Zu spät für … ?

Junge Frau (JF) mit Pillenrezept. Eine Wiederholung. Aber kein so normaler Bezug:

JF: „Ich habe das eine Zeitlang nicht genommen – jetzt … Ich bin nicht sicher, ob ich das wieder nehmen soll – es könnte sein, dass ich schwanger bin.“

Pharmama: „Im Normalfall fängt man mit der Pille am ersten Tag der Periode an. Wenn Sie die nicht bekommen, dann … in dem Fall wäre es sinnvoll, vorher einen Schwangerschaftstest zu machen.“

Sie kauft einen.

JF: „Und was, wenn ich schwanger bin?“

Pharmama: „Dann sollten sie die Pille nicht nehmen und mit dem Frauenarzt Kontakt aufnehmen.“

JF: „Ummm – wie sieht das aus mit der Pille danach?“

Pharmama: „Wie meinen sie das?“

JF: „Kann ich die nehmen?“

mir schwant übles.

Pharmama: „Wie lange ist es her seit dem Geschlechtsverkehr?“

Frau: „2 Wochen.“

Pharmama: „Nein, das ist viel zu lange. Die Pille danach können sie bis maximal 72 Stunden danach nehmen.“

JF: „Meine Freundin sagt, man kann auch einfach 2 Pillen nehmen.“

Pharmama: „Was? 2 normale Pillen, wie diese hier? (Zeige auf ihre normalen Pillen) – Nein.“

(Ich habe schon gehört, dass das im Internet anstelle der Pille danach empfohlen wird. Das funktioniert allerdings nur mit der richtigen Pille – nicht die, die sie hat, man bekommt eine nicht so gesunde Dosis Östrogene dazu … und auch hier nur innerhalb desselben Zeitrahmens)

JF: „Nein, 2 von der Pille danach, dann gehe das auch.“

Pharmama: „Nein.“

JF: „Meine Freundin sagt das. Was kann ich denn sonst machen, wenn ich nicht schwanger sein will?“

Pharmama: „Zum Frauenarzt gehen. Es gibt noch andere Möglichkeiten als die Pille danach. … nach der Zeit fällt das allerdings unter Abtreibung.“

JF: „Oh. Okay.“

Ich will hoffen, dass der Test negativ ist.

Die Pille danach ist NICHT die Abtreibungspille.

Boom! Die Pille danach ohne Rezept – auch in Deutschland. Per sofort?!

Es ist soweit! Ist es soweit? So ganz sicher ist sich noch keiner, aber die EU Kommission hat am Mittwochabend entschieden, EllaOne (Ulipristal) aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

Hoppla – erst diskutiert man monatelang und bremst, wo man kann …. und dann wird das einfach freigegeben – faktisch hört sich das für die Öffentlichkeit an nach: per sofort. Dabei weiss noch niemand (speziell die betroffenen Apotheker, die das durchsetzen müssen) , wie genau das jetzt zu laufen hat?

Das BMG sagt, man werde der Entscheidung folgen und das deutsche Recht für die beiden Präparate (Ulipristal und Norlevo: PiDaNa) schnellstmöglich anpassen- und auch die Packungen müssen erst noch angepasst werden respektive zumindest eine Bewilligung eingeholt werden, bevor man sie ohne Packungsänderung oder Umzeichnung (da steht überall drauf: rezeptpflichtig) abgeben darf.

Den Apothekern in Deutschland würde ich raten, bis das passiert ist, die Pille danach noch nicht selber abzugeben und wie bisher an den Arzt weiter zu verweisen. Auch im Notfalldienst. Immerhin hat man bei der Pille danach 3 (Norlevo) bis 5 (Ulipristat) Tage nach dem Geschlechtsverkehr Zeit.

Aber: Aus der Rezeptpflicht entlassen – bedeutet das jetzt einfach „freiverkäuflich“? Oder gibt es da Vorgaben, die man erfüllen sollte?

Ich hoffe, da werden verbindliche Vorgaben gemacht und ihr bekommt etwas Hilfe von Euren Verbänden, was die Umsetzung betrifft.

Von mir ein paar Hilfestellungen:

Die Beratung der Pille danach ist Aufgabe des Apothekers/ der Apothekerin. PTA sind fähige Angestellte, aber das gehört von der Problematik eindeutig in Eure fähigen Hände! Bisher hat das der Arzt gemacht (oder machen sollen), jetzt wird das zu Eurer Aufgabe, die ihr aber sicher kompetent übernehmt.

Haltet die Beratung schriftlich fest – erstellt vorher einen standardisierten Fragebogen (mit einfachen Ja/Nein-Antworten) anhand dessen ihr die Beratung machen könnt. Dadurch wisst ihr immer, ob alles notwendige gefragt wurde, es macht einen sicherer und auch schneller bei der Beratung – und der Bogen kann danach im Zweifelsfall auch als offizielle Dokumentation dienen.

