Auf dem Arzt-Rezept:
1 OP Imodium Kapseln
D.S: 1 Tablette nach jedem dünnen Stuhl und 1 Stunde vor dem Schwimmen – maximal 8 pro Tag
Umm, fein, aber recht hat der Arzt – mit Durchfall sollte man nicht ins Schwimmbad gehen.
Auf dem Arzt-Rezept:
1 OP Imodium Kapseln
D.S: 1 Tablette nach jedem dünnen Stuhl und 1 Stunde vor dem Schwimmen – maximal 8 pro Tag
Umm, fein, aber recht hat der Arzt – mit Durchfall sollte man nicht ins Schwimmbad gehen.
Rezeptprobleme … oder, warum es sich lohnt, aufmerksam zu bleiben.
Es folgen 2 Rezepte für den gleichen Patienten
Rezept 1 vom 15.1.2010 Ausgestellt von Dr. Anfangsuntersuchung, Unispital
1 OP Sortis 10 mg , 0—0-1
1 OP Zestoretic 1-0-0,
1 OP Aspirin Cardio 1-0-0
1 OP Symfona 1-0-0
ad Rep 6 Monate
Rezept 2 vom 2.2.2010, Ausgestellt von Dr. Weiterbehandlung, Unispital
1 OP Zestril 0-0-1
1 OP Tiatral 1-0-0
1 OP Dafalgan 500 mg 1-1-1-1 bei Bedarf
ad Rep 6 Monate
2 „Probleme“, wer sieht sie? P.S. der Computer reagiert bei so etwas überhaupt nicht.
…
hier die Lösung:
Zestoretic = Lisinopril 20 mg, HCT 12.5 mg
Zestril = Lisinopril 20 mg
Muss er jetzt beides nehmen? Nur eines von beiden? Ist das gewollt?
Aspirin cardio = Acetylsalicylsäure 100mg
Tiatral = Acetylsalicylsäure 100 mg.
Als Ersatz?
Im ersten Fall war die Auflösung übrigens: Ja, er soll beides nehmen, der Blutdruck ist mit einem allein noch zu hoch.
Im zweiten Fall war es allerdings „entweder oder“ zu nehmen.
Die Patientin ruft zum 10. Mal am Tag an, um zu fragen, ob der Arzt das dringende Rezept schon geschickt hat.
Das hat er nicht. Wir erklären ihr, dass wir sie sofort benachrichtigen, wenn es da ist.
Wir rufen dem Arzt an – und was sagt der?: „Ich dachte mir schon, dass sie sich noch melden, dann muss ich nicht die Faxnummer heraussuchen…“
Hrrumpf. Danach faxt er es endlich.
Wir machen alles bereit und rufen der Patientin an.
… und die sagt: „Ich komme dann morgen vorbei, es abholen.“
Hmmmm …. was war genau noch die Definition von dringend?
Die Kundin bringt die Packung Antibiotika zurück, die sie am vorigen Tag auf Rezept bekommen hat.
Sie reklamiert: „Das ist nicht das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“
Das ist richtig und nicht richtig. Was sie bekommen hat ist das Antibiotikum Aziclav. Vom Arzt aufgeschrieben wurde Augmentin. Augmentin ist das Originalmedikament, Aziclav das Generikum. Wir haben nur noch das Generikum an Lager, weil es einiges günstiger ist und wirklich das gleiche. Wir fragen im Normalfall trotzdem beim Patienten nach, ob das Ersetzen ok ist – und für die Kundin war es das. Gestern.
Jedenfalls will sie jetzt unbedingt „Das was der Arzt aufgeschrieben hat – er hat gesagt, sie dürfen das nicht einfach austauschen! Ich vertrage Generika nicht.“
Die Diskussion ist fruchtlos – wir bestellen also ihr Augmentin …und wir rufen dem Arzt an.
Denn: Wenn er wirklich will, dass wir auf gar keinen Fall ein Medikament durch sein Generikum ersetzen, muss er das auf dem Rezept vermerken. Mit „sic“, oder, wenn es einen medizinischen Grund hat – und die Kasse das gleich übernehmen soll wie das Generikum mit „aus medizinischen Gründen nicht substituieren.“
Ich darf zitieren aus dem Substitutionsrecht nach Art. 52a KVG
„Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.“
Der Arzt nimmt das eher grummelnd zur Kenntnis.
