Ich brauche noch eines!

Der ältere Mann kommt in die Apotheke gehumpelt direkt zu meiner Pharmaassistentin Donna: Wo ist die Frau, die mich heute morgen am Knie verarztet hat? Das Pflaster hat nur 2 Stunden gehalten – ich brauche ein neues!“

Ja, am Knie ist schwierig, aber mal abgesehen davon hat ihn meine Kollegin wohl gratis verarztet und irgendwie … finde ich das jetzt frech.

Donna wohl auch: „Ich kann die Apothekerin holen, dass sie sie noch einmal verarztet, aber … das erste Mal ist gratis, wenn wir das wiederholt machen, dann kostet das etwas.“

Mann: „Ach was! Ich brauche doch nur ein neues Pflaster drauf!“

Zack hat meine Pharmaassistentin eine Packung in der Hand und meint dazu: „Das ist kein Problem, die kosten nur 2.70.- und sie kriegen grad 5 Stück.“

Mann: „Ja … Nein … dann halt nicht!“

Und stampft wieder raus.

Frech.

Nachgefragt bei der Kollegin, die ihn am Morgen hatte: da kam er mit einer Schürfwunde am Knie, die schon mehrere Tage alt ist. Wollte auch nichts kaufen, aber dass sie ihm ein Pflaster drauf-pappt. Sie hätte das sonst anders verbunden, aber er bestand auf Pflaster. Am Knie. Kein Wunder hält das nicht.

20 Kommentare zu „Ich brauche noch eines!

  1. Knie ist wirklich schwierig – mein Mann hatte im Urlaub eine (sehr kleine) Schürfwunde, da hat nicht mal das spezielle Knie- und Ellenbogenpflaster lange gehalten.
    Aber schon ältere Wunde – ob der einfach täglich in eine andere Apotheke geht, um das verarzten zu lassen?

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  2. Ich verstehe diese „Gib mir!“-Mentalität der Leute nicht, selber hätten sie erst recht nichts zu verschenken.

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  3. Die zweite „Verarztung“ finde ich auch etwas dreist. Den Geiz, die Pflaster nicht mal bezahlen zu wollen, verstehe ich nicht.

    Ich selbst finde es vollkommen in Ordnung, wenn man auch für die Erstversorgung einen gewissen Obulus verlangt, etwa in der Höhe der Kosten Pflaster+Arbeitszeit. Da wäre man dann realistisch bei 5 Euro/Franken. Ein Besuch beim Arzt dürfte teurer kommen – da zahlt es aber dann natürlich die Krankenkasse.

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  4. Meiner Meinung nach, sollte fürs Verarzten grundsätzlich etwas (5-10 Franken für Mitarbeiterschokolade) verlangt werden. Allenfalls mit Ausnahmen für Stammkunden, Mittellose oder Kunden die ihr Verbandsmaterial gleich kaufen.

    Am Knie und Ellbogen fixiere ich Pflaster – die nicht gleich abfallen sollten – meist mit einem Schlauchnetz (Verbandsmaterial), Strümpfen oder einem Verband.
    Ein Pflaster für eine mehrere Tage alte Schürfwunde finde ich deshalb ungewöhnlich (Eine Schürfung die nach mehreren Tagen noch offen ist, ist nicht gesund und ein Pflaster für eine verschlossene Wunde ist überflüssig).

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  5. Ist das denn in der Schweiz erlaubt? Also das „verarzten“ von Wunden?
    Hier in Deutschland ist das verboten, weil das unter die Ausübung von Heilkunde fallen würde… Der Stauferkaiser Friedrich II. hat das ja damals so festgelegt…;-)

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    1. Und wie geht das zusammen, dass man „Nothilfe“ leisten soll? Was anderes mache ich da ja eigentlich nicht. Ich mache vor allem die Erst-Verarztungen. Für die regelmässige Wundpflege gibt es dann das Pflegepersonal und die Spitex etc. Das macht auch kaum mehr der Arzt, oder?

