Testen oder nicht testen, das ist hier die Frage

In der Apotheke empfehlen wir den Leuten, die mit Beschwerden kommen zu testen. Wir folgen dabei den Empfehlungen des BAG, die sich (was das angeht) nicht geändert haben seit Beginn 2020:

Soll ich mich bei Symptomen sofort testen lassen? Lassen Sie sich sofort testen, wenn Sie Krankheitssymptome des Coronavirus haben. Tun Sie dies auch, wenn Sie vollständig geimpft sind oder wenn Sie nur leichte oder einzelne Symptome haben. Lassen Sie sich bei Symptomen vorzugsweise mit einem PCR-Test testen. Lassen Sie sich auch testen, wenn der Verdacht auf eine Ansteckung besteht (z.B. nach persönlichem Kontakt mit einer infizierten Person oder nachdem Sie eine Meldung der SwissCovid App erhalten haben).

Die Symptome dazu haben sich etwas verändert: ausser Husten, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen sind mehr dazugekommen: Geruchs- und Geschmacksverlust, Schnupfen, Kopfschmerzen, Magen-Darm-beschwerden und Hautausschläge. Das Problem dabei ist, dass auch andere Krankheiten und Beschwerden das machen können. Die ganzen normalen Erkältungsviren, Heuschnupfen, Lebensmittelvergiftung und Noroviren, Allergien, Migräne. Dennoch: es ist wichtig zu wissen, ob es das neue Coronavirus ist, deshalb sollte bei Beschwerden getestet werden – und sich isoliert bis zum Ergebnis. Und länger, falls das Ergebnis positiv ausfallen sollte.

Anfangs hat das auch ganz gut geklappt. Dadurch, dass man sich isolierte wurden auch alle anderen übertragbaren Krankheiten seltener. Inzwischen hat man mit den Lockerungen jedoch spätestens seit Sommer letzten Jahres das Problem, dass es jetzt wieder so ziemlich alles andere sein kann (und oft ist). Ergebnis: eine gewisse (in der Apotheke gut spürbare) allgemeine Testunwilligkeit. „Ich hab zwar Husten, aber das ist sicher nicht Covid, meine Kollegen mit Husten hatten alle einen negativen Test.“ „Nein, ich will nicht testen, das ist sicher nicht Covid, bisher war es immer negativ.“ Und auch das: „Ich habe einen Selbsttest gemacht, der war negativ.“

Ja, die Selbsttests. Hier zu Beginn noch von der Krankenkasse übernommen sind sie nicht mehr Teil der Teststrategie – und sie sollten sowieso nur eingesetzt werden wenn man keine (!) Beschwerden hat, aber vor einem (privaten) Anlass mit mehren Leuten sicher sein wollte, dass man es nicht (trotzdem) hat und möglicherweise ansteckend ist. Die Beschaffung der Tests war seit Anfang ein logistisches Problem. Anfangs war nur der Selbsttest der Roche zugelassen, der aus Grosspackungen in kleinere umgepackt werden musste (alles dokumentiert natürlich). Inzwischen gibt es mehrer Tests mit Zulassung, aber häufig sind sie nicht lieferbar, oder nur in einer Form (5er oder 1er).

Immer noch gerne verwechselt werden die Selbsttests mit den Schnelltests. Die Antigen-Schnelltests werden von verschiedenen Anbietern durchgeführt (Labors, Kliniken, Ärzte und auch Apotheken). Sie können mit und ohne Symptome gemacht werden. Die Probenentnahme erfolgt ähnlich wie beim PCR Test an der hinteren Nasenwand durch eine Fachperson, grundsätzlich verwenden sie aber dieselben Tests wie beim Selbsttest. Sie sind weniger empfindlich als PCR Tests und geben schneller ein Ergebnis (innert 15 Minuten). Anfangs ebenfalls übernommen vom Bund, dann nicht mehr, inzwischen aber wieder (ausser man braucht das für eine Reise) – haben wir dafür wieder häufiger Nachfragen in der Apotheke. Das Problem bei denen hier ist aber: Es gibt zwar eine Vielzahl der Anbieter aber man muss sich bei den meisten zwingend anmelden dafür (telefonisch oder online einen Termin machen), kann man sie bei manchen nur ohne Symptome machen, einige machen das nur bei ihren bestehenden Patienten (v.a. Ärzte) und anscheinend gibt es da einen Wildwuchs, dass Anbieter an ungeeigneten Orten, ohne Fachkräfte und ohne offizielle Zulassung Tests anbieten und Zertifikate ausstellen.

Selbst- und auch Schnelltests waren im letzten Monat immer mal wieder in der Presse. Meist ging es darum, dass sie nicht so sicher sind, wie gewünscht. Das ist hochgradig unschön – auch wenn die Teststrategie in der CH hauptsächlich auf PCR Tests beruht – da sind wirklich Tests im Handel und Gebrauch, die bei „nur“ hoher Viruslast in weniger als 10% der Fälle positiv angeben. Bei sehr hoher Viruslast sieht es besser aus … und die Zulassungstests betreffend Sensitivität und Spezifität haben sie auch bestanden. Dennoch, von „sicher sein“, dass man niemanden ansteckt, weil man ja negativ getestet ist, kann hier keine Rede mehr sein. Gerade bei symptomfreien Leuten dürften sie schlecht angeben. Dazu kommt auch noch, dass die Tests auf Omicron anscheinend nicht so gut ansprechen und dass diese Tests im vorderen Nasenbereich gemacht werden, bei Omicron ist es besser den Test im hinteren Nasenbereich plus zusätzlich noch im Rachen zu machen.

