Nein, das reicht NICHT!

Moderne Technik in allen Ehren, aber:

Ein Foto vom Arzt-Rezept auf einem Smartphone …

Nein, das reicht NICHT!

Ich brauche das Original hier – im Zweifel geht auch ein Fax direkt vom Arzt.

… Und: Nein, ich glaube auch nicht, dass das die „neue“ Methode des Arztes ist.

Problematisches kurz vor Ladenschluss

Im Normalfall instruieren die Ärzte, die den Patienten neu Insulin verschreiben, diesen über die Anwendung.
Eine gute Sache, denn so Spritzen sind schon eher furchteinflössend, vor allem, wenn sie neu sind.
Aber … es gibt Ausnahmen.

So wie letzthin, als ich spätabends ein – ich kann nur sagen – aufwändiges- Rezept für eine neu insulinpflichtige Diabetes Patientin bekommen habe.
Dass sie das neu hat, wusste ich am Anfang noch nicht.

Aber von vorne. Es ist eine halbe Stunde vor Ladenschluss als die Kundin mit dem Rezept in die Apotheke kommt.

Auf dem Rezept stehen Insulinpatronen für einen Pen, Messmaterial für den Blutzucker, Streifen, Nadeln für den Fingerpieks ..

Ich suche alles heraus, lege der Kundin ein Dossier im Computer an, checke die Krankenkasse, lege ihr alles angeschrieben hin und bin bereit abzuschliessen, da sagt sie: „Ist das alles? Wie spritze ich das?“
Pharmama: „Äh … sie haben das bisher noch nicht gemacht?“
Kundin: „Nein.“
Pharmama: „Also: Sie nehmen ihren Pen … – habe sie den dabei?“
Kundin: „Was für ein Pen?“
Pharmama: „Nun, der wo diese Patronen reinkommen.“
Kundin: „Ich habe keinen.“

Pharmama: „Oh, dann kann ich ihnen einen auf morgen bestellen.“
Kundin: „Waaas bestellen? Ich muss heute noch damit anfangen, hat der Arzt in der Klinik gesagt.“

Na gut … da gäbe es noch die althergebrachte Methode mit einer normalen Spritze und normalen Nadeln. Ich suche das Material heraus und demonstiere es ihr – das Insulin haben wir ja …
Das dauert, aber damit sind wir noch nicht fertig.

Denn ausser dem Pen und den Patronen braucht es noch ein paar Dinge mehr, dass das geht:
heraussuchen durfte ich noch passende Nadeln für den Pen, Alkoholtupfer waren auch nicht auf dem Rezept … die Anwendung des Blutzuckertests mussten auch noch gezeigt werden …

… und am nächsten Morgen die ganzen Erklärungen nochmals für den Pen.

Versteht mich nicht falsch: Ich instruiere die Leute sehr gerne über die Anwendung ihrer Medikamente, aber für manches – speziell für eine Ersterklärung der Anwendung von Insulinpens brauche ich mehr Zeit … und mich stresst das enorm, wenn ich das in ein paar Minuten vor Ladenschluss quetschen soll. Noch stressiger finde ich es, wenn dann das Rezept in dem Sinne nicht korrekt ist, dass nicht alles notwendige drauf ist … und ich dann noch kurzfristig (und in dem Fall eigenmächtig) für Ersatz sorgen muss – denn der Arzt ist dann schon lange nicht mehr erreichbar.

Wo kommt das denn her?

Ich bekomme in der Apotheke das hier in die Hand gedrückt: (das war Ende letztes Jahr)

Ein Rezept für Milbenschutz-Bettbezüge … mal abgesehen, dass auf der „ärztlichen Bescheinigung“ der Name des Patienten fehlt, steht da zuunterst: (sorry die schlechte Qualität)

Informationen für die Apotheke und die Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für die Matratzenhülle gegen Milben bei nachgewiesener Milbenallergie mit Bronchialasthma. Positivion KVG MiGel No …. Einschränkung maximaler Betrag von Fr. 200.- für eine Matratzenhülle alle 5 Jahre.

