Chemikalienetiketten

Nicht mehr ganz so aktuell: das „neue“ Chemikalienrecht und die Vorschriften, was alles auf der Etikette zu stehen hat.

Die Kennzeichnung von Chemikalien muss nach Chemikalienverordnung folgende Angaben aufweisen:

1. Der offizielle Name des Stoffes oder der Zubereitung

2. Die EG-Nr. (für Stoffe)

3. Die gefährlichen Inhaltsstoffe (bei Zubereitungen)

4. Die entsprechenden Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen.

5. Die entsprechenden R- und die S-Sätze.

6. Die Füllmenge.

7. Den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Herstellerin (d.h. in der Regel der Abfüllerin und der ursprünglichen Herstellerin).

Die Kennzeichnung muss in mindestens zwei Amtssprachen formuliert sein (- das wurde inzwischen vereinfacht: bei Spezialabfüllungen für einzelne Kunden in Apotheken und Drogerien genügt eine Amtssprache).

So steht z.B. auf dem Leichtbenzin:

(EG) Nr. 1907/2006

Kleber F (Brennbar), N (Umweltgefährdend) Xn (Gesundheitsschädlich)

R: Leichtentzündlich/Reizt die Haut/ Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen / Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

S: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren / von Zündquellen fernhalten- nicht rauchen / Berührung mit der Haut vermeiden / Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen / Zum Löschen Sand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum verwenden

plus: es braucht einen tastbaren Hinweis (ein Dreieck) und einen Kindersicheren Verschluss.

Das Ganze bitte auf einer 50ml Flasche … man sieht, wo das Problem liegt.

Und dann wundert man sich, warum immer weniger Drogerien und Apotheken einen Auffüllservice anbieten. – Mal abgesehen vom Problem des Wiederauffüllens.

P.S. für Wundbenzin genügt eine Etikette gemäss Arzneimittellrecht, weil das als Medizinalprodukt gilt – dabei ist praktisch dasselbe drin. Dann steht nur die drauf:

Wundbenzin, X ml, Chargennummer, Verfalldatum, NICHT EINNEHMEN!

6 Kommentare zu „Chemikalienetiketten

  1. als hier in österreich die neue kennzeichnungsverordnung umgesetzt werden musste – ähnliche mengen text auf 0,5 ml-fläschchen etc. – da wollte ich ja unbedingt die roll-etikette einführen. also einen langen, langen streifen mit allem notwendigen text, einzeilig und mindestens 8punkt-schrift, mit einer seite auf das fläschchen geklebt und dann säuberlich rundherum gerollt.

    konnte sich mir aber keiner anschliessen, damals, aber das roll-etikett war lange zeit geflügeltes wort (oder ist es sogar noch, was weiss ich). vielleicht wäre das ja was für die schweiz?

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  2. Naja, Angesicht der Tatsache, dass die Etikette wirklich nicht ganz auf die Fläschchen passen haben wir sowas ja schon: Man klebt das Etikett auf, und da wo es überlappen würde, faltet man es in sich zurück. Dadurch steht halt ein Teil ab, der so gut wie möglich drumgerollt wird. Voila: Roll-Etikett.

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    1. das funktioniert aber nur, wenn die flasche gross genug ist. so niedliche kleine 0,5 ml-fläschen , da geht nix mit falten. so ein richtig schönes meterlanges band, wenn der kleber stark genug ist hat das ja auch den vorteil, dass man das fläschchen dann nicht mehr so leicht verlegen kann. man könnte auch das lose ende gummieren, und dann z.b. impfdosen auf das allerhervorragendste nebeneinander an ein regalbrett kleben, zum abreissen, wäre doch auch praktisch.

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      1. Quatsch: ein wenig Fantasie (oder Fanta-Du) muss man schon haben: was spricht gegen eine Flasche in Dreieck-Form
        .. das Andere lässt sich bestimmt auch lösen – nur’n bisschen nachdenken ;-)
        #Klugscheissmodus aus# und liebe Grüsse

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  3. toll, oder?
    hier in D sieht es ja ähnlich aus. und ich liebe das zitat meines pharm.-recht-profs: „lieber ein etikett zu viel als eins zu wenig … “ obwohl es irgendwann absurd und lächerlich aussieht …
    grüße,
    B

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