Gesucht wird … bei Pharmama

Fangen wir wieder langsam an. Auch in meiner Abwesenheit wurde gesucht .. und vielleicht gefunden:

rohypnol kaufen rezeptfrei – Benzodiazepine sind starke Schlafmittel und als solche nur mit Rezept in einer Apotheke zu bekommen. Wer das (online) ohne Rezept anbietet ist ganz sicher nicht seriös … und ich will gar nicht wissen, was da dann alles drin ist in den Tabletten, die man so bekommt.

zolpidem patientenkomentare – noch ein starkes Schlafmittel. Ich würde da eher nach „Anwendungserfahrung“ googeln … das könnte in der Tat noch interessant werden. Das Mittel ist bekannt dafür, dass es gelegentlich sehr … seltsame Nebenwirkungen macht.

1kg paracetamol in apotheke schweiz kaufen – ummm. Für was, bitte? Es gibt sehr günstige Tabletten, in einer Packung zu 16 Stück sind 8g Paracetamol – das heisst mit 125 Packungen ist man dabei. Allerdings wird man die nicht so einfach in einer Apotheke bekommen – nochmals, die Frage: für was denn, bitte?

arzt rezept selber schreiben – der Arzt kann und soll selber Rezepte schreiben … Ah, das ist nicht das, was du gemeint hast? Nein, DU kannst NICHT für den Arzt Rezepte schreiben. Das wäre Urkundenfälschung. Und strafbar.

patientin ruft mich verzweifelt an – ja, kenn ich.

ich brauche ferien – Du und noch ein paar tausend Leute mehr.

wenn meine frauenärztin ferien hat kann mir jemand anderes ein rezept ausstellen? Ja, eine andere Frauenärztin oder ein Arzt. Oft haben die Abwesenden ja Ersatz angegeben, welchen, hört man, wenn man anruft zusammen mit der „Ich bin in den Ferien bis…“ Mitteilung

antobiotek medikamenten namen – Uh. Du meinst Antibiotika, oder? Das fängt nicht grad gut an – was willst Du dann mit Namen wie Co-Amoxicillin, Cephalosporin, Erythromycin oder gar Flucloxacillin anfangen?

was tun wenn von velo überfahren – Offensichtlich erst mal ins Internet und googeln? Nein, im Ernst: Daten des Fahrradfahrers aufnehmen und sich eventuell zum Arzt begeben, wenn man verletzt ist.

warum bekomme ich das rezept nach dem einlösen zurück – Hmm, in der Schweiz ist das eigentlich nur bei den Rezepten der Fall, die man in der Apotheke selber bezahlt hat – zum Beispiel weil man die Krankenkassenkarte nicht dabei hatte oder eine der Krankenkassen hat, die keinen Vertrag mit den Apotheken haben, so dass man selber zahlen muss. In dem Fall bekommt man das Rezept plus Quittung zurück, damit man das der Kasse einschicken kann um eventuell Geld zurück zu bekommen.

bunte schmerzpflaster vom arzt für muskeln – Bunt? Die Schmerzpflaster, die ich kenne sind nicht bunt, die sind weiss oder leicht beige. Bunte Pflaster, dazu fällt mir eigentlich nur die Physio- oder Kinesiotapes ein … und die sind nicht vom Arzt.

globuli einnehmen welcher einfluss hat die grösse – Äh – keine? Weder die der Globuli selber noch die Körpergrösse. Es bringt auch nichts da grad die ganze Flasche aufs Mal zu nehmen … bei Homöopathie gilt: weniger ist mehr.

ich will kein spritze im po – keine Panik, heute spritzt man eigentlich nicht mehr in den Po, vor allem weil da die (geringe) Chance besteht, dass man da einen Nerv erwischt, der da durchgeht. Impfungen werden heute in den Oberarm oder Oberschenkel gegeben, Blutverdünner auch die Oberschenkel oder Bauchgegend.

