Aktuell sind wieder Betrüger am Werk, die einem (professionell aussehende) Vorlagen oder „Gut zum Druck“ oder Einträge in irgendwelche Register zufaxen, die man dann unterschreiben und zurückfaxen soll. Damit man das auch eher macht setzen sie den Namen eines Mitarbeiters unter Ansprechspartner darauf und sie telefonieren gleich vor oder nach dem Fax noch „das sei so in Ordnung, man solle es nur noch rasch unterschreiben und gleich zurückfaxen“.
Oder sie behaupten, dass man unterschreiben soll, wenn man keine Verlängerung wünsche von einem angeblich bestehenden Vertrag.
Klar. Was unterschreibe ich denn da?
Das Kleingedruckte ist auf dem Fax mit Mühe entzifferbar, aber da steht:
… Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kommt ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem der Auftraggeber dieses Vertragsangebot durch seine Unterschrift annimmt. Der Anzeigenvertrag kann … aus welchen Gründen auch immer, nur innerhalb 1 Woche nach Unterzeichnung und nur gegen volle Schadloshaltung des Verlages gekündigt werden. Der zu leistende Schadensersatz … beträgt jedoch mindestens 75% des Gesamtpreises. Der Schadenersatz wird bei Rücktritt sofort, für alle Auflagen fällig. Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen …. Für jede Auflage entsteht der Auflagepreis erneut. …
Anzeigepreis (pro Auflage): 1 Anzeigenfeld Fr. 699.- zuzüglich Farbpauschale Fr. 299.-, Satzpauschale Fr 399.- und Versandpauschale Fr. 85.-. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind innert 30 Tagen, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine pauschale Umtriebsgebühr von Franken 40.00 berechnet. Verzugszinsen werden 7% per anno berechnet. Zusätzlich werden Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Inkassogesellschaften oder Rechtsanwälten entstehen dem Auftraggeber belastet. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den Verlag erfolgen.
Vertragsverlängerung: Der Anzeigenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom Kunden nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.
Das bedeutet (wenn man es mal durchrechnet):
699.- + 299.- + 399.- + 85.- = 1482.-
x4 (Auflagen) = 5928.-
x2 (Auflagenfelder, die sie so auf die Vorlage gesetzt haben)= Franken 11’856.- !!
(und dann kommt noch die Mehrwertssteuer dazu)
Für ein Werbefeld von 4x6cm in einer Beilage, die sowieso niemand liest.
Und wenn man aus dem Vertrag rauswill, zahlt man trotzdem mindestens 75% = Franken 8892.-
Der Name des Verlages übrigens (dieses Mal): Nerus AG, Rapperswil
Laut K-Tip sind dies die weiteren aktuellen Firmen:
The Yellow Pages, Paris; Regionaler Wirtschaftsdienst, Berlin; Tobek Media, Berlin; FraVal Concept AG, Bern; New Media Design, Birmingham; Trend Media Regional, Rotkreuz; SM Swiss Motion, Arth; Media Print NT, Zug. Und im Internet: Webclick GmbH; HIM Swiss-Internet AG; Branchendirect24; http://www.ch-telefon.ch.
Ich kenne mindestens 3, die schon einmal auf so etwas reingefallen sind. Unter anderem auch fast mein Kuschelbär, weil sie ihm eine Vorlage geschickt haben, die der die er normalerweise für Werbung in einer Zeitschrift hat seeehr Ähnlich sieht. Aus so einem Vertrag wieder rauszukommen kostet Zeit und Nerven und Geld.
Don’t do it!
Habt Ihr wirklich blechen müssen? Bei der Summe lohnt es sich doch schon, einen Anwalt zu engagieren, ich kann mir nicht vorstellen, dass man da nicht rauskommt. Oder sind die Gesetze bei Euch in der Schweiz wirklich so taff?
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Hallo, wie ist euer Fall ausgegangen ?? Ich habe genau das selbe Problem !! Letzte Woche (19.01.12)einen Brief vom Friedensrichteramt erhalten. Habe allerdings nicht vor dort zu erscheinen. hat mir jemand eine Idee was ich machen soll ??
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Umm, Friedensrichter da würde ich schon gehen.
Hast Du eine „Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung“ geschickt? (Siehe unten in den Kommentaren). Hast Du Einspruch erhoben? Rechtsauskunft eingeholt?
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Also wir haben ja (gottseidank) nix unterschrieben und zurückgefaxt. Bei denen, die ich weiss, die haben sich einen Anwalt genommen. Der sagt: NICHT zahlen. Aber das Verfahren ist noch hängig.
