Rettung in der Not

Die Kundin, die bei der Assura versichert ist und bei uns regelmässig Medikamente bezieht, hat einen Grossteil ihrer Quittungen für ihre bezogenen Medikamente verloren.
Das ist ganz schlecht, denn ohne Quittungen zahlt die Krankenkasse das Geld nicht zurück. Sie sind der Beleg für den Bezug.

Nur gut, dass sie wirklich immer zu uns kommt, so kann ich einfach in ihr Dossier gehen, alle Medikamente, die innert einem bestimmten Zeitraum abgegeben wurden aufrufen und das als Beleg ausdrucken (für andere Apotheken, die das machen: unbedingt Stempel und Unterschrift auf den Ausdruck!).
So bekommt sie doch noch ihr Geld zurück.
Die Weihnachtsgeschenke können doch noch gekauft werden ..

Übrigens: als Tipp: man kann in manchen Kantonen einen Teil des Geldes, das man für Medikamente ausgegeben hat von den Steuern abziehen. Wenn man nun eine Stammapotheke hat und auch selbstbezahlte Medikamente in sein Patientendossier aufnehmen lässt, kann man die am Jahresende auch einfach ausdrucken lassem. Plus es hat den Vorteil, dass man auch bei den OTC Medis gleich sieht, ob sie sich mit denen auf Rezept vertragen.

8 Kommentare zu „Rettung in der Not

  1. Da hab ich mal ne Frage: Weißt du,ob das in Dtl. auch s gehandhabt wird? Ich hab meine Kinderwunsch-Medis ja auch immer in der gleichen Apotheke geholt. Ich hab jetzt hier irgendwas um die 30 kleine Quittungen liegen. (Und ich bin mir sicher, dass eine fehlt *grummel*). Meinst du, die Apotheke hat das gespeichert und man könnte das als Gesamtausdruck am Jahresende nochmal bekommen? Ist halt auch für die Steuer – da wäre ein großer Zettel sicherlich übersichtlicher…
    Ich würde dann da mal fragen – aber bevor ich mich mit dem Anliegen lächerlich mache…

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  2. Also wenn’s nur irgendwie ähnlich ist wie bei uns, dann *müssen* sie die Abgabe rezeptpflichtiger Sachen auch dokumentieren …. von dem her: frag nur.
    Und sonst: meine Mutter sagte immer: „blamiere dich täglich!“ Das hilft.

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  3. Danke, dann werd ich mich übermorgen, wenn ich auf der Ecke bin, mal durchringen und fragen. (nach dem ersten Ultraschall seit dem positiven Bluttest – oh, ich hoffe so sehr, dass man (6+2) was sieht! Am liebsten ein kleines Herz, das kräftig schlägt!)
    Ich werde dann berichten. :D

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  4. Das wäre sicher schön! Ich drück die Daumen :-)
    Ich weiss noch, dass ich ausser meinen Eltern – und Mann- bis in den 2. Monat niemandem etwas von der Schwangerschaft gesagt habe, für den Fall, dass etwas schiefgeht.

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  5. *Ich kopier jetzt einfach mal meinen Kommentar aus Deinem „alten“ Blog*

    ….und für die deutschen Mitleser:

    Man kann die Kosten für Arzneimittel bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (soweit die sog. zumutbare Belastung, welche abhängig vom Einkommen ist, überschritten wird). Es gilt: sammelt die Belege! Wenn man eine Apotheken-Kunden-Karte hat, bekommt man auch hier eine Sammelrechnung am Jahresende ausgedruckt, welche das Finanzamt anerkennt.

    Jetzt fehlen nur noch Österreich, Liechtenstein und andere deutschsprachige Länder (zB Mallorca, Ibzia……)

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  6. Dann schreibe ich meine Anmerkung hier auch noch mal rein. :-)

    Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen für Medikamente als außergewöhnliche Belastungen ist jedoch eine ärztliche Verordnung, die im Voraus ausgestellt wurde. Ansonsten kann es leider nicht anerkannt werden.

    @Kathrin: Ich arbeite im Finanzamt und habe da schon sehr häufig solche Sammelquittungen von Apotheken vorgelegt bekommen. Allerdings weiß ich nicht, ob das jede Apotheke so macht.

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  7. @Merle

    Bin Steuerberater und wollte es nicht ZU genau machen. ;-)

    @Alle

    Natürlich muss ein Rezept vorliegen. Stärkungsmittel, Vitamine und ähnliches sind z.B. nicht abzugsfähig (außer ein Arzt hat…. siehe oben).

    Es macht (fast) jede Apotheke. ABER man muss dort eben eine Kundenkarte haben. Ansonsten braucht man eben jeden einzelnen Beleg.

    Man darf natürlich auch absetzen: Optiker, Zahnarzt, Praxisgebühren, Kurkosten (jajaja sehr eingeschränkt), Massagen, Heilpraktiker, Scheidungskosten, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und und und……..

    Habe ich schon die zumutbare Belastung erwähnt? Diese beträgt bei Otto-Normalverbraucher 5 bzw. 6 % des Einkommens (Verheiratet bzw. Ledig) Bzw. 3 % wenn man 1 oder 2 Kinder hat.

    Heiß bei 30.000 EUR, verheiratet ohne Kinder: Man muss mehr als 1.500 EUR an außergewöhnlichen Belastungen haben, bevor sich etwas auswirkt.

    Bei einem Einkommen von 12.000 EUR, ledig, ein Kind beträgt die Grenze 240 EUR.

    Es gibt da nette Tabellen.

    Uff… jetzt höre ich auf, Mahlzeit!

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