Vergleich Apothekenbesuch in Amerika und in der Schweiz

In Amerika:
Man gibt das Rezept in der Apotheke ab. Die Pharmaassistentin (Tech genannt) nimmt es entgegen und sagt: „Kommen Sie in 15 Minuten (oder 30 oder einer Stunde oder in 2 … – je nach Auslastung der Apotheke) wieder.“

Während dieser Zeit wird das Rezept ausgeführt: ein Tech gibt es in den Computer ein, dort wird eine Wechselwirkungsprüfung mit anderen Medikamenten im eventuell schon vorhandenen Patientendossier erstellt. Man schaut, welche Generika im Moment an Lager sind (je nach Einkauf) und sucht die passenden aus.

Dann werden die Tabletten oder Kapseln abgezählt (manchmal von einem Roboter, manchmal von einer Assistentin) und in Dosen abgefüllt. Die Dosen werden beschriftet mit Name des Patienten, des Arztes, der Apotheke, Medikamentenname, Inhaltsstoff, Dosierung, Vorsichtsmassnahmen und ob es möglich ist, die Dose wieder auffüllen zu lassen.
Am Ende kontrolliert ein Apotheker mittels einem Programm, das auch die Bilder der verschiedenen Tabletten enthält, ob auch die richtigen Tabletten abgefüllt wurden, es wird die Dosierung überprüft, die Etikettierung etc.

Es wird mit der Krankenkasse via Computer Kontakt aufgenommen. Die Info über die Medikamente wird übermittelt, die Krankenkasse meldet dann zurück, ob die Medikamente übernommen werden und wie hoch der Selbstbehalt ist, der sofort in der Apotheke bezahlt werden muss.
Bei Wiederauffüllungen oder Mehrfachbezügen meldet sie unter Umständen, dass das Medikament noch nicht wiederholt werden darf, erst in X Tagen, ansonsten zahlen sie es nicht.
Will man derartige Einschränkungen umgehen, muss man eine sehr gute Erklärung haben und die Apotheke muss die Erlaubnis für einen „Frühbezug“ telefonisch von der Krankenkasse einholen und eventuell muss der Arzt dazu auch noch das ok geben (das ist ziemlich unangenehm, wenn man z.B. länger in die Ferien geht) – das dauert dann nochmals bis zu mehreren Stunden.

Beim Abholen der Medikamente wird gefragt: „Brauchen sie noch eine Beratung oder haben sie Fragen?“ nur falls ja wird der Apotheker geholt – der ist sonst nur im Hintergrund mit der Kontrolle der ausgeführten Rezepte beschäftigt. Der Selbstbehalt wird bezahlt.

Dagegen bei uns in der Schweiz:
Man kommt mit dem Rezept, die Medikamente werden sofort herausgenommen und bereit gemacht. Es existieren nur fertig abgepackte Medikamentenschachteln. Der Kunde wird gefragt, ob man das aufgeschriebene Original mit einem Generikum ersetzen darf. Es wird auf Wechselwirkungen geprüft, die Dosierung wird angeschaut. Die Medikamentenpackungen werden beschriftet mit der Dosierung und dem Namen des Patienten – und ob es eventuelle Wiederholungen gibt
Mit der Krankenkassenkarte kann gegebenenfalls gleich die Versicherungsdeckung via Internetverbindung überprüft werden. Direkt bezahlt werden muss nur das, was nicht von der Versicherung übernommen wird.
Dabei sind die Chancen von der Apothekerin direkt bedient zu werden ziemlich gut: 1:2 bis 1:3. Auf jeden Fall aber kontrolliert sie das Rezept auch direkt.

… was bei uns noch ein wenig fehlt ist die Missbrauch-Kontrolle. Klar schaut ein guter Apotheker (oder Pharmaassistentin) wann der letzte Bezug war (in dieser Apotheke) und fragt gegebenenfalls nach. Aber: Wir haben keinen Zugriff auf die Bezüge in anderen Apotheken, was in Amerika bei der Krankenkasse gespeichert wird.
Auf der anderen Seite habe ich bis jetzt das Gefühl, dass die Missbrauchsquote bei weitem nicht so hoch ist wie in Amerika.

Was mich jetzt noch interessieren würde: kann jemand aus Deutschland und Österreich schreiben, wie das bei ihnen läuft?

49 Kommentare zu „Vergleich Apothekenbesuch in Amerika und in der Schweiz

  1. ich kann nur aus der Sicht eines österreichischen Patienten sagen.

