So zumindest sieht es die 20Minuten im letzten sensationellen Bericht über die Apotheken im Aargau gelesen:
Aargauer Apotheken täuschen Kunden
Aargauer Apotheken und Drogerien werben mit unerlaubten Gesundheitsanpreisungen. Bei einer Kontrolle ist das Amt für Verbraucherschutz ausschliesslich auf schwarze Schafe gestossen.
Alle zehn kontrollierten Apotheken und Drogerien wurden wegen unerlaubter Anpreisungen beanstandet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2009 des Amtes für Verbraucherschutz hervorgeht.In den meisten Fällen habe es sich um Hinweise gehandelt, die einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben hätten. Anpreisungen solcher Art auf der Verpackung oder entsprechende Werbung seien verboten.
Wie schnell man in der Grauzone ist, habe ich schon beschrieben. Dies ist nur eine weitere Variante des Themas.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungen) und Heilmittel (Medikamente). Ein Medikament wurde bei der swissmedic angemeldet und zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit muss durch Studien belegt sein – was natürlich entsprechend teuer ist. Ein Nahrungsergänzungsmittel dagegen kann teilweise dasselbe enthalten, wurde aber nicht als Heilmittel zugelassen – und darf dann auch keine Hinweise auf Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit enthalten. Auch die Aufmachung darf nicht demgemäss täuschend sein – Organe darauf abzubilden ist z.B. schon mal nicht gut.
Nun sind das alles Sachen, die die Hersteller-Firma entscheidet, die das Produkt auch auf den Markt bringt. Genauso wie das, was sie in ihre Prospekte schreiben. Da muss man so aufpassen, was man auflegt!
„Im Zweifelsfall entscheidet der Kantonschemiker am Standort des Inverkehrbringers, ob ein Produkt verkehrsfähig ist.“
Jetzt haben wir zum Beispiel das Magnesium biomed und das Magnesium biomed uno. Während ersteres (links im Bild) als Heilmittel zugelassen ist (Liste D) und die Beutel 121 mg Magnesium enthalten – ist letzteres (rechts im Bild) nur als Nahrungsergänzung zugelassen, enthält aber 300mg Magnesium (!) also soviel, wie bisher nur die Rezeptpflichtigen Mittel wie Magnesium Diasporal enthalten haben ...
In der Apotheke / Drogerie darf ich die beiden nicht mal nebeneinander stellen – denn dann steht das Lebensmittel im Heilmittel-regal (z.B. unter der Überschrift „Stärkungsmittel“ – und das wäre ein Hinweis auf eine medizinische Anwendung – also eine verbotene Anpreisung!
Und dann reklamiert der Lebensmittelinspektor / Kantonschemiker und dann bekommt man eventuell noch einen Rüffel vom Kantonsapotheker wegen Verstosses gegen das Heilmittelrecht.
Also stelle ich die beiden Produkte auseinander – obwohl sie eigentlich zusammen gehörten in meinen Augen.
Logisch – ne? Liebe Biomed: ich weiss, dass die Zulassung als Lebensmittel günstiger ist – aber mich bringt ihr damit ein bisschen in Erklärungsnot.


„.. ich weiss, dass die Zulassung als Lebensmittel günstiger ist ..“
kennst Du die Preise für Zulassungen – nur damit „man“ mal eine Vorstellung davon hat.
Im Übrigen bedeutet doch eine Zulassung als Heilmittel eine Wertsteigerung ;-) – oder liege ich da falsch?
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Wir hatten das vor ca. 4 Jahren mal an der Uni angeschaut, hab leider die Daten nicht gerade vorliegen:
Soweit ich weiss ist die Zulassung und Registrierung vergleichsweise günstig; also im Bereich der Hunderttausender…d. h. pro Registrierung (je EU+CH+USA+Japan+etc). Die Erstellung der nötigen Dokumente (etwa 2 LKW voller Bundesordner) kostet dann nocheinmal soviel.
Das teure sind oft die verlangten Studien. So eine representative doppelblinde Studie am Menschen kostet schnell mal ein paar Millionen…
Ein neues Medikament (Entwicklung des Wirkstoffes, Galenik und klinische Versuche) kostet einen Pharmakonzern übrigens so rund eine halbe bis 2 Milliarden Dollar!
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Nein, ich habe keiine Zahlen – vielleicht haue ich mal den nächsten kompetenten Vertreter an.
Das mit der Wertsteigerung wäre schön – heute sehen es wohl eine Menge Firmen anders … vielleicht haben sie auch im Hinterkopf „Dann kann ich es irgendwann im Lebensmittelmarkt plazieren und verkaufe noch mehr“ ?
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Da gibt es gewisse Mittel, die einmal als Arzneimittel registriert sind, die können in D. auch vom Arzt verschrieben werden und von der Kasse erstattet werden. Die kosten viel, viel Geld.
Dann gibts dasselbe (wirklich identisch, lt. Apotheker!) unter einem anderen Namen von derselben Herstellerfirma; das wird beworben im Fernsehen und ist nicht erstattungsfähig – und kostet nur ein Viertel des Zwillingsbruders.
Wenn Apotheker und Kunde zusammenspielen, ist zumindest für Privatversicherte – die ja nur die Rechnungen zur Erstattung einreichen – einiges an Schmu drin.
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Bei Magnesiumtabletten sehe ich ja noch irgendwie ein, dass man sie als Medikament zulassen oder als Nahrungsergänzugsmittel registrieren kann.
