kleiner Rundumschlag

An dieser Stelle mal ein kleiner Rüffel an den Arzt, der auf das Rezept von einem Kind einfach nur geschrieben hat:

„1 OP Schlaftropfen Weleda“.

Das ist höchstens eine Beschreibung und keine Medikamenten-Bezeichnung! Und gerade bei anthroposophischen Mitteln – wo oft nicht mal eine Indikation draufsteht, ist das nicht so einfach zu finden. In unserem Computersystem ist es so nicht auffindbar. Und wenn sie dann natürlich nicht erreichbar sind – weil es schon nach 5 Uhr ist- und ich noch lange Internetrecherche betreiben muss, was das sein könnte, hebt das meine Stimmung nicht gerade.

Hier mal eine Liste, was das alles sein könnte: Anthroposophische Heilmittel gegen Schlafstörungen:

Aconitum napellus D20
Avena sativa comp Dil
Bryophyllum Dil
Chamomilla Radix D3 Dil
Coffea tosta D30 Dil
Conchae D1 Dil
Humulus comp Dil
Passiflora comp Dil
Papaver somniferum D6 Dil

Und noch besser finde ich, dass das Rezept in einer Discountapotheke schon halb ausgeführt wurde – die Fieberzäpfchen und Hustentropfen sind schon abgegeben worden – von den „Weleda Schlaftropfen“ haben sie dem Kunden einfach gesagt „Das haben wir nicht. kriegen wir nicht“ und ihn mit der Rezeptkopie weitergeschickt. Ich vermute mal ihr habt das nicht nur nicht sondern auch keine Lust gehabt  nachzuschauen, was das jetzt sein könnte, ja?

Avena sativa comp. Tropfen. Nur fürs nächste Mal.

Rosinenpicker!

Spielen wir doch einfach „Tabu“

Ein Mann kommt mit dem Rezept für seine Frau in die Apotheke. Auf dem Rezept Ovula – das sind Vaginaltabletten.

Man schreibt es sorgfältig an mit „Jeweils abends je 1 Ovulum in die Vagina geben.“

Der Mann liest das und sagt dann: „Sie sind schon ziemlich grosszügig mit ihren Fachwörtern. Erklären sie mir bitte, was Vagina heisst!“

Das war ein eher peinlicher Moment, der auch dadurch nicht besser wurde, dass die Mitarbeiter, die das mitbekommen haben – er hat laut genug geredet- alle plötzlich nach hinten verschwunden sind.

Cannabis via Rezept?

Ein Mann kam mit dieser Frage in die Apotheke:
„Wie kann ich in der Apotheke Cannabis beziehen?“
Er habe gelesen, dass das immer öfter eingesetzt wird und denkt, er qualifiziere für einen Bezug.
Ja. Hmmm – also das muss ich erst abklären.

Cannabis wird tatsächlich in der Medizin eingesetzt. Bisher erst versuchsweise. Studien und Belege hat man noch kaum, erfolgversprechende Hinweise gibt es im Bereich der Schmerzbekämpfung, insbesondere bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, bei der Asthmabehandlung und bei der Bekämpfung von Übelkeit. Diese Studien beziehen sich auf oral verabreichte Cannabisprodukte, nicht auf gerauchtes Cannabis.

Cannabis fällt in der Schweiz unter die verbotenen Substanzen:

Art. 8 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG, SR 812.121)
Die folgenden Betäubungsmittel dürfen nicht angebaut, eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden:

d. Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch).

Da steht aber auch, das das BAG Ausnahmen bewilligen kann, unter anderem für eine beschränkte medizinische Anwendung.

Was braucht es für so eine Ausnahmebewilligung?

Einzureichende Unterlagen:

  • Schriftliche Bestätigung des verantwortlichen Arztes, die volle Verantwortung für alle Folgen seiner Verschreibung von Dronabinol zu übernehmen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten/der Patientin (Datenschutz gemäss Vorgaben Datenschutzgesetz gewährleistet)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für eine Behandlung mit Dronabinol
  • Angaben über die bisher für die Behandlung dieser spezifischen Krankheit eingesetzten Medikamente
  • Beabsichtigte Dosierung
  • Vorgesehene Behandlungsdauer
  • Schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Arztes, alle 6 Monate einen Zwischenbericht über den Stand der Behandlung zu erstellen sowie einen Schlussbericht zu verfassen und diese Berichte an das Bundesamt für Gesundheit zu senden
  • Genaue Beschreibung über die Art der Überwachung und Betreuung des Patienten (bei Beginn und nach der Stabilisierung)
  • Vorgesehener Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medikaments an den Patienten (direkte Abgabe durch den verantwortlichen Arzt oder Abgabe durch eine öffentliche Apotheke oder durch ein Spital?)
  • Falls das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll: Angabe des Namens und der Adresse der Apotheke
  • Angaben über die Art der Finanzierung der Therapie, da die Kosten nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen

Hier findet sich der ganze Text

Nicht ganz so einfach, nicht?
Erstens muss man die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen (einfach so bekommt man es nicht), dann einen Arzt finden, der bereit ist damit einen Versuch zu wagen und sich durch die Papierberge zu wühlen. Dann das Gesuch einreichen und wenn man die Sonderbewilligung hat, bekommt man das Mittel (Dronabiol) in der Schweiz bisher anscheinend nur in einer einzigen Apotheke, die die Bewilligung für den Handel damit hat. Die Bahnhof Apotheke in Langnau, Bern.  in Apotheken. Die muss es aber wahrscheinlich auch erst bestellen, denn das gehört nicht zum Standardsortiment und wird immer noch nur wenig gebraucht. (siehe Update)

Zu beachten ist auch die Sache mit dem Preis: die Krankenkasse ist nicht verpflichtet das zu übernehmen – und die Lösung ist reichlich teuer: 5ml etwa 220 Franken?

