Merke …

Merke: Wenn ein hypochondrisch veranlagter Patient morgens in die Apotheke telefoniert um eine harmlose Frage zu stellen, dann sei darauf vorbereitet, dass der Arzt dieses Patienten uns später 3 Rezepte zufaxt und der Patient beim Abholen ebendieser unglaubliche Fragen über seltene Nebenwirkungen stellt, die ihm garantiert passieren – da er ja eine so angeschlagene Konstitution hat.

Das alles passiert natürlich um die Mittagszeit, wo Hauptbetrieb ist und weniger Personal.

:-(

Wie angemerkt wurde, ist das eigentlich ein typischer Fall von Murphys law – das sollte ich in meine Sammlung Murphys Law in der Apotheke aufnehmen …

Wessen Fehler ist das?

Die Patientin steht in der Apotheke und reklamiert, weil wir ihre Augentropfen falsch abgegeben haben. Sie hat nächstens eine Operation am rechten Auge und muss sie jetzt verschieben, weil wir die Tropfen falsch angeschrieben hätten, nämlich mit „am linken Auge anwenden“ –

Ich hole das Rezept wieder aus dem System (das ist toll mit den eingescannten Originalen) und da steht tatsächlich drauf:

„3 x täglich 1 Tropfen in das linke Auge geben anzufangen 3 Tage vor der Operation“

– und genau so haben wir es auch aufgeschrieben.

Also erkläre (und zeige)  ich ihr, dass wir das aufgeschrieben haben, was der Arzt auf dem Rezept vermerkt hat – es war nicht unser Fehler.

Und ehrlich: weiss sie denn selbst nicht, an welchem Auge sie die Operation hat???

Jedenfalls geht sie jetzt mit der Rezeptkopie zum Arzt reklamieren. Der will ich heute auch nicht sein.

Nein, das reicht NICHT!

Moderne Technik in allen Ehren, aber:

Ein Foto vom Arzt-Rezept auf einem Smartphone …

Nein, das reicht NICHT!

Ich brauche das Original hier – im Zweifel geht auch ein Fax direkt vom Arzt.

… Und: Nein, ich glaube auch nicht, dass das die „neue“ Methode des Arztes ist.

Problematisches kurz vor Ladenschluss

Im Normalfall instruieren die Ärzte, die den Patienten neu Insulin verschreiben, diesen über die Anwendung.
Eine gute Sache, denn so Spritzen sind schon eher furchteinflössend, vor allem, wenn sie neu sind.
Aber … es gibt Ausnahmen.

So wie letzthin, als ich spätabends ein – ich kann nur sagen – aufwändiges- Rezept für eine neu insulinpflichtige Diabetes Patientin bekommen habe.
Dass sie das neu hat, wusste ich am Anfang noch nicht.

Aber von vorne. Es ist eine halbe Stunde vor Ladenschluss als die Kundin mit dem Rezept in die Apotheke kommt.

Auf dem Rezept stehen Insulinpatronen für einen Pen, Messmaterial für den Blutzucker, Streifen, Nadeln für den Fingerpieks ..

Ich suche alles heraus, lege der Kundin ein Dossier im Computer an, checke die Krankenkasse, lege ihr alles angeschrieben hin und bin bereit abzuschliessen, da sagt sie: „Ist das alles? Wie spritze ich das?“
Pharmama: „Äh … sie haben das bisher noch nicht gemacht?“
Kundin: „Nein.“
Pharmama: „Also: Sie nehmen ihren Pen … – habe sie den dabei?“
Kundin: „Was für ein Pen?“
Pharmama: „Nun, der wo diese Patronen reinkommen.“
Kundin: „Ich habe keinen.“
…
Pharmama: „Oh, dann kann ich ihnen einen auf morgen bestellen.“
Kundin: „Waaas bestellen? Ich muss heute noch damit anfangen, hat der Arzt in der Klinik gesagt.“
…

Na gut … da gäbe es noch die althergebrachte Methode mit einer normalen Spritze und normalen Nadeln. Ich suche das Material heraus und demonstiere es ihr – das Insulin haben wir ja …
Das dauert, aber damit sind wir noch nicht fertig.