Ist ja schließlich bei den Tees genauso: Füllt man Pfefferminztee (in Arzneibuchqualität, nicht Lebensmittelqualität!) in einen Beutel ab und schreibt „Pfefferminztee“ drauf, ist er schließlich auch ein Lebensmittel. Klebe ich auf denselben Pfefferminztee das Etikett „gegen Magen-Darm-Beschwerden“ drauf, ist er rechtlich ein Arzneimittel, da Heilmittelaussage.
Wo ich es nicht verstehe, sind diese ganzen Sachen, die den Verbraucher – vorsichtig ausgedrückt – irritieren könnten.
Ich nenne mal ein paar Beispiele, was man vertreiben könnte und die alle kein Arzneimittel wären:
* Zimtkapseln „zur unterstützenden Einnahme bei Diabetes“
* Bienenharz als „natürliches Antibiotikum“
* Ein Gel gegen Insektenstiche könnte man unter demselben Markennamen als Roll-On-Stick und als Medizinprodukt vertrieben, obwohl der juckreizhemmende Stoff nicht enthalten ist und es einfach nur kühlt.
* Ein Hustenblocker, der zusätzlich „Honig“ enthalten würde (könnte man beispielsweise auch fett auf der Packung draufschreiben) und wo die Werbung suggerieren würde, dass er „natürlich“ wirkt, könnte zunächst mal den ganz normalen hustenblockenden Wirkstoff enthalten, in den Hilfsstoffen könnte man dann Honig halt auch noch aufführen.
* Man könnte auch ein Medizinprodukt auf den Markt bringen, welches durch Werbung suggeriert, dass sich ein „schützender Film“ nach Inhalation auf den Rachen legen würde, wodurch man keine Erkältung mehr bekommt.
* Man könnte auch die Vormilch einer Kuh (das ist ein schleimiges Etwas) auf den Markt bringen und das dann als „gesund“ verkaufen
Nebenbei fiel mir mal auf, dass einige Dinge, die in D früher mal als Arzneimittel zugelassen waren, mittlerweile als Medizinprodukt oder Lebensmittel geführt werden
* Isla Moos –> früher Arzneimittel, jetzt Lebensmittel oder Medizinprodukt
* Emser Nasensalbe –> früher Arzneimittel (mit ätherischen Ölen, jetzt Medizinprodukt (ohne ätherische Öle)
Das ist ein schwieriges Thema.
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Habe mir jetzt noch schnell den Link zu 20 Minuten angesehen. Da kann doch was nicht stimmen; oder gibt es so viele Apotheken, die Rahm und Aufschnitt verkaufen?
Zitat:
„So enthielt ein Fünftel der untersuchten Proben geschlagenen Rahms zu viele Bakterien. Bei Patisseriewaren und Cremen wurden elf Prozent der Proben beanstandet, bei Speiseeis und Eiswürfeln 15 Prozent.
Auch bei Kochpökel-, Brühwurst- und Kochwurstwaren wie Schinken, Aufschnitt, Fleischkäse und Cervelats war die mikrobiologisch bedingte Beanstandungsquote unbefriedigend hoch, wie das Amt festhält. So wurden in knapp einem Viertel der Proben von Hack- und Pouletfleisch der Erreger Campylobacter gefunden.“
Da hat der Lektor wohl geschlafen!
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Das zeigt nur, dass sie da wieder Sachen mischen und Apotheken in der Überschrift anprangern und unten eben auch andere Geschäfte einbringen. Nein, Apotheken und Drogerien verkaufen im Normalfall kein Rahm (Sahne) und kein Speiseeis, geschweige denn Wurst. Und das mit den Aktionen – noch weiter unten im Artikel- haben sie letztens im KTipp gebracht, da ging es um Kleidergeschäfte und Migros- / Coop etc.
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Die Sache mit dem Magnesium biomed und dem Magnesium biomed uno ist schon kompliziert und verstößt gegen der Logik. An diesem Beispiel zeigt sich die Kraft der Vorschriften und Einfluss der Bürokratie.
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mal so ganz weg vom Thema fällt mir eine Frage ein:
Liebe Pharmama, Du schreibt im Kopf Deines Tagebuchs
„Pharmama’s Blog – zu lesen einmal täglich“
bedeutet das, dass eine Überdosierung zu vermeiden ist oder gibt es dabei gesundheitliche Gefährdungen? :-)
Fragen über Fragen allüberall
liebe Grüße aus Frankfurt am Main
Hajo
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Hallo Hajo! Naja, es bedeutet zumindest dass es einmal täglich etwas neues zu lesen gibt (geben sollte) – vor Abhängigkeitserscheinungen wird gewarnt!
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oh oh, dann bin ich sicherlich hochgradig infiziert :-(
gibt’s da schon eine Therapie? Schliesslich bist Du doch die Verursacherin
.. und wo kann ich Regress einfordern? :-D
he, das macht immer mehr Spass – lieben Dank!
Grüße
Hajo
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Ahhh, Therapie … da bin ich noch dran am arbeiten … vorläufig bleibt dir da nichts anderes als weiterzulesen. Immerhin gibt es den Fix gratis :-)
Und: Bitte!
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[…] ganz legalen Seite operieren in der Apotheke und Drogerie habe ich schon beschrieben im Bereich Heilmittel und Nahrungsergänzungen. Wie kompliziert die Chemikalien nach neuem Chemikaliengesetz angeschrieben werden müssen auch […]
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