, wie die Rezepte in dem Land denn aussehen. Fälschen ist so viel einfacher. Deshalb schaut man noch besser hin, für was etwas ist. Das Rezept oben würde ich nach den sonst nötigen Abklärungen betreffend Identität des Patienten, anderen Medikamenten etc. wohl ausführen (1 Packung, Dankbarerweise ist da der Wirkstoff angegeben, der international ist und nicht ein Markenname) aber ich würde schauen, dass der Patient für die Weiterbehandlung zu einem Arzt hier geht.
(Interessant finde ich noch das „don’t remove this copy“ auf dem Rezept. Ganz offensichtlich wurde es doch mitgenommen. Woher?)
Es ist auch interessant, dass das Rezept sehr kurz nach dem Stempeln gefaltet wurde.
Wäre das Rezept für die eigene Ablage, würde ich es ja nicht falten – so dass das Rezept leicht finde.
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Ein interessantes Rezept!
Sehr interessant finde ich die Tatsache, dass es das Gesundheitsministerium im Rezeptkopf hat. Da scheint ein grosser Teil des Gesundheitswesens verstaatlicht zu sein.
Ich würde das Rezept auch ausführen. Die Missbrauchsgefahr ist doch sehr gering.
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Echt interessant. In Schweden gab es damals gar kein Rezept. Da bin ich nach dem Arztbesuch in eine Apotheke gegangen, habe meine Steuernummer gesagt und dann konnten die das elektronisch sehen.
Sehr umweltfreundlich.
LG Mel
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Naja, das A5 Papier wird die Umwelt noch verschmerzen, wenn man wüsste, wie viel Papier in nem Spital durch den Drucker direkt in den Schredder geht.
Aber das System find ich gut, denn da ist auch eindeutig, was gefragt ist, wie viel etc. Das kann auf manchen Rezepten kaum erahnt werden :D
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Dass da teilweise der Name durchscheint, hast du gesehen? Ganz lesen kann man ihn nicht, aber vielleicht willst du doch noch einen Balken drüberlegen?
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Ich habe jetzt geschaut, ob man das ganz lesen kann, wenn man das Bild bearbeitet … geht immer noch nicht. Also lasse ich das mal so.
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Ich kann es nicht ganz entziffern. Metformin 850 mg (sieht aber aus wie g). Aber wie viele denn? Und was ist der ganze Kram, der da noch steht?
„Abgabe eines rezeptpflichtigen Mittels als Ausnahme ohne Rezept“ – was ihr in der Schweiz so alles könnt. Vielleicht sollte ich doch dahin ziehen.
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Ja, Metformin 850 mg, Packungsgrösse steht glaub nicht, aber 3 pro Tag und po also: einnehmen.
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