Kann ich das dem Arzt verrechnen?

Die Kundin hat auf dem Rezept Prodafem 2.5 mg aufgeschrieben bekommen. Da wir es nicht an Lager haben -die Dosis brauchen wir eher selten- bestellen wir es für sie. Sie holt es ab … und kommt am nächsten Tag wieder zurück.

Das Problem: die Tabletten sehen anders aus als die welche sie vorher hatte. Sie hat jetzt aber natürlich die Packung angebrochen.

Ich schaue in ihrem Dossier nach. Sie hatte immer die 10 mg Tabletten. Ich suche das Rezept heraus – da steht deutlich 2.5 mg drauf. Ich frage sie, ob sie etwas von einer Dosisänderung weiss – das tut sie nicht.
Ein Telefon beim Arzt bestätigt dann meinen Verdacht: die Praxisassistentin hat sich verschrieben – und der Arzt hat bei der Unterschrift nix gemerkt.

Und ich darf ihr das Medikament jetzt ersetzen. Ihre Normaldosierung habe ich sogar an Lager, so dass sie wenigstens gleich richtig weitermachen kann.
Nur wer bezahlt nun den Arztfehler?
Weil aber von uns auch versäumt wurde, bei ihr ihre normale Dosierung nachzuschauen – und nachzufragen, beschliesse ich dass wir diesmal den Verlust tragen.
Trotzdem nervig.

19 Kommentare zu „Kann ich das dem Arzt verrechnen?

  1. Warum zahlst Du das selbst? Der Fehler liegt bei der Arztpraxis.
    Wenn der Arzt ein falsches Medikament verschreibt, kann doch die Apotheke nichts dafür, wenn sie genau das abgibt, was auf dem Rezept verschrieben wurde.

    Ich bin ja der Meinung, dass man für eigene Fehler haftet, aber für einen fremden Fehler finanziell zu haften, ist nicht gerade geschickt.

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    1. Vielleicht auch noch zur Erklärung:
      Während meiner Zeit in der Apotheke hatten wir den Fall, dass wir etwa alle 3 Tage von derselben Arztpraxis Rezepte mit falschen Medikationen bekommen haben. Irgendwann gewöhnt man sich an, JEDES Rezept dieser Arztpraxis mit dem Patientendossier (falls der Patient eines haben wollte –> Datenschutz in D) zu vergleichen.

      Jedes Mal, wenn uns ein falsches Rezept auffiel, haben wir in der Praxis angerufen und nachgefragt, ob die Medikation geändert werden solle. Als Dank wurden wir regelmässig von den Sprechstundenhilfen angemault a la „Dann geben Sie ihm halt das richtige ab!“

      Wir hatten den Eindruck, dass das denen sowas von sch…egal war.

      Wie gesagt: Einzelfall (Hoffentlich!)

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      1. Jaja, Undank ist der Welten Lohn.
        Aber wie sollte ich das dem Arzt verrechnen? Ihm eine Rechnung schicken für das Medikament? Da ernte ich nur Gelächter. Würde mich interessieren, ob das schon mal jemand gemacht hat. Auf der anderen Seite wäre es auch nicht fair das der Krankenkasse (und damit der Kundin) zu verrechnen.

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        1. Ich hätte erst gar nicht umgetauscht. Wie schon gesagt ihr habt abgegeben was auf dem Rezept stand also wäre die Sache für mich als Apotheke erledigt und der Patient soll das mit dem Arzt oder der Kasse selbst ausmachen.

          Denn ihr könnt doch nichts dafür wenn der Arzt Mist aufschreibt.

          Oder gibt es irgendwelche Vorschriften warum das in der Schweiz ander ist?

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        2. Sehe ich genau wie Fingerhut.
          Ich habe das abgegeben, was auf dem Rezept stand. Punkt!
          Eine Rücknahme des Medikaments ist mir in Deutschland zwar erlaubt, es ist mir allerdings laut deutschem Arzneimittelgesetz explizit verboten, dieses Medikament wieder in Verkehr zu bringen. Damit muss ich es wegwerfen.

          Im Einzelfall wird das sicher anders gehandhabt (Flasche definitiv noch verschlossen, keine Tablette aus Blister genommen, vertrauenswürdiger Kunde, etc.).
          Aber hier wurde das Medikament geöffnet und gebraucht.

          Der Fehler liegt bei der Arztpraxis! Rein rechtlich haftet damit die Arztpraxis. Rein rechtlich muss die Arztpraxis das Rezept dem KUNDEN oder der KASSE erstatten.