Denn ausser dem Pen und den Patronen braucht es noch ein paar Dinge mehr, dass das geht:
heraussuchen durfte ich noch passende Nadeln für den Pen, Alkoholtupfer waren auch nicht auf dem Rezept … die Anwendung des Blutzuckertests mussten auch noch gezeigt werden …

… und am nächsten Morgen die ganzen Erklärungen nochmals für den Pen.

Versteht mich nicht falsch: Ich instruiere die Leute sehr gerne über die Anwendung ihrer Medikamente, aber für manches – speziell für eine Ersterklärung der Anwendung von Insulinpens brauche ich mehr Zeit … und mich stresst das enorm, wenn ich das in ein paar Minuten vor Ladenschluss quetschen soll. Noch stressiger finde ich es, wenn dann das Rezept in dem Sinne nicht korrekt ist, dass nicht alles notwendige drauf ist … und ich dann noch kurzfristig (und in dem Fall eigenmächtig) für Ersatz sorgen muss – denn der Arzt ist dann schon lange nicht mehr erreichbar.

Wo kommt das denn her?

Ich bekomme in der Apotheke das hier in die Hand gedrückt: (das war Ende letztes Jahr)

Ein Rezept für Milbenschutz-Bettbezüge … mal abgesehen, dass auf der „ärztlichen Bescheinigung“ der Name des Patienten fehlt, steht da zuunterst: (sorry die schlechte Qualität)

Informationen für die Apotheke und die Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für die Matratzenhülle gegen Milben bei nachgewiesener Milbenallergie mit Bronchialasthma. Positivion KVG MiGel No …. Einschränkung maximaler Betrag von Fr. 200.- für eine Matratzenhülle alle 5 Jahre.

Das ist toll, nur … das stimmt nicht mehr. Seit 2006  (bei Erhalt des Rezeptes waren es 4 Jahre) sind die Antimilben-Matratzenhüllen nicht mehr in der Mittel- und Gegenstände-Liste und werden entsprechend von der Krankenkasse auch nicht mehr übernommen.

Der Grund für die Streichung war übrigens, dass Studien mit Asthma-Allergikern gezeigt haben, dass mit den Schutzbezügen zwar die Menge Milben verringert wird … das aber keinen Einfluss hatte auf das Befinden der Patienten.

Eine klassische Streichung aus dem Grundkatalog, weil „die Hersteller keinen Nachweis der Wirksamkeit erbringen konnten.“

Aber wieso der Arzt noch diese Formulare verteilt … hat der das wirklich noch nicht mitbekommen als „Facharzt für Nasen- und Ohrenheilkunde“?

Nachfragen beim Patient ergibt dann das: der Arzt war eine Vertretung des normalen HNO Arztes – und aus Deutschland.

Ah ja, man kann nicht alles wissen. Trotzdem: Wie kommt der an die Formulare??

Jedenfalls war der Patient nicht sehr erfreut über meine Information und die Auskunft, dass er das wohl haben kann – aber selber bezahlen muss.

Freie Wahl?

Wir sehen manchmal auch lustige Rezepte, aber das hatte ich bisher noch nicht:

Von Kollege „pharman“ aus der Flösser Apotheke:

… Was darf’s denn sein?

*Leider* durfte er da nicht selbst aussuchen, was. Laut Telefon mit dem Arzt hätten es Schmerztabletten sein sollen – die Software hat da wohl etwas verschluckt :-)

…

Übrigens: an dem „N“ merke ich auch auf Schweizer Rezepten, wenn ein deutscher Arzt das aufgeschrieben hat. Die Art die Menge Tabletten respektive die Packungsgrösse zu bezeichnen gibt es bei uns nämlich nicht. Wenn nichts aufgeschrieben ist, ist es die kleinste Packungsgrösse, ansonsten müsste die Menge Tabletten neben der Medikamentenbezeichnung stehen, z.B. XXX oder 30 Stck. …

Bei uns macht es auch nichts, wenn es dann 28 statt 30 Tabletten sind … oder 100 statt 98 …