Also: Es ist möglich, aber alles andere als einfach. Ich denke, es ist eine Reserve für wenn die klassischen Therapien nicht genügend gebracht haben.
Die gute Sache ist aber, dass sie am Entwickeln von offiziellen Cannabis-Medikamenten sind. Das kann zwar noch etwas dauern, aber es wird kommen. In Deutschland, Österreich, Kanada und einigen anderen Ländern gibt es schon zugelassene Formen und Medikamente. Aber vorläufig ist es dort anscheinend genauso schwierig wie hier, daran zu kommen.

Bis dann ist selber anbauen wahrscheinlich die einfachere Lösung – wenn auch nicht legal. Und dran denken: Rauchen ist ungesund, besser ist es als Tee -und dann unbedingt mit Milch!

Update 2012: Es ist inzwischen auch für andere Apotheken möglich an Cannabis-Extrakt zu kommen, auch wenn das immer noch sehr aufwendig ist und eine Spezial-Bewilligung braucht, die man aber beantragen kann. Für den Patienten gelten noch immer dieselben Bedingungen wie oben beschrieben.

Heute ist ‚einer dieser Tage‘

Nein, nicht weil Freitag der 13. ist.

Aber ich komme frühmorgens in die Apotheke und finde diverse Rezepte und Zettel auf meinem Schreibtisch.

Rezept 1: Arzt hat eine ungewöhnliche Dosierung aufgeschrieben, bitte nachfragen, ob das so sein soll.
Rezept 2: Bitte Tel an Dr. Hausarzt ob anstelle des Feigensirup ein Paragol N Sirup abegegeben werden kann, da dies dann auf Rezept / über Krankenkasse gehen könnte. Frau Müller-Schulze hat nicht viel Geld und möchte nichts, das sie gleich selbst zahlen muss.
Rezept 3: Frau Roth hatte bisher immer Dauerrezepte für ihre Antiepileptika – dies hier ist keines. Bitte Arzt anrufen, ob man da eines draus machen kann.
Rezept 4: 2. Medikament auf Rezept ist unleserlich und Kunde weiss auch nicht, was es sein soll. Bitte beim Arzt abklären.
und Rezept 5: Frau Donner hat immer Seroquel, aufgeschrieben wurde Sertalin – soll das wirklich so sein? Sie weiss nichts von einem Wechsel.

Merkt man, dass es Freitag morgen ist und bei uns in der Gegend viele Ärzte am Donnerstag mittag zu haben?
Na, dann hänge ich mich jetzt erst mal ans Telefon.

PS: falls es interessiert, hier die Antworten: 1: Ja, bis zur nächsten Kontrolle, 2: Geht in Ordnung, sie können was aussuchen. 3: Ja, habe ich vergessen draufzuschreiben, 4: Tyroqualin, 5: Hoppla, da habe ich mich verschrieben. Es soll das Seroquel sein, wie bisher.

Frankiertes Antwortcouvert mitschicken

Wir haben einem Arzt, der keinen Fax hat und extrem schlecht telefonisch erreichbar ist, den Rezept-vorbezug des Patienten per Brief geschickt, mit der Bitte ihn zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Das hat er dann auch gemacht – mit einer Notiz dran: „Schicken sie das nächste Mal ein frankiertes Antwortcouvert mit!“

Was zum Geier?
Sicher nicht!

Der Arzt kann für das Ausstellen des Rezeptes etwas verlangen* und wir haben ja schon das Hin-Couvert bezahlt.
Nein, das nächste Mal sage ich dem Patienten bei dem Arzt, es gibt entweder keinen Vorbezug, oder er muss mir das Rezept selbst vorbeibringen.

* Das wäre wohl Punkt 00.0140 1: Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten, Franken 17.76.-
Porti sind da allerdings drin enthalten, die kann er nicht separat abrechnen – vielleicht darum der Protest?

pro 5 Min.

Dechiffrierung

Telefon Kundin:
„Mein Mann ist gerade beim Arzt gewesen, der hat ihm ein neues Rezept ausgestellt.
Wir sind beide nicht allzu gut zu Fuss, ich schicke jemanden mit dem Rezept.
Darauf steht … Se..r..o… hmm. „

Apothekerin: „Seropram vielleicht? Oder Seroquel?“
Kundin: „Irgendetwas mit 20mg …“
Apothekerin: „Wahrscheinlich Seropram. Was noch?“
Kundin: „Das zweite heisst …. Nein, das kann ich gar nicht lesen.“

Kundin (ärgerlich): Jetzt rufe ich extra an, weil ich denke, sie könnten es vielleicht vorbereiten. Und dann schreibt der Arzt sowas von …
Also ich schicke jemanden mit dem Rezept.
Nichts für ungut!“

Hängt auf.

Jaja, die schönen handgeschriebenen Rezepte. Überlasst die Dechiffrierung dem Apotheker … der kann das. (Meistens)