Aber Sie müssen sich an mich erinnern!

Tatsächlich, wir erinnern uns.

Die Drogisten-Kollegin, hat die Kundin etwa 1 Stunde lang ausführlichst beraten, bis sie sich für ein Produkt entschieden hat. Dann wollte sie es als Geschenk eingepackt haben, während sie rasch etwas trinken geht. Sie sagte, sie käme gleich zurück es zu bezahlen.

Sie kam nicht mehr. Leider hat sie auch keinen Namen genannt, so dass man ihr telefonieren konnte.

Man hielt ihr das Geschenk 1 Woche auf der Seite, falls sie doch noch kommt, dann hat man es wieder ausgepackt und versorgt.

Und jetzt – 2 Wochen später ruft sie an und will es.

Kundin: „Sie erinnern sich sicher noch an mich, ja? Ich habe ganz vergessen es abzuholen, aber da ich es ja bezahlt habe …“

Drogistin: „Ja ich erinnere mich, aber … es wurde noch nicht bezahlt.“

Kundin: „Doch, doch, das weiss ich ganz genau – sie müssen sich doch auch daran erinnern?“

Drogistin: (Schaut nochmal nach): „Tut mir leid, aber es wurde noch nicht bezahlt. Wir können jeden Verkauf im Computer nachvollziehen. An dem Tag haben wir das Produkt nicht verkauft – also auch nicht an sie.“

Kundin: „Doch, doch, das habe ich bezahlt,  und … ich komme das jetzt abholen!“

Drogistin: „In Ordnung, aber sie müssen entweder den Kassabon mitbringen, als Zahlungsbeleg – oder es beim abholen zahlen.“

Sie kommt tatsächlich und macht nochmals den gleichen Aufstand, aber einen Beleg hat sie logischerweise keinen.

Was war das? Der Versuch gratis an ein (teures) Kosmetik- Produkt zu kommen? Wusste sie es wirklich nicht mehr?

10 Kommentare zu „Aber Sie müssen sich an mich erinnern!

  1. Nein, nicht unbedingt. ;)
    Ich arbeite selbst seit vier Jahren an der Kasse – und wenn das Produkt im System nicht als verkauft gilt, dann hat der Kunde auf keinen Fall Recht.

    Kulanz KANN, muss aber nicht.
    Ich kenne sowas auch – Leute was umtauschen wollen – ohne Kassenbon – „aber der Kollege hat mir gesagt, das geht!“
    Ich: „Wie sah der Kollege denn aus?“
    Kundin: „Tzz, weiß ich doch JETZT nicht mehr …“

    Und bei uns ist völlig klar festgeschrieben, dass wir ohne Kassenbon gar nichts umtauschen – SO kulant ist mein Arbeitgeber nicht. Insofern ist das „Aber Sie MÜSSEN das umtauschen!“ auch falsch – wir MÜSSEN erstmal GAR nichts.

    Insofern -ja, ich kenn sowas. Nicht schön, aber Alltag … abhaken, draufschreiben und weitermachen. ;)

    P.S.: Ich finde es auch sehr komisch, dass die Dame „was trinken geht“ während eingepackt wird – erfahrungsgemäß dauert das nämlich höchstens ein bis zwei Minuten.

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    1. Mhm, zumindest in Deutschland ist das anders. Da brauchst du nur einen Zeugen, der den Einkauf belegen kann, dann gaht das auch ohne Kassenbon – rein rechtlich gesehen. Ob das alle Läden problemlos so mitmachen würden, wage ich zu bezweifeln. Und wer Recht bekommt, wenn im Kassensystem der Einkauf verzeichnet ist, weiß ich leider nicht…

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      1. Mhm, zumindest in Deutschland ist das anders. Da brauchst du nur einen Zeugen, der den Einkauf belegen kann, dann gaht das auch ohne Kassenbon – rein rechtlich gesehen. Ob das alle Läden problemlos so mitmachen würden, wage ich zu bezweifeln. Und wer Recht bekommt, wenn im Kassensystem der Einkauf NICHT verzeichnet ist, weiß ich leider nicht…

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        1. Man gut, dass ich nicht in dem Bereich arbeite – ich würde mir in Ruhe anhören, wie mich gleich zwei Leute anlügen, dann das Ganze an die Polizei weiterreichen – gemeinschaftlicher Betrug in Kombination mit ner Falschaussage zur Anzeige bringen und anhand der Kasse nachweisen, das es nicht bezahlt sein kann…

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  2. Ich glaub nicht das es Absicht war. Schönes Beispiel beim Kellnern (beim Konzert) Wasser wurde in Flaschen verkauft. Ältere Damen sieht sich das Wasser an, fragt noch mal nach ob es denn wirklich Wasser ist und bemerkt nebenbei das man ja im Alter auch schon ganz tüüdelig und vergesslich wird. Sprachs und dreht sich um… ohne zu zahlen. :-)

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