Die Deutsche Apotheker Zeitung hat einen Artikel erstellt, in dem sie zusammenfassen auf was es bei der Beratung für die Pille danach ankommt. Das kann man als Ausgangspunkt nehmen. Hier findet sich der Artikel.

In meinem Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün?“ habe ich praktisch alles angegeben, was bei uns so gefragt werden muss – und sogar in der Reihenfolge, nach der wir vorgehen … also kann das auch (zusammengefasst) als Vorlage gelten. Nur um hier ein bisschen Werbung dafür zu machen :-)

Die Frage, ob das auch für unter 16 jährige geht kann ich bejahen. Einziges Cave: Die Person muss Urteilsfähig sein, also verständnisvoll und reif genug, zu verstehen, um was es geht und das muss individuell ermittelt werden. Dazu sollte man sich folgende Überlegungen machen: weiss die Frau, was sie will / kann sie ihren eigenen Willen äussern? Ist sie intellektuell entsprechend entwickelt? Hat sie die Informationen über die Pille danach, die Anwendung und die damit verbundenen Risiken verstanden? Kann und tut sie eventuelle Alternativen in Betracht ziehen?

Eine Zeitlang wurde diskutiert, ob die Pille danach eine Gewichtslimite hat – sie also nur für schlanke Frauen einsetzbar ist. Nach Auswertung aller verfügbaren Daten kam die EMA bzw. dessen Committee for Medicinal Products for Human Use zum Schluss, dass eine Wirkminderung bei höherem Körpergewicht nicht erwiesen und daher Gewichtseinschränkungen für Levonorgestrel und Ulipristalacetat nicht gerechtfertigt sind. (Quelle)

Im Notfall kann eine solche Beratung durchaus auch durch eine Notfallklappe passieren. Ist nicht toll – aber das ist keine Beratung durch die Klappe. Meist kommt es ja nicht vor, dass sich draussen eine Riesenschlange bildet – nicht in den paar Minuten. Dann … das fällt zwar unter Notfall … aber auch dafür hat man 3 bis 5 Tage Zeit (je nach Pille danach) und kann das als Patientin durchaus auch auf den Morgen verschieben, wenn man in der Apotheke wieder einen Beratungsraum hat. Ich empfehle diese Beratung unbedingt im Beratungsraum vorzunehmen oder in einer wirklich stillen Ecke oder gar im Büro der Apotheke.

Wichtig ist beim Abschluss auch auf die möglichen Nebenwirkungen (spezifisch: Übelkeit und dass sie bei Erbrechen innert 3 Stunden zurück kommen müssen) hinzuweisen. Dass die Pille danach die Periode verschieben kann (und wenn sie mehr als 5 Tage über dem erwarteten Termin noch nichts bekommen haben, dass sie dann zum Arzt gehen). Dass die Pille danach nur die Verhütung für jetzt gerade ist – und für den Rest des Zyklus weiter verhütet werden muss – im Falle von Ulipristal ausserdem zwingend mit Kondomen, da die die normale Verhütung ausser Kraft setzen kann (!).

Besorgt Euch von den Herstellerfirmen der Pille-Danach-Anbieter Prospekte zum abgeben bei der Beratung – als Ersatz für die Packungsbeilage. Die könnt ihr zwar auch mitgeben, aber in den Prospekten steht die Info verständlicher drin.

Dann geht es um die Abgabe. Ich gebe die Pille danach nicht ab – ich lasse sie direkt in der Apotheke einnehmen. Auf Vorrat gebe ich sie nur via Rezept ab. Immerhin „ist“ das die Pille danach.

Pille danach – bald ohne Rezept auch in Deutschland ?

So wie es aussieht, kommt die Pille danach nun doch auch zur Abgabe ohne ärztliches Rezept in die deutschen Apotheken. Das nach langem Hin- und Her und erbittertem Widerstand Seitens gewisser Leute in der Politik und (interessanterweise) auch manchem anderen.

Ich denke, viel von dem Widerstand beruht auf Fehlannahmen.

Vielleicht kann ich hier ja mit ein paar von diesen aufräumen.

Die Pille danach ist kein Schwangerschaftsabbruch. Sowohl die Norlevo als auch die Ella one (Ellapristol) sind wirkungslos, wenn die Befruchtung der Eizelle stattgefunden hat. Sie greift früher in das Geschehen ein,

Zu den „erzwungenen Beratungsgesprächen“ kann ich nur sagen: Das sind keine Smarties (richtig!) das sind Medikamente, Hormone und hochwirksam. Die Anwendung sollte erfolgen, nachdem abgeklärt wurde, ob sie Erstens: Angebracht ist (wirklich notwendig) und Zweitens: Möglich ist (keine Gegenanzeigen, andere Erkrankungen, Wechselwirkungen etc.).