    So was wie ein „Dossier“, egal in welcher Form, gibt es hier nicht. Man geht mit dem Rezept des Arztes in die Apotheke und bekommt das Mittel. Punkt – aus. Nach Wechselwirkungen muß man explizit fragen. Das mit den Kosten ist auch ziemlich einfach – zumindest bei der größten Krankenkasse (WGKK). Beim Arzt wird bereits festgestellt ob der Patient die Rezeptgebühr (5 Euro) bezahlen muß oder nicht. Das wird auf dem Rezept vermerkt. Sonst gibt es keine Kosten. Außer natürlich das Medikament wird von der Kasse nicht bezahlt.

    Nebenbei – Kompliment für ihr sehr interessantes Blog.

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  2. so ist es auch hier in deutschland. rezept abgeben, zahlen, mitnehmen. wechselwirkungen kann man dann selber in der packungsbeilage ablesen.
    da kann man nur hoffen das der arzt nix falsches verschreibt.

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    1. … da würde ich mir aber mal eine neue apotheke suchen. ich frage immer, ob die anwendung bekannt ist und die ganz klassischen neben-/wechselwirkungen teile ich den menschen auch mit! tztztz

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  3. Einige Apotheken in D bieten auch eine Kundenkarte an, auf der sie dann die Medikamente speichern, die man bekommen hat, um so Wechselwirkungen auszuschließen, wenn man neue kauft oder verschrieben bekommt. Ohne ausdrückliche Einwilligung und wirklich viel Tamtam ist das aber eigentlich nicht ganz legal.
    Ich gebe im Normalfall ein Rezept ab und bezahle eine Rezeptgebühr. Das Rezept wird einbehalten. Ausnahme: Verhütung etc., also Präparate, die man komplett selbst bezahlen muss- da gibt’s dann logischerweise keine Rezeptgebühr, ich kann auf Wunsch aber das gestempelte Rezept mitnehmen.
    Die Apothekerin schaut nach, ob sie mir das Medikament, das der Arzt verschrieben hat, geben darf, oder ob meine Kasse einen Vertrag mit dem Anbieter eines Generikums hat, dann darf sie mir nur das geben.
    Es wird auch kein Name auf die Packung geschrieben, maximal die Dosis, die der Arzt auf dem Rezept angegeben hat. Je nach Apotheke entweder direkt auf die Schachtel oder auf einen kleinen Kleber, der dann drauf kommt.

    Das war’s aus Kundensicht… problematisch ist unter Umständen, dass niemand weiß, was ich eigentlich genau nehme. Die Apotheke weiß es nicht, selbst, wenn ich immer bei der selben bin, der Arzt weiß auch nur das, was er verschrieben hat, was beispielsweise Fachärzte verschreiben, erfährt er nur, wenn ich es ihm sage. Sprich, die Apothekerin muss mich schon fragen, was ich sonst noch so nehme, wenn sie Wechselwirkungen erkennen will. Und ich darf dann bei der Aufzählung nichts vergessen.

    Dauerrezepte etc. haben wir nicht, auch nicht für Verhütungsmittel und andere selbst zu zahlende Medikamente.

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    1. Die Rezeptgebühr ist demnach eine Pauschale, die pro Rezept dann direkt bezahlt werden muss und alles sonst geht über die Krankenkasse? Ah, ja.
      Dass bei den Generika durch die Kassen vorgeschrieben ist, welches man nehmen darf macht die Lagerhaltung sicher recht kompliziert – dazu wechselt das wohl alle Jahre…

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      1. Nein, eigentlich keine Rezeptgebühr. Man muss mind- 5 euro bezahlen max 10 Euro oder eben bei Medikamenten die zw. 50 und 100 Euro kosten 10% des Preises. Es sei denn man ist befreit, weil man chron. krank ist und 1% (oder 2 % bei nich chron. kranken) des Jahreseinkommens schon für Medikamente, Praxisgebühren, Heil-und Hilfsmittel oder Kuren bezahlt hat.

        Darum sollte die Apotheke mir das günstigste Mittel geben, wenn möglich, manche Ärzte vermerken aber auf dem Rezept, dass nur das aufgeschriebene gegeben werden darf und kein Generikum.

