Ich habe schon einmal geschrieben, dass ich gerne am Jahresende an manche Ärzte einen „Anti-Preis“ für die übelst geschriebenen Rezepte verleihen würde. Die folgenden 3 Beispiele würden auch weit oben auf der Liste der möglichen Kandidaten dafür stehen:
Rezept 1:
Rezept 2:
und Rezept 3
Manchmal bin ich echt selber erstaunt, was ich alles lesen kann.
Strengt Eure Augen und Hirnzellen an und … wenn ihr wollt, könnt ihr eure Entzifferungen dafür in den Kommentaren posten – ich bringe die Lösung dann am Dienstag abend.
Ich sage nicht, dass computergeschriebene Rezepte oder gar elektronische „die“ Lösung für alles sind. Aber manches würden sie uns schon vereinfachen.
1.Rezept
Lefluinomid 20 mg 30 Stk
Abends 1 Tabl
Brufen 600 mg 100 Stk
3 x tägl 1 Tablette nach dem Essen
Dafalgan 1000 mg 100 Brausetabl
2-3 mal tägl 1 Tabl
2.Rezept
Prospanex Saft 1 OP
Sangerol 1 OP ( Lutschtabl oder Gurgelmittel?)
3.Rezept
Imodium 20 Kaps
initial 1×2, dann 1 Kapsel bis max 8 pro Tag
Motilium sublingual Tabl
3 x tägl 1 Tabl vor dem Essen
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@Beat, dessen Kommentar noch in der Warteschlange steckt: ausgezeichnet! Das ist so gut, das kann ich als Lösung brauchen am Schluss … Deshalb geht es noch etwas bis zur Veröffentlichung des Kommentars, damit sich andere auch dran versuchen können.
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Das erste ist doch super lesbar!
Leflunomid 20 mg, 30 St.
Brufen 600, 100 St, 3×1 zum/vor dem? Essen
Dafalgan Brause 1000 mg
Nur die letzten Zeilen… Keine Ahnung.
Das zweite, da muss ich passen. Ich kenne wenige schweizer Handelsnamen, sonst wäre es wohl einfacher?
Das dritte geht dann auch wieder:
Imodium 20 St, initial 1×2, dann 1×1 bei max. 8 Tbl/die
Und dann wird es wieder unklar. Sublingualtabletten 3x vor dem Essen, aber ich vermute wieder etwas das ich nicht kenne.
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Beim dritten Rezept sind es Imodium und Motilium.
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Pyralvex und Syngerol (?), zweiteres gibt es bei uns nicht
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oder eher nicht Pyralvex sondern Perrgomex, das gibt es aber gemäß meiner ABDA-Datenbank nicht^^
Wobei Syngerol gibt es auch nicht, ich gebe auf.
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Hallo liebe Pharmama,
sei doch froh, dass in der Schweiz Sütterlin ( https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCtterlinschrift ) „nicht so weit verbreitet“ ist :-D
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Also ehrlich gesagt wenn meine Oma in Sütterlin deutlich geschrieben hat konnte ich da noch mehr entziffern… Wobei, beo manchen Ärzten würde der Unterschied schon gar nicht mehr auffallen…
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Also. Als absolute nicht Apotherkerin lese ich beim ersten nur Brufen raus.
Beim zweiten sowas wie Smeagol (Gollum! Gollum!)
Und beim dritten Immodium?
Vielleicht würde ein Schönschriftverdonnern auch helfen. Meine Güte, was für Sauklauen! (vor allem wissen sie doch, dass das noch wer anders lesen können muss?!)
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.. und vor Allem: welche Konsequenzen eine „Fehl-Interpretation“ haben kann!