          Praxis in D ist aber folgende: Arztpraxis stellt neues Rezept aus. Kunde holt sich Rezept in der Apo. Fall erledigt.
          Ist zwar rechtlich grenzwertig, da die Arztpraxis der Krankenkasse (und damit der Allgemeinheit) den Fehler bezahlen lässt, aber für Schmuh, den Ärzte machen, kann ich nichts.

          Wie Du schon schreibst: Du erntest Gelächter von der Praxis, wenn Du ihnen das Rezept zuschickst. Du erntest Gelächter, wenn die Arztpraxis einen Fehler macht.
          Kann nicht sein! Daher würde ich das Rezept ordnungsgemäß abrechnen. Fall erledigt.

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  2. Na warum nicht einfach 4 mal 2.5 mg auf einmal nehmen?

    Dann ist die Packung halt früher leer.

    Und warum solltet ihr den Schaden tragen? Ihr habt das abgegeben was auf dem Rezept stand und damit wärd ihr zumindest in DE aus dem Schneider.

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  3. BTW:

    Noch schlimmer finde ich ja wenn Patienten überhaupt keine Plan davon haben was sie denn nun in welcher Dosierung nehmen müssen.

    Sind ja alles Smarties ne. Der Patient sollte es doch eigentlich am aller ehesten Wissen!

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  4. Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: In D kein Thema, da wir keine Dossiers anlegen müssen. Die Praxis muss ein neues Rp ausstellen.

    Ich fände es in diesem Fall auch angebracht, mit der Patientin zu sprechen, ob sie nicht 4 Tabl. nehmen kann, bis die Packung aufgebraucht ist.

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      1. In D gibts da keine Probleme mit der Abrechnung: Arzt schreibt ein Medi auf, dieses wird dann auch abgerechnet. Wenn der Arzt die falsche Menge / Stärke oder gar das falsche Präparat aufgeschrieben hat: Problem des Arztes, nicht der Apotheke.

        Da ich keine Patientendossiers anlegen muss und vom dt. Gesetzgeber auch nicht vorgesehen ist, dass ich mich in die Therapiehoheit des Arztes einmische, gebe ich brav alles ab, was dieser mir aufschreibt und berate, wie was wann am besten eingenommen wird und mit was es sich nicht verträgt. Ich frag nicht noch jeden Patienten, ob das Präparat das Richtige ist…

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        1. Hmm, vielleicht „sollte“ man das ändern – immerhin sind wir genauso Mitspieler im Gesundheitswesen und auch für die Gesundheit und die richtige Medikation des Patienten verantwortlich. Gut, bei uns ist das dank Dossier sicher einfacher, aber wir sollten die Verantwortung nicht so einfach aus der Hand geben . ansonsten machen wirklich bald nur noch Computer und Maschinen unsere Arbeit.
          Und „brav“ … war ich noch nie. Bloss manchmal zu nett. :-)

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      2. Ich gebe Dir schon recht. Die angebrochene Packung zu entsorgen und das Rezept mit der Krankenkasse abzurechnen, bedeutet im Grunde ja, den Fehler den die Arztpraxis gemacht hat, auf die Krankenkasse und den Patienten ( wegen eventueller Zuzahlung ) abzuwälzen. Doch weshalb sollte die Apotheke das ausbaden?

        Sind denn die Dossiers in der Schweiz Pflicht?
        Und wie soll das gehen, wenn ein Patient ständig die Apotheke wechselt?
        Ich kann mir gut vorstellen, dass jemand, der berufstätig ist seine Rezepte in der Mittagspause immer irgendwo anders einlöst. Je nach dem, wo er gerade zu Mittag isst.

        Auf dem Dorf ist das wohl anders. Da geht man schon immer in die gleiche Apotheke, aber die Deutschen sind oft sehr unwillig, ihre Daten speichern zu lassen. In meiner Dorfapotheke geben uns nur ca 15-20 % der Patienten die Einwilligung dazu.

        Und wie sieht es dann mit Internet-Apotheken aus? Müssen die auch ein Dossier anlegen?

        Fragen über Fragen.

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  5. Da es ja auch schlimmere Böcke gibt, die man beim Rezepte schreiben schiessen kann, ist man solch sorgfältigen Apothekern gegenüber extrem dankbar und würde selbstverständlich durch die eigene Schludrigkeit entstandene Kosten immer erstatten. Einfach darauf hinweisen.

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  6. In Deutschland muss man es zu7mindest nicht gleich wegschmeißen. Einfach mal bei einer der (zum Glück) immer häufiger werdenden Straßen(Obdachlosen) Ambulanzen nachfragen, wir freuen uns immer über einwandfreie Medis, die aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht mehr verkauft werden dürfen. Gibt es das in der Schweiz eigentlich auch?

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