Speziell lustig: Das Aziclav ist ein CoMarketing Präparat von Augmentin. Also: es ist derselbe Wirkstoff, sind dieselben Tabletten, in derselben Firma hergestellt, aber unterschiedlich verpackt. Und ja: in dem Fall verrechne ich die angebrauchte Packung Aziclav der Kundin.
Die Kundin hat auf dem Rezept Prodafem 2.5 mg aufgeschrieben bekommen. Da wir es nicht an Lager haben -die Dosis brauchen wir eher selten- bestellen wir es für sie. Sie holt es ab … und kommt am nächsten Tag wieder zurück.
Das Problem: die Tabletten sehen anders aus als die welche sie vorher hatte. Sie hat jetzt aber natürlich die Packung angebrochen.
Ich schaue in ihrem Dossier nach. Sie hatte immer die 10 mg Tabletten. Ich suche das Rezept heraus – da steht deutlich 2.5 mg drauf. Ich frage sie, ob sie etwas von einer Dosisänderung weiss – das tut sie nicht.
Ein Telefon beim Arzt bestätigt dann meinen Verdacht: die Praxisassistentin hat sich verschrieben – und der Arzt hat bei der Unterschrift nix gemerkt.
Und ich darf ihr das Medikament jetzt ersetzen. Ihre Normaldosierung habe ich sogar an Lager, so dass sie wenigstens gleich richtig weitermachen kann.
Nur wer bezahlt nun den Arztfehler?
Weil aber von uns auch versäumt wurde, bei ihr ihre normale Dosierung nachzuschauen – und nachzufragen, beschliesse ich dass wir diesmal den Verlust tragen.
Trotzdem nervig.
Liebe Ärzte,
Das Aknemittel Isotretinoin wie in Roaccutan und seinen Generika (Tretinac, Curakne, Liderm und Isotretinoin Mepha) war noch nie ein einfaches Medikament. Bei der Verordnung müssen verschiedene Dinge beachtet werden –die wichtigsten: keine Vorgeschichte mit Depressionen, weil das Medikament selbst welche machen kann – engmachige Kontrolle wegen möglicher Hautprobleme und falls es für eine Frau ist muss eine Schwangerschaft vor und während der Behandlung unbedingt ausgeschlossen werden, da der Wirkstoff teratogen ist, also Missbildungen macht. Inzwischen wurde man noch vorsichtiger und Frauen soll nicht mehr als der Bedarf für einen (1!) Monat verordnet werden. Das bedeutet: Keine 100er Packungen und keine Dauerrezepte mehr dafür.
Im Kompendium steht:
Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Roaccutan müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Roaccutan am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Roaccutan muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.
Ja, tut mir auch leid. Wenn ich ihnen also telefoniere, nachdem sie – wieder einmal – ein Rezept über 3 Monate ausgestellt haben, werden sie nicht aggressiv und sagen „Das weiss ich. Es gibt aber Apotheken, die das trotzdem abgeben, ohne jedes Mal anzurufen.“
Mag sein. Aber dazu gehören wir nicht.
Ich darf an der Stelle über die Vorschriften betreffend „Off label use“ von Medikamenten aufklären.
Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.
Sie als Arzt dürfen tatsächlich trotz den Vorschriften auch für Frauen grosse Packungen aufschreiben. Da das aber nicht den Vorgaben entspricht, ist es definitionsgemäss eine off label use.
– Darüber müssen sie als Arzt die Patientin aufklären.
– Ausserdem müssen sie ihr sagen, dass sie als Arzt dementsprechend die volle Verantwortung übernehmen, wenn bei dieser Art Anwendung etwas schief geht.
– Plus sie müssen die Patientin darüber aufmerksam machen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen muss – das ist übrigens das, was bei den Patienten in der Apotheke am meisten zieht: da gehen sie lieber zur Kontrolle und holen sich ein neues Rezept.
Und unsere Verantwortung in der Apotheke ist, wenn wir eine „off-label“ Anwendung sehen, beim Arzt anzurufen, ob das ok ist und er den Patienten aufgeklärt hat. Das wird bei uns dann auch festgehalten. Sicher ist sicher.
P.S. obiges stimmt genauso für die ungewöhnlich hohen Dosierungen von Antibiotika, die in Krankenhäusern in letzter Zeit immer mehr verschrieben werden. Wenn das mehr ist als in der Packungsbeilage vorgegeben, braucht es einen Rückruf beim Arzt wegen „off label use“.
Wenn das wirklich gewollt ist, könnte man als Arzt auch, um das Ganze etwas abzukürzen ein „sic!“ hinter die Dosierung schreiben. Dann wissen wir, dass das gewollt ist.