nierensteine lustig – Nein, Nierensteine sind nicht lustig, eher unglaublich schmerzhaft. Mein Mann kann davon ein Liedchen singen.

hormone chinesischer hamster – Huh? Was, wie? Warum?

bin ich als mutter immun wenn meine kider schon windpocken hatten oder kann ich es noch bekommen – wenn du es selber (trotzdem) noch nicht hattest, kannst du es immer noch bekommen. Gemeinerweise besteht bei Windpocken sogar die Möglichkeit, wenn man sie hatte, sie später noch einmal zu bekommen – oder die Folgeerkrankung: Gürtelrose.

beeinflusst neocitran ein schwangerschaftstest – Nein. Ich hoffe, das war nicht deine letzte Hoffnung?

34 Kommentare zu „Gesucht wird … bei Pharmama

  1. Der mit dem Kilo Paracetamol… vielleicht ist das jemand mit einem bestimmten Ungeziefer-Problem.

    Nagetiere vertragen Paracetamol recht gut, glaube ich. Und wenn dann eine Schlange eine so behandelte Maus oder Ratte fängt, stirbt dabei nicht nur der Pelzträger.

    Man kann aber auch tote Mäuse mit Paracetamol-Tabletten ausstatten und dann diese Köder mit dem Flugzeug abwerfen. So geschehen… http://www.wired.co.uk/news/archive/2010-09/28/drugged-mice-kill-snakes

    Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis Mäuse auf die Idee kommen, eine Paracetamol-Synthase in ihr Erbgut aufzunehmen.

    „bei Homöopathie gilt: weniger ist mehr.“ – Also ich bin ein ganz harter Kerl, ich nehme gar keine homöopathischen Heilmittel! Und zack bin ich frei von Beschwerden!

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      1. Du sollst bei Suchformularen nicht um kiloweise Drogen huren und auch nicht der Vielweiberei anheim fallen! :P

        Ja nee vielleicht trotzdem doch, aber… warum ein Kilo? 20-30 Gramm reichen doch… kopfkratz

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          1. Eigentlich nicht … und je mehr Tabletten etc. man nimmt, desto grösser ist die Chance, dass sich das im Magen verklumpt. Aber turtle hat recht: es reichen tatsächlich sogar schon 8-10g.

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      1. Und außerdem waren in Rebif, einem MS-Medikament, auch mal Hormone aus chinesischen Hamstereierstöcken. Vielleicht war es auch Copaxone. Irgendwann haben die Produzenten das dann durch künstlich hergestellte Inhaltsstoffe ersetzt. Ich fand es so faszinierend, wie man auf die Idee kommt, einen solchen Stoff, der ja sicher auch nicht in rauhen Mengen vorhanden ist, in einem Medikament einzusetzen,

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  2. Flunitrazepam (Rohypnol) ist in D übrigens seit 2011 wieder zur Gänze dem BtmG unterstellt, also keine ausgenommene Zubereitung mehr.

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  3. Hat das mit dem chinesischen Hamster was mit CHO-Zellen zu tun? Ovarialzellen und Hormone sind ja nicht so weit voneinander entfernt ;)

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  4. rohypnol kaufen rezeptfrei -> E-bucht! Privatverkäufe verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind ja in D ganz legal, solange der Verkäufer keine „Gewinnerzielungsabsicht“ hat… http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/internethandel-ebay-verschreibungspflichtige-arzneimittel-ohne-rezept-apotheker/ Bei Lieferung in die Schweiz könnte aber der Zoll Stress machen… Andererseits, wenn man als Gamer einfach nicht in Ruhe Computer-zocken kann, muss man sich ja schon was einfallen lassen… http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/koerperverletzung-zocker-betaeubt-freundin-mit-schlafmittel/

    zolpidem patientenkomentare -> Großer Fluss! Da wird alles von jedem kommentiert. Leider gibt es aber z.Z. noch keinen Kommentar: http://www.amazon.de/Zolpidem/dp/B00IZT9YEG/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1437388604&sr=8-3&keywords=zolpidem

    ich will kein spritze im po – Jaaaaa, es gibt halt Menschen, die stehen auf bestimmte Spielarten. (Kleiner Tipp: Nen Irrigator gibts bestimmt auch bei Pharmama.) Und andere mögen halt andere Dinge. In letzteterm Fall hilft eventuell ein Lebenspartnertausch…

