Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

28 Kommentare zu „Step by Step

  1. Ich wittere Suchtgefahr, namentlich Habsucht und die Sucht danach, die Freundin mit Geschenken glücklich zu machen.

    Eine klare Indikation für die fraktionierte Abgabe. :)

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    1. und wie mache ich das? Indem sie nach dem Duschen jeweils rasch vorbeikommt und von mir die Portion Körpermilch in die Hand gedrückt bekommt? :-)

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  2. „Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?“
    Dann ist die Apotheke Schuld, die hat es ihr nicht gesagt. Wer den sonst? :-)

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  3. Reaktion? „Das haben Sie mir aber niiiiiiie!!!!!! gesagt!“ Gemecker über die böööse Krankenkasse 😁 Könnt ihr euch diese Info von der Kundin mal gegenzeichnen lassen, dass sie sieht, DASS ihr sie drauf hingewiesen habt? Und ansonsten: Dummheit muss bestraft werden 😁, vielleicht lernt sie es jetzt 😉

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    1. das mit dem Gegenzeichnen ist etwas Overkill (denke ich), aber ich habe das bei uns im Patientendossier drin bei der Abgabe festgehalten, dass man sie informiert hat und wann und wer.

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      1. Ich hab in der Hinsicht leider schon Pferde kotzen sehen (sorry für den Ausdruck)… Overkill find ich das jetzt nicht, schließlich kannst du ja gaaaaanz viel im PC schreiben, wenn der Tag lang ist 😁 und überhaupt habt ihr euch ja alle verschworen gegen die arme arme, hinterrücks finanziell gemetzelte Kundin ironieoff
        Bei so wirklich prekären Fällen hab ich dann wirklich einen kleinen Text aufgesetzt, dass der Kunde über Fakten XYZ mehrfach aufgeklärt wurde und sich wider besseres wissen so entschieden hat, das zweimal ausgedruckt, und kunde und ich haben unterschrieben und jeder hat ein Exemplar. War für alle Seiten besser 😉

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  4. Wie wird die Reaktion wohl ausfallen?

    Kundin kommt erbost in die Apotheke: „Ich möchte die Pharmama sprechen. Hier ist ein Fehler passiert.“
    Pharmama unterbricht ihre Mittagspause.
    „Wie kann ich Ihnen helfen?“
    Kundin: „Ich habe eine Rechnung von der Krankenkasse erhalten. Dabei habe ich doch ein Dauerrezept!“
    Pharmama erklärt geduldig und mehrmals, dass nur eine bestimmte Menge des „Medikamentes“ von der Krankenkasse übernommen wird und dass sie die Kundin mehrmals darauf hingewiesen hat.
    Kundin beschwert sich erbost und mehrmals, dass sie die Körperlotion niemals in ihrem Freundeskreis verschenkt hätte, wenn sie gewusst hätte, dass sie diese Geschenke selbst bezahlen muss.
    Nachdem die Schlange hinter der Kundin immer länger wird, reißt Pharmama der Geduldsfaden. Aber sie lässt es sich nicht anmerken. Freundlich wie immer fragt sie die Kundin, ob sie ihr noch anderweitig helfen könne.
    Die Kundin verabschiedet sich lautstark mit den Worten: „So eine schlechte und unfreundliche Beratung wie hier habe ich noch nirgendwo erlebt! Zu Ihnen gehe ich NIE WIEDER!“

    Und Pharmama denkt sich: „Zum Glück habe ich meinen Blog.“

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    1. Das war irgendwie … gespenstisch. Stehst Du gelegentlich, ohne dass ich es merke bei mir in der Apotheke daneben?
      Ihr kennt mich viel zu gut :-)

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  5. Bei Punkt 2 fehlt das „L“ bei dem Wort Imitation. Ich habe mich schon gewundert: Apotheke und dann eine Imitation.

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    1. Vermutlich eine Zusatzversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz. Ich glaube auch nicht, dass die Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz sowas übernimmt.