Wen es interessiert: Hier finden sich die Testergebnisse: https://www.spektrum.de/news/welche-corona-schnelltests-sind-zuverlaessig/1954489 . Darunter sind Schnell- und Selbsttests.
Auf der Seite des BAG über Fachinformationen über die Covid-19 Testung finden sich die Listen der zugelassenen Tests.

Wie gesagt, finden sich hier auch die von uns in der Apotheke vertriebenen. Die sind alle von der swissmedic zugelassen und auf der Liste des BAG. Der Test der Roche den wir zu Beginn exklusiv hatten, hat bei sehr hoher Viruslast 89% entdeckt und bei hoher Viruslast immerhin noch 30%. Der Flowflex Test, den wir danach bekamen (der auch im Aldi und Co erhältlich war) und den wir immer noch verkaufen, entdeckt bei sehr hoher Viruslast 94% aber bei hoher Viruslast grad noch 4% (!). Der Genrui Test, den man ab- und zu bekommt, entdeckt bei sehr hoher Viruslast 94% und bei hoher Viruslast 57% richtig.

Alle Selbst-Tests in der Schweiz sind Nasen-abstrichs-Tests für den vorderen Nasenteil. Theoretisch könnte man mit einer korrekten Abnahme an der hinteren Nasenwand und im Rachen bessere Testergebnisse erzielen. Und noch besser wäre es, wenn man an mehren Tagen hintereinander testet, damit man das Sichtbarkeitsfenster nicht verpasst. Optimal aber (und empfohlen) ist aber sowieso bei Verdacht (Symptome oder Kontakt) den nochmal deutlich besseren PCR Test machen zu gehen.

Oder?

Wir befinden uns aktuell mitten in der Omicron-Welle. Sie wird von der Politik praktisch ungehindert durchrauschen gelassen. Bestehende Einschränkungen werden zwar nicht aufgehoben, aber auch keine neuen implementiert. Omicron ist ansteckender noch als Delta und kann auch genesene, geimpfte und geboosterte treffen. Omicron wird zudem als vergleichsweise „mild“ verkauft und das, obwohl noch nicht klar ist, ob das wirklich stimmt. In Südafrika steigen verzögert nach der Welle die Sterberaten wegen Covid stark an, in den UK dasselbe. Long-Covid-Fälle sind in der Schweiz und in Deutschland immer noch kein offizielles Thema (kann man auch nirgends melden?). Daneben verkürzen sie dann auch noch die Quarantäne- und Isolationsdauer auf 5 Tage und wenn man dann 48 Stunden Symptomfrei ist, darf man raus (auch wenn es Zahlen gibt, die zeigen, dass dann noch jeder 3. ansteckend ist). Die Spitäler klagen zwar wegen der Einweisungen … aber das haben sie ja schon immer, oder? (Sorry an die Betroffenen). Vordergründig herrscht Normalität, der ÖV transportiert, Flugzeuge fliegen in ferne Länder, Läden und Restaurants haben offen, die Skigebiete verzeichnen Rekordbesucherzahlen …. Und daneben steigen und steigen die Zahlen der Covid Infizierten. Aktuell sind wir bei über 30’000 Neuinfektionen pro Tag, Tendenz weiter stark steigend – aber wahrscheinlich nicht für länger richtig darstellbar, denn: Die Testkapazitäten sind ausgeschöpft!

So sagte denn Gesundheitsminister Alain Berset in der letzten Medienansprache (Quelle 20 Minuten) am Freitag dies: Man muss sich fragen, wie sinnvoll Testen noch ist. Bei 100’000 Tests pro Tag sind die Testkapazitäten der Schweiz ausgeschöpft. (Haben wir jetzt!). Wegen der hohen Ansteckungsrate von Omicron muss sich das Testregime ändern (das Testen verliert an Bedeutung, auch weil/wenn es 3-4 Tage geht, bis man das Ergebnis bekommt). Ausserdem: Tests schützen niemanden (Ja, die Tests selber nicht, aber wenn man auf das Wissen, dass positiv richtig handelt, dann schon). Er begreife es deshalb, wenn zum Beispiel die Kantone in den Schulen das Testen einstellen würden (Grrr!)

Soll ich da den Leuten in der Apotheke mit Symptomen weiter empfehlen testen zu gehen? Oder appelliere ich an die Eigenverantwortung, dass sie sich zumindest isolieren, also so verhalten, als seien sie infiziert? Für (mindestens) 5 Tage und bis sie 48 Stunden Symptomfrei sind. Was sagen die Arbeitgeber dazu? (Nein, ich bin überhaupt nicht dafür, Leute krank arbeiten zu lassen).