    Also die Größe von Globuli ist schon entscheidend…
    -ab 10mm Durchmesser muss man länger dran lutschen…
    -bei ca. 57mm Durchmesser kann ein Schluck-Versuch zur Blockierung der Atemröhre führen, ohne dass man die Kugel wieder „hochwürgen“ kann (Wichtig zu wissen für den „Billard-Kugel-Trick!)
    -ab ca. 80mm Durchmesser bekommt man Maulsperre!
    Für Kinder gelten angepasst kleinere Durchmesser! :D

    bunte schmerzpflaster vom arzt für muskeln – Wäre ja mal ne Marktlücke bei Fentanyl und Buprenorphin – Occlusionspflaster dienen als Vorbild. Für mich bitte mit Supermandreieck, Piratentotenkopf oder dem GSG-9-Abzeichen…

    was tun wenn von velo überfahren – Hier mal ein Zitat aus dem Videospiel „Supercars II“ dazu, wo einem ein Polizist Multiple-Coice-Fragen zur StVO stellte: What should You do if You get to an accident? Lay on the road and pretend to be injured! (…war nicht die richtige Antwort.)

    Und wenn jemand nach großen Mengen Paracetamol in Pulverform sucht, habe ich ja immer den Verdacht, derjenige möchte da andere weisse Pulver mit… äh… noch weisser machen…

    Zum Hormongehalt chinesischer Hamster kann ich jetzt auch nichts sinnloses beitragen. Aber vielleicht haben die ja eine besondere Rasse gezüchtet, mit der dort Hormone (bzw. deren Systhesevorstufe(n)) als „Biological“ produziert werden? Die Gewinnung erfolgt dann vielleicht ähnlich der Gewinnung von Östrogenen in der Anfangszeit der „Pille“… (Und für diejenigen, die den Witz jetzt nicht finden: Frauen und Stuten hatten damals viel mehr Schnittflächen als nur „gemeinsame Reitausflüge“ und das „Mandy, das Wusical“.)

    So, genug Gemeinheiten für heute vom Knick! duck&cover

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    1. ned vergessen – Flunitrzepam ist ja bekanntlich in D voll-BtM!

      Da ist der Verkauf und Kauf ohne Rezept sehr wohl strafbar! Und findet man es in der E-Bucht im Ausland, ist zwar u.U. nicht der Kauf, aber die Einfuhr strafbar! :-D

      Die Interessenten kommen nicht umhin, sich in irgendein Dritte-Welt-Land ohne Rezeptpflicht zu begeben und dort -sofern Flunis in der Apo vorrätig sind- ihrer Vorliebe nachzugehen – bisschen viel Aufwand – ned wahr?

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    2. Ist das wahr mit den Privatverkäufen?! das gibt’s ja nicht. Hierzulande gilt, dass die nur durch Fachpersonen abgegeben werden dürfen (egal ob Gewinnabsicht oder nicht).

      Lustigerweise hatte ich grad heute eine Vertreterin einer Homöopathie-herstellenden Firma, die 2 grössen Globuli macht … von den grösseren müsse man weniger nehmen. (pft) und dann gibt es so Einzeldosen (wo man grad etwa 100 Globuli aufs Mal einnimmt) das sei vor allem in französischsprechenden Gegenden sehr beliebt. Man könne natürlich auch nur je 5 bis 7 nehmen …
      Irgendwie …. ich bleibe bei meiner Aussage.

