Das Problem mit den ausländischen Medikamenten …

Der Herr, der seine Medikamente so wie’s aussieht hauptsächlich im Ausland bezieht steht wieder mit einem Problem bei mir in der Apotheke. Er ist übrigens kein Online-Apotheken-Kunde, nein, er geht nur hauptsächlich in seinen (häufigen) Ferien in der Türkei zum dortigen Arzt und kauft die Medikamente dann dort. Ja – kann jeder halten, wie er will. Nur hat er gelegentlich auch ausserhalb der Ferien akute gesundheitliche Probleme – und das sollen dann immer wir möglichst gleich richten, denn einen Hausarzt hier hat er nicht.

Heute kommt er mit einem kleinen Fläschchen und erklärt, dass er das gegen Ohrenschmerzen hat und dass er gerne so eines kaufen möchte. Das Fläschchen ist nicht von hier – aber ich kann ausser dem Namen erkennen, dass es Augentropfen sind mit Antibiotium und Cortison. Garantiert rezeptpflichtig … wenn es die Kombination hier genau so überhaupt gibt.

Ich versuche ihm das zu erklären:

„Das sind antibiotikahaltige Augentropfen …“

„Ohrentropfen!“

„Nein es sind tatsächlich Augentropfen, sehen Sie, das steht da drauf.“

„Aber der Arzt hat mir gesagt, das ist für die Ohren!“

„Das kann schon sein, da habe ich auch hier schon gesehen, dass Augentropfen für die Ohren angewendet werden. Jedenfalls enthält es ein Antibiotikum und Cortison – die sind demnach rezeptpflichtig in der Schweiz …“

„In der Türkei habe ich das ohne Rezept bekommen!“

„Ja – und hier in der Schweiz brauchen Sie eines dafür – selbst wenn ich etwas in der gleichen Kombination finden wür …“

„Ja, geben Sie mir einfach ähnliche Ohrentropfen!“

„Ich kann Ihnen nur welche mit desinfizierender Wirkung und lokalem Schmerzmittel geben, keine mit Antibiotika.“

„Aber ich will wieder diese hier!“

„Und die kann ich ihnen nicht geben, selbst wenn es sie so in der Schweiz gäbe – was sie nicht tun.“

„Soll ich denn die einfach weiternehmen?“

Ich schaue das Fläschchen misstrauisch an. „Wie lange nehmen Sie die denn schon?“

„Ah, schon ein paar Wochen. Aber nicht durchgehend.“

„Und sie haben Ohrenschmerzen?“

„Ja, gelegentlich wieder ein bisschen.“

„Dann würde ich die nicht mehr benutzen und gehen Sie doch bitte zum Arzt, das abklären zu lassen.“

„Aber ich habe hier keinen Arzt.“

„Dann zeigen Sie es in einer walk-in-Klinik oder Sie gehen ins Spital?“

„Könnten Sie mir nicht einfach Ohrentropfen geben? Sie sind doch eine Apotheke!“

„Ich fände es besser, wenn Sie das einem Arzt zeigen gehen. Wenn Sie das schon so lange haben und das mit den Tropfen hier nicht wirklich weggegangen ist, dann nützen die, die ich habe wohl nicht genu …“

„Geben Sie mir einfach etwas!“

Ja gut. Ich habe ihm dann freiverkäufliche, desinfizierende Ohrentropfen verkauft.

So im Nachhinein … ich hätte ihm auch freiverkäufliche desinfizierende Augentropfen für die Ohren verkaufen können, wenn er schon das wollte …

Aus der Rubrik ungewöhnliche Rezepte …

Von Apomi (aus Deutschland):

Für deine Rubrik ungewöhnliche Rezepte hätte ich eines aus Eritrea. Hatte ich auch noch nicht.

rperitrea

Eritrea? Ziemlich weit gereistes Rezept.  Ausländische Rezepte sind immer so ein Thema. Im Gegensatz zu Deutschland, die (Dank EU) Rezepte aus EU-Ländern anerkennen (müssen), müssten wir in der Schweiz Rezepte aus dem Ausland nicht grundsätzlich ausführen. Wo es vernünftig ist, können wir das dafür als „Abgabe eines rezeptpflichtigen Mittels als Ausnahme ohne Rezept“ handhaben. Also: wenn klar ist, dass das gesundheitlich notwendig ist – und ein Rezept, auch ein ausländisches ist dafür doch ein eher guter Hinweis. Problematisch ist oft, dass nicht bekannt ist, wie die Rezepte in dem Land denn aussehen. Fälschen ist so viel einfacher. Deshalb schaut man noch besser hin, für was etwas ist. Das Rezept oben würde ich nach den sonst nötigen Abklärungen betreffend Identität des Patienten, anderen Medikamenten etc. wohl ausführen (1 Packung, Dankbarerweise ist da der Wirkstoff angegeben, der international ist und nicht ein Markenname) aber ich würde schauen, dass der Patient für die Weiterbehandlung zu einem Arzt hier geht.