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Rezept 1:
1 Op Leflunomid 20 mg (Arava) á 30 St. D.S. 0-0-1
1 Op Brufen 600 mg 100 Tabl D.S. 3×1 zu dem Essen
1 Op Dafalgan Brausetabletten á 1000 mg 100 Tabl. D.S. 2-3×1 Tabl.
Fastum gel 100 g D.S. äusserlich
Rezept 2:
Prospanex Sirup 1 Op
Sangerol 1 Op
Rezept 3
Imodium XX D.S. Initial 1×2 dann 1×1 nicht mehr (als) 8 Tabl./die
Motilium sublingual Tbl. 3×1 vor dem Essen (sind aber Lingualtabletten;))
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Rezept: Leflunomid 20mg 30 Tabl. – abends 1 Tabl., dann Brufen 600 3×1 nach dem Essen, Dafalgan 1000 Brause 2-3/d
Rezept: 1. Produkt (?) auch nicht sicher , dann Sangerol
Rezept: Imodium lingual und Motilium lingual mit den üblichen Dosierungen
Meist geht es mit ortsansässigen Ärzten, da gewöhnt man sich an die Schrift/Verschreibungen, sonst wird es definitiv ein Ratespiel vor der Rückfrage beim Patienten oder Arzt!
Kompliment für deinen Blog und alles Gute fürs Neue Jahr!
liebe Grüsse
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Bei „Brufen 600mg … 3 x 1 Zäpfchen in den Ellen“ (???) auf den ersten Blick war bei mir gerade Schluss mit dem Ratespielchen.
Irgendwie erinnern mich solche Rezepte an „Wischen und Wedeln“ aus Harry Potter :P Oder an die versteckten Botschaften aus Futurama https://en.wikipedia.org/wiki/Futurama#Language
Ergo: Handschriften-Erkennungs-Kurse bei den Phorensikern für alle ApothekerInnen vor dem Staats – und alljährliche Schönschreib-Kurse als Pflichtweiterbildung für Ärzte. :D
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Also bei den ersten beiden kann ich mir vorstellen, dass man zumindest teilweise wad entziffern kann, wenn der Patient einem sagt was ihm fehlt und wenn man als Apothekerin die Medikamentennamen kennt, also ein paar Möglichkeiten weiß was da stehen KÖNNTE.
Aber das dritte: No way, das sind ja nur Zickzacklinien das könnte alles sein vom Liebesbrief bis zum Handgemalten EKG!
Ich sehe schon in den anderen Kommentaren können einige tatsächlich was entziffern und wo ich nochmal hinsehe denke ich das könnte hinkommen, Respekt!
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Unglaublich, dass einige das letzte Rezept zumindest teilweise lesen können…für mich ist das eher eine seismographische Aufzeichnung.
Die beiden anderen gehen für mich noch, aber wahrscheinlich nur, weil ich in einer Apotheke arbeite.
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Mir ist auch immer schleierhaft wie die Mitarbeiter in den Apotheken das lesen können:-) Lg Romy
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Also beim ersten ist nebst Aerius 20 mg 1 abends, Brufen 600 3×1 nach Essen und Dafalgan 1000mg Brause 100 Stk, 2-3×1/Tag noch Fastumgel für den Bienenstich drauf…
Rp2 Kann ich Prospanex Saft und Sangerol entziffern…
Beim dritten Imodium mit (hallelujahhh) der korrekten Dosierung!!!…und Motilium lingual 3×1 vor Essen…
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Leflunomid 20mg ist aber dann „Arava 20mg“. Ist ein Basis-Antirheumatikum, und unterdrückt teilweise Immunreaktionen.
„Aerius“ gibts m.E nur a 2,5mg und 5mg, und es handelt sich um Desloratadin. Ist ein Antiallergikum. Unterdrückt auch teilweise Immunreaktionen, aber auf einem ganz anderen Weg und mit einem ganz anderen Ziel.
Zwischen beiden bestehtd also nicht nur preislich ein kleiner Unterschied.. ;-)
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Eine Lösung habe ich nicht.
Aber ich frage mich, wird solch ein Gekragel überhaupt dem Anspruch von Schriftform gerecht?
Zumindest im Deutschen Recht bedeutet Schriftform dass der Text lesbar ist, bei der Unterschrift selbst zumindest dass Buchstaben andeutungsweise erkennbar sind.
Ganz ehrlich den Ärzten gehört für so etwas gewaltig in den Allerwertesten getreten.
Sollen sie vernünftig schreiben (von „schön“ ist ja gar keine Rede) oder es maschinell machen.