Bis jetzt hat das mit der Eigenverantwortung und dem appellieren an die Vernunft der Leute nicht sehr gut funktioniert (finde ich). Und meine Eltern (beides Risikopersonen und geboostert), denen ich meine Sicht auf die Dinge erzähle, gehen momentan aus Vorsicht nicht mal mehr aus dem Haus. Sie fühlen sich absolut nicht mehr geschützt da draussen. Ich selber (geboostert) arbeite jetzt mit FFP2 Maske – und hoffe, dass die Omicron Welle vorbei geht. Hoffentlich bald.

Kein Antikörpertest empfohlen bei …

Willkommen im neuen Jahr. Wir machen weiter, wo wir aufgehört haben: bei (steil) steigenden Infektions-Zahlen wegen Omicron. Wie viele das aktuell sind, wissen wir nicht, weil über die Festtage kaum getestet wird und wenn die Daten nicht weitergegeben. Unser BAG ist auch in die Kurzferien. Ausser einer Verkürzung der Quarantänezeit von 10 auf 7 Tage (damit die Arbeitnehmer wieder rascher weiter machen können – wichtig grad vor allem im Gesundheitssystem) gab es auch keine Änderungen oder gar neuen Massnahmen.

Am 31.12. habe ich noch gearbeitet – am Montag 3.1. ging es weiter. Eigentlich finde ich, wir haben erstaunlich wenig Selbsttests verkauft (ja, wir haben wieder welche), aber heute geht es ja weiter mit den Antikörpertests. Der Aufwand, den die für die Apotheke bedeuten, rentiert nicht wirklich. In letzter Zeit mussten wir auch ein paar Testwillige ablehnen.

Gründe für die Ablehnung:

  • akute Symptome. Nicht nur weil zu früh für den Nachweis von Antikörpern (falls es Covid ist) – mit Beschwerden wie Husten, Fieber, Schnupfen, Gliederschmerzen und ähnlichem sollten Sie nicht hierher kommen (falls es Covid ist!)!
  • mögliche Ansteckung zu wenig lange her: Wenn die mögliche Covid-Infektion erst sehr kürzlich war (weniger als 30 Tage her) dann warten Sie noch ein bisschen. Der Körper braucht Zeit zum produzieren der Antikörper.
  • Quarantäne. Wenn Sie in Quarantäne sein sollten (da Kontaktperson), dann bitte bleiben Sie in Quarantäne. Der Test kann verschoben werden. Wenn Sie trotzdem kommen gefährden Sie mich (und alle unterwegs).
  • keine Maske an. Ehrlich? Jetzt noch? Aber das ist meine Apotheke und unsere Vorschriften sind klar: es gilt Maskenpflicht in Innenräumen (allgemein) und wenn ich in einem nicht so voluminösen, nicht so gut belüfteten Beratungsraum während mindestens 15 Minuten mit Ihnen sitze, dann bestehe ich auf Maske. Wenn das ihnen gar nicht geht, dann werde ich auch gar nicht testen.
  • Kinder, speziell kleine Kinder. In den Apotheken wird offiziell ab 16 Jahren auf Antikörper getestet. Jüngere sind zwar nicht verboten … offizell kann da nur der Kanton Vorgaben machen, aber unter 12 Jahren finde ich es nicht empfehlenswert. Das war die Überraschung, als bei einem Doppeltermin die Eltern mit zwei Kindern (2 Jahre und 6 Jahre) aufgetaucht sind und die getestet haben wollten. So kleine will ich nicht testen / stechen, die wissen ja gar nicht wofür, dann macht das (etwas) weh und dann haben sie eine lebenslangen Aversion gegenüber weissen Kitteln und/oder Apotheken. Und wofür? Nur für das Interesse der Eltern ob sie schon Covid hatten? Oder spekulieren sie auf das Zertifikat, das dann nur 90 Tage gültig ist und dann wiederholt werden muss? Oder weil Kinder, die genesen sind aktuell nicht geimpft werden? (unter 5 Jahren sowieso nicht). Dann … als unter 12 jährige müssten sie offiziell immer noch keine Masken tragen, aber für die Situation in der Apotheke gilt: ohne Maske teste ich nicht (siehe oben) – übertragen können nämlich Kinder das Virus gleich wie Erwachsene.
    Als Lösung: es gibt Labors die auch Kinder testen … aber grundsätzlich würde ich den nächsten mit dem Wunsch dafür zum Kinderarzt schicken.

Keine Ablehnung, aber vielleicht ein „Cave“: das Zertifikat, das man mit einem positiven Antikörpertest bekommt, gilt für den 2G Nachweis. Das bedeutet, man gilt als „Genesen“ und kommt in die entsprechenden Lokalitäten. Es gilt nicht als „Testzertifikat“ für den 2G+ Nachweis. Dort muss man weiterhin zusätzlich einen Test haben für einen Zutritt. Zum Beispiel in Clubs und Bars oder auch beim Schwimmtraining – wo keine Maske getragen werden kann. Der Grund ist, dass mit dem Antikörpertest nicht gezeigt werden kann, ob die Infektion weniger als 4 Monate her ist. Die Infektion muss mit PCR Test nachgewiesen werden – also geht (rechtzeitig) bei Symptomen testen!

