Beschiss am Patient!

Mogelpackung! Die Firma bescheisst die Patienten! Da ist nicht so viel drin, wie sein sollte! Absolute Frechheit! Die verkaufen uns für blöd!!

Dies und mehr durfte ich mir letzthin von einem sehr erbosten Kunden anhören.

Was war das Problem?

Das hier:

Wie man sehen kann, hat diese Blisterpackung 10 „Fächlein“. 7 davon sind belegt (die höheren), 3 nicht.

Die 28er Packung, die der Patient verschrieben bekommen hat enthält 4 dieser Blister. 4 x 7 = 28. Der Patient hat also genau das bekommen, was auf der Packung drauf stand … und das versuchte ich ihm zu erklären. Nur … er wollte partout nichts davon hören.

Er wurde erst dann ruhiger, als ich ihm versprach, bei der Firma wegen der Verschwendung zu reklamieren.

Warum macht die Firma das überhaupt so? wäre es nicht besser 7er Blister zu nehmen, statt 10er und dann 3 wegzulassen?

Antwort von Mr. Gaunt aus einem der Kommentare hier im Blog:

Man Standardisiert das Blisterformat, um weniger umzubauen. Eine Stanze umzubauen kostet deutlich mehr Zeit als nur die Tiefziehform für die Näpfe. Dann werden gerade Blister mit kleinen Tabletten deutlich grösser, denn für ein anderes grösseres Medikament muss ja auch Platz sein.

… oder für Packungen, die es zu 30 Stück gibt … dann füllen sie einfach alle.

11 Kommentare zu „Beschiss am Patient!

  1. Das Problem kenne ich! Hatten das Ganze schon häufig mit Salben, wo aus der Tube ja meistens erst „nur“ Luft kommt. Haben die Tuben dann im Beisein der Kunden auswiegen müssen… *kopfschüttel*

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  2. Gestern las ich im Beipackzettel von Delix 5 mg, dass es diese Tabletten in zig Packungsgrößen gibt unter anderem 98, 99 und 100 Stück. Ich glaube, da kamen über 10 Packungsgrößen zusammen – wofür kann das sinnvoll sein?

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    1. Ist es absolut nicht …. aber das hängt irgendwie mit der Normgrössenverordnung und den Rabattverträgen in Deutschland zusammen. Vielleicht kann das jemand anders erklären?

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      1. Delix ist das Originalpräparat mit dem Wirkstoff Ramipril.
        Als 2007 die Rabattverträge eingeführt wurden, durfte man nur Stückzahlgleiche Packungen austauschen. Also Delix 5mg 100 Stück stand auf dem Rezept und wurde gegen Ramipril 5mg sonstwas Pharma 100 stück ausgetauscht.
        Das gefiel den Originalanbietern nicht, also haben Sie eine 99 Stück oder 98 stück oder andere Stückzahl Packung gemacht. Wurde diese aufgeschrieben, dann durfte nicht ausgetauscht werden.
        Die generischen Firmen zogen teilweise nach. Es war ein Katz und Maus Spiel.
        Den Krankenkassen gefiel das natürlich auch nicht, weil dadurch weniger nach Rabattvertrag ausgetauscht wurde.

        Das führte auf jeden Fall dazu, das es eine Erneuerung der Packungsgrössenverordnung gegeben hat.

        Für jeden Wirkstoff (!!) gibt es in der Anlage zu dem Gesetz eine individuelle Stückzahl, wie die N1, N2 und N3 Grössen auszulegen sind und was abgegeben werden darf. Allgemein gilt, das Abweichungen von der Stückzahl in folgenden Grenzen erlaubt sind. N1 Abweichung Stückzahl bis zu 20 %, N2 Abweichung bis zu 10 % und bei der N3 Abweichung bis zu 5 %.

        Ramipril 20 50 100

        In meinem Gastbeitrag taucht diese an drei Stellen auf.
        1. Beim Calcimagon wurde durch die Praxis eine nicht existierende 100 Stück Packung aufgeschrieben. Die tatsächlich existierende 112 Stück Packung liegt ausserhalb der erlaubten Abweichung. Ich brauchte eine neues Rezept.
        2. Beim Marcumar waren 98 Stück aufgeschrieben. Ich gab das Rabatt AM mit 100 Stück ab. Abweichung innerhalb der Norm, kein neues Rezept notwendig.
        3. Clarithromycin, das Antibiotikum, welches der Arzt mit 14 Stück aufgeschrieben hatte. Durch die Angabe der Dosierung war klar, das die Anwendung für eine Woche zu erfolgen hatte.
        Die Krankenkasse hat aber nur 12 Stück Packungen im Vertrag!
        Wenn da das Personal in der Apotheke nicht aufpasst, wird aufeinmal die ärztliche Therapie verkürzt.. (Und das das nicht gut ist, kann sich jeder vorstellen!)