Das ist toll, nur … das stimmt nicht mehr. Seit 2006  (bei Erhalt des Rezeptes waren es 4 Jahre) sind die Antimilben-Matratzenhüllen nicht mehr in der Mittel- und Gegenstände-Liste und werden entsprechend von der Krankenkasse auch nicht mehr übernommen.

Der Grund für die Streichung war übrigens, dass Studien mit Asthma-Allergikern gezeigt haben, dass mit den Schutzbezügen zwar die Menge Milben verringert wird … das aber keinen Einfluss hatte auf das Befinden der Patienten.

Eine klassische Streichung aus dem Grundkatalog, weil „die Hersteller keinen Nachweis der Wirksamkeit erbringen konnten.“

Aber wieso der Arzt noch diese Formulare verteilt … hat der das wirklich noch nicht mitbekommen als „Facharzt für Nasen- und Ohrenheilkunde“?

Nachfragen beim Patient ergibt dann das: der Arzt war eine Vertretung des normalen HNO Arztes – und aus Deutschland.

Ah ja, man kann nicht alles wissen. Trotzdem: Wie kommt der an die Formulare??

Jedenfalls war der Patient nicht sehr erfreut über meine Information und die Auskunft, dass er das wohl haben kann – aber selber bezahlen muss.

Freie Wahl?

Wir sehen manchmal auch lustige Rezepte, aber das hatte ich bisher noch nicht:

Von Kollege „pharman“ aus der Flösser Apotheke:

… Was darf’s denn sein?

*Leider* durfte er da nicht selbst aussuchen, was. Laut Telefon mit dem Arzt hätten es Schmerztabletten sein sollen – die Software hat da wohl etwas verschluckt :-)

Übrigens: an dem „N“ merke ich auch auf Schweizer Rezepten, wenn ein deutscher Arzt das aufgeschrieben hat. Die Art die Menge Tabletten respektive die Packungsgrösse zu bezeichnen gibt es bei uns nämlich nicht. Wenn nichts aufgeschrieben ist, ist es die kleinste Packungsgrösse, ansonsten müsste die Menge Tabletten neben der Medikamentenbezeichnung stehen, z.B. XXX oder 30 Stck. …

Bei uns macht es auch nichts, wenn es dann 28 statt 30 Tabletten sind … oder 100 statt 98 …

Wie würdet ihr entscheiden?

Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall :-(.  Wir hier haben das Recht in „begründeten Ausnahmefällen“ und mit der entsprechenden Dokumentation auf unsere Verantwortung auch diese Medikamente abzugeben. Man beachte, dass es nicht heisst „in Notfällen“ – und das ist vielleicht auch besser so … denn wenn jemand in die Apotheke kommt und einen Aufstand macht, weil ihm wichtige Medikamente ausgegangen sind und er unbedingt jetzt gleich welche wieder braucht – dann spricht das in meinen Augen nicht unbedingt für einen verantwortungsvollen Umgang mit seiner Medikation und das Vertrauen von mir in die Person ist schon etwas gestört.
Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist.
Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.

In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen …

Na? Wer wagt es? Wer will?

Was passiert mit dem Rezept nach dem Einlösen in der Apotheke?

Was mit dem Rezept vorher passieren kann – das hatten wir ja schon. Hier also der Weg des Rezeptes nach dem Einlösen in der Apotheke. Das folgende gilt für die Schweiz und eine normale (einigermassen moderne) Apotheke – es soll ja immer noch solche ohne Computer geben.