Ich gehe übrigens morgen Boostern, zusammen mit Familie. (Danke Flo!) – danach bin ich auch selber wieder offiziell 2G+ tauglich. Ein 2G+ Zertifikat erhalten nämlich auch Personen, deren Impfung oder Covid-Erkrankung weniger als vier Monate zurück liegen.

Antikörpertest / Genesenenzertifikat Updates

4 Wochen Antikörpertests für das „Schweizer Genesenen Zertifikat“. Wie zu erwarten hat das Angebot des Bundes, dass auf einen positiven Antikörpertest in der Schweiz ein Genesenenzertifikat* ausgestellt werden kann (*Kleingedrucktes: für 3 Monate, nur in der Schweiz gültig) für eine riesige Nachfrage in der Apotheke gesorgt. An die 150 Tests haben wir gestemmt – neben dem normalen Apothekenbetrieb (dem neuen „normal“) und den parallel dazu noch laufenden Grippeimpfungen und FSME-Impfungen. Es ist anstrengend.

Was für Leute zieht das Testangebot an?

Es zieht viele an, die wir noch nie in der Apotheke gesehen haben. Die meisten ungeimpft und in der Hoffnung, so einfach zu einem Ausweg aus „2G“ zu kommen – auch wenn sie den selber bezahlen müssen (und es kein Schutz vor einer weiteren Infektion mit dem Corinavirus ist). Ein paar machen das wirklich nur „auf Verdacht“, andere, weil sie ziemlich sicher sind, zum Beispiel da der Partner das hatte und sie zwar vielleicht mit in Quarantäne waren, aber nicht PCR testen gegangen sind, trotz Symptomen.

Ich frage neben den Vorabklärungen zum Test gelegentlich, weshalb sie den Antikörper-Test machen und ob sie eine Ahnung haben, wie lange eine mögliche Infektion her ist – unter anderem auch, weil ich sie darauf aufmerksam machen will, dass die Antikörper nach einer Infektion abnehmen. Bis 5 Monate danach kann eine Infektion so in 99% der Fälle nachgewiesen werden. Danach nehmen die Antikörper ab. Leute, die also zu Beginn der Pandemie (bei uns im März 2020) infiziert waren, bekommen also kaum ein Zertifikat. Hatte man es nur leicht, ist die Antikörper-Bildung auch nicht so hoch und hält nicht so lange. Also kann es gut möglich sein, dass der Patient vor ein paar Monaten einen AK-Test gemacht hat, der damals noch positiv war, es jetzt aber nicht mehr ist.

Ausser dem Wunsch nach einem Zertifikat gibt es noch weitere Gründe für den Antikörpertest. Da war die Frau, die im Ausland gegen Covid geimpft wurde. 3 x sogar – allerdings mit einem in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoff (Sputnik), weshalb sie keinen Status als Geimpft hat – und so zumindest ein Genesenenzertifikat bekommt. Antikörper dürften sich ziemlich sicher nachweisen lassen.

Ein paar Erkenntnisse aus dem Prozess:

Ich nehme im Normalfall keinen Einblick in die Testresultate der Patienten. Wir nehmen in der Apotheke das Blut ab, nehmen die Patientendaten auf, schicken Daten und Probe ins Labor und die Patienten bekommen dann das Resultat. Bei Fragen kann ich Einblick nehmen beim Labor – aber nur, wenn der Patient uns bei der Datenaufnahme dazu die Einwilligung gegeben hat (Dokumentiert mit Kreuzchen am richtigen Ort und Unterschrift). Inzwischen rate ich den Patienten dazu, das Kreuz dort auch wirklich zu machen, denn ein paar Nachfragen hatten wir schon – und bei manchen musste ich dann sagen, dass sie das mit dem Labor selber klären müssen, denn ich komme nicht in ihre Unterlagen rein.

Zwischen Blutentnahme und Testergebnis dauert es (maximal) 4 Tage, bis das Ergebnis kommt. Das kommunizieren wir so. Weder ich noch Patient kann das forcieren. Trotzdem rufen einige Leute am 3. Tag an und fragen, weshalb das Resultat noch nicht da ist. Das Labor ist wirklich zuverlässig und die Resultate meist wenige Stunden nach Eingang da. Nur 3 Fälle, wo das nicht der Fall war: Einmal war die email-Adresse falsch angegeben; ein Teströhrchen ist unterwegs trotz aller Vorsicht ausgelaufen und es war nicht mehr genug Blut drin zum testen; und bei einem Patienten hat die Verknüpfung von Probe mit den Patientendaten nicht geklappt, da war zwar ein Resultat vorhanden, aber es konnte niemandem zugeordnet werden. All das liess sich lösen (einmal mit einer erneuten Blutentnahme) und die Patienten haben ihr Resultat bekommen.