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Hallo Pharmama
Wir haben genau dasselbe Poblem mit der Nerus AG. Haben irrtümlich ein „Blindvertragsangebot“ unterschrieben und jetzt Rechnungen und Mahnungen für über CHF 2’000 bekommen. Weisst du bereits mehr von den anderen Fällen die auch unterschrieben haben? oder hast Du einen Anwalt bei dem wir uns anhängen können?
Herzlichen Dank
Rolf
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Das wichtigste ist, sofort den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und vor allen Dingen NICHT zahlen!!
Nach dem wir die Angelegenheit einem Anwalt übergeben
hatten und nach anfänglichen Telefonaten unt entsprechendem Schriftverkehr lassen und diese
verdammten Betrüger nun in Ruhe.
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Der Anwalt gehört leider zur Gruppierung bei der wir sind, da kann ich Dir nicht helfen, aber eine Anfrage beim „Beobachter“ lohnt sich, glaube ich. Soviel ich weiss heisst es man soll nicht zahlen und der Firma einen eingeschriebenen Vertrag schicken mit dem text: „Ich fechte hiermit den Vertrag vom … wegen absichtlicher Täuschung bzw. Grundlagenirrtum an. Der Vertrag ist ungültig. Deshalb werde ich ihre Rechnungen nicht bezahlen.“
Und dann hart bleiben.
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Hallo!
Haben das gleiche Problem Nerus, Rapperswill – Schweiz. Nun wurde der Fall an die Direct Inkasso GmbH, Wohlen weitergegeben und diese mahnen uns jetzt. Sind also genau so Betrüger wie Nerus. Uebergebrn dies jetzt unserer Rechtsabteilung. Ausserdem werden wir diese Fall an diverse TV Stationen in Deuschland und Schweiz senden. Hoffe es gibt 1 oder 2 Tv Berichte.
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Ich kann nur nochmal sagen: sobald als möglich abmahnen wegen „absichtlicher Täuschung“ und ja nicht (!) zahlen.
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Hallo, Auch ich gehöre zu den geschädigten von nerus. Habe leider den FAX-vertrag unterzeichnet. Es kommen laufend rechnungen und mahnungen, auch schon vom inkasso büro aus wohlen. Bisher habe ich nichts bezahlt und werde dies auch nicht tun. Einen Anwalt habe ich bisher nicht zugezogen. Wie soll ich weiter vorgehen?
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Ganz wichtig: innerhalb eines Jahres eine „Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung“ schicken.
Betroffene können sich auf absichtliche Täuschung berufen, womit der Vertrag für sie unverbindlich wird. Der Vertrag kann innerhalb eines Jahres, seit die Täuschung entdeckt wurde – am besten per eingeschriebenen Brief – angefochten werden. Falls die Gegenpartei die Anfechtungserklärung nicht gelten lässt, liegt es an ihr, vor dem Zivilgericht auf Vertragserfüllung zu klagen. (Quelle: http://www.konsum.admin.ch)
Beispiele zu finden hier: http://www.adressbuchbetrug-info.net/6-Online/6b-1-Abwehr-Strategie/anfechtungserkl/HS-Anfechtungserk.html
Nach einem Jahr (oder wenn man bezahlt hat) wird es etwas schwieriger – dann würde ich einen Anwalt hinzuziehen.
Gelegentlich hat es sich anscheinend aber auch schon gelohnt wirklich stur zu bleiben und nicht zu reagieren. Irgendwann geben sie es dann hoffentlich auch auf.
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Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss Ihren telefonischen Anruf und Beratung von Frau Dick, haben wir Ihren Faxbrief unterschrieben damit Sie uns aus Ihrem Kundenverzeichnis löschen und es wurden keine Dienstleistung weder ein Vertrag genant.
In der Schweiz reden wir über einen Vertrag mit Absichtliche Täuschung, wir hattein einen Vertragsabschluss der bei Unterdrückung von Tatsachen zustande kam.
Wir künden den Vertrag und betrachten Ihre absichtliche Täuschung als ungültig.
Freunliche Grüsse
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Umm … ich hoffe, das ist als „Muster“ gedacht und nicht als echte Kündigung – ich wäre nämlich die falsche Ansprechperson dafür. Ausserdem: Solche Sachen sollte man immer per Einschreiben schicken! Belege sind wichtig.
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Diese Trickbetrügerei ist schlimm, diese werden immer dreister. Ich hoffe irgendwann kriegen sie mal einen zufassen.
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Das Inkasso-Unternehmen „Direct-Inkasso“, Postplatz 4, CH-5610 Wohlen, Tel. 056 – 610 74 00, macht in diesem Schwindel hemmungslos mit ohne nach zu fragen welcher Kunde so einen Schwachsinn, mit Urkundenfälschung betreibt. Wann erwachen Behörden undPolizei endlich einmal? Schlafen Sie gut.
Henri
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Hallo!
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