Nach einigem was ich da schon selbst gesehen habe wäre ich sogar dafür das Gesetzlich durchzudrüclen.
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Ich denke, dazu muss man(frau) schon Apotheker(in) sein. Angesichts der teilweise komplizierten Namen von Medikamenten nützt es nix, sich als Laie das Gehirn anzustrengen.
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Bei Rezepten frage ich mich immer, ob Ärzte andere Schulen besucht haben um hyroglypisch zu lernen als wir „normal sterblichen“.
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Eine Frechheit teilweise, uns solche Rezepte unter die Nase zu halten. Ich entziffer solche Rezepte aus Prinzip nicht (auch nicht wegen der Abgabesicherheit) sondern schicke Patienten zum Arzt zurück mit der Bitte der Arzt möge deutlich schreiben! Oder rufe ihn an und lasse mir ein neues kommen egal ob Privat oder Kasse – mit dem Hinweis dass der Patient (oder wir) Schwierigkeiten beim einreichen bekommen können!
Sry macht mich sauer wenn ich so etwas vorgesetzt bekomme!
MfG
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Lösung siehe erster Kommentar von Beat. Sehr gut!
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Deine Beispiel sind die perfekte Begründung, warum Rezepte am Besten elektronisch übertragen werden sollten. :(
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Und dies sage bitte nun den Arztpraxen (und explizit den Ärzten darin), die:
1) es nicht schaffen, auch nur das Datum maschinell auf das Rezept zu drucken (obwohl der Rezeptkopf „Patient, Kasse, Arztnummern“ maschnell bedruckt wurde);
2) zusätzlich zu 1) alle Verordnungen per Hand auf das maschinell vorbereitete Rezept schreiben;
3) mit oder ohne 1) und zum Teil auch maschinell bedruckt Arzneimittel verordnen, die zwischen 6 Monaten und 15 Jahren nicht mehr hergestellt und/oder vertrieben werden bzw. denen schon vor Jahren die Zulassung entzogen wurde;
4) die 3) machen, obwohl die beliefernde Apotheke einen Brief bei der letzten (möglichen) Belieferung geschrieben hat, dass das fragliche AM zukünftig nicht mehr lieferbar sein wird und dass sich dringend um eine Umstellung gekümmert werden müsste;
5) maschinell oder händische Verordnungen anschließend händisch ver(schlimm)bessern, so dass sie gar nicht mehr zu interpretieren sind;
6) unklare Rezepturen (individuellen Salben und so) verordnen, von denen sie gar nicht wissen, wofür die gut sind, und dementsprechend auch die Wirkstoffe / Hilfsstoffe / Mengen unklar bzw. unsinnig verordnet sind;
7) auf alle diese Probleme angesprochen antworten: Sie sind die erste Apotheke, die sich da meldet. Wir haben das immer so gemacht. Wir werden dies auch weiter so machen. Wiedertschüss!
4 der obigen 7 Punkte – welche sich durchaus noch ergänzen lassen – habe ich alleine heute schon durch… Wer meint, dies würde mit dem e-Rezept besser, der glaubt auch an Mamorkuchen aus Marmor. Solange Ärzte ihre Software als „Schreibmaschine“ benutzen können (was eigentlich schon seit 01.07.2012 „abgeschafft“ ist) – und wegen der individuellen Rezepturen werden sie das auch weiterhin können müssen – wird dies auch gemacht. Dann verordnet man das seit 10 Jahren nicht mehr in der Datenbank befindliche Arzneimittel eben halt als Induvidualrezeptur-Zeile: Problem gelöst. In dieser Hinsicht freue ich mich wirklich schon aufs e-Rezept. Von den Problemen, dass ich dann (vermutlich, weil so geplant) gar keinen Abrechnungsvermerk mehr anbringen werden kann, schweige ich mal lieber…
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Wie ist das eigentlich rechtlich wenn der Apotheker die falsche Dosierung oder sogar das falsche Medikament rausgibt weil die Schrift so unleserlich ist und er da was anderes reininterpretiert hat?
Was bin ich froh das hier mittlerweile alles aus dem Computer kommt. Mein Apotheker nimmt keine handschriftlichen Rezepte mehr an.
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