Aber die meisten Rückfragen deswegen haben wir von Leuten, die mit dem Testergebnis nicht zufrieden sind. Meist, weil der Test negativ ausgefallen ist. Nachdem anfangs noch nicht klar war ab welchem Testergebnis das Zertifikat ausgestellt wird – da war es einfach von der Genauigkeit des Labors abhängig, ab wann die Antikörper nachweisen konnten – heisst es inzwischen, dass Resultate ab 1 BAU/ml (Binding Antibody Unit pro Milliliter) als positiv gelten und ein Zertifikat geben. Die Nachweisgrenze liegt bei 0.4 respektive 0.8 BAU/ml. Das ist enorm niedrig. Es handelt sich dabei um die Gesamt-Antikörper, nicht nur um die „neutralisierenden Antikörper“ (NAb).

Was es für einen Antikörpertiter bräuchte für einen Impfschutz oder für den Schutz vor einer Reinfektion ist zurzeit noch nicht definiert. Nach der Studie hier „betrug die Schutzwirkung bei 13-141 BAU/ml nur 12%, aber 89,3% bei 141-1700 BAU/ml und 100% über 1700 BAU/ml.“ Von daher finde ich ein Zertifikat, das praktisch beim Entdecken von Antikörpern ausgestellt wird wirklich als Geschenk der Politik an die Impfunwilligen. Es ist wirklich KEIN Garant, dass sich die Leute nicht gleich wieder mit Covid anstecken können!

So sieht das Testergebnis des Labors aus (Beispiel). Das ist meines, ich habe einen Abklärungstest machen lassen (da ich ja geimpft bin):

Falls ich noch Zweifel an der Covid-Infektion gehabt hätte (zum Beispiel, dass der Selbsttest falsch positiv war), ist das jetzt der Beweis.

SARS-CoV-2-S1-RDB-AK = Antikörper gegen das Spike Protein (in der Hülle) des Coronavirus. Die Antikörper werden nach Impfung UND nach Infektion gebildet. Ergebnis über 250 BAU/ml, also deutlich positiv. Es wäre interessant zu wissen, WIE hoch, aber da wir keine Aussage machen können und dürfen, ab wann noch ein Schutz vorhanden ist, es wieder eine neue Variante gibt und wir sowieso weiter aufpassen müssen … ist das akademisch.

SARS-CoV-2-N-AK = Antikörper gegen das Nukleosid-Protein (im Inneren des Virus). Diese Antikörper werden nur nach einer Infektion gebildet (Bei der Impfung wird ja nur die „Information“ für die Spike Proteine übermittelt). Hier ist mein Nachweis der Infektion.

Nervpunkte

Eine der Anfragen, die wir hatten, war nach einem negativen Test, bei welchem der Patient unbedingt einen Abklärungstest wollte, obwohl er nicht geimpft war. Auf seinem Testresultat ist nur der obere Test (S-AK) abgebildet, mit einem Ergebnis von unter 0.4 BAU/ml. Der Patient wollte genau wissen, wie hoch (oder besser niedrig?) das Ergebnis jetzt genau sei. Mehr als „zwischen 0.0 und 0.4 und damit nicht nachweisbar“ konnte ich ihm auch nicht sagen. Und ehrlich: WOZU???
Ausserdem wollte er wissen, weshalb da kein Ergebnis für die N-AK auf dem Test sei – immerhin habe er mehr bezahlt für den Abklärungstest. Ja – wenn gar keine Antikörper gegen das Spike-Protein nachgewiesen werden können … dann macht man auch den zweiten Test nicht mehr auf die Nukleosid-Antikörper, weil man auch da NICHTS FINDEN WIRD.

Ansonsten haben mich nur diejenigen geärgert, die es nicht schaffen, mit einer anständigen Maske zum Test zu kommen. Nasenpimmel allenthalben, wirklich dreckige Stoffmasken und mindestens einer, dem ich zwei Mal sagen musste, dass er hier im Beratungsraum, wo wir den Test machen unbedingt seine Maske anhaben muss, da ich sonst den Test nicht mache. Das ist ein kleiner, nicht gut belüfteter Raum. Meine Maske schützt ihn und seine schützt mich – deshalb: anziehen! Oder …!

Interessant auch, dass wir schon ein paar hatten, die Angst vor Nadeln oder Blut haben. Falls das der Fall ist: bitte gerne vorher sagen! Wir machen das sowieso im Sitzen, aber man kann das auch machen mit komplett geschlossenen Augen der getesteten Person. Wir nehmen uns auch gerne mehr Zeit für diejenigen … besser aber, man weiss das vorher, als dass sie unerwartet beim Pieksen „abliegen“.

Wir machen die Antikörpertests ausschliesslich auf Termin – das funktioniert wunderbar, mit Terminvergabe im Internet (oder halt bei uns via Telefon, dann tragen wir es dort ein). Die Patienten geben die Telefonnummer an und werden benachrichtigt beim Buchen und kurz vor dem Termin selber. Wir nehmen keine, die einfach in der Apotheke einlaufen und wir rechnen dazwischen genug Zeit ein. Wenn wir nur das machen würden, könnten wir 4 x so viele Tests machen, aber … eben, wir haben noch mehr als genug anderes zu erledigen. Anderes, was zu unseren Hauptaufgaben zählt. Von daher kratzt es mich nicht, wenn ein Termin abgesagt wird (dann wird er für andere frei) oder selbst wenn jemand einfach nicht kommt. Und wenn jemand mehr als 15 Minuten zu spät zum verabredeten Termin kommt – dann heisst es: bitte neu anmelden. Oder ohne Termin zum Labor gehen, das ohne Voranmeldung testet. Da steht man momentan halt einfach mehrere Stunden an.
Interessant finde ich bei den Abmeldungen immer die Begründung. „Früherer Termin gefunden“, „konnte woanders testen“, „bin in Quarantäne“ (Danke, dass sie nicht kommen), „war impfen“ (Bester Grund ever!) und „schlechte Bewertung durch den Kollegen“ (da war wohl jemand mit dem Testergebnis nicht zufrieden?)