(Interessant finde ich noch das „don’t remove this copy“ auf dem Rezept. Ganz offensichtlich wurde es doch mitgenommen. Woher?)

Ferienmitbringsel: Grippeimpfung?

südländisch aussehende Frau (süFra) in der Apotheke: „Bekomme ich von Ihnen die Grippeimpfung?“

Pharmama: „Sie wollen sich impfen lassen?“

süFra (abwehrend): „Nein, ich soll meiner Mutter eine in die Türkei mitnehmen.“

Pharmama: „Nun – wenn Sie mir ein Rezept dafür bringen, dann kann ich Ihnen eine abgeben.“

süFra: „Ich denke, Sie machen Grippeimpfungen?“

Pharmama: „Wir spritzen die, wir geben nicht einfach Packungen ab. Die Grippeimpfung ist sonst auch rezeptpflichtig.“

süFra: „Sie ist? Aber wie machen Sie das mit den Impfungen?“

Pharmama: „Entweder kantonale Ausnahmeregelung oder indem der Arzt in der Apotheke impft.“

süFra: „Oh.“

Pharmama: „Ausserdem … Sie sagten, das ist für in die Türkei?“

süFra: „Ja?“

Pharmama: „Das könnte noch ein Problem geben mit dem Transport. Die muss gekühlt gelagert und transportiert werden – und Spritzen sehen sie im Flugzeug auch nicht so gern.“

süFra: „Oh.“

Überraschung? Aber: Haben die dort auch Lieferprobleme, dass sie eine von hier mitbringen soll?

Vor Medikamentenspenden ist zu bedenken

immer wieder treffe ich in diesem Internetz auf Spendenaufrufe für Medikamente für Flüchtlinge: diverseste Mittel gegen Schmerzen, Pilzbefall, erhöhten Blutdruck,  außerdem (orale) Antidiabetika, Antibiotika, Gerinnungshemmer, cortisonhältige Cremen, usw., sogar diverse Injektionen/Infusionen wie z.B. starke Schmerzmittel, Medikamente mit erhöhtem Suchtpotential: Tramal-Tropfen (explizit), aber auch Psychopharmaka wie Valium, Antidepressiva, etc.. Auch hier in der Umgebung habe ich neuerdings ein paar Zettel affichiert gefunden (sogar mit Abreiß-Kupons) auf denen zum Spenden von Medikamenten aufgerufen wird. Ebenfalls explizit: auch abgelaufene Medikamente nehmen wir gerne …
Da fände ich es sehr hübsch, wenn jemand wie Ihr die Leute einmal darauf aufmerksam machten, dass das nicht so einfach ist.

Danke kelef – das ist wirklich etwas, was diskutiert werden muss.

Ja – es ist lobenswert und eine gute Sache, dass geholfen werden will und man vielleicht auch sieht, was benötigt wird.

Aber. (ich muss das immer wieder mal sagen): Medikamente sind keine normalen Konsumgüter. Medikamente sind Stoffe, die einen direkten Einfluss auf den Körper ausüben und deshalb mit einer Vielzahl von Vorschriften, Regelungen und Gesetzen unterstehen, die sicherstellen sollen, dass dabei niemand zu Schaden kommt.

Dazu gehört eine Einschränkung in der Verordnung (durch die Fachperson Arzt), eine Einschränkung in der Abgabe (durch die Fachperson Apotheke) und auch eine Einschränkung im Handel (das über die Grenzen nehmen in Mengen, die den Eigenbedarf übersteigen ist verboten und grössere Mengen gelten gar als Export von Sonderabfall).

