Lassen Sie mich das wiederholen (12)

Lassen Sie mich das wiederholen … Sie fragen also bei mir an, ob wir eine Stelle offen hätten für Sie als Pharma-assistentin und das, obwohl A) ich weiss, dass sie regelmässig Beruhigungsmittel und Antidepressiva nehmen (damit könnte ich noch leben) und B) ich selbst Sie schon einmal erwischt habe, wie Sie ein Rezept verfälscht haben indem Sie die Anzahl Tabletten erhöht haben –was ich keine gute Voraussetzung für eine Angestellte unsere Apotheke finde.

Oookeeeee …. Nein.

Bisherige „Lassen Sie mich das wiederholen“ 1-11

7 Kommentare zu „Lassen Sie mich das wiederholen (12)

  1. aber liebe Pharmama, wenn „das“ nicht etwas gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstösst
    .. ach, ich vergass, Du bist ja in der Schweiz und da ist ja noch die Welt in Ordnung, od’r? ;-)
    Ein lieber Morgengruss
    Hajo

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    1. Wieso, das AGG („Gleichbehandlung“) verbietet doch nicht, jemanden zu benachteiligen, weil er ein untaugliches Arschloch ist. Wegen Unfähigkeit und Fehlverhalten darf man diskriminieren.
      Mit dem Argument kannst Du Dich natürlich nicht frei herausreden, aber wenn Du eine 58-Jährige einbeinige alleinerziehende starkpigmentierte übergewichtige Lesbe nach Praktikum/Probemonat nicht einstellst, weil sie nicht gut (mit den Kollegen zusammen-)arbeitet, hilft ihr auch das AGG nicht.

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  2. Na ich weiß gar nicht was du hast, die kennt sich wenigstens schon mal mit den Medikamenten gut aus! :D Und du kannst deinen Kunden ruhigen Gewissens sagen, das ihr nichts verkauft was nicht vorher selber getestet wurde.

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