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      1. obwohl es eigentlich verboten ist, tauchen immer wieder RX Medikamente auf der E-Bucht auf – Insuline – Anabolika und und und…

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      2. Das dürfte einfach nur die gesetzliche Umschreibung des Falls sein, wenn ein Rezept für einen Dritten eingelöst (und bezahlt) werden darf, z.B. wenn dieser gesundheitsbedingt gerade nicht in der Lage ist, selbst in die Apotheke zu kommen.

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    3. @knick: Das ist so nicht richtig, auch wenn der Artikel etwas anderes beschreibt.
      Im Arzneimittelgesetz ist das klar geregelt: Nach §43 AMG dürfen Arzneimittel nur in Apotheken (oder über den Versand) berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Außerhalb der Apotheken darf mit Arzneimitteln kein Handel getrieben werden. Es gibt noch ein paar Ausnahmen, die hier nicht relevant sind.

      §95 AMG (die Strafvorschriften) regelt weiterhin klar:
      „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] 4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,“

      §97 AMG regelt die Bußgelder:
      „(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] entgegen § 43 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder mit Arzneimitteln, die ohne Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,“

      Also kurz: Handel oder Abgabe eines verschreibungspflichtigen AM ist eine Straftat. Berufs- oder verkehrmässiges Inverkehrbringen, Handel oder Abgabe eines nichtverschreibungspflichtigen Arzneimittels ist eine Ordnungswidrigkeit (ähnlich wie Falschparken).

      Und ergänzend, wie BayernChris schon schreibt: Abgabe von Rohypnol durch Privatpersonen ist zusätzlich ein Verstoß gegen das BTM-Gesetz. Die Paragraphen suche ich jetzt aber nicht raus.

      Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft von einer Verfolgung absieht, wenn die Versteigerung auf EBay ein Einzelfall ist und der Mensch Erstäter ist. Theoretisch müsste man ja dem Wortlaut des Gesetzes auch Tante Meyer durch volle Gewalt des Gesetzes verfolgen, die ihrer Freundin eine Tablette Novaminsulfon gegen ihre Kopfschmerzen gegeben hat.

      „Ganz legal“, wie Du schreibst, ist das hier in Deutschland definitiv nicht.

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      1. Es war ja nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft die „Verfolgung“ von Verstößen gegen das AMG und die AMVV auf diese Weise „abbricht“. Es war nur das erste Mal, dass die Umstände dafür so klar beschrieben wurden. Dabei geht es auch nicht um „Ersttäter“ oder „kleine Geldsummen“. Spätestens als Ciclosporin-Kapseln und kiloweise Lidocain versteigert wurden in der Bucht hätte meiner Meinung nach die Staatsanwaltschaft tätig werden müssen! Ist sie aber nicht passiert.

        Der Hammer ist die Begründung für die Verfahrenseinstellung, denn hier wird sich genau auf §97AMG Satz 2 bezogen – übersetzt lautet das: „Wer Arzneimittel […] nicht berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt…“ Na, fällt mir was auf? Die Gewerbsmäßigkeit ist ausschlaggebend für die Strafe. Das KANN NICHT SEIN! Das wäre so, als müßten sich Taxifahrer an die StVO halten müssen (gewerbsmäßig, Gewinnerzielungsabsicht), Privat-KFZ-Lenker aber nicht (da ohne Gewinnabsicht).

        Betrachtet man dieses Urteil als Präzedensfall, ist das (auch regelmäßige) nicht gewerbsmäßige Handeln mit Arzneimitteln also offensichtlich straffrei. Aus anderen Urteilen wissen wir, dass das Finanzamt ein gewerbsmäßiges Handeln ab 10 Verkaufsvorgängen pro Monat definiert. Also wenn ich pro Monat als Privatperson und Nichtfachpersonal 9 Packungen teils hochbrisanter Arzneimittel verkaufe (die, so eng muss man das leider sehen, zumeist vorher von der GKV und damit von der Solidargemeinschaft bezahlt wurden), bleibe ich offensichtlich LEGAL! Wie gesagt, das ist nicht meine Sichtweise sondern die der deutschen Staatsanwaltschaft (und nicht mal die eines Richters, der wird damit ja gar nicht erst behelligt). Achja, für Fachpersonal gilt das nicht, da ist das Handeln per Definition gewerbsmäßig!