Da ist das Problem der Beschaffung:  Woher sollen diese (oft) verschreibungspflichtigen Medikamente denn kommen? Aus der Hausapotheke der Spender, oder sollen die sich das Zeug selber verschreiben lassen unter Vorspiegelung irgendwelcher Beschwerden? Oder der Erbtante (die ist eh schon über 90 …) den Apothekenschrank ausräumen? Im Krankenhaus klauen oder eine Apotheke überfallen? Woher weiß man, dass das Zeug, das abgegeben wird, richtig gelagert wurde, und nicht irgendwer damit herumgepfuscht hat, schlimmstenfalls sogar absichtlich? Ganz abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen wenn was passiert.

Auch wenn die Medikamente in Ordnung sind, kann man sie nur illegal ausführen: ansonsten bräuchte man nämlich eine offizielle Genehmigung für jede einzelne Packung, so mit Name, Wirkstoff, Chargennummer, Ablaufdatum, etc., und das gleiche gilt auch für die Einfuhr in andere Länder.

Dann die eigentliche Anwendung: Wenn nun solche wild zusammengesammelte Medikamentenspenden in deutscher / schweizer / österreicherischer Aufmachung und mit unbekannter Herkunft nach Griechenland (und wie schaut das mit den Transport- und Lagerbedingungen aus?) gebracht werden, um dort von wem auch immer in einem der überfüllten Lager an Menschen verteilt zu werden, dann KANN das nicht gutgehen. Ein verantwortungsbewusster Arzt würde derlei Spenden übrigens gar nicht verabreichen, weder hier noch dort. Wer diagnostiziert, und wer überwacht die ordnungsgemäße Anwendung, wer übersetzt im Zweifelsfall – und da ist das nächste Problem: eigentlich darf das nämlich nur ein geprüfter Übersetzer, wie soll sonst sichergestellt sein dass der Patient resp. die Angehörigen verstehen, worum es geht. Und wer stellt sicher dass bei Verlegungen an einen anderen Standort die weitere Therapie und die Kontrolle gesichert sind? Und wer hinterfragt mögliche Unverträglichkeiten oder Allergien, die möglicherweise gar nicht bekannt sind? Dazu kommt noch, dass die Medikamente je nach Herkunftsland sehr unterschiedliche Namen haben.

Dazu kelef (die einen Hund hat und Erfahrung in der Pharmaindustrie):

Ich muss leider den Tiervergleich heranziehen, auch Tierärzte „verwechseln“ Markennamen und Wirkstoffnamen und behandeln dann gegen eine Sorte Würmer zweimal, und an der zweiten Sorte stirbt das Tier. Ist dem Verein, für den ich tätig war, tatsächlich mehrfach so passiert, ditto mit Antibiotika. Und dann stellen wir uns einmal vor, da laufen ehrenamtliche Helferlein durch ein überfülltes Flüchtlingslager und verteilen fröhlich Antibiotika, Wurmmittel, Cortisonpräparate etc., ich will nicht wissen was da schon alles passiert ist, nur können die Patienten weder genau hinterfragen noch erklären oder erklärt bekommen.

Den Leuten ist einfach nicht klar, dass sie sich auf diese Weise ganz leicht ins Kriminal katapultieren können: Sozialbetrug oder Körperverletzung sind keine Kavaliersdelikte, und abgelaufene Medikamente können durchaus, müssen aber ganz und gar nicht noch in Ordnung sein, bestenfalls wirken sie nicht, schlimmstenfalls schaden sie noch zusätzlich massiv.

Es gibt gute Gründe weshalb die grossen und professionellen Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Apotheker ohne Grenzen, das Rote Kreuz etc. keine solchen Medikamentenspenden entgegennehmen. Wir in der Apotheke haben das früher übrigens gemacht und sie an ein so ein Hilfswerk weiter gegeben, können das aber (aus den genannten Gründen) heute nicht mehr.

Aber – es gäbe legale Lösungen.

Es gibt ja grundsätzlich z.B. die Möglichkeit, dass Herstellerfirmen Ware spenden oder mit entsprechenden Rabatten an Ärzte oder Ärztezentren, die sich für Flüchtlinge einsetzen, liefern resp. über den Großhandel liefern lassen (auch der Großhandel könnte da auf die Marge verzichten): Das wäre mal eine gute Werbekampagne für die Herrschaften. Finanziert werden könnte das dann über Spenden. Das wäre eine saubere und gesetzeskonforme Lösung.

Also, liebe Leser: Wenn ihr solche Medikamentenspenden-Aufrufe lest, dann bedenkt das, bevor ihr die Hausapotheke ausräumt.