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      2. Die Apotheke MUSS mir nicht das Generikum geben. Allerdings meinte meine Apothekerin, dass die Kasse ihr halt wirklich nur den Preis des Generikums erstattet, mit dem sie einen Kooperationsvertrag hat, und sie also im Zweifel die Differenz zu dem teureren Medikament, das auf dem Rezept steht, selbst tragen muss.
        Es gibt Apotheken, die sogenannte Hausapotheken (je nach KK kann das Kind auch einen anderen Namen haben) sind, also Kooperationsverträge mit der betreffenden KK haben- die haben dann meist auch die entsprechenden Generika „ihrer“ KK auf Lager.
        Ansonsten wird halt bestellt und man muss einen halben Tag drauf warten…

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        1. hm, nicht ganz: Die Apotheke muss das Generikum der Firma abgeben, die im Kooperationsvertrag der jeweiligen Krankenkasse steht für den jeweiligen Wirkstoff. Macht sie es nicht, dann hat sie nicht nur die Differenz zum jeweiligen von der KK bestimmten Vetragsgenerikum zu zahlen. Die Krankenkasse retaxiert in diesem Fall das gesamte Medikament – sprich: die Apotheke muss das ganze Präparat zahlen und bekommt nichts erstattet.
          Drei Ausnahmen: wenn pharmazeutische Bedenken vorliegen, wenn man das Präparat der KK abgibt – zum Beispiel bei Medikamenten gegen Epilepsie oder bei Schilddrüsenerkrankungen, da ist bei weitem kein Generikum „gleich“ dem anderen, oder bei Allergien/Unverträglichkeiten gegen Hilfsstoffe des Generikums – dann muss man das als Apotheker auf dem Rezept handschriftlich vermerken und genau begründen. Ausnahme zwei: Notdienst oder Akutversorgung (z.B. bei Antibiotika) und das Generikum nicht vorrätig ist.
          Ausnahme 3: Das Generikum ist von keinem Großhandel in vertretbarer Zeitspanne lieferbar.

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    2. Nochmal zum Thema Kundenkarte:
      Selbstverständlich speichern wir Apotheker weder Kundendaten noch Arzneimittelbezüge, solange der Kunde das nicht wünscht (Datenschutz – ist laut Gesetz VERBOTEN). Deshalb können wir auch nicht kontrollieren, ob es z.B. gravierende Wechselwirkungen gibt, solange wir keine Informationen über die sonstigen Medikamentenbezüge von unseren Kunden übermittelt bekommen. Es ist, solange keine wirklich seltenen und „exotischen“ Medikamente bezogen werden oder jemand ein Stammkunde ist, der wirklich sehr häufig kommt und den man deshalb gut kennt, absolut unmöglich, sich zu merken, wer jetzt genau was bezieht. Wer den erweiterten Service möchte, sollte sich auf jeden Fall registrieren lassen. Und KEINE Angst: die Daten werden auf gar keinen Fall weitergegeben – dürfen wir nicht und tun wir selbstverständlich auch nicht. Weder dem Arzt, noch der Kasse, noch irgendsonstwem …
      Die Karte wird also nur nach ausdrücklichem Wunsch der Patienten angelegt und zwar nach schriftlichem Antrag mit Orginalunterschrift (!), d.h. es kann auch keiner für jemand anderen eine Karte beantragen. Dann wird jeder Arzneimittelbezug gespeichert, d.h. Rezepte und Einkäufe ohne Rezept, solange der Kunde das wünscht. Der Computer prüft dann automatisch Wechselwirkungen mit bisherigen Verordnungen und ob sich das Arzneimittel z.B. mit Alter / Geschlecht des Patienten verträgt.
      Und wir können ersehen, ob es in letzter Zeit schon Bezug gab. Das ist dann allerdings, von Betäubungsmitteln mal abgesehen, bei denen es Höchstmengen gibt, die in bestimmten Zeiträumen verordnet werden dürfen, kein Problem bei der Abrechnung mit der Krankenkasse, d.h. wenn der Arzt etwas verordnet, dann kann ein Patient das auch beziehen.
      Soviel aus „Apothekersicht“.
      Grüße aus Deutschland !

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      1. Ich finde das enorm schwierig ohne Dossier / Kundenkarte etc. Da fängt man doch beim Kunden jedes Mal wieder bei Null an – das dürfte ein Problem sein, da wirklich ausführlich und korrekt beraten zu können.

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  4. In Deutshland gibt es auch glücklicherweise kein Dauerrezept, weshalb der Missbrauch schon reduziert wird,obwohl es gibt in D mehr freiverkäufliche Medikamente die in der CH rezeptiert werden müssen z.B. gibt es Ibuprofen 600mg frei und in der Ch nur per Rezept,obwohl Mann kann ja auch die doppelte Menge einnehmen und hätte dann die gleiche Fosierung vom Wirkstoff auch ohne Rezept…

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    1. naja, gegen Dauerrezepte mit Blutdruck – Asthma- oder Schilddrüsenmedikamenten ist eigentlich nichts auszusetzen. Das hilft auch bei den Gesundheitskosten, wenn die Patienten nicht allen Monat zum Arzt müssen.

