Erschwerte Angestelltensuche

Es ist schwierig, einen geeignete Apotheker (oder Apothekerin) zu finden.

Zumindest in der Schweiz ist es so, dass es fast zu wenig qualifizierte Offizin-Apotheker hat.
Die Erfahrung musste ich auch schon machen. Ganz toll ist es, wenn man recht rasch jemanden braucht. 3 Monate hat man ja oft Vorlaufszeit, aber heute ist auch das recht knapp, v.a. wenn man nicht „irgendjemand“ nehmen will. Ich habe auch schon ein paar Wochen 150% gearbeitet, weil ein Kollege abrupt gegangen ist, bevor wieder eine andere Apothekerin gefunden wurde.

Im Moment gehen allerdings zusätzlich noch Betrüger um:

… dass sich dubiose Stellensuchende auf diversen Internetseiten als eidgenössisch diplomierte Apotheker ausgeben und sich für Ferien – und Notfallvertretungen bewerben. Offenbar versuchen diese Personen einen Lohnvorschuss zu erhalten. Sie besitzen aber kein entsprechendes Apothekerdiplom und treten die Stelle unter einem Vorwand nicht an.

(Quelle: pharma30 vom September)

Was ich auch schon gehört habe ist von einer (deutschen) Apothekerin, die nach Unterschrift auf Vertrag nach Erhalt des Arbeitsplanes – 2 Wochen vor Jobantritt anruft und dann gleich im ersten Monat 2 1/2 Wochen Ferien will. Das hat sie vorher nicht angekündet und als man ihr erklärt, wie die Situation ist und dass das da noch nicht möglich ist … sagt sie: „Dann trete ich die Stelle halt nicht an.“

Und das geht! Denn schliesslich ist auch noch Probefrist und in der Zeit kann täglich gekündet werden. Dafür steht dann die Apotheke wieder am Anfang der Jobsuche.
Viel Möglichkeiten hat man da nicht, ausser vielleicht noch die Kollegen zu warnen, damit das denen nicht auch passiert. Und ehrlich, die Frau würde ich auch nicht einstellen bei mir. Verantwortungslos und Unzuverlässig irgendwer?

Unschön.

14 Kommentare zu „Erschwerte Angestelltensuche

  1. In Deutschland bekommt man in Apotheken teilweise auch Arbeitsverträge, die eine tägliche oder wöchentliche Kündigungsfrist während der Probezeit vorsehen. Wenn man als Apothekenbesitzer derartig kurze Kündigungsfristen nicht möchte, dann macht man einfach eine vernünftige Kündigungsfrist von einem Monat während der Probezeit aus. Das gilt dann natürlich auch umgekehrt für den Apothekenbesitzer.

    Sich zu beschweren, dass arbeitstägliche Kündigungen von Seiten des Angestellten möglich sind, aber selbst den Angestellten innerhalb eines Tages loswerden wollen, finde ich schon etwas schwach.
    Es gibt ja schließlich so etwas wie Vertragsfreiheit.

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    1. Aber realistisch gesehen: Wenn man sich in der Probezeit trennt, dann ist es meistens so, dass man sich nicht besonders lieb hat. Eine kurze Trennungsfrist ist also sinnvoll für beide Parteien.
      Sonst gibt es eine Freistellung oder der Arbeitnehmer macht einfach auf krank.

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      1. Richtig, eine kürzere Kündigungsfrist in den ersten Monaten macht durchaus Sinn, adäquat finde ich 2 oder 4 Wochen (notfalls kann man als Besitzer einen Mitarbeiter auch bezahlt freistellen). Aber wer als Besitzer wirklich Verträge mit täglicher Kündigungsfrist rausgibt, ist echt einfach selbst schuld, kein Mitleid. Und wer als Angestellter so etwas unterschreibt, ist einfach bei der derzeitigen Jobsituation bescheuert (0,5% Arbeitslosenquote bei Apothekern; extremer Mangel an angestellten Apothekern).

