Rezeptologisches … oder -unlogisches

Was macht man eigentlich mit einem Rezept, wo der Arzt ein generisches Medikament verordnet und dann drauf schreibt: „Keine Generika!“

Nicht „Sic“ was ja bedeuten würde: „Genau das“ sondern eben: „Keine Generika!“

… Müsste ich dann nicht doch das Original geben?

Übrigens: Wenn bei uns in der Schweiz auf dem Rezept beim Medikament steht „aut idem“ – dann bedeutet das: „oder das gleiche“ und dass der Arzt durchaus ein Generikum wünscht.

Wenn in Deutschland das Feld „aut idem“ angekreuzt ist beim Medikament, dann bedeutet das dort offensichtlich, dass man das Medikament nicht ersetzen darf. Ich bin aber sicher, ich habe das bei einem „importierten“ deutschen Rezept aber schon gemacht…

20 Kommentare zu „Rezeptologisches … oder -unlogisches

  1. …ja das mit dem „aut idem“ in Deutschland habe ich auch so von einer Apothekerin gehört, dass man es eben NICHT ersetzen darf, obwohl sich da mir, der jahrelang in der Schule Latein genießen durfte, echt die „Ohren schlackern“. Anscheinend wird dieses Häkchen hier in D dazu mißbraucht, um mitzuteilen, daß im Zweifelsfall das im Rabattvertrag ausgehandelte (Apotheke-Krankenkasse) Medikament ausgegeben werden muss.

    …echt krank das!

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    1. In D heisst, allem Latein zum Trotz, aut idem genau das abgeben, was verordnet ist, unabhängig davon, was der Rabattvertrag sagt, zumindest beim GKV-Rezept…

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  2. Aber mal zur Erläuterung:

    Als die Generika in breiter Masse auf dem Markt verfügbar wurden, sollten die Apotheker verstärkt die günstigeren Generika abgeben. Damit die das durften, sollten die Ärzte das auf dem Rezept ankreuzen (dafür wurde die Form extra geändert). Weil es die Ärzte (aus welchem Grund auch immer) nie gemacht haben, wurde das Schema durch neue Versorgungsverträge der Kassen mit den Apothekern/Ärzten einfach umgedreht. Daher darf ich nicht substituieren (also austauschen), wenn es angekreuzt ist, was immer noch genauso selten vorkommt. Allerdings gibt es da einige von der Pharmaindustrie gesponsorte EDV-Programme für die Ärzte, die dann sogar immer bei den „eigenen Produkten“ die Kreuzchen setzen, wenn die Ärzte nicht aufpassen.

    Im Vergleich zu diesen ganzen Zwangsrabatten und Rabattverträgen der Kassen mit den Herstellern ist das ja noch das einfachste am ganzen preußisch-korrekt durchregulierten Gesundheitssystem.

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    1. Ergänzung zu Hans Hummel:
      das Kreuzchen (oder die Durchstreichung) gilt wie gesagt nur im Zusammenhang mit den Lieferverträgen der Krankenkassen, festgelegt im Sozialgesetzbuch 5. Band (SGB V) §129.
      Damit es nicht zu einfach wird:
      Die Substitution nach Apotheken-Betriebsordnung (sprich im Notdienst) ist NICHT ausgeschlossen.

      Andere lustige Sache: Kreuzchen mit generischer Verordnung (nur Wirkstoffname) -absolut sinnfrei.

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  3. Früher war es auch „richtig rum“, aber nachdem wachsenden Anstieg von Generika hat man die Bedeutung dann umgedreht: wenn Kreuzchen, keine Substitution! Besonders schön, wenn ein nicht lieferfähiger Import so angekreuzt ist ;-)

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    1. Hm, Vorsicht…
      Importe sind eine andere Baustelle!
      Nach Meinung des Apothekerverbandes haben auch hier die Kreuzchen keine Wirkung.
      Wenn Original + Kreuz: Import ja, Genericum nein.
      Austausch von Importeuren – je nach Krankenkasse evtl. reicht das „Nicht verfügbar“-Kennzeichen.
      Sonst leider beim Arzt ändern lassen. :-(

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  4. Das liegt einfach daran, dass das vorgedruckte aut idem auf den deutschen Rezepten eben genau das bedeutet wie anderswo auch: „oder das Gleiche“. Dies soll der Normalfall sein. Wenn der Arzt das nicht will, muss er dieses aut idem streichen. Das Streichen passiert über das Kreuz, das Durchkreuzen.