      Was die Rezeptpflichtigkeit angeht … das wäre einen eigenen Post wert.

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    2. Ich weiß nicht genau, ob es einen nennenswerten Unterschied zwischen apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen AM in Deutschland und der Schweiz gibt.
      Ich kann dir allerdings sicher sagen, dass Ibuprofen 600 auch in Deutschland verschreibungspflichtig ist. Erst ab 400 mg kriegst du es so. Klar kannst du dann 2 Tabletten nehmen, um auf die Dosis zu kommen. Aber das ist dann deine Entscheidung! Eine versehentliche Überdosierung weil du deinem 20kg schweren Kind eine 600er gibst ist damit unwahrscheinlicher.
      Ähnlich ist es mit Paracetamol: Inzwischen gibt es freiverkäuflich nur noch Packungen bis 20 Stück. Klar kannst du immer noch in die Nachbarapotheke gehen und ne zweite Packung holen. Aber das Risiko versehentlich eine tödliche Überdosis zu erwischen ist geringer, weil sich die meisten Leute sagen „Oh, ne halbe Packung ist vllt doch ein bisschen viel – unabhängig davon, wie groß die ganze Packung ist.

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    3. Wenn du, wie Pharmama als Beispiel aufführst, Schilddrüsentabletten brauchst, die es in maximal 50-Tabletten-Gebinden gibt, du aber v.a. zu Anfang eine Tagesdosis von 8 Stück hast wäre es doch hirnrissig, alle paar Tage nur für ein neues Rezept zum Doc gehen zu müssen.
      Auch bei Insulin finde ich es unsinnig. Es gibt nun mal Krankheiten, für die man bestimmte Medikamente immer oder zumindest sicher über einen längeren Zeitraum benötigt, aber die Arztbesuche dazu sicher nicht nach jeder Medikamentenpackung nötig/sinnvoll sind.
      Wobei ich dann trotz Dauerrezept irgendwann genervt war und die Apothekerin gebeten habe, mri gleich 8 Packungen Neomercazole zu geben *g* – da ich ja immer dort meine Rezepte eingelöst habe, haben wir gemeinesam über meine Dosis und die zu erwartende Einnahmedauer gesprochen und ich habe meine 8 Packungen bekommen. Sie haben exakt bis zum Ende der Einnahmedauer gereicht, wie wir es ausgerechnet hatten.

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  5. Also eine gute Apotheke in Deutschland bietet auch eine Kundenkarte (oder Dossier) an, wo dann alle Medikamente eines Kunden gespeichert werden. Dort läuft dann auch automatisch im Hintergrund ein Interaktionscheck, der vor Wechselwirkungen warnt und diese nach Relevanz geordnet ausgibt. Gibt es ein Problem wird mit dem Patienten bzw. dem Arzt Rücksprache gehalten. Außerdem sollte man bei Medikamenten die viele Wechselwirkungen haben die Medikation des Patienten erfragen bzw. den Patienten darauf hinweisen (z.B. Simvastatin und Grapefruit Konsum). Zumindest mache ich das (Apotheker) so und rate auch jedem Kunden mit Polymedikation zu einer Kundenkarte. Fragt doch mal in Eurer Apotheke nach, heute kann das fast jede Software.

    Die übliche Ablauf ist so: Kunde kommt mit Kassenrezept, es werden die Rezeptformalitäten wie Gültigkeit etc geprüft. Falls der Kunde eine Kundenkarte besitzt wird diese geladen. Dann werden die verschriebenen Medikamente in der Artikeltaxe rausgesucht und nach bestehenden Rabattverträgen bei der jeweiligen Krankenkasse geschaut (in D können Krankenkassen mit den Herstellern Verträge schließen – der Patient bekommt dann bei einem bestimmten Wirkstoff die Firma welche mit der KK einen Vertrag hat. Ausnahme ist, wenn der Arzt aut-idem, also den Austausch, ausgeschlossen hat.). Dann werden die Medikamente rausgesucht und dem Patienten kurz erklärt bzw. nachgefragt ob die Einnahme schon bekannt ist. Es kommt dann in vielen Fällen eine Rezeptgebühr zustande. Das Rezept bleibt zur Abrechnung mit der Krankenkassen in der Apotheke.
    Es ist schade, wenn Apotheken heute immer noch verschriebene Medikamten wortlos an Patienten abgeben…

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  6. Danke für die Erläuterungen.
    Bei uns ist das Führen eines Patientendossiers tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben – also Pflicht. Ich finde das gut, eben weil dann auf Wechselwirkungen und Probleme bei der Einnahme aufmerksam gemacht werden kann- auch wenn die Rezepte von verschiedenen Ärzten sind. Geht man seine Mittel bei verschiedenen Apotheken holen, hebelt das das System natürlich aus.
    Dass es Apotheker gibt, die nicht beraten – ja, das ist schlecht. Das lässt uns alle nicht gut dastehen.