        Versteht Ihr nicht? Ich auch nicht……. (Neee, mal ganz im Ernst, ich habe da Ewigkeiten für gebraucht und viele Gespräche mit den Kollegen.)
        Liebe Grüsse
        Boreal

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        1. Mir bleibt grad der Mund offen stehen.
          Was zum Geier?!
          Bei uns hier hat noch niemand reklamiert von den Kassen, wenn statt 98 Tbl 100 Tbl (oder umgekehrt) abgegeben wurden. Die Ärzte selber wissen oft auch nicht genau, in was für Grössen es die Medikamente gibt.
          Aber wir haben ja auch nicht diesen Wahnsinn, der sich Rabattverträge nennt …

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          1. Es ist eine effektive Methode, um sich um die Zahlung zu drücken. Die Begründung der Kasse ist: Der Arzt hat die 100er-Packung aufgeschrieben, der Apotheker hat die 98er-Packung (oder die 102er-Packung) abgegeben. Beide haben einen unterschiedlichen Barcode (PZN), der Apotheker habe also das falsche Medikament abgegeben –> Das müsse die Krankenkasse nicht bezahlen; also nicht mal den Packungspreis für die 20 cent günstigere 98er Packung, sondern: das müsse die Krankenkasse gar nicht bezahlen.

            Der Wahnsinn geht in D noch etwas weiter: Auf einem BTM-Rezept muss laut Gesetz die Anweisung stehen „Anwendung gemäß schriftlicher Anweisung“. Es gab im letzten Jahr 4 Krankenkassen, die Rezepte nicht bezahlt haben, wenn der Arzt folgendes drauf geschrieben hat:
            * „gem. schriftl. Anweisung“ (weil: abgekürzt)
            * „Anwendung gemäß Anweisung“ (es fehlt das Wort schriftlich)
            * „gemäß schriftlicher Anweisung“ (es fehlt das Wort Anwendung)
            Begründung: Das BTM-Rezept entspricht laut Argumentation der Krankenkassen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist damit ungültig. Das müsse die Krankenkasse nicht bezahlen.
            Das hatte zur Konsequenz, dass Schmerzmittelpatienten mit solch „fehlerhaften“ Rezepten von den Apotheken reihenweise wieder zum Arzt zurückgeschickt geworden sind, um das Rezept ausbessern zu lassen.

            Die Sache mit den BTM-Rezepten und den Abkürzungen hatte übrigens weder die kontrollierenden Gesundheitsämter noch die anderen kontrollierenden Behörden gestört. Der Sinn von „gem. schriftl. Anweisung“ ist ja klar. Die akzeptieren das; die Krankenkassen akzeptieren so etwas allerdings nicht mehr zur Bezahlung des Rezepts.

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        2. Das ist ja – moah, mir fehlen die Worte für diesen Irrsinn! Vielen Dank für die Erklärung, mit diesem neu erworbenen Wissen kann ich sicher auftrumpfen.

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  3. dabei bietet sich die 7er Teilung doch an: ich kenn das von anderen Medikamenten, die auch noch den Aufdruck der Wochentage haben.

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    1. Die 7er Teilung kostet aber zusätzliches Geld für spezielle Produktionswerkzeuge und dauert länger beim Umbauen, wenn man den Blister als 10er ohnehin hat.
      Im oben gezeigten Fall braucht man nur ein Teilwerkzeug wechseln, das geht deutlich schneller.

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  4. Das hatten wir heute gerade wieder, als ich der Patientin erklären durfte, warum ihre neue Candesartan-Packung von 1A Pharma dreimal so groß ist wie die bisherige Atacand:
    „Und da soll wirklich das Gleiche drin sein?“

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  5. Eine andere Theorie:
    Solche Blister mit Leerfeldern lassen sich einfacher nach einer gewünschten Stückzahl teilen. Der Blister aus dem Bild oben kann problemlos so geteilt werden, dass man 2, 3, 4 oder 5 Tabletten in ihrer Verpackung „abbrechen“ kann. Nur für eine einzelne oder für 6 Tabletten muss man diesen Blister zweimal teilen.
    Meine Blutdrucktabletten sind ähnlich verpackt, aber im Zehnerblister. Auch hier sind die Leerfelder so angeordnet, dass von 2 bis 8 Tabletten der Blister problemlos mit einem „Bruch“ geteilt werden kann.

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