        In wie weit man dieses Urteil auch auf BtM ausweiten kann, lasse ich jetzt mal dahin gestellt. Fakt ist, dass viele eingeleitete Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, was immer wieder fälschlicher Weise als X Gramm Hasch für den Eigenbedarf sind erlaubt interpretiert wird. Dabei wird unterstellt, dass der „Eigenbedürftige“ die „geringe Menge“ eben nicht weiterverkaufen will (keine Gewinnerzielungsabsicht), und damit sind wir wieder bei der obigen Begründung. Jetzt könnten wir beide mal pharmaklologisch bei einem Bier am Stammtisch ausdiskutieren, was ein höheres Gefahrenpotential hat – 97 Morphintabletten á 10mg (BtM, Vergiftungen lassen sich gut mit Naloxon behandeln) oder 97 Ciclosporin-Kapseln á 100mg (Nicht-BtM, Vergiftungen lassen sich m.E. NICHT behandeln).

        Ich bitte dafür um Entschuldigung, dass ich bei dem Thema „gebrauchte AM im Netz verticken“ einen ganz dicken Hals habe, und mich (für die, die es weiter oben nicht bemerkt haben sollten) mich diesem Thema nur noch mit triefendem Sarkasmus nähern kann. Die Ungleichbehandlung von gewerbsmäßigen und nichtgewerbsmäßigen Verkäufern ist himmelschreinend, und dass bei Produkten, die eigentlich höchsten Sicherheitsrichtlinien unterliegen sollten; davon abgesehen, dass jeder Privatverkäufer der Solidargemeinschaft im Zweifelsfall sogar mehrfach schadet (u.a. dadurch, dass er jemand anderen zum unsachgemäßen AM-Gebrauch verleitet). Ich haben fertig!

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        1. Danke für den sehr ausführlichen Kommentar. Habe mich informiert und muss mein Geschreibsel etwas revidieren.

          Ich hätte als juristischer Laie die Worte des § 43 Abs. 1 Satz 2 „Außerhalb der Apotheken darf […] mit […] den Apotheken vorbehaltenen Arzneimitteln kein Handel getrieben werden.“ in Kombination mit § 95 „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt ODER diese Arzneimittel abgibt,“ folgendermaßen interpretiert:
          Abgabe ODER Handel von verschreibungspflichtigen AM außerhalb der Apotheke ist strafbar.

          Ich habe mir jetzt mal das Urteil ergoogelt ( http://www.rechtslupe.de/strafrecht/unerlaubte-abgabe-von-arzneimitteln-338187 ). Das sieht der Richter vom OLG Stuttgart aus dem Jahr 2012 anders als ich. Anscheinend hat der die Paragraphen generell so ausgelegt, dass nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe strafbewehrt ist. Eine ordnungsgemäß auf Rezept erworbene Packung darf eine Privatperson weiter veräußern.