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  7. In Österreich wird die Rezeptgebührenbefreiung übrigens durch einen doppelten Arztstempel mehr oder weniger diskret signalisiert. Befreit ist, wer sozial bedürftig ist, oder eine gewisse Obergrenze bei den Rezeptgebühren erreicht hat (2% des Einkommens). Chefarztpflichtige Medikamente werden meistens in der Arztpraxis geklärt. Dauerrezepte sind eher schwierig zu bekommen, die Packungsgrößen richten sich eher nach den Vorschriften der Sozialversicherung und nicht nach medizinischen Gesichtspunkten. Einen nennenswerten privaten Sektor gibt es bei den Krankenkassen nur bei Zusatzleistungen im Krankenhaus. Identitätskontrollen gibt es nur manchmal bei schweren und teuren Medikamenten.

    Auf Wechselwirkungen wird eher selektiv hingewiesen, zwei Mal ist bei mir auch die Dosierung moniert worden (Isotretinoin 50mg tgl., die eine Apotheke fand das zu hoch und empfahl mit, 10mg tgl. zu nehmen, die andere Apotheke meinte, unter 100mg tgl. kann das gar nicht wirken). Wirklich schlimm ist aber die Beratung bei rezeptfreien Medikamenten, da werden die wildesten alternativmedizinischen Unsinnigkeiten um viel Geld verkauft.

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  8. Wie meine Apotheke das gemacht hat, weiss ich nicht. Als ich damals viele Medikamente gebraucht hatte (wg Krankheit), hat sie das im PC vermerkt. (Hatte mal eine Auflistung bekommen.) Die Kundenkarte an sich kenne ich „nur“ in Verbindung einer Rabattfunktion wenn ich z.B. Kosmetika in der Apotheke erwerben möchte. Wobei ich selbst die Karte so gut wie nie anwende. In wie weit die Apotheke alles im PC vermerkt, weiss ich nicht.

    Wenn wir (Privatpatient) mit den Rezepten für die Diabetikerartikel für unsere Tochter kommen, ist eigentlich keine spezielle Beratung dabei. Meist muss ich selbst darauf achten, dass zwei Packungen Nadeln ausgehändigt werden. Übersehen sie leider immer wieder. Wir sind ja schon froh, dass die Apotheke manche Artikel inzwischen auf Vorrat da haben, weil wir die doch öfter beziehen müssen.

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    1. Rose: wenn du immer in die gleiche Apotheke gehst, bitte dort doch, die Sachen die ihr regelmäßig braucht, auf Lager zu nehmen.
      Wenn ich sage, dass ich ein Medikament regelmäßig brauche, bieten das die meisten Apotheker von sich aus an. Das ist ja für beide Seiten ein Gewinn: ich weiß dass ich es dort ohne Bestellung direkt bekommen kann und die wissen, dass ich zu denen komme. So funktioniert Kundenbindung. :)

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  9. In D beträgt die Rezeptgebühr 10% vom Medikamentenpreis, aber mindestens 5, maximal 10€. Das zahlt man für verschreibungspflichtige Medikamente die die Kasse übernimmt.
    Medikamente wie die Pille, die verschrieben werden muss, man aber komplett selbst zahlt, kommen auf ein sog. „grünes Rezept“ manche Ärzte nehmen einen einfachen weißen Zettel, wichtig ist der Arztnummernaufdruck, der Stempel und die Unterschrift.

    Wie es abläuft wurde ja schon beschrieben: Rezept abgeben, Medikament gegen Bezahlung annehmen, gehen. Ist man ganz offensichtlich schwanger, werden die Apotheker aufmerksamer. Ich habe eine sehr gute Apotheke im Nachbarort, wo sie immer auch fragen, für wen das Medikament ist (die können sich merken, dass ich 2 Kinder habe) und weisen gerne nochmal auf die Dosierung hin.