        Was ich sagen wollte, war: Wenn man als Apothekenbesitzer 1 Tag Kündigungsfrist in den Vertrag reingeschrieben hat, braucht man sich auch nicht beklagen, wenn der Mitarbeiter einem sagt, dass er ab übermorgen nicht mehr kommen wird.
        Und umgekehrt: Wenn man als Angestellter einen Vertrag mit 1 Tag Kündigungsfrist unterschrieben hat, dann braucht man sich nicht wundern, wenn einen der Apothekenbesitzer mit der Frist von einem Tag feuert (weil er beispielsweise jetzt doch noch jemand besseren gefunden hat).

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        1. So steht’s im OR: „Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.“
          Und jemand, der nicht arbeiten will, findet eine Möglichkeit, wie Mr. Gaunt gesagt hat: dann macht man einfach einen auf krank … ob das dann 1 Tag oder 1 Woche ist, macht auch nicht mehr aus.

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    2. Gibt es in Deutschland für Apotheker andere Kündigungsgesetze als für andere Arbeitnehmer?

      Denn soweit ich weiß beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen.

      Und in den ersten 6 Monaten nach Arbeitsantritt darf man eigentlich auch keinen Urlaub nehmen. Ausnahmen gibt es natürlich auch da (z. B. wenn Weihnachten ist).

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      1. Das ist normalerweise richtig und gilt, wenn tarifrechtlich nichts anderes ausgemacht ist. Da die Apothekengewerkschaft ADEXA allerdings eher ein sehr stumpfes Schwert ist, enthält der Standardapothekenvertrag eine Frist von 7 Tagen.
        Das ist auch der Grund, warum die wenigsten Apotheker darin Mitglied sind. Normalerweise verhandelt man privat deutlich höhere Gehälter und zum Beispiel 13 Monatsgehälter anstatt der tariflichen 12,5 Monatsgehälter, etc.

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  2. In Deutschland kann man den Rücktritt vom Vertrag vor Beschäftigungsbeginn auch mit Strafe verbieten – im Fall der Dame hätte sie also blechen müssen…da überlegt man sich dann vielleicht eher ob man unterschreibt.

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    1. Das ist je nachdem auch nicht so toll, aber laut Gesetz darf man derartiges tatsächlich verschweigen bei der Bewerbung.
      Und immerhin hat man da zumindest ein paar Monate vorlaufzeit … und nicht nur ein paar Tage.

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      1. man darf’s aber nur verschweigen, wenn es für den Beruf nicht relevant ist, wenn die Schwangerschaft die Tätigkeit einschränkt oder verunmöglicht muss es trotzdem gesagt werden… ausserdem… es ist fürs (zukünftige) Arbeitsverhältnis wohl besser man (frau…) sagts schon vorher…

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      2. Nicht nur, dass man eine Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch verschweigen darf; soweit ich weiss, darf der zukünfige Chef nicht einmal fragen ob man schwanger ist. Und wenn er es doch tut, dann darf man ihn anlügen – strafffrei!

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  3. Ich habe vor einiger Zeit eine neue Mitarbeiterin gesucht und glaubte auch relativ schnell zu einer guten Lösung gekommen zu sein. Nach einem Tag Probearbeit waren wir uns schnell einig und alle nötigen Vereinbarungen getroffen. Ich gab der neuen Kollegin also den Arbeitvertrag mit der Bitte ihn zum Arbeitsantritt einige Tage später unterschrieben mitzubringen. Statt der neuen Mitarbeiterin kam mit der Post ein Brief mit der Auskunft, sie könne “ aus persönlichen Gründen (????) die Stelle nicht antreten. Nach dem ich diese „Supernachricht“ dem Team mitgeteilt hatte, machte ich etwas schräg gelaunt dir restliche Post auf. Einer der Briefe war eine Bewerbung auf mein Stelleninserat. Was soll ich sagen: Glück gehabt, diese Kollegin passt genau zu unserem Team. Und was die andere Kollegin angeht: Wer nicht will, der hat schon.

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    1. Dann war das ja direkt gut :-)
      Die Probezeit ist ja auch für die prospektive Mitarbeiterin ein bisschen die Möglichkeit in den Betrieb hineinzuschauen. Und manchmal … passt es halt wirklich nicht.

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