          Ich stelle mir gerade folgende Fragen/Gedanken:
          1.) Ist das Urteil wirklich so korrekt und durch weitere Gerichte bestätigt worden? Meiner Ansicht nach steht hier das Wort „ODER“ bei der Abgabe. So ein Richter arbeitet ja auch unter Zeitdruck und Fehlurteile sind auch in einem Rechtsstaat möglich.
          2.) Der Richter schreibt, dass sich nur „ein Apotheker oder eine sonst zur Abgabe von Arzneimitteln befugte Person“ strafbar machen kann und bezieht sich auf § 46 Abs. 3 (der sich wieder auf § 48 – Verschreibungspflicht bezieht). Das finde ich zumindest unpräzise. Seiner Argumentation macht sich dann auch ein Industrieapotheker oder ein angestellter Offizin-Apotheker strafbar, der privat eine Packung Malarone aus dem letzten Urlaub vertickt. Beide sind im Privatleben nicht dazu berechtigt, Arzneimittel abzugeben, auch wenn eine Verordnung vorliegt. Dann müsste ja (der Argumentation des Richters zufolge) paradoxerweise der Weiterverkauf straffrei sein.
          3.) Gab es dazu mal eine Reaktion der ABDA oder eine Anfrage im Bundestag, ob der Handel durch Privatpersonen auf der EBucht so in Ordnung ist? Das AMG stammt ja aus den Zeiten des Vor-Internets. Kann ja sein, dass man damals wirklich nicht die private Weitergabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten bestrafen wollte (z.B. Weitergabe einer ungebrauchten Packung Malarone an einen Freund). Die Zeiten haben sich ja mittlerweile doch etwas geändert.

          Kannst Du mir für das kiloweise Lidocain die Quelle geben? Spätestens hier würde ich als juristischer Laie eine Gewerbsmäßigkeit sehen.

          Persönliche Meinung:
          1.) Die Weitergabe von wenigen ungebrauchten Arzneimitteln (auch verschreibungspflichtig) auf der EBucht fände ich sogar noch okay, sofern kein Gewinn erzielt wird. Hier finde ich, dass eine Gefängnisstrafe etwas übertrieben ist. Wer so dumm ist und sich auf der Ebucht mit gebrauchten Arzneimitteln eindeckt und einen Schaden erleidet, dem gehört es nicht anders.
          2.) Was dieser Apotheker Frensemeyer macht (3 Anzeigen gegen Privatpersonen pro Tag) finde ich von einer Privatperson schon etwas obsessiv. Irgendwie ist mir das suspekt.

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          1. Zu 1-1) Das Urteil ist meines Wissens nach nicht angefochten worden, und damit rechtskräftig. Da wir aber kein Präzedensfall-Recht in D haben, ist jeder Richter frei, anders zu entscheiden. Vorausgesetzt natürlich, der Fall wird nicht schon vorher von einem Staatsanwalt eingestellt.

            Zu 1-2) Das ist ja gerade der Gag. Fachpersonal macht sich strafbar – Nicht-Fachpersonal hat Narrenfreiheit. Diese Rechtssprechung ist unsinnig.

            zu 1-3) Die ABDA? HihiHahaHoho! Die hat wahrscheinlich nicht mal Ihren Presseschweiger beauftragt, dazu die Presse anzuschweigen. Die haben da so wichtige Dinge wie ein Berufsbild 2030 und ein 35-Millionen-Euro-Gebäude zu besprechen. Da ist für Bucht-Probleme echt keine Zeit…

            Zum Lidocain. Guckst Du hier: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/arzneimittel-auktion-lidocain-auf-ebay/

            zu 2-1) Nein, die Weitergabe ist eben NICHT ok. Es liegt IMMER eine Gewinnerzielungsabsicht in der Bucht vor – schließlich wurde die Packung, von der Zuzahlung abgesehen, vorher von der Solidargemeinschaft bezahlt. (Privatrezepte lasse ich jetzt mal außen vor, da glaube ich nämlich nicht dran.) Rein juristisch gehören diese Packungen nämlich der KrankenKasse und nicht dem Patienten (welchem die Kasse die Packung nur zur Nutzun ÜBERLASSEN hat) – damit handelt es sich eigentlich juristisch um Veruntreuung! Das wird man auch im Kleingedruckten jedes Versicherungsvertrags finden, dass eine entgeldliche Weitergabe von Dingen, die via Rezept bezogen wurden, verboten ist. Punkt. Solln die Leute es doch SPENDEN, an Organisationen, z.B. die Griechenland helfen. Machen komischerweise nicht so viele Leute…