    Zugegebenermaßen ist das missverständlich.

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    1. Sehr! Wenn ich ein Feld sehe zum ankreuzen, dann bedeutet das in meinen Augen normalerweise „das (angekreuzte) will ich“ – wie die Antworten im Multiple Choice.

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  5. Die Sache in D mit dem Kreuzchen finde ich auch schrecklich, wenn man bedenkt, welche Bedeutung es eigentlich hat.
    Allerdings arbeite ich selbst bei einem Arzt in D und bekomme bitterböse Anrufe der Apotheke, wenn ich das Kreuzchen NICHT mache, die Pat. aber genau das Medikament haben möchten, dass rezeptiert wurde.
    Wäre ja eigentlich von meiner Seite alles korrekt: Kein Kreuzchen, also bekommt der Pat. das Medikament, dass wir aufgeschrieben haben…tja, wir Deutschen sind da scheinbar etwas komisch ;o)

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  6. ich liebe dieses feld.
    lieber apotheker meines vertrauens – wenn du dies hier liest – nicht böse sein, wenn ich das feld mal *aus*kreuze, um aut idem damit auszuschließen:
    das mache ich nur, um der kasse eins auszuwischen.

    es gibt nichts schlimmeres als schlecht schmeckende antibiotika — merke: je mehr generikum, desto schlechter der geschmack.

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    1. Lieber Kinderdoc,

      aber normalerweise macht das Kreuzchen beim Aut-Idem bei nem Antibiotikum wenig Sinn, besonders wenn man das Antibiotikum von dieser einen, normalerweisen völlig unbekannten Firma, abends um 17 Uhr erst mal bestellen muss und es halt morgens um 8 Uhr erst geliefert wird, da Du als Arzt meinst, dass der Geschmack bei nem 40°C-fiebernden Kind wichtiger ist als die sofortige Einnahme.

      Und wenn Du als Kinderarzt dann noch ein Medikament aufgeschrieben hast, auf dem fett „mit Erdbeergeschmack“ steht und die Mutti mir sagt, dass es das auf gar keinen Fall sein darf, da das Kind allergisch auf Erdbeeren reagiert, wird es schwierig, ihr zu erklären, dass das natürliche Aroma sowieso nur aus fermentierten Hefezellen stammt und eine Erdbeere nie gesehen hat.

      Gewöhnlich endet das mit dem Anruf beim Arzt, doch bitte ein neues Rezept ohne das Kreuzchen vorbeizuschicken, da man ein Medi „mit Bananengeschmack“ oder einem anderen Geschmack sofort abgeben könnte.

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    2. Auf der Mama-Seite verstehe ich das mit dem schlechten Geschmack durchaus … was bringt das Antibiotikum, wenn das Kind es nicht nimmt / die Hälfte wieder ausspuckt? V.a. bei kleinen Kindern ist das noch schwierig ihm beizubringen, dass das jetzt halt *wichtig* ist, das zu nehmen, damit es ihm wieder besser geht.
      Es mit einer Spritze (in den Mund) zu geben, kann übrigens eine Hilfe sein, weil es dann zumindest an einem Teil der Geschmacksknospen vorbeikommt.

      Auf der anderen Seite bin ich dankbar, kann ich in der Schweiz als Apotheker das Generikum selbst aussuchen, das ich abgebe – da versuche ich natürlich die an Lager zu nehmen, die (falls Flüssig) auch einigermassen schmecken. In Deutschland muss man ja eben die nehmen, die die Kasse vorschreibt – und dass die keine Ahnung hat, was wie schmeckt ist klar.

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      1. Wobei man sich da in D von Apothekenseite auch relativ gut damit behelfen kann, dass man bei so einem Rezept draufschreibt: „pharmazeutische Bedenken – Compliance aufgrund des Geschmacks gefährdet“, dann sollte das gewählte Medi auch keine Retaxation von der Kasse geben, selbst wenn es die „falsche“ Firma ist, für die die Kasse keinen Rabatt bekommt.

        Ein kurzer Vermerk vom Arzt an die Apotheke a la „bitte auf einen passenden Geschmack achten“ sollte bei der guten Apotheke ums Eck eigentlich ausreichen (das das bei der billigen Internetapotheke nicht ausreicht, ist aber leider auch klar).

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