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    2. @Florian: Es ist korrekt, dass ein deutscher Apotheker keine Heilkunde betreiben darf. Das simple Aufkleben eines Pflasters läuft in den Berufsordnungen vieler Bundesländer unter „Nothilfe“ oder „Erster Hilfe“ und ist ausdrücklich erlaubt. Selbst falls die Berufsordnung in Deinem Bundesland die „Nothilfe“ nicht erlauben sollte, darfst Du im Rahmen der „Ersten Hilfe“ alles machen, was ein Ottonormalbürger auch machen darf.
      Eher im Gegenteil: Du machst Dich wie jedermann strafbar, wenn Du einer in Not geratenen Person die Hilfe verweigerst – wobei der Typ jetzt sicher nicht „in Not geraten ist“.

      Schwierig wird es in Deutschland erst, wenn man als Apotheker beispielsweise einen Verband einer stark eitrigen Wunde wechseln würde – ohne den Patienten anschließend umgehend an einen Arzt weiterzuleiten.

      @Schweizer Apotheker, aus Interesse: Wie sieht das bei Euch aus? Was dürft Ihr im Rahmen Eures Berufs grob noch durchführen, wo ist die Grenze?

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      1. Sicher, das Pflaster aufzubringen ist an sich sicherlich bei einer kleinen Schürfwunde nicht problematisch als Erste Hilfe. Aber wenn’s dann schon eine etwas ältere Wunde ist (man kann natürlich erstmal davon ausgehen, das sie frisch ist) oder der Patient gar ein zweites Mal käme, wäre das sicherlich schon etwas problematischer…

        Klarer ist da meines Wissens die Lage bei der Entfernung einer Zecke in Deutschland, das ist nicht erlaubt. Man stelle sich nur vor, wer dafür haften würde, wenn ein Apothekenmitarbeiter eine Zecke im Gesicht entfernen würde und dabei irgendwie ins Auge rutschen würde oder sich später etwas entzünden würde…

        Wie sieht denn diesbezüglich die Lage in der Schweiz aus?

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        1. Ich denke, dass das mit der Zecke auch noch „erlaubt“ ist. Aber haftungsrechtlich gebe ich Dir Recht. Es könnte sein, dass die Haftpflicht Deines Chefs hier die Zahlung mit dem Argument verweigert, dass das Entfernen einer Zecke keine klassische „apothekerliche Tätigkeit“ ist.

          Ich selbst würde die Zecke noch rausziehen, aber den Kunden anschließend zum Arzt weiterleiten. Ist ja auch bzgl. einer FSME-Impfung und der Gefahr einer Borreliose ein sinnvoller Ansatz.

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  6. Hmm, bei meiner letzten Schürfwunde am Knie (und die war schon böse) hab ich sie mit Wasser gereinigt, eine frisch Socke unten abgeschnitten und drüber, etwas Vodka drauf gekippt, und nach ein paar Stunden einfach an der Frischen Luft gelassen (die Socke nervte)

    Zugegeben das war auf einem Festival, und die Sanis wollte ich echt nicht mit sowas belästigen :)

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      1. Also bitte die Menschheit ist auch vor erfindung von Sprühdesinfektion und Bob der Baumeister Heftpflastern nicht ausgestorben.

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      2. Als ehemaliger Festivalbesucher kann ich den Wodka zur Wunddesinfektion definitiv nachvollziehen. Man muss nehmen, was man da hat. Und Jim Beam oder Jack Daniels sind preislich einfach zu teuer. ;-)

        An Dinge wie Ravioli, einen Campingkocher, Autan, Kondome und diverse andere denkt man bei einem Festivalbesuch. Zum „Verarzten“ muss aber – mangels vorheriger Gedanken – das ausreichen, was der Verbandskasten des Autos hergibt. Desinfektionsmittel ist da nicht drin.

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