Antikörpertests – Update

Weil seit dem Bundesratsbeschluss am 3.11. (dass auch mit einem positiven Antikörpertest Zertifikate ausgestellt werden können) bei uns in der Apotheke die Anmeldungen für die Antikörpertests für Covid grad exponentiell ansteigen: hier ein Update zu den Antikörpertests und was sie bringen.

Wer soll / kann einen Antikörpertest Coronavirus machen? Der Test ist für alle Personen geeignet, die wissen möchten, ob sie sich in den letzten Monaten mit dem neuen Coronavirus (Sars-CoV-2) angesteckt haben und nun Antikörper gebildet haben. pharmaSuisse empfiehlt die Durchführung ab einem Alter von 16 Jahren. Gerade wer typische Krankheitssymptome bemerkt hat oder in Kontakt mit einer infizierten Person stand, erhält bei einem positivem Resultat Gewissheit, ob eine Ansteckung stattgefunden hat und Antikörper gegen das Coronavirus gebildet wurden.

Wer erhält ein Zertifikat – und was bringt es? Bei einem positivem Befund wird ab dem 16.11.21 ein Zertifikat ausgestellt, welches ab Testdatum 90 Tage gültig sein wird, dies aber nur in der Schweiz. Es kommen hierfür nur Tests in Frage, die ab dem 16.11. gemacht werden. Zertifikate werden nicht rückwirkend ausgestellt. Nach 90 Tagen (bzw. bei Bedarf jederzeit) kann ein neuer Test gemacht werden. Das Zertifikat kann direkt in die Covid-Cert-App geladen werden (falls vorhanden) und man bekommt einen Nachweis zum Ausdrucken per mail. Das Zertifikat kann zum Nachweis, dass man Genesen ist verwendet werden.

Wann kann man den Antikörpertest Coronaviurs machen? Der Test kann frühestens 3 Wochen nach Auftreten von akuten Symptomen gemäss BAG-Beprobungskriterien oder 30 Tage nach Kontakt mit einer infizierten Person durchgeführt werden.

Wann kann man den Antikörpertest nicht machen? Wenn man akut Symptome hat! Oder es zu wenig lange her ist seit einer möglichen Infektion. Auch zu überlegen: Wenn es (viel) länger als 6 Monate her ist kann es sein, dass der Test nicht mehr angibt.

Was weist der Antikörpertest Coronavirus nach? Ziel ist eine aussagekräftigere Testung, auch bei Personen ohne typische Covid-19-Symptome (niedrige Vortestwahrscheinlichkeit). Er beinhaltet folgende Schritte mit dem Kapillarblut: Schritt 1: Bestimmung der Gesamtimmunglobuline gegen das Nucleocapsid-Protein (Elecsys®, ECLIA-Test). Schritt 2 (bei positivem oder unklarem Resultat): Bestimmung selektiver Antikörper gegen das Spike-Protein (Euroimmun, ELISA-Test); zuerst Test auf IgG, falls negativ Test auf IgA (IgG kann negativ sein, obwohl eine IgA-Immunantwort nachweisbar ist). Also mit weniger Fachausdrücken: Man testet erst allgemein ob Antikörper auf ein Kapselprotein das das Coronavirus hat vorhanden sind. Falls das so ist (oder das Resultat unklar ist), werden spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein der Virushülle mittels noch genauerem Test gesucht, erst die IgG (langanhaltende) und falls die negativ sind auch noch auf igA. Das Ergebnis ist zu 99% zuverlässig! Inzwischen kann man auch unterscheiden, ob die Antikörper auf die Impfung oder auf die Infektion gebildet wurden.

Was bedeutet ein positives oder negatives Resultat? Ein positives Resultat eines Antikörpertests Coronavirus bedeutet, dass in der Vergangenheit eine Infektion mit SARS-CoV-2 stattgefunden hat und das Immunsystem spezifische Antikörper dagegen gebildet hat, die im Blut gemessen werden können. Ein negatives Resultat bedeutet nicht unbedingt, dass kein Kontakt mit dem Virus stattgefunden hat. Besonders bei Ansteckungen ohne Symptome sind oftmals bereits nach wenigen Monaten keine Antikörper mehr nachweisbar. Weitere Informationen zu den Resultaten findet man im «Informationsblatt für Kunden». In beiden Fällen ist eine künftige Ansteckung nicht ausgeschlossen und die Schutzmassnahmen wie z.B. Händehygiene und Abstand halten müssen unbedingt weiterhin befolgt werden.