Das macht bisher der Arzt – und später halt der Apotheker oder der Arzt. Man kann sich aussuchen, was man will, aber „nachgeworfen“ bekommen sollte man sie nie. Das gilt in meinen Augen noch für eine Menge anderer Medikamente. Das ist keine Schikane.

Dabei geht es auch auf gar keinen Fall darum, die Patientin in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Die Artikel, die da von Belehrung reden, oder dass wir vom „Schutz des ungeborenen Lebens“ sprechen müssen könnten nicht mehr falsch liegen. Mal abgesehen davon, dass die Pille danach-Patientin noch gar nicht schwanger ist … sie will nur (nachträglich) verhindern, dass sie es wird.

In der Schweiz ist die Pille danach seit Jahren in der Apotheke ohne Rezept erhältlich: Nach so einem Beratungsgespräch zwischen der Apothekerin und der Frau, die die Pille danach wünscht.

Ich habe davon schon viele durchgeführt. Das ist uns Apothekerinnen auch nicht peinlich, das gehört zu unseren Aufgaben: Die Patienten über die richtige Anwendung der Medikamente zu beraten.

Dieses Beratungsgespräch dauert wenige Minuten, wird anhand eines vom Apothekerverein herausgegebenen (und den neuen Begebenheiten angepassten) Fragebogens geführt – und zwar nicht im Verkaufsraum, sondern im Beratungsraum. Das gebietet das Patientengeheimnis und ich habe noch nie gesehen oder gehört, dass das anders gemacht wird.

Dabei wird abgeklärt, ob die Patientin mündig ist (auch unter 16 Jahren möglich),

Wie lange der ungeschützte Geschlechtsverkehr her ist (die Pille danach kann nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne angewendet werden),

Ob und weshalb der Geschlechtsverkehr ungeschützt war (Kondom gerissen, Pille vergessen, keine Verhütung … mit den entsprechenden Tipps gegebenenfalls)

Wo im Zyklus sich die Patientin befindet (braucht es die Pille danach wirklich?)

Ob die Patientin schon schwanger sein könnte (keine Gegenanzeige beim Norlevo, aber ein Grund zum Frauenarzt zu gehen)

Wie es mit Vorerkrankungen aussieht (spezifisch: Eileiterschwangerschaft und Eileiterentzündung)

Wie es aktuell mit Erkrankungen aussieht (Durchfall?)

Ob andere Medikamente genommen werden (Gibt es mögliche Wechselwirkungen, kann die Pille danach richtig wirken?)

Ob Allergien bestehen (spezifisch gegen Hormonpräparate)

Im Zweifel kann man einen Schwangerschaftstest machen lassen oder die Patientin an den Frauenärztlichen Notfall oder die Familienplanungsstelle weiter schicken.

Ist alles okay, wird die Pille danach gleich in der Apotheke eingenommen. „Auf Vorrat“ gibt es die Pille danach nicht.

Man muss über die weitere Verhütung informieren (Die Ella One vermindert zum Beispiel die Wirkung der normalen Pille!)

Falls nötig kann man an der Stelle noch auf die Übertragung von Geschlechtskrankheiten hinweisen – dass man schwanger werden kann ist nicht der einzige Effekt von ungeschütztem Geschlechtsverkehr.

Man weist die Patientin auf die möglichen Nebenwirkungen hin, gibt ihr ein Informationsblatt mit.

Das war es.

 

Aus meinen Erfahrungen (und der Apotheker/innen) die ich kenne, kann ich auch ein paar Dinge zu den „Auswirkungen“ der rezeptfrei erhältlichen Pille danach sagen:

Es wird immer ein paar Frauen geben, die unvernünftig mit sich und ihrer Sexualität umgehen. Trotzdem sind das wirklich sehr wenige hier und die Ausnahme und nicht die Regel. Die meisten Frauen, die zu einem Pille danach Gespräch kommen, sind vernünftige und um sich besorgte Individuen, deren Anliegen verständlich ist.

 

Und jetzt kommt das Aber: Aber bei uns in der Schweiz ist es auch so, dass die Pille (oder sonstige normale Kontrazeption, also Verhütung) nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Auch nicht für unter 20jährige. Das selbe gilt für die Pille danach. Die gibt es nicht gratis, sondern sie kostet. Das Beratungsgespräch ist im Preis enthalten.

Da sie frei verkäuflich ist kann die Apothekerin gegebenenfalls (bei finanziell sehr schlecht dastehenden Personen) noch etwas am Preis drehen – aber gratis abgegeben wird sie nicht. Den Arztbesuch dazu hätte man übrigens auch bezahlt – und das wäre insgesamt wohl sogar etwas teurer.

