War das nicht ein Argument für die Selbstdispensation?

… dass man für die Medikamente nicht noch einen Umweg (über die Apotheke) machen muss?

Gefunden bei 3-min.info unter dem Titel SD ist eine Zumutung für ältere Leute – Geschrieben von Heidi Mühlemann

E.S. (Name der Redaktion bekannt) wohnt im Kanton St. Gallen, einem Kanton, in dem der Medikamentenverkauf durch den Arzt die Regel ist. Nach Lesart der Ärzte ist die Selbstdispensation ein Dienst am Patienten. Man kennt die Argumente, z.B. jenes vom Umweg zur Apotheke, den man den alten, gebrechlichen Leuten nicht zumuten kann. Die Realität sieht dann allerdings anders aus. E.S. ist 84, wohnt allein, kommt einigermassen zurecht, hat aber einen Herzschrittmacher und ist ziemlich wacklig auf den Beinen. Zu Fuss zum Einkaufen zu gehen, wäre unmöglich. Dazu fehlt die Kraft, erst recht mit einer schweren Einkaufstasche an der Hand. Alle paar Wochen fährt sie zu ihrem Hausarzt, dessen Praxis im Nachbardorf liegt. Er kennt E.S. seit Jahren, weiss um ihren Gesundheitszustand. Er hat aber absolut keine Hemmungen, die alte Frau nach der Konsultation mit dem Bescheid zu verabschieden, sie könne ihre Medikamente am nächsten Tag abholen. Im Klartext: Der «Umweg» in die Apotheke, von denen sich am Wohnort von E.S. zwei in unmittelbarer Nachbarschaft zu Migros und Coop befinden, ist der alten Frau angeblich nicht zuzumuten. Aber dass sie jeweils den weiten Weg ins Nachbardorf nochmals auf sich nehmen muss, weil der SD-Arzt die seit Jahren gleichen Medikamente für seine Patientin nicht an Lager nehmen mag, aber nicht auf den Umsatz verzichten will, das ist dann kein Problem – für den SD-Arzt zumindest.

Würde der Arzt E.S. ein Rezept ausstellen, könnte sie ihre Medikamente holen, wenn sie ohnehin beim Einkaufen ist. Ausserdem bieten die Apotheken einen Hauslieferdienst an. Sie würden E.S. die Medikamente jederzeit ins Haus liefern und hätten die Medikamente für ihre Stammkundin wohl auch an Lager. Das verstehen Apotheker unter Patientenfreundlichkeit.

Ein Bedauerlicher Einzelfall? Dass es sehr schwierig ist für Kunden vom SD Arzt ein Rezept ausgestellt zu bekommen – das höre ich noch häufiger. Vor allem ältere Leute haben da oft Mühe – aber mir geht das genau gleich. „Ich hätte lieber ein Rezept dafür – geht das?“ Das braucht enorm Überwindung – ist aber häufig auch sinnvoll.

Schlagfertig …

… sind meine Mitarbeiter ja :-)

Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“

Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….

Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.

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Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:

Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:

  • Rezeptüberprüfung
  • Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
  • Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
  • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
  • Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Beratung des Patienten:
  • a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
  • b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
  • c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
  • d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
  • e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
  • f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
  • Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
  • Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:

  • Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  • Medikationshistory
  • Führung des Patientendossiers
  • Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
  • Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
  • Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.

Mehr als man oft meint.

Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert :-)

Patientenlogik

Ja klar. Wenn Ihr Arzt es verschrieben hat, dann muss es natürlich von der Krankenkasse übernommen werden.

Wenn das wahr wäre, würde ich mir vom Arzt ein Rezept ausstellen lassen für Schokolade, Kinotickets und eine thailändische Massage – all das stellt mich auf, wenn ich deprimiert bin – darum sind sie medizinisch notwendig.

Nicht?

Und was sollte für Euch über die Krankenkasse gehen?

Das ist nicht korrekt!

Heute hatte ich eine Kundin, die sich ganz offensichtlich von mir nicht richtig behandelt fühlte.
So ganz klar darüber, was für ein Problem sie genau hatte, bin ich immer noch nicht, aber ich versuche es mal zu erzählen.
Dass sie nicht gut Deutsch sprach, hat das Ganze wahrscheinlich noch verschlimmert.

Also von Anfang an:
Sie kommt mit einem Rezept in die Apotheke.
Da sie noch nie hier gewesen ist, verlange ich von ihr die Krankenkassenkarte und lese sie ein.
Das Medikament haben wir leider nicht an Lager – was ich ihr sage – und dass wir ihr das Medikament auf den Nachmittag bestellen.
Das Problem fängt an, als ich ihr den Abholzettel für die Bestellung gebe.

Kundin: „Ich hätte gerne das Rezept.“

Pharmama: „Tut mir leid, aber das brauche ich, damit ich kontrollieren kann, ob das richtige gekommen ist und um es der Krankenkasse zu verrechnen.“

Kundin: „Wie teuer ist das denn?“

Pharmama: „35 Franken 40 – ich kann es aber via Krankenkasse abrechnen“.

Kundin: „Aber ich brauche das Rezept.“

Pharmama: „Zum abholen brauchen sie nur diesen Zettel hier – das Rezept brauchen sie nur, wenn sie es selbst zahlen und selbst einschicken wollen.“

Kundin: „Das ist nicht richtig so. Es geht über die Krankenkasse, dafür haben sie meine Karte genommen.“

Pharmama: „Ja, und damit ich es über die Krankenkasse abrechnen kann, brauche ich das Rezept. Ich kann ihnen eine Kopie davon machen, wenn sie wollen …“

Kundin: „Nein, nein, eine Kopie habe ich schon von der anderen Apotheke!“

(?) … das Rezept das ich in der Hand halte, ist definitiv ein Original.