    Eine Apotheke hier im Ort bietet eine Kundenkarte an, mit der sie auf Wechselwirkungen achten wollen. Ob das funktioniert kann ich nicht sagen denn ich habe die Karte nicht. Die würden ALLE Medis darauf schreiben, egal ob ich sie für meinen Mann, meine Kinder oder mich hole. Das bringt mehr durcheinander.
    Ich habe mir angewöhnt, sowohl Arzt als auch Apotheker zu fragen ob sich die Medikamente vertragen. Wobei bei uns kein Familienmitglied auf regelmäßige Medikamente angewiesen ist.

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    1. Manche Rezepte (z.B. für manche Impfungen) kann man auch nachträglich bei der Kasse einreichen und bekommt das Geld dann nachträglich erstattet.
      Unser kinderarzt verschreibt z.b. kein Ben-u-ron mehr, gibts nur auf Privatrezept bzw. mit Kassenbon der Apotheke kostenlos (wenn mans denn einreicht)

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    2. aber die pille muss ja erst zu 100% von der patientin gezahlt werden, wenn sie 20 ist…. ansonsten 5€ bzw. wenn eine indikation vorliegt, die eben von der kontrazeptiven abweicht … (hormonmangel, akne …)

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  10. Also ich finde das System in den USA super, besondern das Abfüllen und keine nervigen Blister mehr….

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    1. Damit mind. die Pharmaassistentin auf deinen Tabletten rumtatscht?
      Stell dir mal vor, die Gutste hat sich das Noro-Virus einfangen, schleppt sich trotzdem zur Arbeit, desinfiziert sich die Finger nicht richtig und überträgt das Virus auf die Immunsuppressiva, die sie einem frisch Transplantierten überreicht…
      Ich mag Blister eigentlich lieber als Döschen, ich habe da mehr den Überblick, wieviele Tabletten ich genommen habe. Ich schreib mir da den Tag drauf und alles ist gut. Eine sinnvolle Alternative wären sicher Döschen, aber dann bitte fertig abgepackt und nicht in der Apotheke zusammengesucht. z.B. bei Pantoprazol gibts das ja schon. Ich weiß allerdings nicht, ob man dann weniger Müll hat oder nicht.

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  11. >>Stell dir mal vor, die Gutste hat sich das Noro-Virus >>einfangen, schleppt sich trotzdem zur Arbeit, desinfiziert >>sich die Finger nicht richtig und überträgt das Virus auf die >>Immunsuppressiva, die sie einem frisch Transplantierten >>überreicht…

    Gut, aber davon abgesehen würde sie sich mit dem Verhalten sogar Strafbar machen.
    Wenn sie eine Norovirus Infektion hat muss sie zuhause bleiben.

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  12. Was ich Moes Erklärung zum System in DE noch hinzufügen möchte:
    Die Zuzahlung des Patienten ist abhängig vom Preis des Arzneimittels. Sie beträgt 10 % des Abgabepreises des Arzneimittels, mindestens aber 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung. Ist ein Generikum/ Nachahmerpräparat besonders günstig (näher führendes spare ich mir) und wir geben es ab bzw. müssen es wegen der Rabattverträge abgeben, entfällt sogar die Zuzahlung.

    Ansonsten wird man von der Zuzahlung auch befreit, wenn man mehr als 2 % des Bruttojahresverdienstes bzw. mehr als 1 % bei chronisch Kranken für Medikamente ausgibt.
    Ansonsten ist es in der Apotheke wo ich arbeite so, dass wir einen sehr hohen Stammkundenanteil haben. Die Patienten kennen wir also meist beim Namen und speichern das automatisch (sie haben uns anfangs eine Einwilligungserklärung gegeben), egal ob sie extra ein Kundenkärtchen haben oder nicht. Und da läuft dann auch der automatische Interaktionscheck im Hintergrund, der ggf. gelb oder rot Alarm schlägt.

    Was die Beratung angeht: Manche Apotheker und PTA haben sich vermutlich noch nicht klargemacht, wie wichtig das ist. Denn wenn wir die Bertaung weglassen, kann man uns auch durch Automaten oder so ersetzen. Ich hoffe das geht irgendwann in die meisten Köpfe.
    Mir wurde mal beigebracht, man entscheidet sich als Inhaber (oder auch Angestellter) ob man lieber auf das pharmazeutische oder kaufmännische den Schwerpunkt legt… Ich lege meinen auf jeden Fall auf das Erstere.