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    2. Das gehört zur Körperpflege – hat aber auch medizinischen Einsatz, zum Beispiel bei Ekzemen und Neurodermitis. Und ja (@turtle) das wird tatsächlich von der Grundversicherung übernommen. In diesem Fall bis zu einer bestimmten Menge pro Zeit.

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  6. Ich glaube sie denkt, sie kann das so lange machen bis die Apotheke sie zur Kasse bittet. Schließlich hat sie denen das Rezept ja auch gegeben, und das Rezept ersetzt ja das Bargeld, oder? Und bis dahin kann man ja mal ausprobieren, wie lange sich das Rezept ausreizen lässt…
    Viele Leute blicken absolut nicht, wie das mit der Krankenkassenabrechnung wirklich funktioniert, und hören auch nicht zu, weil die Vorstellung, wie das sein muss, in ihrem Kopf schon ganz fest ist.
    Ich bin gespannt auf die Fortsetzung. Kann ja nicht mehr lange dauern.

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    1. Ja, das ist der Grund, weshalb man bei (zum Beispiel) Milchpumpenmiete nach etwa 1 Monat mal eine ersten Teil der Rechnung schickt – und nicht erst, wenn sie dann (irgendwann) zurückkommt.

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  7. Hast du sie gefragt, ob sie sich damit eincremt oder ob sie etwa darin badet? Spass bei Seite…es gibt sie auch, die “eincremsüchtigen”. Wir hatten einmal eine ältere Patientin, die Medisüchtig war (Lexotanil, Seresta und weiss ich was). Mit viel Geduld und einem “Ausschleichplan” hatten wir sie so weit, dass sie nur noch eine Schlaftablette am Abend nahm. Ein Erfolg! Bis wir dann bemerkten, dass sie plötzlich eine Unmenge von Ecofenac Lipogel konsumierte, resp. einschmierte, was sie vorher nicht tat. Also es gibt Leute, die müssen es einfach immer übertreiben und können nicht anders :-)

    Bei deiner Kundin scheint es eher ein anderes Problem zu sein, wenn sie die Flaschen noch verschenkt…tztz

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  8. Vogel, aber da kann man dann aber einfach Cremes die teuer/medikamentenhaltig sind schrittweise durch billige, unbedenkliche Cremes ersetzen, mit denen man sich vollsauen kann wie man mag ;)

    Noch lustiger sind allerdings Fingerfarben für Borderliner <3

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  9. Ich wäre auch für das Unterschreiben, dass sie die Information erhalten hat. Es gibt Personen welche das wirklich nicht verstehen und nachher sehr aufgeregt und ungerecht sein können. Manchmal sogar trotz einer unterschriebenen Erklärung. ( das steht da nicht klar…Das habe ich nicht unterschrieben )

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    1. Ja – und auch wenn sie unterschrieben hat – das ist (von meiner Seite) etwas, das ich aus Patientengeheimnis-Gründen nicht öffentlich als Beweis brauchen kann … (ausser es käme wirklich vor Gericht) dagegen darf sie weiterhin ihren Frust bei jedem Freund und bekannten abladen, dass wir ja nichts gesagt haben … :-(

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      1. Kannst du nicht einfach sagen das ihr JEDEN Patienten entsprechend beratet? Dann ists kein Geheimnisverrat.

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  10. Puh,
    also ich würde sie gegenzeichnen lassen, dass ihr darauf hingewiesen habt mti der Limitation. Sonst seid ihr Schuld.

    Gut, Schuld seid ihr sowieso. Und weil das so ist, wird sie mit der Rechnung und 2 angebrochenen Flaschen zur Rückgabe erscheinen. Und natürlich das Geld dafür verlangen. Zumindest für eine, schließlich dürfte ja noch eine vollzukriegen sein damit.

    Oh, und ich freu mich dann schon über den Post, der dann erscheint ;)

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