 

Rezepte aus dem Ausland

Am Wochenende erreichte mich ein interessantes mail eines Kollegen mit einem Problem, das wir noch gelegentlich haben – und ihr, wenn ihr in einer Apotheke arbeitet wahrscheinlich auch.

Es geht um Rezepte aus dem Ausland und wie man sie handhabt.

Der Kollege hat folgendes mail von einer Kundin bekommen:

Sehr geehrter Herr Inhaber der Apotheke
Kürzlich verlangte ich bei Ihnen Surmontil mit einem Rezept von einer Psychiaterin in Palma de Mallorca. Ihre Apothekerin meinte ich brauche ein Schweizer Rezept. Sie hat es mir aber für einmal gegeben. Darauf kontaktierte ich meine Cousine, Apothekerin in Genf. Sie hat mir eine grosse Packung davon geschickt und meinte folgendes dazu:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Das ist eine inkompetente Apothekerin…..sag es ihr!
Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!
Als langjährige Kundin bin ich sehr enttäuscht auf diese Art behandelt zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Darauf hat der Kollege sehr freundlich reagiert:

Liebe Frau Kundin
Besten Dank für diese Rückmeldung. Es ist für uns immer wichtig, Meinungen unserer Kunden zu kennen und Fehler unsererseits allenfalls zu beheben.
In Ihren Fall hat die Apothekerin aber richtig gehandelt. Das Problem besteht darin, dass wir nach geltendem Gesetz (siehe Anhang Punkt 6.5. ausländische Rezepte) handeln müssen (dies müsste eigentlich auch Ihre Cousine wissen, betr. Inkompetenz).
Da Sie ja eine langjährige gute Kundin bei uns sind, hätte ich möglicherweise für weitere Bezüge beide Augen zugedrückt. Unsere Apothekerin kennt Sie aber wenig und muss daher, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe die alleinige Verantwortung trägt, sich an die geltenden Gesetze halten. Sie hat also absolut richtig gehandelt und Ihnen trotzdem eine Packung abgegeben.
Gerne würde ich von Ihrer Cousine wissen, von wo sie denn diese Aussage her hat:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Wir müssen uns an die Vorschriften des Kantonsapothekers halten, es wäre uns auch lieber die obige Aussage wäre korrekt und offiziell.
Ich hoffe Sie verstehen unsere Situation und hoffe, dass Sie weiterhin Kundin bei uns bleiben.

Mit freundlichen Grüssen
Inhaber der Apotheke

Darauf hat die Kundin folgendes zurückgeschrieben:

Lieber Herr Inhaber der Apotheke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde dies an meine Cousine in Genf weiterleiten. Offenbar wird dies in Genf anders interpretiert! Allerdings habe ich in zwei Apotheken in Basel nachgefragt und beide sagten, ein ausländisches Rezept sei kein Problem. Auch ein Schweizer Arzt war erstaunt darüber. Ich finde es auch aus Kostengründen unsinnig für ein Medikament wie Surmontil extra einen Arzt zu konsultieren. Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig.
Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen  H010.01 der Kantonsapotheker (zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht

Hinweis: Ausländische Rezepte sind grundsätzlich ungültig (vorbehalten sind spezielle Regelungen für Grenzpraxen). Eine allfällige Abgabe von Arzneimitteln ist wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben.

… und genau so handhaben wir das bei uns in der Apotheke auch. Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

Ein Bezug wie für das Surmontil (Trimipramin, ein Antidepressivum) in den mails wäre dementsprechend einmal okay und kein grosses Problem, aber für die weiteren Bezüge müsste sie bei uns (auch als Kundin) ein Rezept eines Schweizer Arztes besorgen, auch als Kontrolle dass sie in Behandlung ist. Immerhin wohnt sie ja sonst in der Schweiz.

Im übrigen bezweifle ich ihre Aussage, dass das im (gesamten) Ausland (ausser den USA und England) problemlos ginge – In Deutschland ziemlich sicher nicht, Frankreich bezweifle ich auch sehr – bitte korrigiert mich, wenn das anders sein sollte.

Wir selber nehmen ausländische Rezepte an, wenn es zum Beispiel für den Verwandten eines Kunden im Ausland ist und das Produkt dort nicht erhältlich ist – das muss aber auch im Einzelfall entschieden werden- und Betäubungsmittel gehen da gar nicht.

Wie ist das bei Euch? Wie handhaben das die deutschen, österreichischen und französischen Apotheker? Habt ihr als Patienten schon Erfahrungen gemacht mit Rezepten aus/in anderen Ländern?