Nein, keine Abgabe.

Mann in der Apotheke: „Ich hätte gerne das hier.“ gibt mir einen Cortinasal Spray.
Pharmama: „Oh, der ist rezeptpflichtig, dafür müssen sie zum Arzt.“
Mann: „Aber ich habe keinen Termin beim Arzt.“
Pharmama: „Dann müssen sie einen machen? … Vielleicht haben sie ja auch noch ein offenes Rezept in ... (es ist ein Etikett auf der Packung) der Pinguin Apotheke … (Blick auf das Datum) ... aber ich glaube nicht. Die Packung ist vom letzten Jahr. und ausserdem: Das war auf eine Frau ausgestellt?“
Mann: „Sie können es mir nicht geben?“
Pharmama: „Nein. Ich brauche dafür ein Rezept. Ich könnte ihnen aber das hier geben, den Beconase Spray, das bekommen sie ohne Rezept und das ist fast dasselbe.“
Mann (wedelt mit der Cortinasal Packung): „Aber das hier können sie mir nicht geben.“
Pharmama: „Nein.“
Mann: „Es ist für meine Frau.“
Pharmama: „Ja.“
Mann: „Dann muss sie zum Arzt dafür?“
Pharmama: „Ja!“

Vielleicht zur Erklärung: wir geben gelegentlich auch rezeptpflichtige Sachen ab ohne Rezept. Das muss aber ein paar Voraussetzungen erfüllen, die hier nicht wirklich gegeben sind: es ist kein Notfall, es gibt einen rezeptfreien Ersatz, es war nicht für die Person, die in die Apotheke kam … das heisst, ich kann nicht alle nötigen Fragen stellen, die Person hat es noch nie hier gehabt … und war auch kein Kunde von uns, etc, etc. Es ist schon ein „abschätzen“.

Wurde das Medikament bezogen?

Wie erfährt der Arzt, ob der Patient das verschriebene Medikament überhaupt bezogen hat?
Im Normalfall überhaupt nicht.
Der Arzt stellt das Rezept aus, der Patient bekommt das Rezept mit – und dann kann er damit machen, was er will: Es in einer Apotheke einlösen, es in einer Versandapotheke einlösen, es in die Mülltonne werfen …
Im Prinzip ist das sogar gewollt: der Patient hat die letzte Entscheidung, ob er das Medikament beziehen / respektive nehmen will. Bei der Selbstdispensation des Arztes – also, wenn der Arzt die Medikamente gleich selbst abgibt,  ist das nicht so gegeben. Der Patient kann die Medikamente natürlich auch dann einfach nicht nehmen – und das sehe ich dann teilweise an den (recht vielen!) ungeöffneten Packungen mit Dosierungs-Kleber vom Arzt, die ich in der Apotheke zum Entsorgen zurückbekomme. Es gibt sogar Beobachtungs-Studien, die zeigen, dass der Medikamentenabfall in den SD Kantonen einiges höher ist, als in den Nicht-SD Kantonen.

In der Schweiz bekommt der Arzt höchstens noch eine Rückmeldung, wenn er ein Medikament verschrieben hat und die Apotheke das Generikum des Medikamentes abgegeben hat – der Arzt sollte ja auch in den Unterlagen haben, welches der Patient jetzt bekommen hat. Bei uns erledigt diese Aufgabe die Abrechnungsstelle (Ofac oder Ifac) gesammelt.

Es gibt aber schon eine Möglichkeit, dass der Arzt erfährt, ob der Patient das Medikament bezogen hat. So habe ich letzthin einen Fax von einem Arzt bekommen auf dem unter dem Rezept stand:

„Frau Wankelmütig will das Medikament morgen bei ihnen abholen. Falls sie nicht kommt, benachrichtigen sie mich bitte.“

Sommerliches Rezept

Auf dem Arzt-Rezept:

1 OP Imodium Kapseln
D.S: 1 Tablette nach jedem dünnen Stuhl und 1 Stunde vor dem Schwimmen – maximal 8 pro Tag

Umm, fein, aber recht hat der Arzt – mit Durchfall sollte man nicht ins Schwimmbad gehen.