            zu 2-2) Herr Frensemeyer kann die Anzeigen nur als Privatperson machen, da er als Geschäftsperson nur andere Geschäftspersonen abmahnen kann. Und er macht das nur, weil die Politik sich dem Problem verschließt. Er hat in der Zwischenzeit aus dem Bundestag wohl eMails erhalten, in denen steht, dass er mit dem Generve aufhören soll, dass wäre doch alles gut und schön. Sein Verhalten mag suspeckt klingen und obsessiv wirken – aber er ist auch einer der wenigen, die sich mit dem Problem überhaupt auseinandersetzen. Letzthin ist sein Verhalten die einzig konsequente Alternative zur Resignation (die ich z.B. in dieser Hinsicht habe). Was soll er sonst machen außer Anzeigen stellen? Mails an die Verkäufer schicken, dass sie gegens Gesetz verstoßen? Selbst E-Bucht löscht die Angebote zuallermeist NICHT, selbst wenn man darauf hinweist. Zudem gibt es (oder gab es, als ich das zuletzt versucht habe) keine Kategorie „illegal eingestellte Arzneimittel“, wenn man so einen Vorgang via „Beschwerdeprotokoll“ melden will. Gibt man aber eine falsche Kategorie an, wird die Beschwerde einfach gelöscht.

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          2. Du hast mich überzeugt. Ich schließe mich jetzt Deiner Argumentation an. Inbesondere in dem Punkt, dass die Packungen von der Krankenkasse bezahlt wurden und hier wirklich Gewinn gemacht wird (hatte ich irgendwie vorher nicht bedacht; mein Beispiel war ja die Packung Malarone, die man dann doch nicht benötigt hat).

            Zwischenzeitlich hatte ich mich noch kurz auf EBucht umgesehen. Ist ja interessant, dass man bei der Eingabe von „Testosteron“ auf zahlreiche Treffer stößt. Wenn man sich die Bewertungen ansieht, dann scheint der Verkauf von Steroiden in der vollen Öffentlichkeit durchaus monatelang zu funktionieren ohne dass sich da irgendjemand dafür interessiert. Finde ich auch durchaus dahingehend interessant, dass das auch noch gegen den Dopingparagraphen des Arzneimittelgesetzes verstößt. Demnach ist ja auch schon der Besitz von Dopingmitteln strafbar. Zumindest dachte ich das bisher.

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          3. @knick: Noch ergänzend, was das Spenden angeht. Apotheker ohne Grenzen setzen sich ja für die Arzneimittelversorgung in Entwicklungsländern ein. Sie empfehlen definitiv, dass man keine Arzneimittel spenden soll, sondern wirklich nur Geld. Das Auseinanderklamüsern der Arzneimittel ist so kostenintensiv, dass sich eine Arzneimittelspende nicht lohnen würde. Außerdem werden in Entwicklungsländern andere Arzneimittel gebraucht als in unseren Breitengraden – Bluthochdruck, Gicht und Artheriosklerose kennt man dort weniger, sondern eher Malaria, Thyphus, usw.

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  5. Mich hat gestern mein Velo überfahren, nachdem ich zuvor den direkten Weg seitlich von selbigem zu Langliegen auf dem Asphalt genommen hatte. Ich empfehle grosse Mengen Jod…

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      1. Ich bin während der Fahrt ungeplant seitlich abgestiegen (habe beim Bremsen abwärts in der Kurve offenbar Split o.ä. übersehen), und es ist auf mich draufgefallen wäre wohl die richtigere Beschreibung ;-)