Wie lange nach einer vermuteten Infektion oder Kontakt mit positiver Person macht der Test Sinn? Angegeben wird nur ein Minimalabstand nach vermuteter Infektion, aber sonst wird keine konkrete Zeitphase angegeben, weil das wissenschaftlich noch nicht geklärt ist. Man rechnet momentan mit etwa 3-5 Monaten, wobei gewisse Studien auch eine längere Nachweisfrist belegen konnten. Aber wenn man (wie bei mir) vor über 6 Monaten eine Phase hatte, wo ein PCR Test in der Zeit negativ gewesen ist, macht der Test wenig Sinn.

Was kostet der Test? Oder gibt es den auch gratis? Auch weiterhin wird der Antikörpertest von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten trägt die getestete Person selber. Der Bestätigungstest (Kontrolle ob Antikörper vorhanden, egal ob auf Impfung oder auf durchgemachte Krankheit) kostet 81 Franken. Inklusive Ausstellung des Zertifikates. Ein Abklärungstest (der unterscheidet ob Antikörper gebildet wurden auf die Impfung oder die Krankheit) kostet 89 Franken. Die Impfung gibt es übrigens gratis.

Wie geht der Test in der Apotheke? Testende Apotheken in der Schweiz finden sich auf der Seite https://www.ihre-apotheke.ch/de/2113/Corona-Tests.htm. Achtung: Unbedingt den richtigen Test aussuchen: Die Antikörpertests (auf der Seite sind alle aufgeführt). Für die Antikörpertests braucht es meist keine Voranmeldung. Gegen Wochenende sind sie eher schlecht machbar (wegen dem nötigen zeitnahen Postversand der Proben). Im Beratungsraum wird erst ein Triagefragebogen ausgefüllt und der Patient informiert. Es braucht die Krankenkassenkarte (zum Nachweis der Identität und eingeben in die Verbindungsapp zum Labor) und ein Smartphone (um den Bestätigungscode des Labors per SMS zu empfangen). Die Personendaten werden aufgenommen – mit der email an die das Resultat geschickt wird. Die Blutentnahme erfolgt am Finger. Für den Test braucht es 250 microliter, was etwa 5-10 Tropfen Blut entspricht. Inzwischen kann ich das mit einmal stechen, aber das ist schon einiges mehr als ein Blutzuckertest benötigt. Das Probenröhrchen wird mit den Patientendaten gekoppelt. In der Apotheke wird der Test bezahlt. Das Proberöhrchen wird bis zum Versand im Kühlschrank gelagert. Etwa 4 Tage nach dem Test erhält man das Ergebnis via E-Mail mit einem Link auf ein gesichertes Internetportal. Darauf ist das Resultat während 30 Tagen via personalisiertem Link und Freischaltcode per SMS einsehbar. Die Apotheke hat übrigens keine Einsicht auf das Ergebnis – ausser die Testperson gibt das ausdrücklich für sie frei. Deshalb weiss ich auch bei denen, die wir getestet haben nicht, wie das Ergebnis war.

Das Zertifikat nach einem Antikörper-Test ist ein Entgegenkommen an die (noch) nicht Geimpften. Bisher galt man nur als „Genesen“ wenn man einen positiven PCR Test vorweisen konnte. Alle, die nur einen Antigentest oder gar Selbst-Test hatten können sich den Status nun offiziell machen. Wenn man nun aber durch ein negatives Testresultat enttäuscht wird, sollte dies doch auch ein Argument für eine Covid-Impfung sein.

Ganz wichtig: Aufgrund eines positiven Antikörpertests kann keine Aussage über Schutzdauer und Immunität gemacht werden! Hier spielen zuviele Faktoren eine Rolle, dass weder Behörden noch Wissenschaft Aussagen hierzu machen können/wollen. So wurde seitens BAG auch verzichtet, einen bestimmten Antikörpertiter als Cut-off für ein Zertifikat zu definieren. Der Antikörpertest ist explizit nicht dazu vorgesehen, einen Entscheid für oder gegen eine Auffrischimpfung zu beeinflussen. Hierzu sollen einzig die Empfehlungen des BAG und der EKIF beigezogen werden.

Dispensierrecht für Ärzte wegen Apothekensterben?

In Deutschland kommen von (gewissen) Ärzteverbänden die Forderung nach dem Dispensierrecht – mit einer neuen Begründung: „Weil so viele Apotheken schliessen.“ (Quelle u.a. hier: DAZ.online)

Photo by Ellie Burgin on Pexels.com

Das Dispensierrecht um das es hier geht ist dasselbe wie was wir in der Schweiz Selbstdispenation nennen: Das Ärzte Medikamente selber abgeben (respektive verkaufen).

Ob die Ärzte sich das gut überlegt haben, oder soll das nur so eine Retourkutsche sein, da die Grippe-Impfung in der Apotheke ja auch in Deutschland immer mehr erlaubt wird? 