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    1. Das tönt nach einer guten Apotheke.
      Und ich unterscheide genau wie du zwischen denen, die sich um den Kunden sorgen und beraten und denen, wo es mehr ums Geld geht – ich nenne die Discountapotheken. Ohne Beratung ist es kein Wunder, wenn die Leute nur nach dem Preis gehen, oder zum Internetversand rennen.
      Aber ganz ohne aufs Geld zu schauen geht es auch nicht – leider.

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    2. Hinweis zu der Zuzahlungsbefreiung (die einige Male vorkam, deren Nachweis aber nicht erklärt wurde): Die erhält man auf Antrag bei der Krankenkasse – als Ausweis oder als Aufkleber für die Krankenkassenkarte.

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  13. Groteske Auswüchse bzgl. der Medikamentenabgabe für Ärzte selbst hat die deutsche Gesetzgebung seit ca. vier Jahren. Hier darf ein Apotheker die Herausgabe eines verschreibungspflichitigen Medikamentes verweigern, wenn der Arzt lediglich seinen Arztausweis vorlegt und kein Rezept. Ein Rezept wiederum kann _jeder_ Zettel sein, auf dem der Arzt
    – seinen Namen und seine Adresse,
    – Name und Geburtsdatum des Patienten (in diesem Falle er selbst),
    – die Abkürzung „Rp.“,
    – das Medikament selbst
    – Datum und Unterschrift
    schreibt.
    Es gibt keine weiteren Vorgaben, wie das Rezept auszusehen hat. Dieses Rezept kann er, nachdem er das Medikament bekommen hat, auch selbstverständlich wieder mitnehmen, es bleibt nicht in der Apotheke.

    Ich glaube aber, auf dieses Procedere besteht kein Apotheker wirklich.

    Grüße!

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    1. So ganz stimmt das nicht:
      Nach aktueller AMVV §4 Abs. 2 braucht ein Arzt keine schriftliche Verschreibung. Nur die Identität muss geprüft werden …

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        1. Gute Frage :) Ich glaube schon seit der 14. AMG Novelle 2005, aber sicher bin ich mir nicht. Auf jedenfall war das schon Anfang 2009 so. Viele Grüße!

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  14. Hey

    Ich habe in den Staaten einmal einen kranken Freund zum Arzt und anschliessend in die Apotheke begleitet, wie von dir beschrieben mussten wir dort etwa eine halbe Stunde warten. Ich habe lange darüber nachgedacht warum die jemanden der krank ist so lange auf seine Medikamente warten lassen. Ich habe mir sogar überlegt ob der Apotheker vielleicht sogar noch etwas selbst herstellt, den Gedanken daran habe ich jedoch natürlich sogleich wieder verworfen.
    Jetzt verstehe ich wenigstens was in der Zeit wirklich alles abläuft, danke. ;)

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  15. Ich persönlich traue auch den deutschen Kundenkarten nicht…

    Ich nehme ein Medikament dauerhaft, das sich u.a. nicht mit Paracetamol verträgt. Deshalb frage ich bei neuen Medikamenten immer nach, ob ich sie zusammen mit meinem Dauermedikament nehmen kann.

    Das Ergebnis aus den letzten zwei Jahren: einmal hat man mir trotz Nachfrage etwas mit Paracetemol verkauft („Ja, das müsste gehen“… ich habe ich erst zu Hause gesehen, dass Paracetamol enthalten war).

    Ein anderes Mal wollte ich Buscopan haben und habe ohne jeden Hinweis Buscopan plus bekommen. Ich habe beides dann wieder umgetauscht.

    Meiner Meinung nach hilft auch eine Kundenkarte nicht, wenn so wenig auf Wechselwirkungen geachtet wird.

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  16. Hm… so richtig eine Beratung habe ich bisher in Zürich nur ein paar Mal erhalten. Eine Apotheke hatte mich mal auf eine Unverträglichkeit zwischen zwei Medikamenten hingewiesen (die ich kannte und der Arzt auch, aber OK war). Sonst kann ich mich nie an eine echte Beratung erinnern – immer läufts etwa so ab: „Möchte das Rezept einlösen“ – „Ja, Moment bitte….“ und Minuten später: „Hier bitte. Zahlen bitte“. Aus, Ende.
    Und ich war schon in vielen Apotheken.

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    1. Traurig … hoffentlich meiden die Menschen in Zukunft solche Apotheken und gehen nicht nur nach dem Preis, sondern suchen sich eine Apotheke die auch vernünftig berät.

