Das ist ein Rezept, das müssen Sie einlösen!

"Sie sind doch eine Apotheke – da müssen Sie mein Rezept einlösen!"

Das sagt der aufdringliche Kunde zu meiner jungen Drogistin Sabine, die mir heute in der Apotheke hilft. Von meiner Position aus sehe ich das Rezept nicht, aber ich höre die beiden.

Sabine: „Das ist aber kein Arztrezept. Das bekommen Sie von mir nicht!“

„Aber wenn eine Arztstempel drauf ist, dann müssen Sie mir das geben, oder? Ich gehe einen holen.“

Sabine: „Nein, auch dann nicht. Das ist ja auch kein Medikament.“

Kunde: „Können Sie nicht …“

Sabine: „Nein!!“

Seltsamer Austausch. Vor allem bin ich überrascht, wie heftig meine sonst so liebe Angestellte reagiert. Ich gehe nachher fragen was das denn war.

PA: „Der hat mir einen Zettel hingehalten auf den er geschrieben hat 'Spezialrezept für Herr Tswerg  für 1 Bild für mein Fotoalbum'.“

Pharmama: „Der wollte so an ein Foto von Dir kommen?“

Sabine: „Ja.“

„Brrrr.“

(Ja, das war wieder er)

12 Kommentare zu „Das ist ein Rezept, das müssen Sie einlösen!

    1. Wenn er das noch einmal versucht erst Mal ein sehr strenges Wort von mir. Und wenn das immer noch nicht hilft: Hausverbot.
      Meine Kollegin nimmt das zum Glück noch einigermassen gelassen.

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  1. Ich weiß ja nun nicht, was GENAU auf den „Spezialrezept“ gestanden hat – aber wenn da wirklich NUR stand „1 Bild für mein Fotoalbum“ hätte ich doch glatt gesagt: „Habe gerade meine Kamera nicht dabei. Kommen Sie morgen wieder, dann machen wir das. Kostet 15 Franken Bearbeitungsgebühr, die können Sie dann ja bei Ihrer Kasse auf dem Rezept abrechnen!“ Den nächsten Tag hätte ich natürlich meine Kamera dabei gehabt (mit allen drum und dran: Stativ, das „dicke“ Telezoom für eine schöne Hintergrundunschärfe, Kabelauslöser, 2 Blitze [einer drahtlos], Weichzeichnerfiltervorsatz – halt alles, damit es fett professionell aussieht), ein Foto von IHM gemacht, auf meinem S/W-Laserdrucker ausgedruckt (S/W-Fotos kosten extra! *lol*), und ihm für SEIN Fotoalbum mitgegeben. Fertig. Manchmal, denke ich, muss man Frechheit mit Frechheit beantworten.

    Klageandrohungen nützen bei solchen Menschen m.E. nichts. Sonst wäre Stalking kein Problem für die Betroffenen…

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  2. Also ganz ehrlich, wenn nur das auf dem Zettel stand, er es als Rezept bezeichnet hat und so… würde ich doch eher eine geistigeBeeinträchtigung vermuten…

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  3. Ehrlich gesagt, als Anmachspruch find ichs irgendwie noch lustig. Wenn ich mir jetzt vorstelle, das wäre so ein knuddeligsüsser Typ in meinem Alter (oder dem der armen Sabine), und der würde eh immer mit mir flirten, wenn er vorbeikommt oder so… Dann wärs doch irgendwie noch halbwegs originell. Aber bei so einem alten, ekligen, besserwisserischen, aufdringlichen… Üäk. Total daneben. Arme Sabine.

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    1. Nun – einmal „versuchen“ okay … aber nicht, nach der Absage noch einmal und noch einmal nachhaken. creepy.

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