Trotz all dem gibt es bei uns nicht mehr Schwangerschaftsabbrüche oder Jugendschwangerschaften als in anderen Ländern. Tatsächlich hat die Schweiz eine der niedrigsten Abbruchraten im internationalen Vergleich. Das hat sich auch nach Einführung der Pille danach (die auch kein Abbruch ist: siehe oben) nicht geändert.

 

Ich weiss nicht, wie das in Deutschland gehandhabt werden wird / soll.

Dort wird ja die normale Kontrazeption von der Krankenkasse übernommen (werden die dann dort #wiesmarties geschluckt deswegen? Ich denke auch nicht).

Auf jeden Fall sollte die Arbeit des Apothekers (die Beratung – die notwendig ist und nicht ganz unaufwändig, auch wenn sie nicht Stunden dauert) mit vergütet werden. Oder sogar separat.

Nicht unbedingt als „Hürde“ – obwohl es vielleicht manche von denen, die dann denken, sie nehmen lieber das als die normale Verhütung … doch zum Denken anregt.

Immerhin ist es für die Frauen auch der geringere Aufwand – wenn man daran denkt, wie schwierig das sein kann, zur richtigen Zeit (und Ort) einen Arzt aufzutreiben, der einen empfängt und es dann verschreibt … und dann muss man das doch in der Apotheke holen gehen. Das sollte es doch wert sein.

Aber, wie gesagt: Deutschland. Nicht die Schweiz.

Gratulation jedoch schon mal, dass ihr so weit gekommen sind!

Eine Pille für … gegen …

„Haben Sie die Pille zum abtreiben?“

Das fragt mich das seltsame Duo das in der Apotheke steht. Die ältere Frau (50?) und der junge Mann (20-30).

Das heisst, eigentlich fragt nur die Frau – der Mann steht etwas belämmert daneben.

„Ah,“ sage ich „Wir haben die Pille danach … die ich unter bestimmten Umständen geben kann, aber …“ (die Formulierung war doch etwas seltsam, vielleicht meinen sie wirklich die Pille zum abtreiben, die gibt’s so nicht) „… wie lange ist es denn her seit dem Geschlechtsverkehr?“

„Es ist nicht für mich,“ sagt die Frau. „Und es ist jetzt etwa 3 Wochen her …“

Oh.

„Da bleibt ihnen nichts übrig, als mit der betroffenen Person zum Frauenarzt oder zur gynäkologischen Beratung zu gehen. Die Pille danach wirkt nur in den ersten 72 Stunden. Aber auch jetzt gibt es noch Möglichkeiten. Nur: sagen sie ihr, sie soll bald gehen.“

Man fragt sich manchmal, was für Geschichten und Schicksale hiner so (einfachen) Fragen stecken.

Sound alike und Verwechslungsgefahr

Jüngere Frau in der Apotheke: „Haben Sie mir Elloane? … ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig ausspreche.“

Ich: „Ella One?“ (ich sprech das englisch aus)

Die Ella One ist die hier neu zugelassene Pille danach– die dürfen wir aber nur auf Rezept abgeben. Die Pille danach Norlevo nach einer Beratung mit Patientin und Apothekerin auch ohne. Aber … von vorne:

Pharmama: „Haben Sie ein Rezept, oder sind sie Ärztin?“ frage ich sie.

„Ich bin Ärztin.“ Sie zeigt mir ihren Arztausweis.

Pharmama: „Die Ella One habe ich noch nicht hier, aber die Norlevo. Anderer Wirkstoff, gleiche Wirkung.“

Ärztin: „Norlevo? Meine Frauenärztin hat mir einen anderen Namen gesagt als Generikum. Haben sie das Yaz hier?“

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Yaz ist eine der normalen Verhütungspillen.

„Ja, die habe ich hier …“

Aber zuerst gehe ich mal an den Computer.

Ich schaue die Generika von Yaz nach. Eines davon nennt sich Eloine. Aha!

Pharmama: „Oh, meinten Sie Eloine?“

Sie hat das französisch ausgesprochen, also mache ich das auch.

Ärztin: „Ich bin nicht sicher. Das ist ein Generikum vom Yaz.“

Pharmama: „Ja, das ist so. Ich dachte, sie fragten nach der Ella One – der Pille danach.“

Ärztin: „Nein, die Eloine. Aber wenn Sie mir eine Yaz haben, ist das auch gut.“

Hoppla! Die hören sich viel zu ähnlich an für meinen Geschmack. Da sind wir knapp um eine Verwechslung herumgekommen. Gut – sie hätte das spätestens gemerkt, wenn da nur 1 Pille in der Packung ist …