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      1. Meine Meinung. Plus: wenn Du schon eine gefunden hast, die dich (gut) beraten hat – warum bleibst du nicht bei der? Das macht es auch für das nächste Mal einfacher, wenn man nicht jedesmal bei A(llergien) anfangen muss …

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  17. Manche Medikamente sind zuzahlungsfrei, zum Beispiel übernimmt meine Krankenkasse (TK) mein Omeprazol komplett.
    Und mit der richtigen Indikation bekommst du auch die Pille auf Kassenrezept.

    :-)

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  18. Wie es in Österreich funktioniert, wurde schon geschrieben. Ich möchte nur wirklich ein Lob an SEHR VIELE Apotheker und Apotheken-Mitarbeiter aussprechen, die beim Aushändigen eines „heikleren“ Medikaments sehr wohl unaufgefordert und in korrekter, verantwortungsbewusster Ausübung ihres Berufs auf wichtige Punkte wie Wechselwirkungen und Einnahmebdingungen hinweisen, sowie Empfehlungen aussprechen. Es ist halt – wie beim Arzt auch – wichtig, dass man sich nicht unbedingt immer an die nächstgelegene Apotheke wendet, sondern sich eine Apotheke des Vertrauens sucht, der man dann wegen dem guten Service automatisch auch treu bleibt.

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  19. Dauerrezepte wären eine prima Sache- würde der KV auch ne Menge Geld sparen. Ich kriege hier (in DE) immer grad soviel Insulin, dass es für 4-5 Wochen reicht… und meine Muttder, die Ursofalk nimmt, weil sie eine Autoimmunhepatitis hat, bekommt immer nur eine Verordnung für eine Kleinpackung, da die KV die Kosten für die Verordnung einer Großpackung nicht übernimmt. Damit kommt sie grad 14 Tage aus, und latscht dann wieder zum Doc, um ein neues Rezept zu bekommen. Und wieder zieht der die Karte durch…
    Super kostensparend- zumal mit dem Zeug nun wirklich niemand Unheil anrichten kann. Und außerdem ist es verflixt lästig.

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  20. Thema Beratung: ich werde immer gefragt, egal wo in Basel ich eine Apotheke aufsuche, ob ich Beratung brauche oder das Medikament kenne – da ich meist Medikamente verlange, die ich schon kenne, verzichte ich dann auf die Beratung. Bei Nasenspray bekomme ich aber IMMER trotzdem den Hinweis, dass es nicht länger als eine Woche lang genutzt werden darf (wir waren im Winter abwechselnd erkältet, mal hat der eine, mal der andere Spray gebraucht, und jeder bekam sein eigenes Fläschchen).
    Wenn ein Kunde gezielt ein bestimmtes Medikament in bestimmter Packungsgrösse verlangt, ist doch eher anzunehmen, dass er die Anwendung kennt (zB. Voltarensalbe zu Beginn der Gartensaison…)

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    1. Ja, leider darf/soll man nicht vom Wissen ausgehen – ausserdem gibt es auch bei Langzeitanwendern durchaus Fälle, wo man noch auf Überraschungen trifft. Bsp: Soso, sie nehmen seit Jahren Aspirin zur Vorbeugung von Schnupfen?
      Oder: Wenn jemand seit Wochen Mittel gegen Durchfall verwendet … da sollte man auch mal die Möglichkeit von Darmkrebs in Betracht ziehen. Traurig aber ist so.

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  21. Dauerrezepte wären vllt nicht schlecht… Aber andererseits gibts ja in D auch ziemlich große Packungen. Ich nehme ein Antidepressivum, dass muss ich jeden Tag nehmen. Und mein Psychiater verschreibt mir immer eine 100er Packung, also muss ich nicht dauernd zu ihm wegen eines neuen Rezepts. Aber Beratung in der Apotheke, wenn ich das Rezept abgegeben habe hab ich noch nicht bekommen. Es wird gefragt, ob ich mein Medikament kenne und wenn ich bejahe, wird nichts weiter gesagt. Diese Frage habe ich aber bisher nur gestellt bekommen, wenn ich das Antidepressivum geholt habe. Bei anderen Medikamenten nicht.

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    1. Blöde Frage: Wenn Du Dein Antidepressivum und seine Nebenwirkungen und Interaktionen schon kennst und es schon länger nimmst, warum soll Dir der Apotheker dann nochmal erzählen, worauf Du aufpassen sollst?

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      1. Soll er ja gar nicht, das hab ich ja nicht gesagt/gemeint. Ich finde es nur seltsam, dass das bei anderen Medikamenten nicht gefragt wird in den meisten Apotheken. Ich hab mir nur saublöd ausgedrückt, sorry. ;)

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