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  6. Jetzt mal im Ernst… „bunte schmerzpflaster vom arzt für muskeln“ kennst Du nicht? Aber willst in einer Apotheke arbeiten??? Kennst Du nicht die unglaublich schmerzstillende Wirkung von aufs Pflaster aufgedruckten Dinosaurieren, Prinzessinnen, Schmetterlingen, …?
    Bunte Pflaster gehören neben Kühlkissen zu den wichtigsten nicht-verschreibungspflichtigen, quasi nebenwirkungsfreien (in zahllosen Studien von Eltern, Kiga-Betreuern, Lehrern, etc. an Unmengen von Kindern bewiesen) Medikamenten, die zwar leicht süchtig machen, aber problemlos gegen alle möglichen Arten von Krankheiten angewendet werden können – bis hin zum Zackenbruch beim Stern. :-)

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    1. Kennst Du nicht die unglaublich schmerzstillende Wirkung von aufs Pflaster aufgedruckten Dinosaurieren, Prinzessinnen, Schmetterlingen, …?
      Ich glaube, ich bekomme wegen „political incorrectnes“ Haue vom Gleichstellungsbeauftragten, wenn ich da ne Doppel-Blind-Studie mit einfachem Studiendesign zur Erkenntnisvertiefung fordete… duck&cover

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      1. Wir beim Samariterverein merken immer wieder…

        …kommt ein heulendes Kind mit einer Fast-Amputation, wird es nach der Gabe eines solchen Pflästerchens wieder jauchzend herumhüpfen…

        Hat überhaupt jemand die Art und die Menge der Wirkstoffe in diesen Pflastern untersucht, oder bleibt dies ein Mysterium?

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        1. Mit der Doppelverblindung zielte ich darauf ab, herauszubekommen, ob das bunte Pflaster, von einem blinden Menschen auf ein blindes verfleischwundetes Kind geklebt, eine stärkere schmerzlindernde Wirkung hat als ein Placebop-Pflaster (also ein unbuntes). ;-)

          Und bevor mich jetzt der Gleichstellungsbeauftrage haut: Nein, bitte blendet weder Kinder noch Erwachsene mittels der Odysseus-Zyklop-Methode. Jeweils blickdichte Tücher über die Augen würden reichen. Blöd bloß, dass der „blinde“ Pflasterkleber dann auch nicht mehr sieht, wo genau das Pflaster hin muss…

          Und – da ich heute irgendwie den ich-muss-meine-witze-erklären-Tag zu haben scheine… :D Mir ist das zu erwartende Ergebnis der Studie durchaus bewußt, dank in der Zwischenzeit gar nicht mehr so kleinem Kindelein mein. ;-)

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          1. Es spielt doch gar keine Rolle, wo das Pflaster hinkommt. Mit dem Tastsinn kann er mit knapper Not die Nasenlöcher oder den Mund vermeiden. Erwischt er die Augen, ist die vom Studienprotokoll geforderte Erblindung auch schon geschehen.

            Und du kennst noch diese grossartige Akupunktur-Studie aus Deutschland? Als Placebo mussten die Piekser nicht diese „Meridiane“ pieksen, sondern daneben. Fazit: Akupunktur hilft – es spielt aber auch keine Rolle, wohin man piekst.

            Derselbe Effekt könnte doch bei diesen bunten Pflästerchen auftreten.

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  7. Zum Hamster fiele mir auch noch die ominöse HCG-Diät ein. Eine Freundin macht das grade und erzählte da was in der Richtung.

    (Meine Meinung zu „Schwangerschaftshormone zum Abnehmen“ behalte ich mal für mich)

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  8. Eben bei mir in der Apotheke:
    Kunde: Brauch 100g Dafalgan Talblett für Frau schwanger mit Kopfschmerz.
    Arzt Telefon sagen ich hole Apotheke.
    Haben Sie ein Rezept?
    Kunde: Frau schwanger mit Kopfschmerz geben Dafalgan 100g
    Er hat dann 500mg 16 Stück bekommen, das geht ohne Rezept und der Arzt, der empfohlen hat, 1g Dafalgan in der APotheke zu holen, hätte wissen dürfen (das ist die eidgenössich vornehme und zurückhaltende Umschreibung!), dass Dafalgan mit 1g verschreibungspflichtig ist.

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