Immer schön aufmerksam bleiben!

Rezeptprobleme … oder, warum es sich lohnt, aufmerksam zu bleiben.
Es folgen 2 Rezepte für den gleichen Patienten

Rezept 1 vom 15.1.2010 Ausgestellt von Dr. Anfangsuntersuchung, Unispital
1 OP Sortis 10 mg , 0—0-1
1 OP Zestoretic 1-0-0,
1 OP Aspirin Cardio 1-0-0
1 OP Symfona 1-0-0
ad Rep 6 Monate

Rezept 2 vom 2.2.2010, Ausgestellt von Dr. Weiterbehandlung, Unispital
1 OP Zestril 0-0-1
1 OP Tiatral 1-0-0
1 OP Dafalgan 500 mg 1-1-1-1 bei Bedarf
ad Rep 6 Monate

2 „Probleme“, wer sieht sie? P.S. der Computer reagiert bei so etwas überhaupt nicht.

hier die Lösung:
Zestoretic = Lisinopril 20 mg, HCT 12.5 mg
Zestril = Lisinopril 20 mg

Muss er jetzt beides nehmen? Nur eines von beiden? Ist das gewollt?

Aspirin cardio = Acetylsalicylsäure 100mg
Tiatral = Acetylsalicylsäure 100 mg.

Als Ersatz?

Im ersten Fall war die Auflösung übrigens: Ja, er soll beides nehmen, der Blutdruck ist mit einem allein noch zu hoch.

Im zweiten Fall war es allerdings „entweder oder“ zu nehmen.

Dringend, wichtig, gleich …

Die Patientin ruft zum 10. Mal am Tag an, um zu fragen, ob der Arzt das dringende Rezept schon geschickt hat.
Das hat er nicht. Wir erklären ihr, dass wir sie sofort benachrichtigen, wenn es da ist.

Wir rufen dem Arzt an – und was sagt der?: „Ich dachte mir schon, dass sie sich noch melden, dann muss ich nicht die Faxnummer heraussuchen…“

Hrrumpf. Danach faxt er es endlich.

Wir machen alles bereit und rufen der Patientin an.

… und die sagt: „Ich komme dann morgen vorbei, es abholen.“

Hmmmm …. was war genau noch die Definition von dringend?

Der Arzt hat etwas anderes aufgeschrieben!

Die Kundin bringt die Packung Antibiotika zurück, die sie am vorigen Tag auf Rezept bekommen hat.
Sie reklamiert: „Das ist nicht das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“

Das ist richtig und nicht richtig. Was sie bekommen hat ist das Antibiotikum Aziclav. Vom Arzt aufgeschrieben wurde Augmentin. Augmentin ist das Originalmedikament, Aziclav das Generikum. Wir haben nur noch das Generikum an Lager, weil es einiges günstiger ist und wirklich das gleiche. Wir fragen im Normalfall trotzdem beim Patienten nach, ob das Ersetzen ok ist – und für die Kundin war es das. Gestern.

Jedenfalls will sie jetzt unbedingt „Das was der Arzt aufgeschrieben hat – er hat gesagt, sie dürfen das nicht einfach austauschen! Ich vertrage Generika nicht.“
Die Diskussion ist fruchtlos – wir bestellen also ihr Augmentin …und wir rufen dem Arzt an.
Denn: Wenn er wirklich will, dass wir auf gar keinen Fall ein Medikament durch sein Generikum ersetzen, muss er das auf dem Rezept vermerken. Mit „sic“, oder, wenn es einen medizinischen Grund hat – und die Kasse das gleich übernehmen soll wie das Generikum mit aus medizinischen Gründen nicht substituieren.“

Ich darf zitieren aus dem Substitutionsrecht nach Art. 52a KVG

„Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.“

Der Arzt nimmt das eher grummelnd zur Kenntnis.

Speziell lustig: Das Aziclav ist ein CoMarketing Präparat von Augmentin. Also: es ist derselbe Wirkstoff, sind dieselben Tabletten, in derselben Firma hergestellt, aber unterschiedlich verpackt. Und ja: in dem Fall verrechne ich die angebrauchte Packung Aziclav der Kundin.