Hier in der Schweiz werden den Apotheken unter anderem deshalb immer mehr Dienstleistungen erlaubt und wir haben mehr Kompetenzen bekommen weil es immer weniger Hausarztpraxen gibt und die Gesundheitsversorgung sonst schlechter wird. Ich denke das Ziel hier war, mehr Orte zu schaffen, wo einfach Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet ist. Das Problem, dass diese Orte nicht zwingend auf dem Land und in kleinen Ortschaften entstehen wird dadurch aber auch hier nicht gelöst. Dennoch dürfen wir (vom Gesetz her, siehe neues Heilmittelgesetz) eine Menge mehr als die Apotheken in Deutschland. Bei uns gibt es Vorbezüge (Abgabe von Rezeptpflichtigem, wo das Rezept nachgeliefert wird), es gibt Dauerrezepte, wir dürfen die Dauerrezepte selbständig verlängern, wir dürfen (in bestimmten Situationen) rezeptpflichtiges abgeben ohne Rezept, wir dürfen Wunden versorgen, triagieren (ja, diagnostizieren) und impfen – nicht nur gegen Grippe.

Anderes gibt es bei uns im Gegensatz zu Deutschland aber nicht – und das ist der Grund, weshalb ein Arzt in Deutschland nicht so einfach Medikamente selber abgeben/verkaufen kann wie die Ärzte hier in der Schweiz. (Die Selbstdispensation ist auch nicht in allen Kantonen erlaubt). Falls das Dispensierrecht in Deutschland kommt wäre zu erwarten, dass das unter den selben Voraussetzungen geschieht, wie die unter der die Apotheken stehen.

Die Medikamente die die Krankenkasse bezahlt, unterstehen Rabattverträgen. Die Krankenkasse macht Verträge mit den herstellenden Pharmafirmen, faktisch schreiben sie vor wenn ein Medikament verschrieben wird, von welcher Firma man das Medikament abgeben muss. Wird nicht das richtige Medikament abgegeben, wird der Apotheke der komplette Preis des Medikamentes nicht zurückerstattet. Man nennt das Retaxation. Da diese Rabattverträge von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind und gelegentlich wechseln, muss die Apotheke (oder der Arzt) dann auch ein riesiges Medikamentenlager unterhalten oder genauso rasch bestellen können wie die Apotheke.

Bei uns gibt es keine Rabattverträge, die Krankenkassen haben viel weniger Macht, was die Auswahl der Medikamente angeht. Ich hoffe, das bleibt so – es ist zu erwarten, dass die ihre Rabattverträge nur nach monetären Kriterien auswählen und anderes da aussen vor bleibt (Galenik, schlechtere Adhärenz und mehr Medikationsfehler bei ständig wechselnden Medikamentennamen und -Aussehen).

Damit man bei den Rabattverträgen „up to date“ bleibt, muss das Computersystem und die Programme / Daten ständig aktuell gehalten werden. Ich habe in der Apotheke in der Schweiz schon 3x wöchentlich updates zum Medikamentenstamm zum einspielen – das dürfte in Deutschland noch viel extremer sein.

Auch das mit der Fälschungsschutzrichtlinie Securpharm gibt es bei uns nicht. Sie schreibt vor, dass Medikamente bei Ein- und Ausgang auf Fälschungen kontrolliert werden und auch das alles mit speziellen Geräten und Programmen. Auch die müssten dann durch die Ärzte angeschafft werden.

Leider scheint es bei uns so zu sein, dass die Ärzte nicht denselben Vorschriften entsprechen müssen, was die Lagerung der Medikamente angeht (QMS Lagerhaltung, Temperaturüberwachung, Verfalldatenkontrolle) … jedenfalls habe ich schon Sachen gesehen, die Patienten bekommen haben, die abgelaufen sind und ich hab den Medikamentenschrank meines Hausarztes gesehen. Er hat die für ihn gängigsten Sachen (in Form eines Generikums einer Firma) an Lager.

Wenn etwas „ausserordentlicheres“ gebraucht wird hat der Arzt es auch nicht an Lager – dann braucht es die Apotheke doch wieder. Wenn es die Apotheke nebenan dann noch hat. Nur als „Lückenbüsser“ kann sie nicht überleben. Dann würden noch mehr Apotheken sterben (auf dem Land meistens) und sich die Versorgung noch weiter verschlechtern. Dazu kommt noch, dass selbstdispensierende Ärzte die Apotheke als neue Konkurrenz empfinden … das verschlechtert allgemein die Zusammenarbeit, nicht zum Wohl des Patienten.

Auch zu bedenken: Wenn der Arzt nicht da ist (in den Ferien, Feierabend, selber krank) gibt es auch keine Abgabe. Bei uns gibt es für so Fälle die Möglichkeit in der Apotheke das trotzdem abzugeben: als Vorbezug mit Nachliefern des Rezeptes oder als Rx-Abgabe im Ausnahmefall. Das ist beides in Deutschland aus rechtlichen Gründen nicht möglich, – da ist der Patient in so einem Fall wirklich gestrandet.

Also: Ist das Dispensierrecht wirklich so erstrebenswert wie die Ärzte in Deutschland sich das vorstellen? Das Argument mit der Konkurrenz der Apotheken wegen den Grippe-Impfungen zieht in meinen Augen auch nicht unbedingt – wir dürfen nur gesunde Personen impfen, das sind meist die, die nicht so oft zum Arzt gehen und sonst kaum erreicht werden.

Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.