Bei dem Ausführen des Rezepts respektive der Herausgabe der Medikamente werden alle Angaben in den Computer eingegeben:

  • zum Patienten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse.
  • Zur Krankenkasse: welche? Deckung (kann inzwischen direkt via Internet abgefragt werden bei den meisten Kassen),
  • zur Krankengeschichte: regelmässig genommene Medikamente, Allergien, andere Krankheiten, Schwangerschaft …

Das meiste davon muss man nur einmal machen (oder einmal jährlich für die wechselnden Sachen wie Krankenkasse …), dann sind die Infos im Computer für das nächste Mal.

Zu dem Rezept und den Medikamenten werden im Computer festgehalten:

  • Arzt,
  • Medikamente,
  • Dosierung,
  • Spezielles (Nachfragen beim Arzt wegen Wechselwirkungen, seltsamer Dosierung, unleserlichem Rezept)

Die Medikamente werden angeschrieben, dem Patienten erklärt und abgegeben.

Und jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der Patient zahlt die Medikamente selbst. In dem Fall bekommt er sein Rezept wieder zurück – auf dem Rezept werden die Medikamentenpreise und das Abgabedatum vermerkt, ein Stempel der Apotheke kommt drauf und eine detaillierte Quittung wird angeheftet.  Was danach mit dem Rezept passiert …. tja, wenn es nicht verloren geht, landet es eventuell vom Patienten eingeschickt auch bei der Krankenkasse, die ihm dann das Geld zurückzahlt – sofern die Franchise erreicht ist.

2. Die Apotheke rechnet mit der Krankenkasse ab. Dazu verwenden die meisten heute eine externe Abrechnungsstelle:  Ifac oder Ofac. Das funktioniert dann so:

Hinten auf das Rezept kommt ein Etikett mit den Infos und einem Strichcode.

Das Rezept bleibt 2 Tage in der Apotheke – falls es Nachfragen / Änderungen gibt. Dann wird es an die Abrechnungsstelle geschickt. Das passiert per Brief mit den Papierrezepten und gleichzeitig auf elektronischem Weg (die Strichcodes werden eingelesen und die Info an die Abrechnungsstelle geschickt). Die Verbindung ist verschlüsselt und sicher.

Auf der Abrechnungsstelle werden alle Rezepte eingescannt und mit der Info der Rezepte verbunden. Das heisst, auch wenn die Rezepte nicht mehr in Papierform in der Apotheke vorliegen, haben wir doch noch die Möglichkeit den Scan des Rezeptes via sicherer Verbindung und Internet abzurufen um eventuelle Unklarheiten abzuklären. (Z.B. wenn der Patient fest behauptet, es sei ein Dauerrezept gewesen, das aber nicht aus der Computereingabe ersichtlich ist).

Die Abrechnungsstelle prüft auf Fehler bezüglich der Krankenkassenabrechnungen (wie: wurden Medikamente abgegeben, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind? Das gibt dann eine Rechnung direkt an die Patienten) und schickt dann die Informationen in elektronischer Form gesammelt an die Krankenkassen.

Ausserdem meldet sie es den Ärzten, wenn ein Generikum abgegeben wurde, statt dem Original, das aufgeschrieben war. Mehr Info bekommen die Ärzte aber nicht – so wissen sie z.B. sonst nicht, ob das Rezept auch eingelöst wurde.

Die Abrechnungsstelle überweist das Geld für die abgegebenen Medikamente (oft im Voraus, also bevor sie von der Krankenkasse das bekommen) der Apotheke.

Die Krankenkasse zahlt dann (teilweise erst nach ein paar Monaten) an die Abrechnungsstelle. Der Patient bekommt eine Abrechnung – leider in vielen Fällen immer noch keine detaillierte.

Früher musste noch jede Apotheke die Rezepte selber sammeln, Scheine dazu ausdrucken, zusammenheften und den vielen Krankenkassen separat schicken. Die liessen sich mit dem Bezahlen zum Teil recht Zeit. Ausserdem musste man selbst säumigen Zahlern nachrennen, wenn die ihre Rechnungen nicht zahlten. Da ist so eine Abrechnungsstelle schon eine grosse Erleichterung.