Pharmama: „Dann reicht doch der Abholzettel.“

Kundin: „Nein, nein, da steht nicht drauf, dass es bezahlt ist – es ist ja nicht gratis.“

Pharmama: „Nun, gratis ist ja nichts, es geht einfach über die Krankenkasse … aber sehen sie hier: Auf meinem Teil des Bestellzettels steht drauf, dass es ein Rezept ist und via Krankenkasse abgerechnet wird …“

Kundin: „Aber ich will nicht, dass sie es abrechnen, ich komme es holen!“

Pharmama: „Wollen sie es dann zahlen?“

Kundin: „Nein, ich will das Rezept mitnehmen!“

Rinse and repeat … ich erkläre noch etwa 3x, dass ich das Rezept hier brauche zur Kontrolle und zum Abrechnen – irgendwie kommt die Info nicht an. Sie erklärt mir, dass ich das nicht richtig mache – darauf bin ich dann doch etwas angemifft … immerhin mache ich das jetzt schon über ein Jahrzehnt so … und bisher gab das noch keine Reklamationen, weder von der Kasse noch von irgendwelchen Patienten. Ich bezweifle auch, dass das eine andere Apotheke so viel anders macht. Das unschöne ist, dass sie, obwohl ich wirklich ruhig und freundlich bleibe und es ihr nochmals erkläre immer aufgeregter und schriller wird – und lauter. :-(

Schliesslich bin ich soweit, dass ich sie frage: „Was wollen sie? Soll ich das ihnen jetzt bestellen, oder nicht?“

Kundin: „Doch, sie haben es ja nicht hier und ich brauche das! Aber ich finde, sie behandeln mich nicht korrekt!“

Pharmama (die jetzt langsam genug hat): „Sie können das Rezept mitnehmen, aber ich sage ihnen gleich: Wenn sie nicht mit dem Rezept kommen beim abholen, dann bezahlen sie es trotzdem – ich kann es nur mit Rezept der Kasse verrechnen. Und wenn sie nicht innerhalb von 3 Tagen kommen, schicke ich das Mittel zurück, es sei denn, sie lassen mir das Rezept hier.“

Was ich vermeiden will ist auch, dass sie in 3 Apotheken das Rezept vorlegt und das Zeug bestellen lässt – es ist zwar nichts, was missbraucht wird, aber … es ist auch ein Aufwand das zu bestellen, nur um es nachher mit Verlust zurückzuschicken. Ein Wiederholungs-Rezept ist es auch nicht.

Kundin: „Aber das ist nicht ok, es geht über die Krankenkasse.“

Pharmama: Nur. mit. dem. (zeigt) Rezept.“

Kundin: „Aber wenn ich es nicht holen komme, rechnen sie mir das ab! Ich habe ihnen meine Krankenkassenkarte und alles gegeben!“

Was denn? beschuldigt sie mich jetzt, dass ich sie betrügen will?

Pharmama: „Wenn sie es nicht abholen kommen, schicke ich es wieder zurück.“

Kundin: „Sie machen das einfach nicht richtig!“

Pharmama: „………………..“

Wartend. Jetzt habe ich langsam genug geredet.

Kundin: „Bis wann haben sie offen?“

Sie kam es dann mit Rezept abholen und ich durfte es über die Krankenkasse nehmen.

Seufz.

Merke …

Merke: Wenn ein hypochondrisch veranlagter Patient morgens in die Apotheke telefoniert um eine harmlose Frage zu stellen, dann sei darauf vorbereitet, dass der Arzt dieses Patienten uns später 3 Rezepte zufaxt und der Patient beim Abholen ebendieser unglaubliche Fragen über seltene Nebenwirkungen stellt, die ihm garantiert passieren – da er ja eine so angeschlagene Konstitution hat.

Das alles passiert natürlich um die Mittagszeit, wo Hauptbetrieb ist und weniger Personal.

:-(

Wie angemerkt wurde, ist das eigentlich ein typischer Fall von Murphys law – das sollte ich in meine Sammlung Murphys Law in der Apotheke aufnehmen …

Wessen Fehler ist das?

Die Patientin steht in der Apotheke und reklamiert, weil wir ihre Augentropfen falsch abgegeben haben. Sie hat nächstens eine Operation am rechten Auge und muss sie jetzt verschieben, weil wir die Tropfen falsch angeschrieben hätten, nämlich mit „am linken Auge anwenden“ –

Ich hole das Rezept wieder aus dem System (das ist toll mit den eingescannten Originalen) und da steht tatsächlich drauf:

„3 x täglich 1 Tropfen in das linke Auge geben anzufangen 3 Tage vor der Operation“

– und genau so haben wir es auch aufgeschrieben.

Also erkläre (und zeige)  ich ihr, dass wir das aufgeschrieben haben, was der Arzt auf dem Rezept vermerkt hat – es war nicht unser Fehler.

Und ehrlich: weiss sie denn selbst nicht, an welchem Auge sie die Operation hat???

Jedenfalls geht sie jetzt mit der Rezeptkopie zum Arzt reklamieren. Der will ich heute auch nicht sein.